Subtile Formen der Diskriminierung von Frauen durch Rollenbilder

Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver-Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.

Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Gleiche Verwirklichungschancen für Frauen und Männer auf allen politischen und beruflichen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen sind uns besonders wichtig. Mit dem in dieser Legislaturperiode in Kraft getretenen modernen Hessischen Gleichberechtigungsgesetz leisten wir bereits einen wichtigen Beitrag zur konsequenten Frauenförderung in Hessen. Mit dem Gesetz stärken wir Frauen in der öffentlichen Verwaltung. Es ist wegweisend für den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen und setzt einen besonderen Schwerpunkt bei der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Karriere. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Vermeidung von jeder Form der Diskriminierung sind unser Ziel – sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch sonst in unserer Gesellschaft. Wir haben in Hessen bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung erfolgreich umgesetzt. Dazu gehören auch das Netzwerk Wiedereinstieg, die Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ sowie der Ausbau der Kinderbetreuung zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere.

Auch „positiver“ Sexismus ist und bleibt Sexismus und muss als solcher auch benannt werden. Dies ist die Aufgabe jeder Einzelnen und jedes Einzelnen, aber selbstverständlich ist die Politik an dieser Stelle besonders gefordert. Auch „positiver“ Sexismus schränkt Frauen in ihrer Freiheit ein, da mit ihm eine bestimmte Erwartungshaltung und ein eng begrenztes, sogar klischeehaftes Rollenbild an Frauen gerichtet werden. Wesentlich für uns ist es daher, die Gleichberechtigung von Frau und Mann als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern tatsächlich durchzusetzen. Das bedeutet für uns nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Nur wenn Frauen auch finanziell gleichberechtigt sind, wird ihnen nicht spätestens ab dem Zeitpunkt der Familiengründung der Hauptteil der so genannten „care“-Tätigkeiten aufgebürdet, da sie weniger zum Haushaltseinkommen beitragen.

Wir kämpfen für Gleichberechtigung – das bedeutet auch, traditionelle Rollenbilder von Frauen zu durchbrechen. Letztlich soll jeder Mensch innerhalb der Grenzen des Rechts so leben können, wie er möchte – unabhängig vom Geschlecht und ohne dabei Nachteile zu erfahren. Nach wie vor sind Frauen zu häufig beruflich benachteiligt. Deshalb haben wir in der vergangenen Legislaturperiode das Gleichberechtigungsgesetz modernisiert, um mehr Frauen in berufliche Führungspositionen zu bringen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Frauen in Führungspositionen sind wiederum positive Rollenvorbilder für andere Frauen, wodurch traditionelle Rollenbilder durchbrochen werden. Darüber hinaus werden wir uns auch weiterhin für eine bessere Sensibilisierung bei diesem Thema einsetzen. Der jährlich stattfindende Girls‘ Day bietet z.B. eine gute Gelegenheit, bei jungen Menschen dafür zu werben, aus tradierten Rollenbildern auszubrechen.

Voraussetzung für eine gleichberechtigte Gesellschaft ist es, alltägliche sexistische Diskriminierungen, Erwartungshaltungen, Zuschreibungen, genormte Bilder und Vorbilder zurück zu drängen. Wir werden in Bildung, Werbung, Berufsalltag und im öffentlichen Raum mit traditionellen Rollenbildern konfrontiert, die unser gesellschaftliches Zusammensein maßgeblich beeinflussen. Die einschränkdende Dominanz dieser Rollenbilder muss aufgebrochen werden, durch die Vermittlung moderner Rollenbilder in Bildung und Erziehung und der Abschaffung sexistischer Werbung.

Das Thema der tradierten Rollenbilder ist ein Thema, das unsere Gesellschaft schon viele Jahrzehnte beschäftigt. In dieser Zeit haben sich die Rollenbilder stark gewandelt, wenn auch nicht vollkommen aufgelöst. Das Rollenbild der Frau, das ursprünglich auf die drei „K“ beschränkt war, ist heute ein deutlich anderes. So nehmen heute Väter verstärkt an der Kindererziehung teil und wünschen sich, mehr Zeit für ihre Familie zu haben, während Frauen heutzutage überwiegend einer Berufstätigkeit nachgehen und sich die familiären Aufgaben mit ihrem Partner teilen wollen. Es steht natürlich außer Frage, dass dieser Prozess noch lange nicht abgeschlossen ist, aber der Weg dahin ist deutlich sichtbar. Die Politik setzt nach Auffassung der Freien Demokraten hier lediglich die Rahmenbedingungen, in denen dieser in erster Linie gesellschaftliche Prozess weiter fortschreiten kann. So wollen die Freien Demokraten die Kinderbetreuung auch für die unter Dreijährigen flächendeckend ausbauen und die Qualität der Betreuung verbessern. Ferner werben wir für flexiblere Arbeitszeiten und für mehr Home Office Arbeitsplätze. Dies alles sind unverzichtbare Rahmenbedingungen für eine tatsächliche Gleichstellung der Frauen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Umgang mit den Folgen von #metoo in Hessen

Die Vorwürfe vieler Frauen gegen den Produzenten Harvey Weinstein haben über die Grenzen Hollywoods hinaus, die #metoo-Debatte ausgelöst. Hierbei ging es um Sexismus und um Gewalt von Männern gegen Frauen. In den sozialen Netwerken wurden zahlreiche Fälle mit einem Bezug zu Hessen öffentlich gemacht.

Werden Sie die #metoo-Debatte in Hessen aufbereiten und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Millionen Frauen sind weltweit von Gewalt betroffen. Wir wollen diesen Frauen Mut machen, sich Hilfe zu holen. Die Kultur des Schweigens und des Wegsehens muss überwunden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden. Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss nämlich bekämpft werden.

Die Unterstützung von Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die SPD befindet sich in regelmäßigen Gesprächen mit Beratungs- und Interventionsstellen, die im Bereich sexuelle Gewalt tätig sind. Niemand, der sich hier im regelmäßigem Austausch befindet, kann davon überrascht sein, dass Sexismus, aber auch Gewalt gegen Frauen, insbesondere bei einem vorhandenen Machtgefälle auf der Tagesordnung stehen. Die Fraktion der SPD hat in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Initiativen in den Hessischen Landtag eingebracht, die wir als Partei vollends unterstützen. Enttäuscht waren wir insbesondere, dass unser Haushaltsantrag zur Verbesserung der finanziellen Situation von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen sowie zur Unterstützung der Frauennotrufe und zur Ermöglichung der flächendeckenden medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung von der schwarz-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt wurde. Wir begrüßen und unterstützen die #metoo-Debatte, die einen Beitrag dazu leisten kann, dass Sexismus und Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich geächtet wird.

Die #metoo-Debatte hat viele Arten sexualisierter Diskriminierung und Gewalt mit großer medialer Präsenz offen gelegt. Studien zeigen, dass fast jede dritte Frau Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hatte – und wiederum fast jede Frau kennt anzügliche Sprüche und übergreifende Anmache aus ihrem Alltag. Wir haben dafür gesorgt, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, besser geholfen wird und sie in ihren Rechten gestärkt werden. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir durchgesetzt, dass landesweit Frauenhäuser und Interventionsstellen finanziell besser ausgestattet werden, im Bundesrat die „Nein heißt Nein“-Debatte voran getrieben und uns immer wieder auch in Landtagsdebatten für die Rechte von Frauen öffentlich eingesetzt und diese stark gemacht, so haben wir z.B. die „Pink Pussy Hat“-Aktion begleitet.

Wir müssen das System sexualisierter Machtausübung aufbrechen und patriarchale Strukturen überwinden. Viele Frauen und Mädchen unterliegen patriarchalen Gesellschafts- und Familienverhältnissen und erleben Zwang und Gewalt bis hin zu Vergewaltigung und Mord. Frauen müssen vor Diskriminierung und Gewalt geschützt werden. Zur Förderung der Gleichberechtigung muss Frauen- und Gleichstellungspolitik weiterhin ein eigenständiger Politikbereich bleiben, mit entsprechenden personellen materiellen und finanziellen Ressourcen. Selbstverwaltete Frauenprojekte sind unverzichtbar.

Fälle von sexuellen Übergriffen an Frauen in Hessen in der Vergangenheit, müssen auf zwei verschiedenen Ebenen geklärt und ggf. geahndet werden. Sofern es sich um beweisbare strafrechtliche Tatbestände handelt, die noch nicht verjährt sind, sind unsere Ermittlungsbehörden dafür zuständig. Darüber hinaus müssen diese Fälle von Sexismus und Gewalt von den Institutionen und Unternehmen aufgearbeitet werden, in denen sie stattgefunden haben.
Die Politik sollte hier nur eingreifen, wenn staatliche Institutionen betroffen sind.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sichtbarkeit lesbischer Frauen

In Zeiten, in denen der Aktivismus Frauen-liebender Frauen zugenommen hat, dienen sogenannte Dyke Märsche dazu, die lesbische Sichtbarkeit zu erhöhen. Die lesbische Community wird gemeinhin als ‘häuslich’ bezeichnet. Dyke Märsche wollen mit diesem Klischee aufräumen. Dennoch: Im öffentlichen Leben sind lesbische Frauen kaum sichtbar, so dass es kaum Rollenbilder für junge Lesben gibt, wie diese ihr Leben gestalten können

Was werden Sie politikgesteuert zur Sichtbarkeit lesbischer Frauen beitragen, damit junge Lesben Vorbilder finden und lesbisches Leben ein selbstverständlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit der seit 2015 bestehenden Antidiskriminierungsstelle werden in Hessen verstärkt Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diese wichtige Arbeit werden wir auch künftig nach Kräften unterstützen.

Lesbische Frauen sind oft doppelt von Diskriminierung betroffen, als Frau und aufgrund ihrer Homosexualität. Ziel muss es sein, Gleichberechtigung von Frauen so zu erzielen mit der Konsequenz, dass homosexuelle Frauen ihr Leben genauso frei gestalten können wie heterosexuelle Männer.

Der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt wurde durch die GRÜNE Regierungsbeteiligung in Hessen beschlossen. Er stärkt die Sichtbarkeit von LSBT*IQ Personen und treibt die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft weiter voran. Durch die enge Zusammenarbeit mit der LSBT*IQ Community beim Erstellen und der Weiterentwicklung des Aktionsplans stellen wir sicher, dass niemand außen vor bleibt. Die Förderung einer Vielzahl lesbischer Projekte – z.B. von LIBS, Frauenmuseum, Broken Rainbow u.a. – trug bereits in den vergangenen Jahren bessere Sichtbarkeit lesbischer Lebensweisen bei. Auch bei der Aufarbeitung der Verfolgung und Repression lesbischer und schwuler Lebensweisen in Hessen wurde lesbisches Leben und die damit verbundene Unterdrückung in der Zeit von 1945 bis 1985 einbezogen, analysiert und beschrieben.

Die lesbische Community sollte selbstbestimmt über ihre Sichtbarkeit entscheiden. Eine politische Steuerung der Sichtbarkeit einer Community halten wir nicht für zielführend. Sollte Unterstützung in der Organisation erwünscht sein, sind wir aber jederzeit selbstverständlich ansprechbar.

Es ist nach Auffassung der Freien Demokraten nicht die Aufgabe der Politik, bestimmte Gruppen der Gesellschaft besonders hervorzuheben, mit dem Ziel, bestimmte Rollenbilder zu etablieren. Politik hat nach unserem Verständnis die Aufgabe, die Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass sich solche Rollenbilder in der Gesellschaft diskriminierungsfrei entwickeln können.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen als Vollzeitbeschäftigte in der hessischen Verwaltung

Die Frauenquote im unmittelbaren öffentlichen Dienst ist von 26% im Jahr 1960 auf 48% im Jahr 2007 gestiegen. Bei den 1,15 Mio. Teilzeitbeschäftigten im unmittelbaren öffentlichen Dienst im Jahr 2007 beträgt der Frauenanteil 82%, während der Frauenanteil bei den Vollzeitbeschäftigten bei 37% liegt. Man erkennt daran, dass die höheren Frauenquoten im öffentlichen Dienst mit dem größeren Anteil an Teilzeitbeschäftigten verknüpft sind, damit hat sich der Frauenanteil in den hessischen Verwaltungen verbessert, allerdings auf Grund der Arbeit von Frauen in Teilzeit.

Wie werden Sie Frauen in der hessischen Verwaltung dabei unterstützen, in Vollzeit tätig zur werden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Gleichberechtigung aller Menschen ist für die CDU Hessen ein wichtiges Anliegen. Insbesondere auch die Förderung von Frauen zur praktischen Umsetzung dieses Ziels soll nicht nur Teil der hessischen Verfassung werden, sondern ist zudem ein Leitbild der CDU-geführten Landesregierung. Die praktische Frauenförderung in der hessischen Landesverwaltung hat dazu geführt, dass der Anteil von Frauen in allen Positionen und vor allem auch in leitenden Funktionen stetig steigt. Diesen Prozess werden wir – vor allem durch konsequente Umsetzung des Hesssichen Gleichberechtigungsgesetzes, weiterführen.

Das Land Hessen ist ein moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber und möchte das auch in Zukunft für junge, motivierte Frauen bleiben. Die Förderung von Vollzeitarbeit bei Frauen erfolgt in der Landesverwaltung z.B. durch das Angebot von Telearbeitsplätzen, Gleitzeit und der Möglichkeit der Rückkehr zur Vollzeit im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unter unserer Führung hat Hessen außerdem als einziges Bundesland mit dem „Gütesiegel familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ein eigenes Instrument geschaffen, das es den Dienststellen ermöglicht, sich strukturiert mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu befassen und somit den Landesbediensteten die Vereinbarkeit zu erleichtern. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und u.a. das Gütesiegel weiter ausbauen.

Auch die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat sich in dieser Legislaturperiode mit der Problematik der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst befasst und dabei insbesondere die Hessische Landesverwaltung unter die Lupe genommen. Erschreckt hat uns als SPD dabei, dass auch nach Übernahme zweier Ministerien durch Bündnis90/Die Grünen nach wie vor in 3 Ministerien der Landesregierung keine einzige Abteilungsleiterin vorhanden ist. Wir sind der Auffassung, dass insbesondere die öffentliche Verwaltung einen Beitrag dazu leisten muss, Frauen beruflich zu fördern und sie auch in Führungspositionen zu bringen. Der hohe Anteil an Teilzeitbeschäftigten ist unserer Auffassung nach darin begründet, dass viele Frauen nach wie vor die Care-Tätigkeiten in der Familie wahrnehmen und ihre Arbeitszeiten damit in Einklang bringen müssen. Erstrebenswert sind an dieser Stelle flexiblere Arbeitszeiten (ohne dass der Arbeitgeber dies ausnutzen kann) und eine Verbesserung der home office-Zeiten, die es Frauen UND Männern ermöglicht, Vollzeit zu arbeiten und sich die Tätigkeiten zu Hause gleichberechtigt zu teilen.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir mit der Novelle des Gleichberechtigungsgesetzes dafür gesorgt, den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen noch stärker zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu erleichtern und die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden zu stärken. Die Gründe dafür, dass besonders häufig Frauen in Teilzeit arbeiten, sind vielfältig, daher müssen wir an vielen Stellen ansetzen: Wir wollen, dass Frauen besser verdienen und nicht aufgrund des geringeren Lohns gegenüber ihrem Partner zurückstecken; wir wollen, dass Eltern ein gutes Betreuungsangebot für ihre Kinder finden können und wir wollen das Rückkehrrecht auf Vollzeit auch auf kleinere Betriebe ausweiten. Wir werden uns auch in der nächsten Legislatur dafür einsetzen, Frauen umfassend zu fördern, vor allem beim Aufstieg in Führungspositionen. Gleichzeitig wollen wir auch das Führen in Teilzeit ermöglichen, um auch den Frauen ein gutes Angebot zu machen, die nicht in einem Vollzeitarbeitsverhältnis stehen wollen.

Unbedingt. Erziehungs- und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Rückkehr in Vollzeitarbeit für Teilzeitbeschäftigte kann dabei ebenso helfen wie eine verkürzte, familiengerechte Regelarbeitszeit von 28-35 Std. pro Woche mit Lohn- und Personalausgleich. Wir wollen ein verbessertes Gleichstellungsgesetz in Hessen durchsetzen.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen zu berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen setzt sich dafür ein, dass Verwaltungsdokumente für alle Menschen gut lesbar und verständlich sind. Soweit dies im allgemeinen Sprachgebrauch die Verwendung des generischen Maskulinums erfordert, setzen wir uns dafür ein, diesen aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit von Sprache weiter zu verwenden.
Wir teilen diesbezüglich die Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es bei der Beurteilung eines Diskriminierungstatbestandes auf „die objektive Sicht eines verständigen Dritten [und] nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person“ ankommt, so dass die Verwendung des generischen Maskulinums weder Persönlichkeitsrechte verletzt noch gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt und auch „keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck [bringt], deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist.“

Wir als SPD verwenden inkludierende Sprache und streben dies auch für Verwaltungsdokumente an.

Wir GRÜNE setzen uns für inkludierende Sprache ein. Deshalb verwenden wir als Partei den Gender-Star. Wir wollen weiterhin dafür werben, inkludierende Sprache zu nutzen und dies auch in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Dabei ist gerade in Verwaltungsdokumenten noch viel zu tun – hier wird zu oft nur das generische Maskulinum verwendet. Wir wollen dafür werben, verstärkt auf inkludierende Sprache zu achten.

Selbstverständlich.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Geschlechtsspezifische Bildungsarbeit im Sportunterricht

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als ‘männlich’ gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Hessen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‘männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dem Fach Sport kommt eine besondere Rolle bei der Förderung der physischen Gesundheit der Schüler zu. Ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität gehören zu den Grundlagen für eine ertragreiche geistige Entwicklung und das Erlernen sozialer Kompetenzen. Um diesen elementaren Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages erfüllen zu können, stehen auf der Grundlage der entsprechenden Lehrpläne und Kerncurricula vielfältige und altersgerechte Unterrichtsinhalte für Jungen und Mädchen zur Verfügung. Die Erziehung von Schülern zu bestimmten Geschlechteridentitäten ist dagegen nicht Aufgabe des Sportunterrichtes an den Schulen.

Mädchen und junge Frauen sollten in der Schule Zugang zu allen Sportarten haben, auch zu solchen, die als „männlich“ gelten, ebenso wie Jungen sich in Sportarten ausprobieren sollten, die als „weiblich“ gelten.

Sportunterricht hat viele Lernziele, vor allem das Erlernen von Bewegung, motorischen Fähigkeiten, körperlicher Selbstbeherrschung und Gemeinschaftsgefühl. Die Auswahl von Sportarten, die Unterrichtsgegenstand sind, soll sich nicht an den Attributen „männlich“ oder „weiblich“ ausrichten. Vielmehr ist auch auf die Verletzungsgefahr zu achten – Boxen oder Ringen als zwei sehr körperintensive Sportarten sind allgemein selten im Unterricht vertreten, weil es viel Profession und Aufmerksamkeit erfordert, diese Sportarten verletzungsfrei mit vielen Kindern auf einmal durchzuführen.

DIE LINKE hält es für selbstverständlich, dass alle Schülerinnen und Schüler zu allen an den jeweiligen Bildungseinrichtungen angebotenen Sportarten gleichermaßen Zugang haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so sieht DIE LINKE das Kultusministerium in der Pflicht, hier entsprechend einzugreifen.

Wir möchten, dass jedes Kind sich sportlich betätigen kann und halten eine derartige Unterteilung für kontraproduktiv. Hier gilt es Angebote zu schaffen, die es allen ermöglicht, eine Sportart kennenzulernen und diese auch auszuüben. Darüber hinaus bedarf es vielmehr einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung, um die Einteilung, die vermehrt auf Stereotype abstellt, aufzubrechen und das Bewusstsein im Sinne der Zielsetzung zu verändern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Änderung des Schulgesetzes gemäß Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot, d.h. aufgrund einer abstrakten Gefahr, verfassungswidrig sowie die Privilegierung christlich-abendländischer Traditionen nichtig ist. Nur eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden lässt ein Kopftuchverbot unter eng begrenzten Bedingungen zu. Der entsprechende Gesetzestext im Schulgesetz Hessen (§ 86 Abs. 3) wurde in seinem Wortlaut bis jetzt nicht verändert und suggeriert so, dass sowohl die nichtige Privilegierung als auch das pauschale Verbot weiterhin Bestand hätten.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gesetzestext so verändert wird, dass sich darin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widerspiegelt (vergleichbar den Änderungen des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen)?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Entgegen der Annahme des Fragestellers hat die CDU-geführte Landesregierung als Folge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) bereits im Zuge der am 2. Mai 2017 verabschiedeten Novelle des Hessischen Schulgesetzes auch die Formulierung im einschlägigen § 86 Abs. 3 an die geänderte Rechtsprechung angepasst. Eine Änderung ist daher nicht mehr erforderlich.

Wie unter 2.4. bereits dargestellt, werden wir alle hessischen Gesetze an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Tragen religiöser Symbole anpassen. Ein pauschales Verbot ist nicht zulässig.

Bei der letzten Änderung des Schulgesetzes wurde auch §86 Abs. 3 geändert und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Die neue Formulierung im Schulgesetz (in der Fassung vom 30. Juni 2017) sieht weder einer Privilegierung einzelner Religionen noch das pauschale Verbot des Tragens eines religiösen Kleidungsstücks vor.

Wir lehnen ein „Kopftuchverbot“ ab. Der pauschal formulierte Text im Schulgesetz ermöglicht eine Diskriminierung muslimischer Lehrerinnen. Deshalb werden wir für eine Änderung diese Paragraphen eintreten. DIE LINKE ist gegen die Beschränkung von religiöser Bekleidungen oder gar Berufsverbote. Das gebietet einerseits die Religionsfreiheit als auch das Recht auf Selbstbestimmung der Frau. DIE LINKE ist gegen jeden Zwang – gegen den Zwang, ein Kopftuch tragen zu müssen und dagegen, es ablegen zu müssen.

Wir sehen bisher keinen akuten Änderungsbedarf, jedoch sind wir der Überzeugung, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden muss. Sollten diesbezüglich Änderungen notwendig sein, so stehen wir einer Prüfung offen und ergebnisorientiert gegenüber.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Abschaffung von Prognosen über die Gefährdung des Schulfriedens durch Lehrerinnen mit Kopftuch

Das Hessische Kultusministerium akzeptiert zwar, dass ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen unzulässig ist, hat aber gleichzeitig ein gesondertes Verfahren eingeführt, anhand dessen die Schulleitung prognostizieren soll, ob eine Lehrerin mit Kopftuch (und ausschließlich sie) potentiell den Schulfrieden stören wird oder nicht. Details über das Verfahren und die Inhalte der Einschätzung werden dabei den betroffenen Frauen nicht mitgeteilt. Zudem ist nicht transparent, wo und über welchen Zeitraum die Daten gespeichert werden und wie oft dieses Prognoseverfahren wiederholt wird.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den betroffenen Lehrerinnen Zugang zu ihren Daten zu gewähren?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese diskriminierende Praxis abzuschaffen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Das bestehende Verfahren zur Prognose einer Störung des Schulfriedens durch eine Lehrerin mit Kopftuch steht im Einklang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) und den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitergehende Maßnahmen sind daher nicht beabsichtigt.

Zu Frage 2: Die Frage beruht auf einer fehlerhaften Annahme. Die Umsetzung geltenden Rechtes im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2015 (Az. 1 BvR 471/10) ist keine diskriminierende Praxis und bedarf daher auch keiner Maßnahmen zur Änderung.

Eine „Prognose“ über eine angenommene Störung des Schulfriedens ist unserer Auffassung nach nicht möglich. Eine solche Störung kann nur festgestellt werden, wenn sie eingetreten ist. Dann ist es erforderlich, individuelle Maßnahmen einzuleiten, um den Schulfrieden wieder herzustellen, was aber nicht bedeuten darf, dass dies automatisch zur Folge hätte, dass die betroffene Lehrerin das Kopftuch abzulegen oder die Schule zu verlassen hätte.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss, die es rechtfertigen würde, das Tragen religiöser Symbole bei Lehrkräften zu verbieten. Unabhängig davon haben Lehrkräfte in Schule und Unterricht politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Etwaige Verstöße gegen diese Neutralitätspflicht und somit eine Störung des Schulfriedens müssen im Einzelfall geprüft und miteinander erörtert werden. Maßgeblich ist hierbei das Verhalten einer Person und nicht ihre Kleidung. Es muss also aus unserer Sicht um eine konkrete Situation und nicht um wie auch immer geartete Prognoseverfahren gehen.

Das Sammeln von Daten über die Kleidung von Lehrerinnen sehen wir als unzulässig an. Die generelle Kriminalisierung von muslimischen Lehrerinnen und die denunziatorische Praxis eines Generalverdachtes von Seiten der Schulleitung des Landes Hessen sind sofort zu beenden. Darüber hinaus muss allen betroffenen Lehrerinnen Einblick in die über sie gesammelten Daten und Einschätzungen gewährt werden. Eine solche Stimmung des Misstrauens ist eine enorme Gefahr für den Schulfrieden.

Ein derartiges dargestelltes Verfahren bedarf der Überprüfung. Eine pauschale Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

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Informationsverbreitung über die Rechtslage von Lehrerinnen mit Kopftuch

Bis heute erreichen uns Meldungen von Lehramtsstudentinnnen und Referendarinnen, dass ihnen von einzelnen Ausbildungsschulen mitgeteilt wird, sie könnten ihr Praktikum/Referendariat nicht mit Kopftuch ableisten. Weder die Universitäten noch die an der Ausbildung beteiligten Studienseminare schreiten gegen diese rechtswidrigen Praktiken ein – sei es mangels Kenntnissen, sei es, weil sie diese Praktiken inoffiziell gutheißen.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Universitäten, die Ausbildungsschulen und die Studienseminare über den verfassungsmäßigen Umgang mit dem Kopftuch im Schuldienst umfassend zu informieren und darauf zu verpflichten und so die diskriminierenden Praktiken zu unterbinden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Mit dem Erlass „Hinweise zu den Auswirkungen auf die Rechtlage in Hessen“ vom 4. September 2015 wurden die hessischen Schulämter und Schulen durch das Hessische Kultusministerium über die geänderte Rechtslage als Folge des o.a. Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes informiert. In dem Erlass werden die wesentlichen Passagen aus der Entscheidung zur Glaubens- und Bekenntnisfreiheit einerseits sowie zum Schulfrieden und der staatlichen Neutralität andererseits wiedergegeben. Weiterhin werden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für die Anwendung im Sinne einer Einzelfallprüfung dargelegt. Diese Kriterien sind im Wesentlichen das Vorliegen einer konkreten Gefahr, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Verbot der Beeinflussung und der Grundsatz der negativen Glaubensfreiheit und die Störung des Schulfriedens oder die Beeinträchtigung der Erfüllung des staatlichen Erziehungsauftrags. Sollte die Prüfung ergeben, dass im Einzelfall ein Verbot eines Kleidungsstücks ausgesprochen werden sollte, wird diese Entscheidung in enger Abstimmung von Schule und Schulaufsicht getroffen werden. Eine ausführliche und die geltende Rechtslage beschreibende Information der zuständigen Dienststellen ist somit vollumfänglich gewährleistet.

Auch wir haben solche Fälle zur Kenntnis genommen und im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten bereits jetzt auf die Unzulässigkeit hingewiesen. Durch eine klare gesetzliche Regelung (siehe Antworten zu 2.4. und 3.12.) werden alle staatlichen Stellen auf eine der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Praxis verpflichtet.

Solche Fälle sind bisher nicht an uns herangetragen worden. Entsprechenden Hinweise werden wir nachgehen und die Rechtslage klarstellen.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist zu wahren, ebenso wie jedes andere bürgerliche Recht.
Für die Durchsetzung der rechtlichen Vorgaben ist das Kultusministerium zuständig. Als Oppositionspartei können wir dem Ministerium „auf die Finger schauen“.

Diesbezüglich besteht die Notwendigkeit, im Rahmen der Aus- und Weiterbildung und der Informationen der Schulen z.B. durch Informationen durch das Ministerium und die Schulverwaltung auf die gültige Rechtslage hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass diese umgesetzt wird.

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Sicherheit von Frauen

Frauen werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt. Zudem zeigen Statistiken, dass Frauen sich meistens erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer.

Wie werden Sie – speziell für Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Hessen ist sicher. Gemessen an den aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das vergangene Jahr zeigt sich, dass Hessen bundesweit auf Platz 3 der sichersten Bundesländer ist und 2017 so wenig Straftaten wie noch nie und mit 62,8 % die höchste Aufklärungsquote seit Beginn der Polizeilichen Kriminalstatistik aufgezeichnet wurden. Trotzdem versuchen wir diese Zahlen noch weiter zu verbessern. Insbesondere in der Folge der Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 in Köln und anderen Großstädten ist das Thema der Sicherheit von Frauen u.a. bei Großveranstaltungen, aber auch ein eher subjektiv geprägtes Unsicherheitsgefühl in Teilen der Gesellschaft aufgekommen. Wir haben darauf mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Die hessische Polizei bspw. wirkt gemeinsam mit Veranstaltern darauf hin, dass u.a. bei Großveranstaltungen entsprechende Sicherheitserwägungen berücksichtigt werden. Instrumente sind hierbei auch die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen oder die Be- und Ausleuchtung neuralgischer Punkte. Auch das Sicherheitsprogramm KOMPASS setzt dort an: Hier können Kommunen in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, der Bevölkerung und weiteren Partnern, individuelle Lösungen für kommunale Sicherheitsfragen erarbeiten und umsetzen. So genannte „Angsträume“ – die gerade für Frauen oft ein Problem und alltägliche Einschränkungen bedeuten – können bspw. durch mehr Beleuchtung, regelmäßige Kontrollen oder Videoüberwachung verhindert werden.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht.
Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wir haben in Hessen bereits viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Wir haben erstmals eine flächendeckende Förderung für Frauenhäuser und Interventionsstellen in ganz Hessen umgesetzt und sie finanziell besser ausgestattet. Zudem haben wir uns auf der Bundesebene für die Einführung des Prinzips „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht stark gemacht. Auch in der nächsten Wahlperiode setzen wir uns dafür ein, diese Angebote aufrechtzuerhalten. Außerdem wollen wir den Erhalt, die bauliche Erneuerung sowie den möglichst barrierefreien Ausbau von Frauenhäusern fördern und ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, weiter unterstützen. Nach sexueller Gewalt soll es eine öffentliche Finanzierung bei Behandlung, Beweisaufnahme und Beweissicherung auch ohne Anzeige geben.

Jeder Mensch ist – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Lebensentwurf – effektiv vor Gewalt zu schützen. Dies muss als bundespolitische Pflichtaufgabe anerkannt und rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller und bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe, zum Beispiel in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen sowie Beratungsstellen, müssen den Betroffenen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Beeinträchtigungen, ihrem Aufenthaltsstatus oder ihrer Lebenssituation. Staatliche Behörden wie Polizei, Gerichte und Ämter sowie die Notaufnahmen von Krankenhäusern müssen für das Thema Gewalt gegen Frauen noch stärker und intensiver durch kontinuierliche Fortbildungen sensibilisiert werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sicherheit von lesbischen Frauen

Statistiken zeigen, dass Frauen sich erheblich unsicherer im öffentlichen Raum fühlen als Männer. Dies gilt in besonderem Maße für lesbische Frauen, die auf Grund ihrer sexuellen Orientierung Opfer von Gewalt werden.

Wie werden Sie – speziell für lesbische Frauen – die Sicherheit erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Präventionsförderung und der Gewaltschutz zählen aber auch grundsätzlich zu den wichtigsten staatlichen Aufgaben überhaupt. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Frauen und deren Kinder präventiv zu schützen, sie aber auch zu unterstützen, wenn sie Opfer von Gewalt – egal welcher Form – geworden sind und traumatisierende Erfahrungen innerhalb oder außerhalb ihrer Familienstrukturen erleiden mussten. Dieser Bereich ist und bleibt ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Häusliche Gewalt ist im Bereich der Gewalt gegen Frauen leider weiterhin ein großes Thema, das wir weiter konsequent bekämpfen werden. Hier möchten wir unsere Beamtinnen und Beamten weiter sensibilisieren. Der Arbeitskreis Häusliche Gewalt der hessischen Polizei hat die Überarbeitung der Handlungsleitlinien „Häusliche Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum“ abgeschlossen und mit der Umsetzung und damit einhergehenden Sensibilisierung der Polizeibeamtinnen und -beamten in den Polizeipräsidien begonnen. Die Leitlinien informieren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im schwierigen Arbeitsfeld der Bekämpfung von Häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum über Intervention und Ermittlung, gesetzliche Regelungen, insbesondere HSOG und GewSchG, Verhinderung von (weiteren) Gewalttätigkeiten, Sicherung der Strafverfolgung, Hilfe für die Opfer und Abstimmung polizeilicher Maßnahmen und zivilgerichtlicher Hilfe. Darüber hinaus sensibilisieren sie zu einem professionellen Umgang mit Opfern und Zeugen, bieten gezielte Hilfestellungen als Grundlage für effektives Handeln und setzen ein klares Signal für gewalttätige Personen und die Gesellschaft.

Darüber hinaus werden vielfältige Modellprojekte finanziert, die sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und für die gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern einsetzen und an unterschiedlichen Zeitpunkten der präventiven Intervention ansetzen , wie beispielsweise die Analyse und der Ausbau der Präventionsarbeit im Bereich der Cyberkriminalität, von der insbesondere auch Frauen betroffen sind. Hessen war unter Führung der CDU treibende Kraft bei der Einführung einer Strafbarkeit für „Stalking“. Unsere eben formulierten Bemühungen sind natürlich unabhängig von sexueller Orientierung. In Bezug auf die spezifische Situation lesbischer Frauen innerhalb und außerhalb der hessischen Polizei wurde schon im Jahre 2010 die „Rahmenkonzeption für die Einrichtung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der hessischen Polizei“ umgesetzt und damit die Funktion der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) geschaffen. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) sollen homosexuellen Polizeibediensteten in dienstlichen Zusammenhängen, insbesondere bei Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, vertrauensvoll zur Seite stehen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Interessen innerhalb der Behörde unterstützen. Sie leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Offenheit und Toleranz der hessischen Polizei und ihrer Bediensteten gegenüber homosexuellen Lebensweisen und einen diskriminierungsfreien Umgang mit Homosexuellen.

Neben dieser nach innen gerichteten Zielstellung fungieren die AgL als Bindeglied zwischen homosexuellen Bürgerinnen und Bürgern und der hessischen Polizei. In dieser Rolle arbeiten sie aktiv darauf hin, innerhalb der schwul-lesbischen Bevölkerung sowie entsprechenden Initiativen und Organisationen („Gay-Community“) für Vertrauen gegenüber der Polizei zu werben und Vorbehalte auszuräumen. Sie stehen auch Opfern antilesbisch / antischwuler Gewalt als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten zugleich allen Organisationseinheiten der Polizei Unterstützung bei der Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit antischwuler/-lesbischer Gewalt bzw. im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise.

Für uns ist es wichtig, dass wir keinen Raum für Diskriminierung lassen. Lesbische Frauen sind an dieser Stelle doppelt betroffen. Auch deshalb haben wir in unser Wahlprogramm aufgenommen, dass Hessen ein Landesdiskriminierungsgesetz braucht. Uns geht es darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem Gewalt gegen Frauen geächtet wird. Zeitgleich wollen wir eine stärkere Unterstützung der Frauenhäuser, Frauennotrufe und Beratungsstellen, wie durch Haushaltsanträge im Hessischen Landtag belegt.

Wie bereits beschrieben haben wir viel erreicht, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Speziell für lesbische Frauen fördern wir eine Beratungsstelle, die Lesben und transidente Frauen bei häuslicher Gewalt unterstützt. Diese wollen wir auch in der nächsten Wahlperiode weiter fördern.

Wir wollen, dass die vielfältigen Lebensweisen rechtlich gleichgestellt werden und setzen uns für ihre gesellschaftliche Akzeptanz ein. Alle Formen von Gewalt und Gewaltverherrlichungen gegen Frauen, Kinder und LSBTIQ-Menschen – in den unterschiedlichsten Medien – müssen konsequent geahndet werden.

Wir Freie Demokraten sehen ein Sicherheitsbedürfnis – sowohl bei Bürgerinnen als auch bei Bürgern in Hessen. Wir unterscheiden daher nicht in Personengruppen, in weiblich oder männlich, in jung oder alt, in homo- oder heterosexuell, da wir glauben, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch den Wunsch, in Sicherheit und in Freiheit leben zu können, vereint sind.
Um dies zu gewährleisten, fordert die FDP-Fraktion in Hessen 1500 neue Polizeistellen bis 2022 sowie eine deutlich verbesserte Ausrüstung der Polizeikräfte. Darüber hinaus stehen wir für die Videoüberwachung an neuralgischen Punkten, um die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten zu verbessern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Kopftuchtragende Rechtsrefendarinnen

Das Land Hessen verbietet Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst an Gerichten mit dem Verweis auf das staatliche Neutralitätsgebot das Tragen eines Kopftuches bei Tätigkeiten die „nach Außen“ gerichtet sind. Diese Praxis wird als einseitig und diskriminierend kritisiert. Das Tragen eines Kopftuches sei ein Glaubensgebot, das mit der Neutralität des Gerichtes und der Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung nicht im Konflikt stehe.

Werden Sie diese diskriminierende Praxis beenden?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hält das Kopftuchverbot für Referendarinnen für gerechtfertigt, weil nur dadurch die Neutralität des Rechtsstaats gewahrt werden kann. Eine diskriminierende Praxis gibt es in Hessen nicht. Eine Diskriminierung wäre nur gegeben, wenn diese Regelung ohne sachlichen Grund getroffen worden wäre oder aufgrund sachfremder Erwägungen erfolgen würde. Wie in vielen Bereichen unseres Rechtsstaats müssen auch hier verschiedene Rechte mit Verfassungsrang gegeneinander abgewogen werden. Auf der einen Seite steht die Religionsfreiheit. An dieser Stelle kann dahinstehen, ob das Kopftuch ein ausschließlich religiöse Zeichen ist oder, wie von vielen Frauenrechtlerinnen und auch Islamwissenschaftlerinnen und – wissenschaftlern bewertet, ein Symbol patriarchischer Strukturen, das über eine religiöse Auslegungen legitimiert wird. Denn auf der anderen Seite stehen wichtige Rechtsgüter wie die Neutralitätspflicht des Staates und auch die negative Religionsfreiheit gegenüber, die im hier beschriebenen Fall überwiegen. Der von Ihnen beschriebene Eingriff wird zudem auf ein Minimum begrenzt. So besteht ein Verbot zum Tragen des Kopftuchs nur in den seltenen Konstellationen, in denen die betroffene Referendarin als Vertreterin des Staates auftritt, beispielsweise beim Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft oder im Rahmen einer durch sie durchgeführten Beweisaufnahme. Die entsprechende Regelung wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Nach Auffassung der Gerichte gilt das staatliche Neutralitätsgebot ausnahmslos auch für Rechtsreferendarinnen. Wenn also das höchste deutsche Gericht als Hüterin unserer Verfassung eine solche Entscheidung trifft, können wir nicht nachvollziehen, wie man von einer diskriminierenden Praxis sprechen kann.

Wie oben bereits mehrfach ausgeführt, werden wir alle hessischen Gesetze an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anpassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Fall der hessischen Rechtsreferendarin entschieden, dass das Tragen eines Kopftuchs im Gerichtssaal sowohl den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts als auch deren negative Glaubensfreiheit beeinträchtigt. Es hat also das Recht, aus Glaubensgründen ein Kopftuch zu tragen, in diesem Fall als nachrangig gegenüber den verfassungsrechtlich geschützten Rechten anderer Personen angesehen. Es handelt sich bei dieser Entscheidung um das Ergebnis einer Abwägung gegenläufiger Verfassungsgüter durch das höchste deutsche Gericht. Von einer „diskriminierenden Praxis“ kann deshalb nicht gesprochen werden.

Der politische Streit um das Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst ist eine Schaufenster-Debatte: Es gab bisher lediglich zwei bekannte Fälle, in denen im Öffentlichen Dienst in Hessen ein Kopftuch getragen wurde. Dennoch war die Frage sofort Gegenstand von ministeriellen Verordnungen und Landtagsdebatten. Aktuell will die FDP ein Burka-Verbot im Schulgesetz verankern, obwohl noch nie in Hessen ein Mädchen vollverschleiert zum Unterricht erschienen ist. Als LINKE wollen wir einen säkularen, weltanschaulich neutralen Staat – auch in Bayern, wo nun per Dekret in allen öffentlichen Gebäuden Kreuze aufgehängt werden müssen. Diese Form des Religions- und Kulturkampfes lehnen wir ab. Entscheidend ist für uns nicht, was Menschen glauben oder auf dem Kopf tragen, sondern ihr Verhalten und was sie im Kopf haben. Es gibt aus unserer Sicht mangels Problem keinen Grund für ein Kopftuch- oder Burka-Verbot. Es ist schade, dass hierüber so viel und so erfolgreich anti-muslimische Stimmung gemacht wird.

Die Objektivität und die Unabhängigkeit sind wesentliche Eckpfeiler unserer Justiz. Um diese Eckpfeiler gegenüber allen Verfahrensbeteiligten zu wahren, fordern wir ein Verbot des offenen Zeigens religiöser Symbole aller Verfahrensbeteiligten vor Gericht. Um den Eindruck zu vermeiden, andere Aspekte als die objektive Betrachtung des Rechts könnten Einfluss auf die Rechtsfindung haben, lehnen wir daher Kopftücher auf der Richterbank ab – dies betrifft dann auch Rechtsreferendarinnen, die im Rahmen des Vorbereitungsdienstes auf der Richterbank sitzen oder die staatsanwaltliche Sitzungsvertretung wahrnehmen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Hessische Landesregierung fördert seit Ende 2017 vier Beratungszentren, die sich in Hessen um traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete sowie Opfer von Folter und Gewalt kümmern. Für jedes Zentrum stellt das Land Hessen bis zu 400.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ist zudem ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Im Jahr 2018 werden die freiwilligen Leistungen im Rahmen des Sozialbudgets um etwa 43 Prozent auf rund 100 Millionen Euro und im Jahr 2019 auf 118,5 Millionen Euro erhöht. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Zugewanderte und geflüchtete Frauen sind oftmals in mehrfacher Hinsicht benachteiligt. Wir werden diese Frauen deshalb gezielt fördern. Sie sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dazu gehören neben der Sprachförderung Aus- und Weiterbildung sowie Partizipationsangebote und Nachbarschaftsprojekte. Damit die Frauen diese Angebote auch nutzen können, muss es eine gute soziale Infrastruktur und kostenfreie frühkindliche Bildungsangebote geben. Die zum Teil nur schwer erreichbaren Frauen brauchen niederschwellige Angebote wie z.B. Familienzentren, die an Kitas angesiedelt sind.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir mit den beiden Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit einem umfangreichen finanziellen Volumen von 2,9 Milliarden Euro bundesweit einzigartig auf die neue Migrationssituation reagiert. Dabei haben wir uns auch dafür eingesetzt, die Integrationsprogramme für Geflüchtete auch für Frauen attraktiv zu gestalten. So wurde bei den Arbeits-, Ausbildungs- und Sprachprogrammen Kinderbetreuung während der Kurse ermöglicht, damit auch Eltern an den Kursen teilnehmen können. Außerdem fördern wir im Rahmen des Landesprogramms WIR Modellprojekte, die sich mit der spezifischen Lebenssituation geflüchteter Frauen auseinandersetzen und Konzepte für bessere Integrationschancen erarbeiten. Wir wollen dieses Engagement ausbauen und weiterhin dafür sorgen, dass Frauen und Mädchen mit Fluchthintergrund gleiche Integrationsbedingungen erhalten.

Der Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten soll Frauen, die Kinder haben, die Teilnahme an Fortbildungen ermöglichen, insbesondere zum Spracherwerb. Mit flexiblen Qualifikationsanalysen – etwa durch Arbeitsproben – müssen auch informell erworbene Qualifikationen gewürdigt werden. Hierzu ist das hessische Anerkennungsgesetz ggf. zu überarbeiten. Frauen, die bereits über eine berufliche Qualifikation verfügen, benötigen Unterstützung durch Fachsprachenkurse und fachspezifische Fortbildungsangebote.

Wir Freie Demokraten sehen im Spracherwerb und in der Aus- und Weiterbildung von Migranten den Schlüssel für eine gelingende Integration. Dies gilt selbstverständlich auch für die zugewanderten Frauen. Das hessische InteA-Programm an Berufsschulen bietet leider nur Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lernprogramm an. Wir Freie Demokraten fordern, InteA bis zum Alter von 25 Jahren zu öffnen. Wir wollen verhindern, dass junge Menschen, die die Zugangskriterien nicht erfüllen, keine Chance auf Bildung und einen Arbeitsplatz haben. Dazu gehören selbstverständlich auch die geflohenen Frauen. Darüber hinaus wollen wir die verschiedenen Förderprogramme in diesem Bereich so verzahnen und ergänzen, dass niemand aufgrund seines Alters oder seiner Vorbildung von einem selbstbestimmten Leben ausgeschlossen wird. Wir Freie Demokraten stehen für Chancengerechtigkeit und diese wollen wir auch umsetzen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Situation alleinerziehender Mütter

Alleinerziehende Mütter sind in Deutschland besonders häufig von Armut betroffen. Dies liegt daran, dass es ihnen oft schwerfällt eine Arbeit zu finden, sie nicht die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können, die Familien beanspruchen können und, wenn sie Arbeit haben, dann oft in der Teilzeitfalle stecken.

  1. Wie werden Sie, die Situation speziell für alleinerziehende Frauen verbessern?
  2. Ein großes Problem für alleinerziehende Frauen ist es, bezahlbaren Wohnraum für die Familie zu finden. Wie werden Sie diese Situation verbessern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Für alleinerziehende Frauen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Herausforderung und spielt eine entscheidende Rolle für die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverhältnis eingehen zu können. Wir wollen, dass alleinerziehenden Frauen ein Angebot vorfinden, das ihnen diese Vereinbarkeit ermöglicht. Dazu gehört der entschlossene Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder unter 3 Jahren, die sechsstündige Beitragsfreiheit in allen drei Kindergartenjahren in Hessen, die zum 1.8.18 eingeführt wurde und die wir weiter ausbauen möchten und die Unterrichtsgarantie und der Pakt für den Nachmittag sowie der Ausbau der Ganztagsschulen, die ein gutes und verlässliches Betreuungsangebot darstellen. Auf dieser Grundlage wollen wir die Potenziale alleinerziehender Mütter für den Arbeitsmarkt nutzen. Die hervorragende wirtschaftliche Lage in Hessen bringt weibliche Fachkräfte häufiger in die Position, mit ihren Arbeitgebern Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren, die Kind und Beruf vereinbaren. Wir setzen uns dafür ein, dass noch mehr Arbeitgeber diese Möglichkeiten erkennen und flexiblere Arbeitszeitmodelle anbieten und die Chancen der Digitalisierung ergreifen. Das Land nimmt hierbei seine Vorbildrolle wahr.

Zu Frage 2: Unser Ziel bleibt, alle Menschen in Hessen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Dafür brauchen wir in einigen Regionen ein breiteres Angebot, gerade an bezahlbarem Wohnraum. Nie hat eine Landesregierung mehr für bezahlbaren Wohnungsbau getan, als wir dies derzeit umsetzen. Mit rund 1,7 Milliarden Euro bis 2020 stehen in Hessen Fördermittel in historischen Höchstständen bereit. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist.

Die Benachteiligung von alleinerziehenden Frauen hängt meist damit zusammen, dass sich Betreuungszeiten an Kitas und Schulen nicht mit den zur Verfügung stehenden Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten vereinbaren lassen. Hierfür wollen wir in Zusammenarbeit mit Kommunen und Jobcentern geeignete Möglichkeiten schaffen und Alleinerziehenden Vorrang bei der Auswahl passender Betreuungsangebote und Schulen mit entsprechenden Angeboten zu geben. Darüber hinaus wollen wir, dass auch die frühkindliche Bildung zukünftig kostenfrei ist und zwar für alle Kinder vom 1.Lebensjahr an und für alle Betreuungszeiten.

Will man Alleinerziehende stärken, bedarf es eines Bündels von Maßnahmen. Hohe Priorität hat, dass Alleinerziehende ihre eigene Existenz sichern können. Dazu gehören die Existenzsicherung während einer Ausbildung – auch in einer Teilzeitausbildung, das Ende der Minijobschleifen, ein starkes Gesetz gegen Lohnungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, echte Wiedereinstiegshilfen nach der Babypause und vor allem auch der flächendeckende Ausbau und die Verbesserung der Kitas und Ganztagsschulen. In Hessen haben wir bereits viel erreicht – vor allem in der Kinderbetreuung und der Nachmittagsbetreuung in der Grundschule haben wir in der zu Ende gehenden Legislatur viel bewegt – mehr Plätze, mehr Qualität und den Einstieg in die Beitragsfreiheit. Mit dem Pakt für den Nachmittag ermöglichen wir hessenweit die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. Wir haben den Verband alleinerziehender Mütter und Väter mit Landesgeldern unterstützt. Zur Frage des bezahlbaren Wohnraums siehe unten bzgl. der Verdrängung von Migrant*innen und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten.

Wir setzen uns für eine verkürzte, familiengerechte Wochenarbeitszeit mit 28 – 35 Stunden pro Woche als neue Regelarbeitszeit mit Lohn- und Personalausgleich ein. Wir wollen ein verbessertes Gleichstellungsgesetz in Hessen durchsetzen. In Behörden und in der Landesverwaltung wollen wir dafür sorgen, dass Benachteiligungen abgebaut werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert wird. Außerdem fordern wir das Recht der Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit.
Die Familienleistungen müssen neu geregelt werden, es kann nicht sein, dass Paare ohne Kinder steuerlich besser gestellt sind als Einelternfamilien. Die Einführung einer Kindergrundsicherung, die garantiert, dass kein Kind unter dem Existenzminimum leben muss und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, wie die kostenlose oder kostengünstige Nutzung der Infrastruktur (Kitas, Bildung, Freizeit- und Kulturangebote, öffentlicher Nahverkehr, etc.), verringern deutlich die Sorgen von Alleinerziehenden.
Der soziale Wohnungsbau muss wieder belebt werden, mindestens 10.000 neue Sozial- und 2000 Studierendenwohnungen müssen jährlich in Hessen geschaffen werden, die Sozialbindung darf nicht mehr auslaufen. Das Land muss dafür Flächen zur Verfügung stellen, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften sollen gefördert werden.

Alleinerziehende gehören zu der Bevölkerungsgruppe mit dem höchsten Armutsrisiko. Wir Freie Demokraten wollen den flächendeckenden Ausbau der Krippenplätze vorantreiben, von denen in Hessen 23.000 Plätze fehlen, damit insbesondere die Alleinerziehenden die Möglichkeit haben, ganztags einer Berufstätigkeit nachzugehen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und für die Nutzung der digitalen Möglichkeiten ein, die es in vielen Berufssparten erlauben, Zeiten auch an einem Home Office Arbeitsplatz zu verbringen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verdrängung von Migrantinnen* und geflüchteten Frauen* aus den Innenstädten

Unter den vorherrschenden Bedingungen auf den städtischen Wohnungsmärkten haben heute vor allem Migrantinnen* und insbesondere geflüchtete Frauen* keinen ausreichenden Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. In der Folge von zunehmenden Gentrifizierungsprozessen wird einer Verdrängung in die städtischen Randgebiete Vorschub geleistet, die den Betroffenen die Möglichkeit auf soziale, kulturelle, politische sowie ökonomische Teilhabe erschwert. Die Konsequenzen dieses sozialen Ausschlusses führen beispielsweise zu einem eingeschränkten Zugang zu Sprachförderungsangeboten, Bildungsangeboten sowie sozialen, kulturellen und politischen Aktivitäten.

  1. Wie wird Ihre Partei soziales Wohnen für Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* im Stadtinneren sicherstellen?
  2. Was unternehmen Sie konkret gegen die Privatisierung von Wohnraum und für den Ausbau des Sozialwohnraums?
  3. Wie werden Sie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt auf Landesebene begegnen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU-geführte Landesregierung setzt sich besonders in den Ballungsgebieten und den Universitätsstädten für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ein. Privater und öffentlicher Wohnungsbau müssen dabei zusammen betrachtet werden, da die Herausforderung gemeinschaftliche Anstrengungen aller Akteure erfordert. Mit der Allianz für Wohnen hat die CDU-geführte Landesregierung daher ein Gremium geschaffen, dass alle Akteure des Wohnungsbaus auf das gemeinsame Ziel der Bereitstellung ausreichend Wohnraums ausrichtet. Durch die Umsetzung des Masterplan Wohnen, zudem unter anderem die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 1,7 Milliarden Euro gehört, werden wir den ganzheitlichen Ansatz zur Schaffung nachfragegerechten Wohnraums weiterverfolgen, damit für jeden Hessen ein passendes Angebot verfügbar ist. Dabei schaffen wir gemischte Strukturen mit Menschen unterschiedlichen Einkommens. Diese vielfältigen Angebote richten sich an alle Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen gleichermaßen. Eine Fixierung auf einen speziellen Personenkreis würden wir als unzulässige Diskriminierung anderer förderberechtigter Personengruppen. Betrachten und lehnen dies daher ab.
Diskriminierungen am Wohnungsmarkt lehnen wir – wie alle Formen der Diskriminierung – entschieden ab. Gerade in den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften stellen wir sicher, dass Diskriminierungen nicht stattfinden. Bei privaten Vermietern ist die Kontrolle einzelner Vermietungsprozesse kaum leistbar. Neben der Stärkung der Nachfrageseite am Mietmarkt durch eine Verbreiterung des Angebots setzen wir daher hier vor allem auf Information und Sensibilisierung von Vermietern – unter anderem im Rahmen der RESPEKT-Kampagne der Landesregierung.

Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist die soziale Frage des nächsten Jahrzehnts. Unter den CDU-Regierungen der letzten 19 Jahre wurde die Zahl der Sozialwohnungen in Hessen mehr als halbiert! Darüber hinaus fehlt Wohnraum für die Menschen, die über der Einkommensgrenze für Sozialwohnungen liegen, aber dennoch keine Reichtümer verdienen und die die im Ballungsraum heute geforderten Mietpreise nicht bezahlen können.
Wir werden eine Bauoffensive starten. Öffentliche Grundstücke wollen wir günstig für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Wir werden mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen und dafür sorgen, dass der Anteil der Sozialwohnungen steigt und nicht sinkt.
Von diesen Maßnahmen werden alle Gruppen, die es derzeit auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben (MigrantInnen, Behinderte, aber auch SeniorInnen, Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Geringverdienende) profitieren.
Wir werden außerdem prüfen, ob mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz im Bereich der Wohnungsraumversorgung trotz Bundeszuständigkeit für das Mietrecht Verbesserungen erzielt werden können.

Wir wollen, dass sich alle Menschen in Hessen mit gutem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können. Deshalb hat die aktuelle Landesregierung mit zahlreichen Maßnahmen begonnen, für mehr bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu sorgen. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 1,7 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit. Mit diesen Fördermitteln können rund 20.000 Wohnungen für insgesamt 60.000 Menschen gebaut werden. Auch die Nassauische Heimstätte, an er das Land maßgeblich beteiligt ist, trägt etwa durch geringe Durchschnittsmieten und energetische und soziale Quartiersentwicklung dazu bei. Wir haben ihr Eigenkapital um 50 Millionen Euro erhöht, sodass weitere bezahlbare Wohnungen geschaffen werden können. Es wird also mehr gebaut, es wird schneller gebaut und die Mittel aus der Sozialwohnraumförderung werden gut in Anspruch genommen. Dennoch muss hier weiterhin viel getan werden – deshalb werden wir uns für die Fortsetzung und weitere Verstärkung dieser Fördermaßnahmen einsetzen. Eine weitere Möglichkeit, um freie Wohnflächen zu aktivieren, ist ein Management für Wohnungstausch, von dem gerade ältere Menschen und Familien profitieren könnten. Wegen der weiterhin steigenden Preise bei Neuvermietungen bleiben oft besonders ältere Menschen in ihren Wohnungen oder Häusern wohnen, auch wenn diese für sie als Einzelperson inzwischen zu groß und oft auch zu teuer geworden sind. Die Nassauische Heimstätte bietet hier bereits entsprechende Programme an, die den Anreiz für einen Umzug erhöhen. Wir wollen diese Angebote entsprechend aufgreifen und ausweiten.

Der Bestand an Sozialwohnungen in Hessen stark gesunken, von 177.545 Ende 1999 auf gerade noch etwas mehr als 85.000 Wohnungen Ende 2017. Auch der Stand der offiziell registrierten anspruchsberechtigten Haushalte, die nicht mit einer Sozialwohnung versorgt werden können, ist mit über 51.000 so hoch wie nie. Wir fordern daher – für die Unterbringung geflüchteter Menschen und anderer bedürftiger Personen – in unseren Anträgen den Bau von 10.000 Sozialwohnungen sowie weiteren 2.000 Studierendenwohnungen pro Jahr. Zugleich fordern wir wirksame Maßnahmen gegen Zweckentfremdung, damit etwa leer stehende Büroräume in Wohnungen umgewandelt werden können, sowie eine verbesserte Mietpreisbremse.
Damit Flüchtlinge überhaupt die Möglichkeit haben, sich auch im städtischen Raum niederzulassen, wollen wir die diskriminierenden Wohnsitzauflagen abschaffen. Den Diskriminierungsschutz wollen wir durch einen Ausbau der Beratungsstellen gegen Diskriminierung und ein hessisches Antidiskriminierungsgesetz erweitern. Damit Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können, wollen wir einen Rechtsmittelfonds einrichten. Nach dem Beispiel Berlins wollen wir zudem eine intervenierende Fach- und Koordinierungsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt einrichten.

Der knappe und teure Wohnraum in den Ballungsgebieten trifft alle Bevölkerungsgruppen, die über geringe Einkommen verfügen.
Die Gründe für den fehlenden Wohnraum sind vielfältig und reichen von einem verstärkten Zuzug aus den ländlichen Regionen in die Städte über zu wenig ausgewiesene Baugebiete bis hin zu zahlreichen Bauauflagen, die das Bauen extrem verteuern. Für uns Freie Demokraten ist es wichtig, günstige Voraussetzungen für private Bauinvestitionen zu schaffen, ohne die die Nachfrage nach Wohnungen nicht im notwendigen Ausmaß befriedigt werden kann. Der soziale Wohnungsbau stellt für uns Freie Demokraten eine wichtige Ergänzung zum privaten Angebot dar.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Information von Arbeitgebern über das Verbot anhand eines Kopftuches zu diskriminieren

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2017 unter eng definierten Bedingungen ein Kopftuchverbot in der Privatwirtschaft für zulässig erklärt. Durch die fehlende inhaltliche Differenzierung in der Berichterstattung hat dies bei einigen Arbeitgeber*innen zu dem Trugschluss geführt, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstellt.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Arbeitgeber*innen in Hessen über die Rechtslage aufzuklären?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Da die Rechtslage eindeutig ist, wird seitens der CDU Hessen kein weiterer gesonderter politischer Handlungsspielraum und -bedarf gesehen. Für die Information der Unternehmen ist vor allem die Privatwirtschaft in der Pflicht, angemessene Antworten zu geben, die von Seiten der Politik nur begleitet werden können. Dies kann im Bedarfsfall z.B. in Form von Gesprächen mit Verbänden geschehen. Die Durchsetzung des Rechts erfolgt in den üblichen rechtsstaatlichen Verfahren.

Im Zusammenhang mit der Änderung der hessischen Gesetze, die wir unter 2.4. und anderen Punkten angeführt haben, sowie mit der Erarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes können wir uns vorstellen, eine Informationskampagne zu starten, die auch die oben genannte Problematik aufgreifen sollte. Näheres dazu werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen besprechen.

Uns sind keine Fälle bekannt, wonach bei hessischen Arbeitgeber*innen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Trugschluss geführt hat, dass jedwede Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuches keinen Verstoß gegen das AGG darstelle. Sollten uns aber konkrete Fälle bekannt werden, würden wir in geeigneter Form, beispielsweise durch Öffentlichkeitsarbeit der Partei oder durch parlamentarische Initiativen der Landtagsfraktion, auf die Pflicht zur Einhaltung geltender Gesetze aufmerksam machen.

Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände müssen über Formen der Diskriminierung bei der Personalauswahl – nicht nur bei Kopftuch tragenden Bewerberinnen – und über geeignete Gegenstrategien informiert werden. Dazu ist ein Dialogprozess erforderlich. Insbesondere muss die Privatwirtschaft aber für die Differenzierung in dem Urteil sensibilisiert werden. Das Tragen eines Kopftuches für sich alleine darf nicht verboten werden, nur unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen aller sichtbaren religiösen und politischen Zeichen.

In den Medien wurde das Urteil des EuGH mit großem Interesse aufgenommen und durchaus differenziert dargestellt. Wir gehen davon aus, dass die Privatwirtschaft Urteile, die wichtig für sie sind, nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sehr genau analysiert.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen in Männer-dominierten Berufen

In Berufen im Handwerk, im IT-Bereich oder Ingenieurswesen, ist der Anteil von Frauen immer noch sehr niedrig und oft sind Frauen auf Konferenzen kaum sichtbar. Dies führt dazu, dass Frauen kaum ermutigt werden, sich diese Berufe zuzutrauen und einen solchen Beruf zu wählen.

  1. Wie werden Sie, Frauen in nicht-akademischen, in der Hauptsache durch Männer dominierten Berufen, wie im traditionellen Handwerk dabei unterstützen diese Berufswahl zu treffen?
  2. Wie werden Sie Frauen in MINT-Fächern dabei unterstützen, Professuren zu bekleiden zu können?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Grundsätzlich gilt die Berufsfreiheit, die für uns ein hohes Gut darstellt. Männer und Frauen sollen die Karrierewege offenstehen, die ihren Interessen und Neigungen entsprechen. Dafür bietet unser Schul- und Ausbildungssystem die besten Voraussetzungen.
In diesem Rahmen ist uns insgesamt daran gelegen, die Anerkennung beruflicher Ausbildung – gerade auch im Handwerk – zu steigern und insgesamt mehr junge Menschen für diesen Berufszweig zu interessieren; unabhängig vom Geschlecht.

Da aber gerade bei jungen Frauen große Potenziale für die Nachwuchsgewinnung von Handwerk und MINT-Berufen liegen, haben wir vielfältige Maßnahmen ins Leben gerufen, um vor allem Mädchen für diese Berufe zu interessieren. Eine frühzeitige Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung, die Beratung und Veranstaltungen, die für Mädchen und Jungen ein breites Berufswahlspektrum eröffnen, werden bereitgestellt. In diesem Sinne wurde auf CDU-Initiative hin u.a. auch erstmals im Jahr 2002 der „Girls‘ Day“ in Hessen ins Leben gerufen. In dessen Rahmen vor allem technische und naturwissenschaftliche Unternehmen, und Betriebe mit technischen oder naturwissenschaftlichen Abteilungen und Ausbildungen, Hochschulen und Forschungszentren sowie Handwerksbetriebe ihre Türen öffnen, um den Mädchen Einblicke in die unterschiedlichsten Bereiche der oftmals männlich dominierten Berufsbilder zu gewähren. Diese Initiative fand dieses Jahr nun schon zum siebzehnten Mal statt.

Zu Frage 2: Die CDU fördert bereits seit vielen Jahren die vielfältigen Gleichstellungsmaßnahmen der Hochschulen: Wir haben in den Hochschulpakt 2011-2015 und auch in den aktuellen Hochschulpakt 2016-2020 sowie in die mit den Hochschulen geschlossenen Zielvereinbarungen gesonderte Vereinbarungen zur Frauenförderung aufgenommen. So verbessern wir weiter die Chancengleichheit. Ebenso honorieren wir Gleichstellungserfolge an den Hochschulen mit einer erhöhten Budgetierung, zum Beispiel für Absolventinnen und Promotionen von Frauen in MINT-Fächern. In jüngster Zeit haben wir hessische Hochschulen zusätzlich mit dem so genannten „Professorinnenprogramm“ in diesem Anliegen unterstützt.

Indem man Frauen fördert und versucht auf gesetzlichem Wege Gleichberechtigung herzustellen, soweit dies möglich ist. Auch hier kann der erste Anknüpfungspunkt nur sein, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem sich Frauen frei fühlen, jeden Beruf zu ergreifen, der sie interessiert.

Wir GRÜNE führen seit vielen Jahren den Girls‘ Day durch, um junge Frauen und Mädchen für den oftmals noch männlich geprägten „Politiker“-Beruf zu begeistern. Außerdem wollen wir Angebote unterstützen, die das Selbstbewusstsein von Kindern fördern, ihr Rollenrepertoire erweitern und sie bestärken, für ihre Rechte und körperliche Selbstbestimmung einzutreten. Außerdem wollen wir, dass Frauen und Mädchen sich der Tragweite ihrer Berufswahl oder der Entscheidung für Teilzeitarbeit für ihre Altersversorgung bewusst sind. Daher wollen wir Jobcenter und Personalabteilungen sensibilisieren, die Existenzsicherung von Frauen bei Beratungsgesprächen in den Fokus zu stellen. Für Frauen sollen spezifische Qualifizierungen angeboten werden, die ihnen den beruflichen Aufstieg oder den Wechsel in besser bezahlte Berufsfelder ermöglichen. Mit entsprechenden Kampagnen, Curricula und Angeboten der Jugendberufshilfe wollen wir Mädchen und junge Frauen neugierig machen auf Technik, Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Managementaufgaben, IT sowie neue Medien und Politik.

Die Stereotype von Männer- und Frauenberufen müssen aufgebrochen werden. Die Betriebe müssen Voraussetzungen schaffen, dass junge Frauen ihre Ausbildung in einem handwerklichen und männerdominierten Beruf machen können. Sie sollten bei ihren Ausschreibungen ganz besonders Wert auf weibliche Bewerber legen und deutlich machen, dass dieser Beruf genauso gut für sie geeignet ist. Ein wichtiges Kriterium bei der Berufswahl sind Vorbilder. Mädchen und Frauen in Handwerksberufen sollten bei Ausbildungsmessen, schulischen Veranstaltungen und in der Öffentlichkeitsarbeit präsent sein. Wesentlich ist eine gute Berufsvorbereitung. Diese sollte in der Schule im Rahmen eines polytechnischen Unterrichts beginnen. Nicht nur kognitive, sondern kreative, körperliche, handwerkliche, soziale Fähigkeiten sollten in der Schule entwickelt werden. Dies erweitert den Blick auf die eigenen Fähigkeiten. Praktika in unterschiedlichen Bereichen können wie der Girls‘ Day eine Hilfe sein. Die Berufsberatung sollte besonders das Augenmerk auf diese Thematik haben und die Eltern einbeziehen, die in der Berufswahl eine gewichtige Rolle spielen.
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz wird uns erst in vielen Jahrzehnten zu annähernd gleichen beruflichen Situationen von Frauen und Männern bringen, wenn die Entwicklung in dem Tempo weiter geht. Deshalb brauchen wir bessere gesetzliche Grundlagen, u.a. eine 50-prozentige Quotierung auch an den Hochschulen. Frauenbeauftragte brauchen mehr Rechte. Es ist außerdem notwendig, unbefristete, existenzsichernde Arbeitsplätze für (Post)Doktorand*innen zu schaffen und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Der Anteil weiblicher Auszubildender stagniert im MINT-Bereich seit vielen Jahren um die 10 Prozent. Deshalb ist es positiv, dass es in vielen Schulen bereits gezielte Projekte gibt, insbesondere Mädchen und junge Frauen für IT-Technik und insgesamt für die sogenannten MINT-Berufe zu interessieren und mit veralteten Vorstellungen aufzuräumen. Diese Projekte an Schulen wollen wir ausweiten, auch im Hinblick darauf, diese Berufe in der Praxis kennenzulernen. Das Nachwuchsbarometer hat herausgefunden, dass bei jungen Frauen teils ganz falsche Vorstellungen bestehen, was die Arbeit im MINT-Bereich betrifft. Da hieß es zum Beispiel, dass die Arbeiten besonders unfallgefährdet und gesundheitsgefährlich seien. Außerdem sei es ständig kalt und die Jobs eher kontaktarm. Gerade bei jungen Frauen stecken viel zu viele archaische Bilder und Stereotypen über MINT in den Köpfen, die heute überholt sind. Darüber hinaus wollen wir berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten schaffe und die berufliche mit der akademischer Ausbildung besser verzahnen. Da gibt es bereits hochinteressante Modelle, wie das duale Studium oder beim Handwerk gar das triale Studium, also Geselle, Meister plus Bachelor-Studium.
An den Hochschulen wurden bereits mit Erfolg Maßnahmen ergriffen, um den exorbitanten Studienabbruch in den MINT-Fächern zu verringern. Wenn es gelingt, über den frühen Kontakt mit dem MINT-Bereich, verstärkt Frauen zu gewinnen, dann werden auch – bei entsprechender Qualifikation – künftig mehr Frauen mit Professuren zu finden sein.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Frauen in Führungspositionen

Weil Frauen durch die Erziehung von Kindern oft in die Teilzeitfalle geraten, steigen sie seltener in Führungspositionen auf. Andere Gründe hierfür sind beispielsweise die Nicht-Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass Frauen, wegen eines tradierten Rollenbildes oft nicht zugetraut wird, sich durchsetzen zu können und dass Frauen ihren Führungsanspruch aus Angst vor Anfeindungen oft nicht adäquat äußern können.

Wie werden Sie Frauen dabei unterstützen, in Führungspositionen zu gelangen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Als CDU Hessen setzen wir uns dafür ein, dass Frauen genauso oft in Führungspositionen vertreten sind wie Männer. Der öffentliche Dienst soll eine Vorreiterposition einnehmen. Klare rechtliche Rahmenbedingungen gegen jede Form der Diskriminierung bei der Arbeitsplatzvergabe werden im Zusammenspiel mit der hervorragenden Ausbildung gerade junger Frauen an unseren Schulen und Hochschulen und dem hohen Fachkräftebedarf am hessischen Arbeitsmarkt auf Grund der ausgezeichneten wirtschaftlichen Lage unseres Landes dazu führen, dass die Nachfrage privatwirtschaftlicher Unternehmen nach weiblichen Arbeits- und Führungskräften weiter steigt. Diesen Prozess wollen wir durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. von Familie und Pflege, die erfahrungsgemäß hauptsächlich Frauen vor besondere Herausforderungen stellt, unterstützten. Die Unterrichtsgarantie, der Pakt für den Nachmittag, die Beitragsfreistellung im Kindergarten, Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung und viele weitere Maßnahmen tragen hierzu bei. Starre Quoten halten wir dabei nicht für das geeignete Mittel.

Siehe Antwort auf 2.7

Wir GRÜNE haben in der zu Ende gehenden Legislaturperiode gemeinsam mit unserem Koalitionspartner das Hessische Gleichberechtigungsgesetz erneuert. Dabei waren uns drei Punkte besonders wichtig: Mehr Frauen den Aufstieg in Führungspositionen zu ermöglichen, die Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu erleichtern und die Rechte von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. Mit verbindlichen Frauenförderplänen in den Behörden erreichen wir, dass sich früh und intensiv mit der Förderung von Arbeitnehmerinnen auseinander gesetzt wird. Durch Modelle wie „Führen in Teilzeit“, frühe Übertragung von Führungsaufgaben an Frauen und gezieltes Coaching wollen wir den Weg dafür ebnen, dass mehr Frauen in Führungspositionen gelangen. In der nächsten Legislaturperiode wollen wir diesen Weg weiter gehen: Wir setzen uns für eine geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ein, wollen die Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die Flexibilität am Arbeitsplatz ausbauen und die Familienarbeit noch stärker anerkennen.

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf brauchen wir ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer verkürzten, familiengerechten Wochenarbeitszeit von 28 – 35 Stunden bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich. Dies gilt auch für Führungspositionen, die durchaus auch in Teilzeit oder durch Jobsharing ausgeübt werden können. Erziehungs- und Pflegearbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und bei der Arbeitszeitgestaltung stärker berücksichtigt werden. Der Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeitarbeit für Teilzeitbeschäftigte muss eingeführt werden.
Hessen braucht gute Kinderbetreuung mit ausreichenden Ganztagsplätzen und einem guten Personalschlüssel, so dass Eltern ohne schlechtes Gewissen sich den beruflichen Aufgaben zuwenden können. Echte Ganztagsschulen fördern darüber hinaus die umfassende Bildung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und schaffen die Voraussetzungen für eine positive berufliche Entwicklung. Sie sind aber auch für die gleichberechtigte Berufsausübung von Frauen- und Männern wesentlich.
Wir brauchen ein Entgeltgleichheitsgesetz und nicht nur – wie heute – die Möglichkeit nach dem Gehalt von Kollegen fragen zu können. Führungspositionen sollten quotiert werden, Frauenförderpläne sollte es in allen Betrieben geben. Sie sollen nicht nur Zielzahlen enthalten, sondern auch die Maßnahmen, wie Frauen unterstützt werden können, um Führungspositionen zu besetzen. Die Rechte von Frauenbeauftragten sollten erweitert und auch in der Privatwirtschaft verankert werden.

In den letzten Jahren hat die Vollzeittätigkeit von Frauen deutlich zugenommen. Ein wichtiger Grund hierfür ist die demografische Entwicklung und die Situation der Rente. Die sog. Teilzeitfalle, in die Frauen geraten, nimmt tendenziell ab. Frauen setzen heute nicht mehr so lange wie früher nach einer Geburt mit ihrer beruflichen Tätigkeit aus und Männer haben heute den Wunsch, mehr für ihre Kinder da zu sein. Die tradierten Rollenbilder lösen sich nach und nach auf. Deutlich wird dies auch an dem steigenden Bedarf an Krippen- und Kitaplätzen mit längeren Öffnungszeiten. Wir Freie Demokraten vertreten die Auffassung, dass wir der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen am besten damit dienen, indem wir uns für den vollständigen Ausbau der Krippenplätze einsetzen und für eine bessere qualitative Betreuung im Kita-Bereich mit einem besseren Personalschlüssel. Wenn Frauen ihre Kinder gut und auch so lange wie nötig gut betreut wissen, dann ist dies die beste Frauenförderung. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit Frauen, die heute besser denn je ausgebildet sind, ihre Karrierechancen auch nutzen können.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Frauen sind hiervon in besonderem Maße betroffen. In einer experimentellen Studie der Universität Tübingen trauten ihnen nur zwei Prozent der befragten Personaler*innen einen prestigeträchtigen Beruf wie Ärztin oder Architektin zu.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um bestehende Vorurteile auf Arbeitgeberseite abzubauen?
  2. Wie werden Sie die zusätzlichen Herausforderungen, denen sich dicke Frauen auf dem Arbeitsmarkt gegenübersehen, in den „Trialog Chancengleichheit Hessen“ einbringen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dicke Frauen durch die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) bei der Arbeitssuche zusätzlich unterstützt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU Hessen verurteilen Diskriminierung in jeder Form und halten den Diskriminierungskatalog des Art 3, Abs. 3 GG insoweit für nicht vollständig. Auch andere, real existierende Diskriminierungsgründe müssen abgebaut werden. Dies ist für uns Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen. Inwieweit für besonders dicke Menschen weiterer Handlungsbedarf besteht, werden wir prüfen. Gesprächen über die Problematik im Trialog Chancengleichheit stehen wir offen gegenüber.

Die Benachteiligung bestimmter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erfasst viele Gruppen. MigrantInnen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, dicke Menschen und viele andere mehr haben bei Bewerbungen in aller Regel schlechtere Karten. Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz, dass Benachteiligung im öffentlichen Dienst verhindert und das auch in den privaten Bereich hineinwirkt. Das Land muss hier Vorbildcharakter haben und auch öffentliche Stellen in Bundeszuständigkeit zu diskriminierungsfreiem Verhalten auffordern.
Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf eine Informationskampagne, die für ein Hessen der Vielfalt wirbt. Näheres werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen und Verbänden erarbeiten.

Wir setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. So können wir erreichen, dass Bewerber*innen nicht aufgrund ihres Aussehens, eines öffentlich getragenen religiösen Merkmals, ihres Namens oder Alters nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wir lehnen alle Formen der Diskriminierung ab, sehen aber auch in der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit, sich stärker mit dem Thema zu befassen.

Die Festlegung eines Normgewichtes und eines Normaussehens hat viel mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Damit gewinnt man gerade Frauen, sich allen Mühen zu unterziehen, dieser Norm zu entsprechen und medizinische Produkte, Kleidung, etc. zu erwerben, um der Norm nahe zu kommen. Dies führt zu einem eingeschränkten Selbstbewusstsein.
Vorurteile bei Arbeitgeber*innen können in diesem Fall am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt.
Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln.
Es wäre günstig, wenn die im Trialog beteiligten Organisationen an Unterstützung von Frauen arbeiten würden, so dass diese selbstbewusst ihre Körperfülle thematisieren können. In einem Bewerbungsverfahren wird den Vorurteilen von Arbeitgebern damit die Spitze genommen.
Gleichzeitig sollten die Organisationen Arbeitgeber mit dieser Thematik konfrontieren. Dies wäre auch für die BCA eine sinnvolle Herangehensweise. Sie kann auch im Einzelfall Frauen im Bewerbungsverfahren mit Arbeitgebergesprächen unterstützen.

Nach wie vor muss es der Privatwirtschaft natürlich frei stehen, das Personal einzustellen, das sie für das geeignetste hält.
Doch viele Faktoren tragen heute dazu bei, dass Unternehmen in zunehmendem Maße offener dafür werden, auch solche Personen einzustellen, die mit Vorurteilen zu kämpfen haben. Einerseits sind dies ganz pragmatische Gründe, wie der zunehmende Fachkräftemangel, der den Unternehmen in vielen Branchen zu schaffen macht oder beispielsweise der Generationenwechsel an der Spitze der Unternehmen, der sich bemerkbar macht. Junge Unternehmer etablieren verstärkt eine andere, offenere Unternehmenskultur. Wir Freie Demokraten setzen uns sowohl in unseren Gesprächen mit der Privatwirtschaft, als auch in den verschiedenen Gremien auf Landesebene, grundsätzlich für den Abbau von Diskriminierungen ein. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit einen gesamtgesellschaftlichen Dialog erfordert, um ein Umdenken zu bewirken.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte

Die Benachteiligung von Frauen* mit Migrations- und Fluchtgeschichte beschränkt sich oftmals nicht nur auf geschlechtsspezifische Diskriminierungen: Frau* zu sein, nicht-deutsch bzw. nicht weiß zu sein, einer benachteiligten sozialen Milieu anzugehören hohen Alters und/oder mit einer Behinderung zu leben, homo-, trans-, oder intersexuell zu sein, und andere Faktoren führen dazu, dass viele gesellschaftliche Ausschlüsse ineinander verschränkt bzw. intersektional erlebt werden und den Alltag der Frauen* prägen. Trotz des seit 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erleben Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte nach wie vor strukturelle und institutionelle  Diskriminierung die sich vor allem in diskriminierenden Gesetzgebungen wie z.B. der Residenzpflicht, verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen, Asylgesetzverschärfungen oder dem eingeschränkten Zugang zum Bildungs-, Arbeits- und Gesundheitssystem zeigt. Die prekäre Situation der Frauen* verschärft sich durch einen Mangel an bedarfsorientierten Beratungs- und Begleitangeboten. Diese sollten auch integrierte Sprachmittlerinnen* und, bei Bedarf, Kinderbetreuung miteinschließen.

  1. Welche Maßnahmen zum Schutz von Frauen* mit Flucht- und Migrationsgeschichte vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung werden Sie ergreifen?
  2. In welcher Form werden Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung Teil des Monitoring-Prozesses dieser Maßnahmen sein?
  3. Wie werden Sie Organisationen von Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung sowie Kontakt- und Beratungsstellen politisch und finanziell stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Jede Form von Gewalt gegen Frauen oder Diskriminierung muss bekämpft werden. Es darf keine Toleranz geben, bei Menschenhandel, Zwangsverheiratung, Zwangsprostitution, Stalking oder häuslicher und sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus ist die Unterstützung der Frauen in allen Landesteilen durch Frauenhäuser, Interventionsstellen und Beratung für Frauen nach sexualisierter Gewalt ein wichtiger Schwerpunkt des 2015 ins Leben gerufenen Sozialbudgets. Mit zusätzlichen Mitteln für die Intervention bei häuslicher Gewalt, der Unterstützung von Beratungsstellen nach sexueller Gewalt und für Frauenhäuser kommt Hessen seiner Verantwortung nach, Maßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen und Hilfsangebote für Frauen dauerhaft zu erhalten und zu etablieren sowie eine fachkundige Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten.

Die doppelte oder gar dreifache Diskriminierung von Frauen mit Migrations- und/oder Fluchtgeschichte ist uns bewusst. Wie unter 6.1. bereits dargestellt wollen wir diese Frauen besonders fördern.

In Hessen gibt es eine spezielle Erstaufnahmeeinrichtung in Rotenburg an der Fulda, in der Plätze für allein geflüchtete Frauen und ihre Kinder reserviert sind. Mit dem Projekt „Step by Step“ wurde gezielt traumatisierten weiblichen Geflüchteten und ihren Kindern Angebote der psychosozialen Hilfe gemacht. Dies wurde mittlerweile ausgeweitet, sodass es vier regionale psychosoziale Zentren gibt, die psychosoziale Unterstützungsangebote für Geflüchtete unterbreiten. Aus den Mitteln des Landesintegrationsprogrammes „WIR“ fördern wir speziell innovative Modellprojekte für geflüchtete Frauen. Wir GRÜNE halten an dieser Förderung fest und wollen uns auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, diese Angebote für noch mehr geflüchtete oder migrierte Frauen und Mädchen zu öffnen.

Mit Beratungsangeboten sowie effektiven Antidiskriminierungsmaßnahmen muss die Mehrheitsgesellschaft für das Problem der Mehrfachdiskriminierung sensibilisiert und die Betroffenen über ihre Rechte informiert werden. Auf die vielfältigen Diskriminierungsformen – sei es im Asylverfahren, bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche oder durch widerrechtliches Racial Profiling durch die Polizei – muss mit Beratungsangeboten für die Betroffenen, aber auch mit Informations- und Fortbildungsangeboten etwa für Behörden sowie einem verbesserten Rechtsschutz reagiert werden. Dazu müssen auch bestehende Lücken im gesetzlichen Antidiskriminierungsschutz geschlossen und Migrantenorganisationen im Sinne eines Empowerments besser gefördert werden. Die vom Land eingerichtete Antidiskriminierungsstelle reicht wegen der personellen Unterbesetzung und der fehlenden Unabhängigkeit kaum aus, den vielfältigen Formen von Diskriminierung effektiv zu begegnen. Wir fordern daher unabhängige und regionale Beratungsstellen für einen einfacheren Zugang zur Antidiskriminierungsberatung. Zu einem effektiven Diskriminierungsschutz in Hessen gehört auch die Einrichtung eines Rechtshilfefonds für Betroffene von Diskriminierung.

Um dem erhöhten Schutzbedürfnis von Frauen und Kindern Rechnung zu tragen, wurde eine Unterkunft in Darmstadt speziell für allein geflüchtete Frauen und Kinder geschaffen. Darüber hinaus gibt es vielfältige Angebote des Landes sowie zahlreicher Organisationen, die sich speziell um Frauen mit Migrationshintergrund kümmern. Die Residenzpflicht und andere Vorschriften und gesetzlichen Regelungen beziehen sich gleichermaßen auf Männer wie Frauen, wobei hier keinesfalls diskriminierende Absichten dahinter stehen. Grund für diese und andere Regelungen sind meist verfahrenstechnischer Art oder haben mit der Zuständigkeit, auch in finanzieller Hinsicht, zu tun. Asylgesetzverschärfungen oder der Zugang zu Integrationsleistungen haben wiederum etwas mit den Bleiberechtsperspektiven zu tun. Denn es ist nicht sinnvoll, mit Integrationsleistungen zu beginnen, wenn Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten ohnehin keine Bleibeperspektive haben. Wir Freie Demokraten halten die derzeitige finanzielle Ausstattung von vom Land Hessen geförderten Kontakt- und Beratungsstellen für ausreichend, sind jedoch offen für konkrete Hinweise, falls dies an der ein oder anderen Stelle nicht der Fall sein sollte.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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