Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Jugendämter sowie ihrer geschulten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Risikoeinschätzung einer etwaigen Kindeswohlgefährdung erfolgt in gemeinsamer Beratung mehrerer Fachkräfte, ggf. unter Beteiligung der medizinischen Professionen. Das Kind oder der Jugendliche sowie seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und des Hilfebedarfs einbezogen, soweit der Schutzauftrag dadurch nicht in Frage gestellt wird (§ 8a Abs. 1 SGB VIII). Die Landesregierung unterstützt die Fachentwicklung und Qualifizierung der Jugendämter insbesondere durch die Beratungs-und Qualifizierungsangebote der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg. Deren zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Verbesserung der Handlungskompetenzen der sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendämter zur Gewährleistung des Kindeswohls. Somit gibt es schon jetzt landesweite und regionale Fach-/Qualifizierungsveranstaltungen sowie u. a. die Veröffentlichung von Arbeitsmaterialien und fachlichen Empfehlungen. Mit der Arbeit der Fachstelle verbindet die SPD das Vertrauen und die Gewissheit, dass die Beratungs-und Qualifizierungsangebote zudem die notwendige Sensibilität für die jeweilige Situation aufbringen.

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Die Weiterbildung der Mitarbeiter und damit verbunden die Sensibilisierung ist maßgeblich für den Erfolg der Arbeit durch die Mitarbeiter der Jugendämter – durch geeignete Angebote werden wir dazu beitragen.

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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Inklusiver Unterricht bedeutet für uns eine individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen. Die Schulen für gemeinsames Lernen werden wir mit Augenmaß ausbauen. Zum neuen Schuljahr gibt es über 200 Schulen, an denen Schüler*innen mit und ohne Unterstützungsbedarf (sonderpädagogischen Förderbedarf) zusammen in einer Klasse lernen. Diese Schulen erhalten auch weiterhin zusätzliches Personal sowie eine bessere räumliche und materielle Ausstattung. Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Außerdem ist es unser Ziel, das Inklusionskonzept über die Grundschule hinaus weiter auszubauen.
Wir wollen Aufstieg durch Bildung ermöglichen. Dafür müssen wir allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen bieten. Ihr Erfolg darf nicht vom Geldbeutel der Eltern, vom Geschlecht oder der Herkunft abhängen. Dafür steht die Sozialdemokratie in Deutschland seit mehr als 150 Jahren. Das brandenburgische Schulsystem ist in hohem Maße durchlässig und ermöglicht den Wechsel zwischen unterschiedlichen Schulformen. Durch individuelle Förderung der Schüler*innen ermöglichen wir leistungsschwächeren Schüler*innen zusätzliche Unterstützung und fördern besonders begabte Schüler*innen in den sogenannten Begabungsklassen. Die derzeitigen Verfahren zur Förderbedarfsfeststellung haben sich bewährt. Auch aufgrund des beteiligten größeren Personenkreises sowie der Anhörungs- und Widerspruchsmöglichkeiten wird die Wahrscheinlichkeit reduziert, dass es aufgrund von Diskriminierung zu ungerechtfertigten Entscheidungen kommt.

Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen gleich gute Bildungschancen bieten – unabhängig von ihrer Herkunft, von ihren Lebensumständen und dem Geldbeutel ihrer Eltern. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche möglichst lange gemeinsam lernen. Wir möchten eine Schulform, die alle Abschlüsse ermöglicht und niemanden frühzeitig ausschließt. Darum bestärken wir alle Schulträger, die gemeinsames Lernen bis zur 10. Klasse oder darüber hinaus anbieten wollen. Als ersten Schritt wollen wir daher die Oberschule weiterentwickeln, die auch den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife einschließt. Außerdem ermutigen wir Gymnasien und Oberschulen im ländlichen Raum zur Zusammenlegung. Wir unterstützen das Ziel eines inklusiven Bildungssystems. Inklusiver Unterricht bedeutet die individuelle Förderung jedes Kindes – ganz gleich ob mit oder ohne Förderbedarf, ob leistungsstark oder eher schwach. Wir unterstützen das Ziel, dass möglichst alle Schulen das Konzept der „Schule für Gemeinsames Lernen“ übernehmen. Gleichzeitig brauchen wir inklusive Schwerpunktschulen für besondere Förderbedarfe wie „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“ und „geistige Entwicklung“. Vor allem in der Sekundarstufe besteht bei der Inklusion noch Nachholbedarf. Die Lehrkräfte brauchen mehr und bessere Angebote, sich entsprechend zu qualifizieren. Wir wollen die Klassengrößen für den inklusiven Unterricht weiter senken. Wir wollen den Anspruch auf einen Hortbesuch von Kindern mit Förderbedarf auch nach Abschluss der sechsten Jahrgangsstufe rechtlich absichern. Schulen sollen in demokratischer Selbstentscheidung bis Klasse neun auf Ziffernnoten verzichten können und stattdessen den Lernfortschritt und die Lernentwicklung in verbalen Beurteilungen sowie Ziel- und Bilanzgesprächen dokumentieren.

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Voraussetzung für den Bildungserfolg unserer Kinder ist neben der Lernarbeit der Kinder die richtige Lernumgebung und Lehrkräfte, die motivieren, unterstützen und die Begeisterung für das Lernen stetig unterstützen. Ziel muss es sein, Kinder individuell zu fördern und mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam auf den Bildungserfolg hin zu arbeiten. Wenn Kinder einer speziellen Unterstützung bedürfen, muss ihnen diese angeboten werden. Dabei darf einzig und allein der individuelle Bedarf eine Rolle spielen. Dies ist im Rahmen der Bedarfsfeststellung sicherzustellen und muss ggf. überprüft werden.

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Diskriminierung von Schüler*innen mit Migrationsgeschichte im Bildungsbereich verhindern

Viele Schüler*innen und Beratungsstellen berichten von Diskriminierungserfahrungen an Bildungseinrichtungen. Das in Brandenburg zum Ende der Grundschulzeit praktizierte Auswahlverfahren benachteiligt Schüler*innen mit Migrationsgeschichte. Sie sind an den Gymnasien und folglich auch den Hochschulen unterrepräsentiert.

  1. Werden Sie Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung im Brandenburgischen Schulgesetz verankern?
  2. Wie werden Sie gegen Diskriminierung an Bildungseinrichtungen in Brandenburg vorgehen und Schüler*innen mit Migrationsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für ein inklusives Bildungssystem ein und werden Inklusion im Schulgesetz festschreiben. Neben den bestehenden untergesetzlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung sehen wir gegenwärtig keine Notwendigkeit, weitere Antidiskriminierungsbestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz zu verankern. Das sogenannte Ü 7-Verfahren zum Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule ist ein komplexes Verfahren, das viel Zeit in Anspruch nimmt. Es ist insbesondere deshalb komplex, weil zunächst eine Erstberatung der Eltern in der Elternversammlung stattfindet, ein individuelles Grundschulgutachten erstellt und die Auswahl einer geeigneten Schule getroffen werden muss, das Anmeldeverfahren selbst sowie beim Wunsch, ein Gymnasium zu besuchen, Probeunterricht oder eine Eignungsprüfung durchgeführt werden müssen. Allein die Erstellung des Grundschulgutachtens ist ein umfangreiches Verfahren, an dem neben den Eltern und der Klassenlehrkraft auch die Klassenkonferenz zu beteiligen ist. Das Verfahren ist so angelegt, dass es Möglichkeiten für Ein- und Widersprüche sowie ergänzende Stellungnahmen gibt. Demnach teilen wir die Einschätzung nicht, dass die Unterrepräsentanz von Schüler*innen mit Migrationshintergrund an Gymnasien auf diskriminierende Verfahren am Ende der Grundschulzeit zurückzuführen ist. Gleichwohl ist es ein ursozialdemokratisches Ziel, Aufstieg durch Bildung zu ermöglichen, damit alle Schüler*innen unabhängig von ihrer Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern einen möglichst hohen Schulabschluss erreichen können.

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Mit unserer Bildungspolitik wollen wir die Grundlagen für eine diskriminierungsfreie Bildungslandschaft schaffen, wo Diskriminierungen dennoch vorkommen, müssen sie aufgeklärt und Maßnahmen ergriffen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

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Interkulturelle Öffnung

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die hiesigen Hochschulen fördern die Integration von Geflüchteten auf vielfältige Weise. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Projekt entstanden, die das Ziel haben, Geflüchtete zu beraten, ihnen Deutsch-Kenntnisse zu vermitteln und sie auf ein Studium vorzubereiten. Das „Refugee Teacher“-Programm, das im Jahr 2016 an der Universität Potsdam gestartet wurde, ist ein im Ländervergleich einzigartiges Qualifizierungsprogramm für geflüchtete Lehrer*innen. Ziel ist es, die Geflüchteten für den Schulunterricht bzw. den Einsatz am Standort Schule vorzubereiten. Neben dem Erwerb der deutschen Sprache stehen die Vermittlung von Kenntnissen über das deutsche Bildungssystem und der Austausch mit Studierenden, Lehrkräften und Schüler*innen im Rahmen von Schulpraktika im Mittelpunkt. Das Land Brandenburg finanziert das Programm mit insgesamt mehr als 1 Million Euro. Dieses Programm, das sehr gut angenommen und nachgefragt wird, werden wir weiter ausbauen. Richtig ist, dass die Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse aufgrund der Komplexität oftmals sehr lange dauern. Um den Interessenten eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen – auch angesichts des Fachkräftemangels halten wir das für wichtig -, soll die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- und Ausbildungsabschlüssen beschleunigt werden.

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Entscheidend für die Einstellung in den Schuldienst ist für uns die Kompetenz des Einzelnen. Die Aus- und Weiterbildung insbesondere im Bereich der Bildung und Erziehung hat einen hohen Stellenwert. Dazu gehören selbstverständlich auch Kenntnisse über die verschiedenen Aspekte von Religions-, Kultursensibilität u.ä.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Brandenburg werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit Ausnahme des fremdsprachlichen Unterrichts ist die Unterrichtssprache an den Schulen des Landes Brandenburg deutsch. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass Kinder mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache erlernen. Denn diese ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Herkunftssprache wird im Regelfall im Familienkreis fortgeführt und praktiziert. Insbesondere deshalb muss sichergestellt werden, dass Kinder mit Migrationshintergrund und ohne ausreichende Deutschkenntnisse diese im schulischen Kontext erlernen, damit ihnen auf ihrem weiteren Bildungsweg sowie im Arbeitsleben keine Nachteile erwachsen.

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Entscheidend für eine erfolgreiche Integration und für den weiteren Bildungs- und Berufsweg in Deutschlands und auch ist der Erwerb und der sichere Umgang mit der deutschen Sprache. Darauf muss der Fokus liegen.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Brandenburg erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg ist ein weltoffenes und tolerantes Bundesland. Es gewährt Aufnahme, Schutz und Integration. In diesem Zusammenhang ist es für die SPD selbstverständlich, dass sich alle Menschen bei uns sicher fühlen sollen und können. Nur ein sicheres Land, wie es das Land Brandenburg ist, gibt Menschen das nötige Vertrauen, um ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen und Fähigkeiten zu gestalten. Dem sind wir schon in der aktuellen Legislaturperiode nachgekommen, indem das Brandenburger Parlament mehrheitlich beschlossen hat, dass Polizei und Verfassungsschutz in Brandenburg eine personelle Aufstockung erfahren werden. In den kommenden Jahren werden wir zudem die Kooperation der Polizei mit den Kommunen auf dem Gebiet Sicherheit und Ordnung verbessern und Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entsprechend neuen Herausforderungen sachgerecht ausstatten. Von diesen Maßnahmen werden alle in Brandenburg lebenden Menschen profitieren, unabhängig von ihrer Herkunft.

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Durch die von uns angestrebte Optimierung der technischen Ausstattung und die Erhöhung der Personalkapazitäten in Justiz, Polizei und Verfassungsschutz.

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Unterstützung von Migrant*innen in Branchen, in denen es häufig zu Ausbeutung kommt

Migrant*innen sind besonders anfällig für Ausbeutung. Von den verschiedenen Berufsgruppen sind Pflegekräfte in Deutschland am stärksten von Ausbeutung betroffen. Schätzungen zufolge arbeiten jedes Jahr fast eine halbe Million polnischer Pfleger*innen in Deutschland. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Frauen sind branchenübergreifend besonders häufig in atypischen, oft prekären Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristeten Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit tätig. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene zur Bekämpfung der Ausbeutung durch private Arbeitsvermittlungsagenturen (aus dem Gastland und dem Herkunftsland) beitragen?
  2. Wie werden Sie sowohl die Unternehmen als auch die Migrant*innen über die Rechte von Mitarbeitenden in Branchen informieren, in denen es besonders häufig zu Benachteiligungen kommt?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene die Ausbeutung von Migrant*innen durch prekäre Beschäftigungen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit bekämpfen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD verurteilt jegliche Ausbeutung und Benachteiligung auch bezüglich der Arbeitsbedingungen in Unternehmen. Wir setzen uns für faire Arbeitsbedingungen ein, wie nicht zuletzt unsere Mindestlohnpolitik in den vergangenen Jahren gezeigt hat. Dies machen wir unabhängig von der Herkunft der Beschäftigten. Die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel erfordert koordinierte und effektive Maßnahmen. Wir informieren daher schon jetzt in unseren vielfältigen Gesprächen über die vom BMAS geförderte Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Um die vom Land Brandenburg geförderte Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg bekannt zu machen, haben wir in dieser Legislaturperiode deren Vertreterinnen und Vertreter in den öffentlich tagenden Landtagsausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingeladen. Die Fachstelle setzt sich für menschenwürdige und faire Arbeitsbedingungen für in Brandenburg arbeitende EU-Bürger*innen und Geflüchtete ein.

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Jegliche Verstöße gegen geltendes Recht sind wirksam zu verfolgen und zu ahnden, dafür müssen die erforderlichen Verbesserungen bei technischer Ausstattung und Personal in den zuständigen Behörden realisiert werden. Die Informationsangebote müssen ausgebaut werden.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern, wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie, auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die SPD wird auch in Zukunft ihre vielfältigen Integrationsbemühungen fortsetzen und verstärken. Neben den Maßnahmen, die auf alle Geflüchtete ausgerichtet sind, wollen wir weiterhin u. a. Frauenprojekte fördern. Als Beispiel sei das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg geförderte Projekt „Förderkette für geflüchtete Frauen und Migrantinnen“ angeführt. Hierbei wird die aktuelle Lage zugewanderter und geflüchteter Frauen auf dem Arbeitsmarkt analysiert. Es werden Vorschläge für eine gezielte Bildungsarbeit im Bereich Arbeitsintegration für diese Zielgruppe unterbreitet. Im Projekt werden entsprechende Bausteine für die Bildungsarbeit entwickelt, die die Arbeitsintegration mit geflüchteten Frauen und Migrantinnen in Brandenburg ermöglichen und verbessern. Gemeinsam mit dem Landesintegrationsbeirat (Arbeitsgruppe „Geflüchtete Frauen in Brandenburg“), der/dem Landesintegrationsbeauftragten und der/dem Landesgleichstellungsbeauftragten wollen wir Förderprogramme für Frauen- und Mädchenprojekte entwickeln und unterstützen. Ziel bleibt es, geflüchtete Frauen und Mädchen so zu stärken, dass sie ein selbständigeres und selbstbestimmteres Leben in Brandenburg führen können.

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Durch eine Verbesserung von Angeboten an Sprachkursen und Maßnahmen zur Ausbildungsförderung.

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Unterstützung von ehrenamtlichen Initiativen und Selbstorganisationen von Geflüchteten

In den vergangenen Jahren ist ein breites Netzwerk von ehrenamtlichen Initiativen und Selbstorganisationen von Migrant*innen und Geflüchteten entstanden, die eine zentrale Rolle dabei spielen, Teilhabe und Unterstützung für Geflüchtete zu ermöglichen. Gesetzesentwürfe auf Bundesebene, wie das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, schaffen Grundlagen, um diese Arbeit zunehmend zu erschweren und zu kriminalisieren.

  1. Wie werden Sie Initiativen und Selbstorganisationen in ihrer Arbeit unterstützen?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass die Expertise und Positionen der Initiativen und Selbstorganisationen im politischen Entscheidungsprozess Gehör finden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit dem „Bündnis für Brandenburg“ haben wir eine zentrale Struktur geschaffen, um die verschiedenen Akteure, Konzepte und Initiativen im Bereich der Integration zu bündeln. Gerade die ehrenamtlich getragenen Flüchtlingsinitiativen haben einen unschätzbaren Beitrag zur Integration geleistet und leisten ihn immer noch. Schon jetzt werden von allen Ressorts der Landesregierung Vereine und Verbände finanziell unterstützt, die ehrenamtliche Arbeit organisieren. Wir werden die Ehrenamtsförderung in Brandenburg fortführen und auf mehreren Ebenen weiter stärken. In den kommenden Jahren werden überall im Land Engagement-Stützpunkte geschaffen. Außerdem werden wir die Landesfinanzierung des Jugendfreiwilligendienstes erhöhen. Zudem haben wir einen landesweiten Mobilitätszuschuss für Freiwillige eingeführt, um vielen dadurch ihr Engagement zu erleichtern. Wir haben in den vergangenen Jahren einen vielfältigen Austausch mit Initiativen und Selbstorganisationen von Migrant*innen und Geflüchteten gepflegt, den wir fortführen werden. Dies wird weiterhin in Arbeitskreisen, Veranstaltungen und Sitzungen der SPD-Fraktion, aber auch parteiübergreifend z. B. im Gesundheits- und Sozialausschuss oder dem jährlichen asylpolitischen Gespräch im Landtag stattfinden. Zusätzlich favorisieren wir größere Formate wie den „Integrationsgipfel des Landes Brandenburg“, auf dem aktive Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbänden, Kirchen, Initiativen und Migrantenorganisationen zusammengekommen und im konstruktiven Austausch zu Problemen, Anregungen und Forderungen einer erfolgreichen Integrationsarbeit diskutieren.

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  1. Bei der Integration spielen ehrenamtliche Akteur*innen eine wichtige Rolle. Ohne die vielen Aktiven in den Willkommens- und Flüchtlingsinitiativen, den Vereinen und Verbänden wird Integration in die Gesellschaft nicht funktionieren. Mit dem Förderprogramm für Flüchtlingsinitiativen bei der Integrationsbeauftragten und den Fördermöglichkeiten des »Bündnis für Brandenburg« sind wirksame Instrumente vorhanden, um als Land dieser Verantwortung gerecht zu werden. Wir wollen deshalb diese Programme fortsetzen. Gleichzeitig muss migrantische Selbstorganisation besser unterstützt werden. Um die Teilhabe von Migrant/innen zu verbessern streben wir die Schaffung von Migrationsbeiräten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten an.
  2. DIE LINKE hat in den vergangenen Legislaturperioden regelmäßige Beratungen mit ehrenamtlichen Initiativen und ehrenamtlich Tätigen durchgeführt. Diese haben so immer wieder Probleme und Fragen in den parlamentarischen Raum getragen, die wir dann versucht haben zu lösen. Solche Initiativen waren auch bei Gesetzesinitiativen immer wieder als Anzuhörende eingeladen

Wir unterstützen Maßnahmen zur Selbsthilfe.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Derzeit lernen rund 8.800 Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien an Brandenburgs öffentlichen Schulen (Stand: 4. September 2017). Das sind etwa 4 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Es gibt 144 Vorbereitungsgruppen, die auf die Beschulung im regulären Unterricht vorbereiten und 905 Förderkurse, die ergänzend zum Regelunterricht besucht werden. Dafür stehen zusätzlich 306 Lehrkräftestellen zur Verfügung, in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt rund 15 zusätzliche Stellen.
Wenn die Deutschkenntnisse eines Kindes oder Jugendlichen nicht ausreichen, um vollständig am Regelunterricht teilnehmen zu können, besteht Anspruch auf zusätzliche Sprachförderung. Dafür werden Vorbereitungsgruppen und Förderkurse eingerichtet, der zeitliche Um-fang richtet sich nach dem konkreten Bedarf. Die hierfür notwendigen Lehrkräfte werden den Schulen von den staatlichen Schulämtern zugewiesen.
Seit 2016 fördert Brandenburg das Programm „Refugee Teachers“ der Universität Potsdam von. Die ersten Absolventinnen und Absolventen haben das Programm abgeschlossen und arbeiten jetzt zum Teil als Assistenzlehrkräfte an Brandenburger Schulen. Dieses Programm werden wir weiter ausbauen.
Neben den staatlichen Bemühungen engagieren sich zahlreiche Brandenburgerinnen und Brandenburger ehrenamtlich für die Bildung von Flüchtlingskindern. Sie geben z. B. Sprachunterricht, begleiten minderjährige Flüchtlinge oder integrieren Flüchtlinge und Asylbewerber in Sportvereine.

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Im Zentrum unserer Politik steht die Verbesserung der Bildungspolitik im Land Brandenburg – wir wollen
allen Kindern und Jugendlichen die beste Bildung ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft.

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