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Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt

2017 ist der unter Beteiligung der LGBTI*-Community erarbeitete Aktionsplan des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Kraft getreten.

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Ziele des Aktionsplans weiterhin umgesetzt werden?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie für eine Verstetigung des Aktionsplans treffen?
  3. Wie werden Sie deutlich machen, dass das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ eine hohe Priorität für Sie hat?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Durch die Öffnung der Ehe für alle und die Rehabilitierung von nach § 175 StGB Verurteilten wurde bundesweit schon viel für die rechtliche Gleichstellung von LSBT*I Personen erreicht. Um die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt insgesamt zu fördern, haben die Abgeordneten der SPD-Bürgerschaftsfraktion dafür gesorgt, dass es einen Landesaktionsplan für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gibt. Diesen Plan werden wir fortschreiben. Uns ist wichtig, dass dieser Plan alle gesellschaftlich relevanten Lebensbereiche von den Schulen über die (Sport-)Vereine bis hin zum Arbeitsplatz umfasst und dass die darin beschriebenen Maßnahmen wirken. Aber auch Einrichtungen, die sich der Arbeit für und mit der LSBT*I Gesellschaft verschrieben haben, werden wir in Hamburg verstärkt fördern. Dazu zählen auch Einrichtungen der HIV-Prävention und der queeren Jugendarbeit. Mit einem Denkmal Sexuelle Vielfalt werden wir einen auch öffentlich wahrnehmbaren Ort schaffen, der die gesellschaftliche Verantwortung für eine offene und diverse Stadt symbolisiert. Wir werden außerdem Initiativen im Bundesrat zur Ergänzung des Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität unterstützen.

Niemand darf wegen seiner geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung benachteiligt oder diskriminiert werden – dem hat der Hamburger Senat (durch Druck der Grünen) mit der Verabschiedung des Aktionsplanes für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt Nachdruck verliehen. Dabei geht es zum einen um die Bewahrung bereits erreichter Freiheiten und Rechte und zum anderen um die Bekämpfung weiterhin bestehender Diskriminierung und Ausgrenzung. Der Aktionsplan gibt dafür mit seinen über 90 Einzelmaßnahmen in elf Handlungsfeldern einen politischen Rahmen.
Es war uns besonders wichtig, dass der Aktionsplan nicht von oben herab beschlossen, sondern von Verwaltung und Politik gemeinsam mit Vertreter*innen der gesamten Community entwickelt wird. Dieser Prozess hat sich als sehr zielführend herausgestellt. Wir wollen auch bei der Auswertung und Fortschreibung des Aktionsplanes und der weiteren Umsetzung der bisherigen Maßnahmen die größtmögliche Beteiligung der betroffenen lesbischen, schwulen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtliche Menschen. Nur so können wir diese Ziele langfristig erreichen. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Runden Thementische mit einbezogen werden, die Teil des Aktionsplanes waren.
Neben der Verstetigung und weiteren Umsetzung des Aktionsplanes wollen wir Bildungs- und Aufklärungsprojekte in Schulen weiter stärken, eine Beratungsstelle für Eltern intergeschlechtlicher Kinder, Ansprechpersonen für die queere Community neben der Polizei auch bei der Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Hasskriminalität sowie ein Regenbogenhaus für die queere Community in Hamburg. Dieses Haus soll ein zentraler Ort für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Hamburg sein: ein Anlaufpunkt, der allen offensteht und der die Vernetzung innerhalb der Community weiter voranbringt. Wir wollen ein Regenbogenhaus als ganzjähriges Zeichen für die Wichtigkeit der Community in der Stadt, das über die Pride Week hinausgeht.

DIE LINKE kämpft für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen und der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt. Wir überprüfen kontinuierlich den Stand der Umsetzung der im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen, setzen uns für dessen Fortschreibung und finanzielle Ausstattung ein. Alle Maßnahmen sollen gemeinsam mit der queeren Community erarbeitet und beschlossen werden. Unsere Arbeitsgemeinschaft Queer leistet hier starke Arbeit und setzt queere Themen immer wieder auf unsere politische Agenda.

Die Umsetzung der Ziele des Landesaktionsplans verläuft bisher zuverlässig. Weiterhin stehen wir ebenfalls für eine Verstetigung des Landesaktionsplans. Das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ hat für uns Liberale eine hohe Bedeutung und wir setzen uns in besonderem Maße für eine vielfältige Gesellschaft ein. Da hier eine gewisse Dopplung vorhanden ist, bitten wir, auch die Antwort zu Frage / Prüfstein 6.2 zu beachten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Offenes und förderndes Neutralitätsverständnis

Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD steht uneingeschränkt für das Recht auf freie Religionsausübung.
Toleranz und Respekt vor anderen Kulturen und Glaubensrichtungen ist auch elementarer Bestandteil des Hamburger Religionsunterrichts für alle, den wir gemeinsam mit den Kirchen und anderen Glaubensgemeinschaften weiterentwickeln wollen.
Als Schulfach haben wir den „Religionsunterricht für alle“ etabliert und mittlerweile so weiterentwickelt, dass die unterschiedlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften dessen Inhalte gemeinsam verantworten.

Die Religionsfreiheit und die Freiheit von Religion gilt für jede*n. Natürlich bedeutet es nicht, dass diesen Freiheiten keine Grenzen gesetzt sind. Sie hören genau dort auf, wo sie in Konflikt mit dem Grundgesetz und unserem freiheitlichen Leben kommen. Religiös geprägten und verbrämten Auseinandersetzungen, die zum Teil auch bis in unsere Stadtgesellschaft reichen, wollen wir in Hamburg aber nicht nur mit Verboten, sondern vor allem mit mehr Dialog begegnen.
Wir sind stolz auf den ausgeprägten interreligiösen und weltanschaulichen Dialog in unserer Stadt. Mit dem Religionsunterricht für alle, der Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg und dem Interreligiösen Forum Hamburg verfügen wir über einzigartige Institutionen, die viele Menschen über die Religionsgrenzen hinweg zusammenbringen. Diesen Hamburger Weg wollen wir GRÜNEN auch in Zukunft weiter fördern.

Heute gibt es, anders als noch vor 100 Jahren, nicht mehr nur drei große Religionsgemeinschaften in Deutschland, die beiden großen christlichen und die jüdische. Insgesamt zählt die Stadt rund 120 religiöse Vereinigungen, darunter alle großen Weltreligionen. Vor allem der Islam ist seit Jahrzehnten eine nicht mehr wegzudenkende Realität. Seit 2012 hat Hamburg nicht nur Staatsverträge mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde, sondern auch mit den islamischen Religionsgemeinschaften und der alevitischen Gemeinde. Der von uns unterstützte Abschluss dieser Verträge war ein großer Fortschritt in der Anerkennung und Gleichstellung von Muslimen und Aleviten. Er hat viel dazu beige-tragen, den Dialog zwischen Religionsgemeinschaften und mit der Stadt zu entwickeln und Konflikte friedlich auszutragen. Die staatliche Neutralität hat sich als Grundvoraussetzung für den religiösen Frieden in der Gesellschaft gezeigt. Dieser Frieden ist in Gefahr. Vor allem eine Partei, die Moscheen am liebsten verbieten würde, fordert, den Staatsvertrag mit den islamischen Gemeinschaften zu kündigen. Das macht die Gleichstellung der Religionsgemeinschaften rückgängig und gefährdet die Teilhabe gläubiger Muslime an der Gesellschaft. Wir verteidigen als säkulare Partei den Staatsvertrag mit den islamischen Gemeinschaften. Mehr noch, wir unterstützen sie dabei, den letzten Schritt zur Gleichstellung zu erreichen: den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wir unterstützen die Weiterentwicklung des Religionsunter-richts für Alle, bei dem die großen Religionsgemeinschaften gleichberechtigt kooperieren. Ganz wichtig ist es uns, antimuslimischen Rassismus wie Antisemitismus offensiv zu bekämpfen, auch mit staatlichen Programmen der Prävention und, wo nötig, durch Strafverfolgung.

Als Liberale treten wir stets für einen pluralistischen und säkularen Staat ein. Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten lehnen wir entschieden ab. Sollten uns Verletzungen des staatlichen Neutralitätsgebots in Hamburg begegnen, so werden wir dem entschieden entgegentreten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Die UN-Dekade „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ wurde 2016 offiziell in Berlin für Deutschland eröffnet. Die Staatengemeinschaft hat sich damit dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.

  1. Werden Sie die UN-Dekade für Menschen Afrikanischer Herkunft mit ihren drei Schwerpunkten: „Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ in der Landespolitik verankern?
  2. Wie werden Sie eine öffentliche Debatte fördern, die zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und politischen Handlungsmöglichkeiten führt?
  3. Werden Sie eine Förderung, z.B. für Empowerment-Maßnahmen bereitstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die UN-Dekade „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ wurde 2016 offiziell in Berlin für Deutschland eröffnet. Die Staatengemeinschaft hat sich damit dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.

Menschen mit (zugeschriebener) afrikanischer Herkunft sind auch in Hamburg immer noch besonders häufig mit Diskriminierung konfrontiert. Deshalb unterstützen wir GRÜNEN die Forderungen der UN-Dekade für Menschen Afrikanischer Herkunft und wollen im engen Austausch mit den Communities neue Wege für einen effektiveren Schutz vor Diskriminierung, eine gleichberechtigte Teilhabe und Empowerment entwickeln.

Soweit uns das als Oppositionspartei möglich ist, werden wir das tun. Als explizit antirassistische Partei haben wir schon in den letzten Jahren immer wieder Projekte unterstützt, selbst angestoßen oder in die Medien und ins Parlament gebracht, z.B. durch die Mitarbeit im „AK Hamburg Postkolonial“, die kontinuierliche Unterstützung der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ oder die Organisierung von Veranstaltungen mit der African Community etwa zu aktuellen Fragen des Panafrikanismus. Zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit Hamburgs insbesondere mit Blick auf Afrika planen wir für nächstes Jahr verschiedene Aktivitäten in Zusammenarbeit mit Historiker_innen und PoC, darunter eine umfangreiche historische Broschüre.
Wir werden absehbar einerseits die Hindernisse für Selbstbestimmung und Teilhabe weiterhin aufklären und öffentlich machen, zum Beispiel mit regelmäßigen Anfragen zum Komplex „Racial Profiling“. Zur Entwicklung aktuellerer und lokaler Konzepte zu (Self-)Empowerment und Teilhabe werden wir das Gespräch mit Menschen afrikanischer Herkunft nutzen oder neu suchen.
Als Oppositionspartei haben wir weniger strukturelle und finanzielle Mittel für eine solche Förderung als eine Regierungspartei. Allerdings planen wir für nächstes Jahr zur Unterstützung von Selbstorganisationen die Aktualisierung unseres Leitfadens zur Beantragung von Fördergeldern. Außerdem werden wir, wenn gewünscht, wie immer unsere Möglichkeiten zur Schaffung von Öffentlichkeit nutzen, bspw. durch die Nutzung oder Vermittlung von Pressekontakten, Unterstützung von konkreten Veranstaltungen und Projekten oder durch die Anmeldung von Parlamentsdebatten zu diesem Themenkreis.

1. Die UN-Dekade ist auf Bundesebene zu verankern. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Maßnahmen auf Landesebene getroffen werden müssen und können.
2. Wir Freie Demokraten setzen schon jetzt auf einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, unbeachtet ihrer Herkunft. Wir wollen Politik für alle Menschen machen und freuen uns daher auf einen Austausch mit Menschen afrikanischer Herkunft. Wir sind sehr an ihren Erfahrungen und Meinungen interessiert und stehen für einen Dialog zur Verfügung. Wir halten eine Debatte und einen ständigen Austausch auch zu diesem Thema für wichtig.
3. Sollte der Senat Förderungen, wie beispielsweise Empowerment-Maßnahmen vorschlagen, werden wir diese wohlwollend prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  2. Was werden die Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das SPD-Regierungsprogramm enthält dazu keine Aussage.

Es ist wichtig, dass in der Gesellschaft, aber natürlich auch im Bereich der staatlichen Institutionen, ein Bewusstsein dafür entsteht, dass Diskriminierung nicht ausschließlich bei den vom AGG definierten Merkmalen auftritt. Durch die Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle erhoffen wir uns neue Impulse für die Hamburger Antidiskriminierungspolitik – auch zu Diskriminierungsmerkmalen, die derzeit nicht vom AGG erfasst werden, wie etwa der Gewichtsdiskriminierung.

Stigmatisierenden Vorurteilen kann man am ehesten mit Informationen und Sensibilisierung begegnen. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeits- oder Leistungsfähigkeit zusammenhängt. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich. Dabei sollte es nicht nur darum gehen, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln. Wir setzen uns dafür ein, im Gesellschaftlichen Bewusstsein den Menschen in den Mittelpunkt zu rücken, unabhängig von äußeren Merkmalen und der äußeren Erscheinung.

1 und 2: Die Leitlinie jeder Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung muss sein. Diskriminierung jeder Art ist aus unserer Sicht vollkommen unzulässig. Gewichtsdiskriminierung kann daher Teil von Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Antidiskriminierung und Sensibilisierung sein. Ein eigener Aktionsplan ist aber nicht vorgesehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Hamburger Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hamburger Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Förderung von Vielfalt und damit einhergehend der Schutz vor Diskriminierung bilden unter dem jetzigen Senat einen Schwerpunkt im Handeln der FHH als Arbeitgeberin.
So hat sich die FHH als Arbeitgeberin bereits seit vielen Jahren die interkulturelle Öffnung der Verwaltung zum Ziel gesetzt. Dies beinhaltet Strategien der Antidiskriminierung, die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten in der Fortbildung und nicht zuletzt die Einstellung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungsgängen der Stadt. Die FHH befasst sich intensiv mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und hat auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes von 2015 die Themen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Veränderung der Dominanz von Geschlechtern in bestimmten Berufsgruppen und vor allem das Thema „Frauen in Führung“ neu akzentuiert und durch verbindliche Gleichstellungspläne in den Behörden und Ämtern vorangetrieben. Ebenso stehen die verschiedenen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung sowie unterschiedlichen Altersgruppen im Fokus. Der nächste wichtige Schritt in der Diversity-Politik der FHH wird es sein, weitere Diversity Dimensionen einzubeziehen, für den Nutzen eines ganzheitlichen Diversity-Ansatzes in den Behörden und Ämtern noch mehr Bewusstsein zu schaffen, konkrete Handlungsfelder zu erschließen und so noch mehr dazu beizutragen, dass alle Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe und freie Entfaltung haben. Wir wollen den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und ausbauen. (vgl. auch Antwort 2.1; unabhängige Antidiskriminierungsstelle „amira“)

Mit der Erarbeitung einer Diversity-Mainstreaming-Strategie und durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen für Mitarbeiter*innen der Stadt Hamburg weiter steigern.

Auf dem Papier (bzw. im Intra-/Internet) gibt es einige gute Ansätze und Hinweise zu Erscheinungsformen von Diskriminierungen und zur Gegenwehr. Noch wichtiger ist die Beschäftigung mit dem Thema in den einzelnen Abteilungen und Sachgebieten. Hier ist es Aufgabe der Verantwortlichen, sich selbst schlau zu machen und die Beschäftigten zu sensibilisieren und ggfs. auch bei diskriminierenden Äußerungen und/oder Taten einzuschreiten. Gemeinsam mit den Personalräten und Gewerkschaften sollten Handlungspläne entwickelt werden, soweit sie noch nicht vorhanden sind.
Da es bisher nur in einigen Behörden und Ämtern Beschwerdestellen nach dem AGG gibt, muss für alle Bereiche sichergestellt werden, dass die Beschäftigten sich direkt und auf kurzem Weg an eine Beschwerdestelle wenden können. Diese sollte möglichst in jedem Bereich vorhanden sein. Allerdings kann es im Einzelfall (z.B. bei kleinen Arbeitsbereichen) auch erforderlich sein, dass Beschäftigte sich im ersten Schritt an Stellen außerhalb ihres Bereiches wenden können.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Hamburger Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die Landesverwaltung ist nicht nur Ansprechpartner*in für die Bürger*innen sondern setzt sich auch aus ihnen zusammen. Wenn einzelne Bevölkerungsgruppen wenig repräsentiert sind oder schwer in höhere Positionen aufsteigen können, fehlen wichtige Vorbildfiguren, die zugleich die Normalität von Zugehörigkeit ausdrücken. Als große Arbeitgeberin steht die Landesverwaltung Hamburgs in der Verantwortung, proaktiv auf eine entsprechende Diversität in der Landesverwaltung hinzuwirken. Diesbezüglich wurden schon einige Konzepte z.B. im Bereich Ausbildung mit der Kampagne „Wir sind Hamburg – Bist du dabei“ implementiert.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie für diversitätsbewusste Veränderungen in den Verwaltungsstrukturen vorgesehen?
  3. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ziel des Diversity Managements ist, die unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten als Mehrwert zu erkennen und Unterschiede nicht als Defizite, sondern die verschiedenen Erfahrungshintergründe als Vorteil zu verstehen. Neben den Kerndimensionen von Diversity im AGG werden im Diversity Managment der Stadt noch weitere individuelle Dimensionen wie etwa Einkommen, Familienstand oder Elternschaft betrachtet, um diesbezügliche Benachteiligungen zu verdeutlichen und zu vermeiden. Unser Ziel ist, dass Frauen in der Verwaltung, insbesondere in Führungsfunktionen, in gleichem Umfang vertreten sind wie Männer. In den letzten Jahren konnte der Frauenanteil in höheren Besoldungsgruppen kontinuierlich gesteigert werden. Auch gilt es, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung kontinuierlich zu erweitern und durch gezielte Fortbildung die interkulturelle Kompetenz von Führungskräften zu stärken und die Einstellungen von jungen Menschen mit Migrationsanteil zu erhöhen. Im Rahmen der o.g. Kampagne konnte der Ausbildungsanteil auf 20 % gesteigert werden. Bewusstseinsstärkung und mehr Offenheit sind Ziel des Bereichs Sexuelle Orientierung/Identität – der hierzu im Jahr 2017 beschlossene Aktionsplan war ein wichtiger Schritt. In Folge der gesetzlichen Einführung der Option „divers“ verwendet die FHH in ihren Stellenausschreibungen den Zusatz „m/d/w“. Es gilt, eine diskriminierungsfreie, aber gendersensible und migrationsfreundliche Personalpolitik zu betreiben, welche die Förderung von Bewerbungen von Frauen und Männer in unterrepräsentierten Arbeitsbereichen beinhaltet, ebenso wie Bewerbungen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen seiner Diversity-Strategie hat sich der Senat daher nach erfolgter Prüfung bewusst gegen anonymisierte Bewerbungsverfahren entschieden.

Durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa der der erfolgreichen Kampagne zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung „Wir sind Hamburg! – Bist Du dabei? konnte der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Migrationshintergrund Stück für Stück gesteigert werden. Diesen Ansatz möchten wir weiterführen und wo möglich um weitere Diversity-Dimensionen erweitern. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit der Verwaltung eine Diversity-Mainstreaming-Strategie erarbeiten, die eine fortlaufende Überprüfung von Verwaltungsprozessen und – dort wo sie sinnvoll einsetzbar sind – auch weitergehende Maßnahmen wie anonymisierte Bewerbungsverfahren enthält.

Als kleine Oppositionspartei haben wir bisher noch nicht die Kapazitäten gehabt, um ein umfangreiches Diversity Mainstreaming Konzept zu entwickeln. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden von uns begrüßt, da sie zumindest in der ersten Phase eines Personalauswahlverfahrens zu mehr Chancengleichheit beitragen.

Die Landesverwaltung muss in Bezug auf Diversity Management Chancengerechtigkeit sicherstellen. Wobei wir Einstellungen oder Beförderungen aufgrund fester Quoten grundsätzlich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine bedeutsame Auftrag- und Fördermittelgeberin, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertragliche Rahmenbedingungen etc. kann der Stadtstaat Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hamburger Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die vergaberechtlichen Bestimmungen und Förderrichtlinien der Stadt sind regelmäßig auf mögliche Anpassungsbedarfe hin zu überprüfen. Hinsichtlich der Frage möglicher Erweiterungen ist dabei insbesondere auch deren rechtliche Umsetzbarkeit und Justiziabilität zu berücksichtigen.

Im Zuge der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wird auch zu prüfen sein, in wieweit die bestehenden (landesrechtlichen) Regelungen geeignet sind, auch im Bereich von Auftragnehmer*innen der Stadt Hamburg für einen effektiven Diskriminierungsschutz zu sorgen.

Durch das Vergabegesetz sind die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bereits in das Vergaberecht einbezogen. Das ILO-Übereinkommen 111 verbietet die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Das große Defizit besteht unseres Erachtens in der Kontrolle der Einhaltung dieser und anderer Vorschriften, wir fordern daher die Errichtung einer Kontrollstelle beim Amt für Arbeitsschutz, die die Einhaltung der sozialen Bestimmungen des Vergabegesetzes in Zusammenarbeit mit der beauftragenden Behörde überwacht. Auch muss die Höhe der finanziellen Sanktionen bei Verstößen dringend angepasst werden: Die Sanktionierung ist derzeit auf 5% der Auftragssumme gedeckelt, bei Aufträgen die im Wesentlichen aus Personalkosten besten (z.B. Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste) ist dies nicht abschreckend.

Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Staat und den Abbau unnötiger Bürokratie. Wir setzen uns für ein Vergabegesetz ein, dass ohne vergabefremde Kriterien auskommt. Die Berücksichtigung von Diskriminierungsschutz ist für uns ein vergabefremdes Kriterium und hat nichts mit der einzukaufenden Leistung zu tun. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, in welcher Form Unternehmen einen entsprechenden Diskriminierungsschutz nachweisen sollen. Das gleiche gilt für Förderrichtlinien. Die Standards im Diskriminierungsschutz sollen durch das Engagement und den Einsatz der Betroffenen entstehen, die sich vor Ort in ihren Betrieben für ein faires Miteinander einsetzen. Hamburg kann über entsprechende Programme die Betroffenen unterstützen und für die Gefahr der Diskriminierung sensibilisieren. Die Einbeziehung solcher Themen in allgemeine Verwaltungsabläufe wie das Vergabewesen führt automatisch zu einer Diskriminierung kleinerer Betriebe, die sich die dafür notwendige Dokumentation z.B. im Diskriminierungsschutz nicht leisten können.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

In Verwaltungsdokumenten wird eine Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, nicht einheitlich angewendet.

Wie werden Sie die durchgängige Verwendung einer inkludierenden Sprache in Verwaltungsdokumenten sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der SPD geführte Senat hat sich verpflichtet, möglichst barrierefrei und in leichter Sprache zu kommunizieren. Grundlage hierfür ist das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)
Hierzu gilt es, die laufende Praxis auf Anpassungsbedarfe zu überprüfen und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Allgemeine Leitlinien können hierbei ein Instrument sein, ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Hinsichtlich einer inkludierenden Sprache werden derzeit in einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge, die sich auch an der Praxis in anderen Kommunen und Ländern orientieren, entwickelt.

§ 11 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) regelt die Sprache: „Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift.“ Uns Grünen war es immer ein Anliegen, Sprache diskriminierungsfrei und inklusiv zu gestalten – auch in Verwaltungsdokumenten fordern wir eine geschlechtergerechte und leicht verständliche Sprache. Mit der neuen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung regeln wir, dass Menschen auf Verlangen Dokumente, insbesondere Bescheide in leichter Sprache erläutert oder schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Schon in den 90er Jahren war die Sprache ein Thema der Gleichstellung(sbeaufragten) in der Hamburger Verwaltung. 2001 wurde eine Richtlinie zu einer frauenfreundlichen Sprache entwickelt, die allerdings nicht wirklich „gelebt“ wurde. Deshalb gilt es eine verbindliche Richtlinie für eine gendergerechte und inkludierende Sprache für Hamburg Verwaltung vorzugeben und vorzulegen. Denn auch hier gilt: Papier allein reicht nicht, auch im täglichen Umgang kann Sprache ausgrenzend sein. Deshalb ist die Sensibilisierung ebenso wichtig wie die Vorbildfunktion der Vorgesetzten.

Verwaltungssprache sollte für jede Bürgerin und Bürger verständlich sein, insbesondere dann, wenn die Bürgerin oder Bürger Adressat eines Schriftstücks ist. Darüber hinaus sehen wir keinen weiteren sprachlichen Regelungsbedarf.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Interkulturalität ist seit 2001 als prioritäres Thema in der Lehrerbildung unter der Bezeichnung „Umgang mit kultureller und sozialer Heterogenität“ verankert und wird sowohl in eigenständigen Veranstaltungen als auch als Querschnittsthema in den Modulen, die der Ausbildung in Unterrichtsfächern zuzurechnen sind, thematisiert. Es gehört zu den Regelaufgaben des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), Lehrkräfte und Schulen bedarfs- und nachfrageorientiert bei allen in Schule auftretenden Erscheinungsformen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Fortbildungsangebote zu machen. Es werden daher auch regelmäßig vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Fachtagungen angeboten. Das Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit der LI unterstützt Schulen im Themenfeld Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit. Das Beratungsteam bietet sowohl schulinterne als auch zentrale und externe Beratungs- und Fortbildungsangebote für Lehrer/-innen, Sozialpädagogen/-innen und Schulleitungen an Hamburger Schulen zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an. Es ist das explizite Ziel, den Anteil der pädagogischen Fachkräfte mit Migrationsgeschichte zu erhöhen. Eine direkte Ansprache in den migrantischen Communities erfolgt über das Hamburger Netzwerk „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“. Zudem gibt es Stipendien für Lehramtsstudierende mit Migrationshintergrund.

2015 hat die gemeinsame Hochschul- und Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Empfehlung zur Lehrer*innenbildung für Schulen der Vielfalt abgegeben. Hamburg hat dies in die Reform der Ausbildung umgesetzt. Bei der Ausgestaltung der Lehrer*innenbildung liegt ein weites Inklusionsverständnis zugrunde. Inklusionspädagogische Kompetenz ist damit essentiell für jede Lehrkraft an allen Schularten. Zukünftig werden die anschlussfähigen allgemeinpädagogischen und sonderpädagogischen Basiskompetenzen für den professionellen Umgang mit Vielfalt in der Schule weiterentwickelt. Diese Kompetenzen erfahren im Studium der Fachdidaktiken und Fachwissenschaften eine Konkretisierung und Vertiefung und werden in Praxisabschnitten analytisch und handlungsorientiert erprobt und reflektiert.
Des Weiteren stehen den Lehrkräften am Landesinstitut für Schulentwicklung und Lehrerbildung vielfältige Weiterbildungs-möglichkeiten zur Verfügung (https://li.hamburg.de/vielfalt/). Diese Arbeit unterstützen wir sehr und möchten sie weiter stärken.

Grundsätzlich vertreten wir das Konzept „Eine Schule für alle“, in der die Segregationen im heutigen Schulsystem aufgehoben werden. Unterfüttert wird unsere Position durch ein neues, inklusives Schulgesetz, das sich an der UN-Kinderrechts- und UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Die Implementierung dieses Gesetzes, die wir verfolgen, wird weitreichende Konsequenzen für das Schulwesen und damit auch für die entsprechende Ausbildung der Lehrer_innen haben. Weil im Ganztag einer inklusiven Schule, die Originalität und Vielfalt der Schüler_innenschaft ein positives Faktum ist, muss sich ihnen die Förderung durch die Pädagog_innen anpassen. In „einer Schule für alle“ lernen, spielen, arbeiten, leben Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Milieus und Schichten und verschiedener Herkünfte gemeinsam. Sie bildet die Wirklichkeit unserer Gesellschaft getreu ab. Ihre Vielfalt und Kompetenzen sind zu stärken und auszubauen.
Zugleich sehen wir, dass die Ausbildung noch weiter hinsichtlich der Diversität und multiplen Diskriminierungslagen unserer Gesellschaft ausgebaut werden muss. Das Fort- und Weiterbildungsangebot soll bestärkt werden.
Zu diesem Ausbau gehört selbstredend auch, den Lehrberuf stärker für Menschen mit diversen Erfahrungen, Lebensläufen und Hintergründen attraktiv zu machen.

1 und 2: Der Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungssensibilität sollten ein selbstverständlicher Teil der Lehramtsausbildung sein und sind es auch schon. Darüber können und sollen diese Kompetenzen jederzeit durch Fortbildungen erweitert werden können.
3: Wir setzen uns dafür ein, dass insbesondere der Anteil der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund erhöht wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele von Täter*innen Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Hamburg einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Laufe der Jahre hat sich die personelle Besetzung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft verändert. Insbesondere der Frauenanteil ist so stark gestiegen, dass das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen ist. Durch die Einstellungsoffensive der letzten Jahre ist das Personal an den Gerichten im Durchschnitt auch jünger geworden. Bei der Auswahlentscheidung stehen die zuvor in der Ausbildung erbrachten Leistungen im Mittelpunkt und vor allem danach bestimmt sich die Zusammensetzung des Personals an den Gerichten. Für unsere Richter/innen gehört die Teilnahme an Fortbildung zum Selbstverständnis. Zusätzlich haben wir in Hamburg im Richtergesetz eine Fortbildungspflicht für Richter/innen normiert. Das dient der Sicherung der Qualität unserer Justiz. Das stadteigene Fortbildungsangebot wird fortlaufend aktuellen Bedarfen angepasst. Beispielsweise für den Bereich des Familienrechts wird derzeit ein Fachkonzept Familienrecht entwickelt, das einen ganzheitlichen Ansatz und keinen rein juristischen Ansatz verfolgt. An den Hochschulen hat sich im Bereich der Schlüsselkompetenzen ein sehr breites Angebot etabliert, das beispielsweise auch Diversity-Kompetenz und Gender-Aspekte berücksichtigt. Hier haben sich die Hochschulen wesentlich weiterentwickelt. Davon profitieren die Studierenden auch in ihrem späteren Beruf. Die Justiz ist unabhängig. Urteile der Gerichte und damit auch der Strafgerichtsbarkeit sind individuelle und sensible Angelegenheiten. Zudem ist es uns wichtig, dass die Justiz arbeitsfähig ist, möglichst schnell entscheidet und damit für Rechtssicherheit sorgt. Daher werden wir sie nicht mit zusätzlichen justizfernen Aufgaben betrauen. Die Auswertung von Urteilen und die denkbaren Schlüsse, die man daraus ziehen kann ist eine Aufgabe der Wissenschaft.

Wer Richter*in oder Staatsanwält*in werden möchte, muss überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten nachweisen können. Von Nachwuchskräften für den höheren Justizdienst werden u.a. aber auch besondere Aufgeschlossenheit und Flexibilität erwartet. Wichtig ist das Verständnis für soziale Belange sowie Einfühlungsvermögen. Es geht nicht nur um Examensnoten, sondern um Fähigkeiten, Recht in einer vielfältigen Gesellschaft zu sprechen.
Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund sind fester Bestandteil der Hamburger Justiz. In der Fortbildung spielt der Umgang und Kommunikation mit Menschen eine wichtige Rolle. Dazu gehören auch Fortbildungen, die die interkulturelle Kompetenz stärken.
Bei der Strafzumessung spielen auch rassistische oder menschenverachtende Beweggründe für die Tat eine Rolle. Dazu kommen weitere Faktoren wie z.B. ob der/die Täter*in sein Handeln bereut. Diese Umstände werden von den Strafrichter*innen abgewogen und sind die Grundlage für die sogenannte Rechtsfolgenentscheidung. Das Gericht muss in seinem schriftlichen Urteil die Umstände anführen, die zum entsprechenden Strafmaß geführt haben. Eine Auflistung aller strafzumessungsrelevanten Umstände ist nicht erforderlich. Bei den sogenannten „abgekürzten Urteilen“, die rechtlich möglich sind, finden sich oft keine Begründungen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, Prozessverläufe zu dokumentieren und das Strafmaß zu evaluieren.

In der Tat rekrutiert sich die Richter*innenschaft aus einer soziodemographisch relativ homogenen Gruppe. In Hamburg steht in den kommenden Jahren eine Pensionierungswelle bevor, die Neueinstellungen erforderlich machen wird. Das Bewerbungsverfahren sollte dabei derart geöffnet werden, dass interkulturelle und soziale Kompetenzen der Bewerber*innen stärker als bisher als besondere Qualifikation für die Richter*innenschaft verstanden werden sollten.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass rassistische, antisemitische, antiziganistische oder homophobe Beweggründe von Täter*innen oftmals nicht oder nur unzureichend im Strafverfahren berücksichtigt werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass im Jurastudium, im Referendariat und im Rahmen der Weiterbildung von Richter*innen die Themen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verankert werden. Gegenstand soll dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit stereotypen und diskriminierenden Vorstellungen von Kriminalität sein. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung des § 46 Abs.2 StGB ist sinnvoll und kann dabei helfen, mögliche Schwachstellen der justiziellen Arbeit beim Erkennen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Tatmotivation offenzulegen und ihnen effektiv durch Schulungen u.ä. begegnen zu können.

1.: Die FDP ist generell eine Partei, die sich für Chancengleichheit einsetzt. So forderten wir bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl absolute Chancengleichheit für Männer und Frauen und das Schaffen von Bedingungen, die einen Zugang zu jedem gewünschten Arbeitsplatz ermöglichen (siehe Forderung 84-1 aus dem Bundestagswahlprogramm). Diese Haltung gilt gleichermaßen für den Zugang zur Justiz, wo wir stetig für Modernisierungen kämpfen, die einen Zugang zu entsprechenden Stellen für jeden ermöglichen.
2.: Die FDP Hamburg setzt sich stetig für fachbezogene Fortbildungskonzepte der Richterinnen und Richter ein, wobei wir im Konkreten einen größeren Grad an Spezialisierung fordern (siehe dazu bspw. FDP-Antrag im Bundestag zur Modernisierung der ZPO). Außerdem setzen wir uns für mehr Stellen in der Justiz ein. Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass alle Richterinnen und Richter in ihrem jeweiligen Gebiet fachspezifischer arbeiten können und mehr Zeit und Energie auf den Einzelfall verwenden können.
3: Die FDP setzt sich stets dafür ein, die Justiz transparent zu gestalten, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Die Überwachung der Einhaltung bestimmter prozessrechtlicher Normen obliegt indes dem gerichtlichen Instanzenzug. Ob die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 StGB gewahrt werden ist aus unserer Sicht eine rechtliche, der Judikative zuzuordnende und keine politische Frage, so dass hier keine konkreten Maßnahmen unsererseits vorgesehen sind.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die für die Bevölkerung aber auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
  3. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir widersprechen der Eingangsthese. Richtig ist, dass Polizistinnen und Polizisten besonders wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen und ihre damit einhergehende besondere Stellung es erfordert, dass man sich mit Diskriminierung besonders auseinandersetzt. Die Sensibilisierung für Diskriminierungen ist daher seit langem schon in der Ausbildung der Polizei etabliert und wird im Zusammenhang mit den besonderen Aufgabenfeldern der Polizei (z.B. Drogen-Kontrollen, Extremismus) thematisiert. Um den interkulturellen Austausch zwischen Polizisten und Menschen aus anderen Kulturen zu verbessern, wurde vor einigen Jahren an der Akademie der Polizei das Institut für Transkulturelle Kompetenz der Polizei eingerichtet. Es ist auf die Vermittlung von interkulturellen und transkulturellen Kompetenzen ausgerichtet und steht der Polizei auch in der täglichen Arbeit unterstützend zur Seite. Es erfasst und strukturiert Erfahrungswissen der Polizei und macht die daraus gewonnenen Erkenntnisse für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzbar. In der Polizei bestehen die allgemeinen Strukturen der Verwaltung, insbesondere gibt es die Stelle der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten. Zudem steht in der Innenbehörde die Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten als Ansprechperson zur Verfügung. Darüber hinaus wird kein Bedarf zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeivertrauensstelle gesehen. Die Polizei verfolgt eine offensive Werbekampagne zur Einstellung von Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund. Entsprechende Erfolge sind in den Einstellungslehrgängen der Polizeiausbildung sowie im Vollzug bereits deutlich spürbar.

Wir GRÜNEN wollen eine Polizei, in der Bürger*innen- und Menschenrechtsbildung fest verankert ist, Frauenförderung nicht nur auf dem Papier steht und die vermehrte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund umgesetzt wird. In der Polizei soll sich die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und Rassismus entschieden bekämpft werden.
Interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung ist in Aus- und Fortbildung der Polizei schon jetzt fest verankert, muss aus unserer jedoch weiter ausgebaut werden. Dafür müssen auch die Ausbildungsinhalte bei der Polizei in den Blick genommen werden. Einen guten Ansatz aktiver Antidiskriminierungspolitik bilden in Hamburg die polizeilichen Ansprechpersonen für LSBTI*. Diese hauptamtlichen Polizeikräfte beraten LSBTI*-Verbände genauso wie Opfer von Straftaten und nehmen ggf. Strafanzeigen und Hinweise auf.
In unserem Regierungsprogramm zur Bürgerschaftswahl haben wir beschlossen, die Position eines unabhängigen Polizeibeauftragte*n als Ansprechpartner*in für die Bürger*innen als auch für die Beamt*innen schaffen. Diese Institution würde die oben beschriebenen Aufgaben einer Polizeivertrauensstelle übernehmen.

Wir sind der Auffassung, dass Menschenrechtsbildung fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten sein muss, und unterstützen alle Maßnahmen, sie im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung für diskriminierendes Verhalten zu sensibilisieren.
Aufgrund der besonderen Rolle der Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ist eine unabhängige Kontrolle unerlässlich. In der Vergangenheit wurden bei der Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens immer wieder Defizite sichtbar. DIE LINKE setzt sich daher für die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle mit eigenständigen Ermittlungsbefugnissen ein.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die gesellschaftliche vorhandene Diversität auch in der Personalstruktur der Polizei repräsentiert wird. Dieses Ziel wird durch eine entsprechende Einstellungs- und Beförderungspolitik erreicht, was bisher nur unzulänglich geschieht.

1: Das genannte Ziel versuchen wir vor allem bundesweit dadurch zu erreichen, dass das Personal der Polizei selbst soziodemografisch breit aufgestellt ist. Ein Beispiel für unsere Arbeit in diese Richtung ist der Einsatz der FDP zur Abänderung der PDV 300 zugunsten transsexueller Bewerber ab 2020. Dazu erklärte unser querpolitischer Sprecher auf Bundesebene Dr. Jens Brandenburg: „Gute Polizeiarbeit hängt weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab. Es ist wichtig, dass die Innenminister das endlich erkannt haben. Trans- und intergeschlechtliche Menschen bekommen damit endlich Zugang zum Polizeidienst. Die angekündigte Streichung der diskriminierenden Kriterien in der PDV 300 muss nun schnell umgesetzt werden.“
2: Eine solche konkrete Maßnahme ist bisher nicht geplant. Gerne nehmen wir den Vorschlag aber als Anregung und prüfen dazu mögliche politische Maßnahmen in unserer Fraktion.
3: Die in Frage 1 geäußerten Grundsätze vertreten wir in gleichem Maße. Entsprechend werden wir dafür Sorge tragen, dass die Änderungen der PDV 300 auch in Hamburg zum Tragen kommen und hier optimale Bedingungen und Chancengleichheit für betroffene Bewerber besteht. Missstände diesbezüglich werden wir unverzüglich adressieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft verhindern bzw. zu dessen Abbau beitragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Polizeiliches Handeln hat nach rechtsstaatlichen und verfassungsgemäßen Grundsätzen zu erfolgen. Diese Grundsätze sind in den Lehrplänen der Polizeianwärterinnen und Anwärter fest verankert. Es wird bereits in der Ausbildung auch anhand von praxisrelevanten Sachverhalten vermittelt, dass polizeiliche Maßnahmen nur verhaltensbasiert und bei Vorliegen besonderer Zusatzkriterien wie beispielsweise aufgrund des Antrefforts und besonderer Handlungen erfolgen dürfen und niemals aufgrund von ethnischen Kriterien. Die Polizei Hamburg wertet in diesem Zusammenhang regelmäßig die aktuellen Rechtsprechungen regelmäßig aus, bewertet sie und setzt die Ergebnisse in Aus- und Fortbildung sowie Praxis um.

Die Polizei muss nach rechtsstaatlichen und verfassungsgemäßen Grundsätzen handeln, dabei dürfen die Herkunft und/oder die Hautfarbe von Personen keine Kriterien für polizeiliches Einschreiten bilden. Um „Racial Profiling“ auch in der Praxis zu verhindern, müssen wir in der der Aus- und Fortbildung der Polizeikräfte noch stärker auf Sensibilisierung und aktive Auseinandersetzung mit diesen Themen dringen. Gegen solche Verhaltensweisen helfen nur gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen und Führungskräfte, die keine Grauzonen zulassen, sondern die Einhaltung der rechtstaatlichen Regeln durchsetzen.

DIE LINKE fordert ein Ende des „racial profiling“. Positive Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass Polizeikräfte sensibilisiert und Kontrollmechanismen (z.B. Dokumentationspflichten) verankert werden müssen, um die illegale Praxis einzudämmen. Schon vor Jahren hat die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte das Handbuch „Diskriminierendes „Ethnic Profiling“ herausgegeben. Es enthält eine Reihe von Fallstudien, wie dieser diskriminierenden Praxis entgegengearbeitet werden kann. Sie sollten in die Aus- und Weiterbildung der Hamburger Polizei einbezogen und in ihrer täglichen Arbeit umgesetzt werden.
Eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle, wie unter 4.2. angesprochen, ist ebenfalls ein wichtiges Instrument, um „Racial Profiling“ bzw. „Ethnic Profiling“ zu bekämpfen. Sie kann einerseits Anlaufstelle für Betroffene sein, andererseits sicherstellen, dass die für rassistisches polizeiliches Handeln Verantwortlichen sanktioniert werden, um so künftig Schutz vor Diskriminierungen durch die Polizei zu bieten.
„Racial profiling“ muss im Polizeigesetz explizit verboten werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen (wie sie an sog. „gefährlichen Orten“ und im Rahmen der „gezielten Kontrolle“ möglich sind) als Einfallstore einer rassistischen Kontrollpolitik gehören abgeschafft.

Wir als FDP setzen uns dafür ein, dass zwar eine effektive Strafverfolgung gewährleistet wird, dabei aber freiheitswahrende Methoden zum Tragen kommen. Sollen Methoden verwandt werden, die auch nur im Ansatz das von Ihnen beschriebene ethnic bzw. racial profiling zum Gegenstand haben, so sehen wir es als unsere Aufgabe an, diese Missstände zu adressieren und dem entgegenzuwirken. Siehe dazu etwa Artikel der Welt vom 5.11.2019 zur geplanten erweiterten DNA-Fahndung oder unsere Position zur effektiven Strafverfolgung zum Schutz von Minderheiten aus unserem Antrag „Antisemitismus entschieden bekämpfen – Unsere Demokratie braucht Freiheit, Toleranz und Vielfalt“, Drs. 21/18769 vom 23.10.2019.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verbesserung der polizeilichen Erfassung von politisch motivierten Straftaten

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen, um anhand dessen gesellschaftliche Problemlagen zu identifizieren. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizeibeamt*innen stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK-Rechts), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien zu sensibilisieren?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir sind in den vergangenen Jahren jeder Form des politischen oder religiösen Extremismus konsequent entgegengetreten und haben u.a. den Verfassungsschutz seit 2015 personell um ca. 50 Stellen verstärkt. Gerade die wachsende Gefahr des Rechtsextremismus wird von uns mit aller Entschlossenheit bekämpft. Wir werden den Verfassungsschutz und den polizeilichen Staatsschutz weiter stärken, um insbesondere gegen Hass und Hetze, gegen rechtsextremistische Aktivitäten im Internet und den sozialen Medien vorzugehen. Wir haben als erstes Land eine Spezialeinheit des Verfassungsschutzes zur Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen im Internet – „Cyber-Nazi-Jäger“ – ins Leben gerufen. Diesen Kurs werden wir fortsetzen und den Kampf gegen den Rechtsextremismus noch wirksamer führen. In einem neuen „Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus“ werden wir behörden- und institutionenübergreifend alle Experteninnen und Experten an einen Tisch bringen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit verstärken und die Kräfte bündeln. Mit einer neuen Sonderstaatsanwaltschaft wollen wir den Kampf gegen Hass und Hetze im Internet verstärken. Unser erfolgreiches Handlungskonzept zur Prävention und Verfolgung von religiös motiviertem Extremismus und Salafismus werden wir fortsetzen. Dazu setzten wir weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit zwischen der Justiz, den Strafverfolgungsbehörden und den Präventionsprojekten.

Wir stellen die Anforderung an Polizeikräfte, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei Gewalttaten sicher zu erkennen. Es ist Teil der Aus- und Fortbildung die einschlägigen Delikte zu erkennen und entsprechend einzuordnen. Dafür bedarf es auch der Aufklärung, klarer Ansagen durch die Führungsebene der Polizei und der Auseinandersetzung der Polizei mit Betroffenen. Wie in anderen Feldern geht es hier um Sensibilisierung. Wichtig finden wir dafür die beständige Reflexion des polizeilichen Alltags im Team und mit den Führungskräften.

Im Rahmen unserer bisherigen parlamentarischen Arbeit haben wir quartalsweise die statistische Erfassung von Hasskriminalität und rechten Straf- und Gewalttaten durch Schriftliche Kleine Anfragen abgefragt, ausgewertet und öffentlich gemacht. Sofern wir festgestellt haben, dass Vorfälle, die einen diskriminierenden oder rechten Hintergrund nahelegen, nicht entsprechend in der Statistik eingeordnet waren, haben wir auf diese Widersprüche hingewiesen. Diese Arbeit wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Zudem muss es bei der Polizei regelmäßige Schulungen zum Erkennen und vor allem auch zum Umgang mit Hasskriminalität und rechtsmotivierten Straftaten geben; nicht nur in der Ausbildung, sondern auch als regelmäßige, verpflichtende Weiterbildung. Dabei muss auch die Sensibilisierung im Umgang mit den Betroffenen thematisiert und geschult werden.
Es ist ein großes Defizit, dass in Hamburg – als einziges Tatortland des NSU – kein NSU-Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde, obwohl wir dies mehrfach beantragt haben. Wir halten an der Forderung nach einem NSU-Untersuchungsausschuss fest und halten ihn für unabdingbar, um Defizite und Fehlverhalten der Behörden im Umgang mit rechter Gewalt und der rechtsterroristischen Mordserie des NSU aufzuklären und in der Zukunft vermeiden zu können.

Wir setzen uns dafür ein, passgenaue Sicherheitskonzepte zur Bekämpfung politisch motivierter Straftaten zu erarbeiten. Dazu haben wir unter anderem angeregt, bundesweite Zuständigkeiten zu etablieren die eine gezielte Bekämpfung bspw. antisemitischer Straftaten möglich machen; auf diese Weise soll verhindert werden, dass Straftäter von teilweise unklaren Zuständigkeitsregelungen profitieren. Weiter gehört zu den von uns angeregten Verbesserungen ein gezieltes System zur Erfassung derartiger Straftaten, unterteilt nach religiösen, sozialen, politischen, rassistischen, sekundären und antizionistischen Ideologieformen, da diese jeweils unterschiedlich und individuell bekämpft werden müssen. Im Detail dazu die bereits genannte Drs. 21/18769.
Mit dieser Erarbeitung passgenauer Sicherheitskonzepte, differenzierend nach dem Hintergrund der einzelnen Straftaten, geht zwangsläufig eine Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden einher, die sich im Rahmen der Umsetzung der Sicherheitskonzepte mit den Hintergründen im Speziellen auseinandersetzen müssen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Einrichtung einer Schwerpunktsstaatsanwaltschaft für Hasskrimininalität mit LSBTI-Bezug

Unter Hasskrimininalität versteht man Delikte, die aus Motiven einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit begangen werden. Die Delikte haben nicht nur für die direkten Opfer besonders starke Folgen, sondern erzeugen innerhalb der ganzen Minderheitengruppe ein Gefühl der Angst und Bedrohung und vergiften das gesellschaftliche Klima. Gerade bei diesen Taten besteht ein großes Dunkelfeld, und auch wenn die Taten angezeigt werden, werden sie häufig nicht als Hass-Delikte erkannt oder behandelt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat vor diesem Hintergrund zwei Staatsanwält*innen als LSBTI-Ansprechpersonen eingesetzt, die besonders auf Taten mit trans*-, inter* oder homofeindlichem Hintergrund spezialisiert sind.

Werden Sie Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften einrichten, die auf Taten mit einem trans*-, inter* oder homofeindlichem Hintergrund spezialisiert sind?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Uns ist wichtig, dass Straftaten mit LSBTI-Bezug konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Im Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt der Stadt Hamburg finden sich hierzu wichtige Hinweise. Die Straftaten, um die es im Kern geht, sind der Hasskriminalität zuzurechnen. Diese Straftaten werden heutzutage oft auch im Internet begangen. Insbesondere dafür werden wir Schwerpunktbereiche bei der Staatsanwaltschaft einrichten.

Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg werden Straftaten gegen Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung gezielt Opfer von bi-, homo- und intersexuellen- sowie transgenderfeindlichen Gesinnung geworden sind, in einer darauf spezialisierten und erfahrenen Abteilung bearbeitet. In der Justizbehörde wurde auch die Koordinierungsstelle „OHNe Hass“ eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, zusammen mit allen relevanten Stellen, insbesondere Medienunternehmen, NGOs und Strafverfolgungsbehörden, das Anzeigeverhalten bei Hasskriminalität im Internet zu verbessern und die Täter effektiver zu verfolgen.

Wir setzen in dem Bereich in erster Linie auf Maßnahmen zur Prävention und gesellschaftliche Sensibilisierung, denn wenn die Strafverfolgungsbehörden gebraucht werden ist im Vorfeld bereits einiges schief gelaufen. Leider sind Hassverbrechen natürlich bittere Realität. Besonders geschultes Personal, ob bei der Polizei, den Behörden oder der Staatsanwaltschaft halten wir daher für ein sinnvolles Instrument.

Die Verteidigung einer freien, offenen und toleranten Gesellschaft ist für die FDP eine ganz zentrale Aufgabe! Vor diesem Hintergrund treten wir jeder Form von Gewalt, Ausschluss und Diskriminierung von Angehörigen der LSBTI-Szene entschlossen entgegen. Die Einrichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft haben wir insoweit nicht geplant. Dennoch haben wir konkrete Vorschläge, um die aufgezeigte Problemlage zu bekämpfen. Unsere konkreten Forderungen in dieser Hinsicht hat unser Sprecher für LSBTI, Dr. Jens Brandenburg, wie folgt formuliert: „Den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wollen wir fest im Grundgesetzes verankern. Der zunehmenden Gewalt gegen gleichgeschlechtliche Paare treten wir geschlossen entgegen. Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt oder angegriffen werden. Zudem muss sich die Bundesregierung im Ministerrat der EU endlich für eine europaweite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen einzusetzen.“
Siehe dazu hier.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und / oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
  3. Werden Sie die Finanzierung der Angebote fortsetzen und ausweiten, die eine Beratung und Begleitung von Kulturbetrieben mit dem Ziel einer vielfaltssensiblen Organisationsentwicklung zum Inhalt haben?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen mehr Diversität in Kunst- und Kulturbetrieben unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Künstler*innen mit Diskriminierungserfahrung, Behinderung oder psychischer Erkrankung. Hierfür setzen wir Mittel für Projekte und Strukturprogramme ein, zu denen z. B. ARTplus von EUCREA e.V. und KULTUR PLUS von Stadtkultur Hamburg e.V. / Agentur Grauwert gehören. Auch gibt es gezielte Förderungen für Projekte der freien Szene, die interkulturelle Themen fokussieren bzw. von Künstler*innen mit Migrationshintergrund umgesetzt werden, die häufig Diskriminierungserfahrungen machen mussten. Viele der geförderten Theaterstücke, Musikabende und Filme befassen sich mit diesen Erfahrungen. Darüber hinaus werden spartenübergreifende Festivals gefördert.
Wir befürworten die Fortsetzung von Inklusionsworkshops in den Kultureinrichtungen. Auch der Round Table „Barrierefreie Kulturstätten“ ist ein gutes Instrument, das Kultureinrichtungen mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zusammenbringt, um zu sensibilisieren, den Austausch hinsichtlich der Bedarfe zu fördern und Beratung einzuholen. Qualifizierungsprogramme für die vielfaltssensible Öffnung von Kulturinstitutionen müssen weiter entwickelt werden, wie z.B. das Programm „in:szene“ der W3, über das Mitarbeiter*innen in den Bereichen Personal, Publikum und Programm geschult werden, um die Diversifizierung der Häuser voran zu bringen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass für Inklusion und für Interkultur Fördertöpfe im Haushalt verankert sind. Eine Ausweitung der Förderung und ggf. die Einrichtung zusätzlicher Fonds für inklusive und interkulturelle Projekte zur Stärkung der Diversität im Kunst- und Kulturbetrieb ist uns wichtig. Ganz besonders liegt uns die Fortsetzung des Projekts INTRO am Herzen.

Für uns Grüne ist die Unabhängigkeit der Kultur von staatlicher und kommerzieller Bevormundung selbstverständlich. Klar ist aber auch: Über die Kultur können wir unser gesellschaftliches Miteinander aktiv gemeinsam gestalten. Wir wollen deshalb weiter in Kulturinstitutionen investieren, die besonders dafür geeignet sind, Barrieren abzubauen und möglichst viele Menschen aus verschiedenen Milieus zusammenzubringen. Wir befürworten daher eine auch spezielle Förderung von Künstler*innen mit Migrationshintergrund, Projekten und Kulturorten, die transkulturelle Kompetenzen und interkulturelle Begegnungen fördern. Ein gut ausgestatteter Kulturhaushalt ist dafür die Voraussetzung. Im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung möchten wir daher (wie auch in den letzten beiden Haushalten) für einen weiteren Aufwuchs des Kulturbudgets sorgen. Besonders wichtig ist uns dabei die Förderung von Stadtteilkulturzentren und Bürger*innenhäusern, denn als niedrigschwellige Kulturinstitutionen spielen sie eine besondere Rolle in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich-kultureller Vielfalt. Ebenso wie die Öffentlichen Bücherhallen, für deren Unterstützung wir uns ebenfalls stark machen, bieten sie entsprechende Angebote von und für marginalisierte Bevölkerungsgruppen und werden damit zu Begegnungsorten. Spielstätten und Museen, die sich explizit um eine Ausweitung ihrer interkulturellen Angebots bemühen, möchten wir ebenfalls fördern.

Mit unserem Vorschlag einen Diversitätsfonds und eine Servicestelle Diversitätsentwicklung einzurichten, orientieren wir uns an den Handlungsansätzen der Organisation ‚Citizens For Europe‘. Die bestehende Hamburger Projektförderung, die Fördermittel aus den Mittel der Kultur- und Tourismustaxe und dem Elbkulturfonds sollen weiterhin zur Verfügung stehen. Wir brauchen Regelförderstrukturen, die über ein Rahmenkonzept Diversitätsentwicklung, im Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Strukturen und Verbänden, zu gestalten sind. Für den Haushalt 2021/2022 muss der Finanzierungsbedarf für mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Diversitätsentwicklung ermittelt und entsprechend veranschlagt werden.
Entsprechend der Charta der Vielfalt halten wir die klare Selbstverpflichtung zur Förderung von Vielfalt durch die Leitung der öffentlichen Verwaltung und Einrichtungen für eine Voraussetzung, um glaubwürdig Diversitätsentwicklung voranzutreiben. Dafür gilt es gemeinsam mit den Kultureinrichtungen ein Leitbild für die Förderung von Vielfalt zu entwickeln, das als Selbstverpflichtung in gegenseitig verbindliche Zielvereinbarungen einfließt und die strategische Planung und Umsetzung von Maßnahmen bestimmt. Für Steuerung und Monitoring gilt es Forschung über Zielgruppen und Zugangsbarrieren zu nutzen. Die Berufung der Leitung von Kultureinrichtungen und die Besetzung von Gremien ist unter Diversitäts- und Gleichstellungskritierien vorzunehmen.
Wir wollen Beratungs- und Begleitstrukturen nicht nur verstetigen, sondern ausbauen. Es braucht ein Finanzierungsprogramm für Diversitätsfördermittel und als koordinierende Stelle muss eine „Servicestelle Diversitätsentwicklung“ neu gegründet werden. Um Ausschlussmechanismen und Zugangsbarrieren zu analysieren, braucht es spartenübergreifend Erkenntnisse aus der BesucherInnenforschung, oder ‚NichtnutzerInnen-Studien‘. Entsprechende Maßnahmen zum BesucherInnenmonitoring sind zu finanzieren.

1. Ja. Dies geschieht bereits jetzt und wird entsprechend weitergeführt.
2. Ein staatlicher Eingriff in die Selbstorganisation und die inhaltliche Planung der Kultureinrichtungen ist nicht vorgesehen oder zielführend.
3. Wie auch bei Frage 1 ist eine Weiterführung vorgesehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diversität im Kulturbereich erhöhen

Oft sind marginalisierten Bevölkerungsgruppen im Kulturbereich prekär beschäftigt und werden für Produktionen wie Theaterstücke nur temporär gebucht. Betroffene bemängeln, dass ihre Expertise genutzt wird, ohne dass eine längerfristige berufliche Perspektive geschaffen wird.

  1. Wie werden Sie fördern, dass Institutionen des Hamburger Kulturbetriebs zukünftig qualifiziert sind, um die Diversifizierung Ihrer Einrichtungen diskriminierungsbewusst voranzutreiben?
  2. Welche Mittel werden Sie zur Verfügung stellen, um das hierfür erforderliche Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu garantieren und weiterzuentwickeln?
  3. In welcher Form sehen Sie vor, Diversity- und Antidiskriminierungsansätze bereits als Teil der Ausbildungen im Kulturbereich, unter anderem an Universitäten und Hochschulen, zu etablieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Siehe wie Antwort 1.(erster Block): Wir befürworten die Fortsetzung von Inklusionsworkshops in den Kultureinrichtungen. Auch der Round Table „Barrierefreie Kulturstätten“ ist ein gutes Instrument, das Kultureinrichtungen mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zusammenbringt, um zu sensibilisieren, den Austausch hinsichtlich der Bedarfe zu fördern und Beratung einzuholen. Qualifizierungsprogramme für die vielfaltssensible Öffnung von Kulturinstitutionen müssen weiter entwickelt werden, wie z.B. das Programm „in:szene“ der W3, über das Mitarbeiter*innen in den Bereichen Personal, Publikum und Programm geschult werden, um die Diversifizierung der Häuser voran zu bringen.Wir setzen uns dafür ein, dass die Mittel für die Angebote der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten bleiben und zudem erhöht werden.
Es gibt bereits einen engen Austausch des Fachbereichs inklusive Kulturprojekte und der Hochschule für Musik und Theater sowie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg hinsichtlich der Studierenden und der Lerninhalte.

Wir Grüne wollen die vielfältige Kulturszene in Hamburg stärken, indem wir für alle Kulturschaffenden gute Rahmenbedingungen schaffen. Das bedeutet für uns, dass wir unter anderem Fördermöglichkeiten, Beratung und Vernetzungsangebote unterstützen möchten – vor allem auch faire Arbeitsverhältnisse und auskömmliche Entgelte.
Schon jetzt sind viele Kulturinstitutionen sensibilisiert für die Diversifizierung ihres Publikums bzw. der Besucher*innen und der entsprechenden Erwartungshaltungen. Museen haben z.B. Angebote für Besucher*innen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und Erfahrungshorizonten und bieten Programme in vielen Sprachen an. Wir befürworten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Kulturinstitutionen, die die Themen Diversität und Antidiskriminierung vermitteln, damit sie Eingang in die konzeptionelle Umsetzung der Kulturinstitutionen finden. Ideal ist die Vermittlung der Bedürfnisse einer diversifizierten Gesellschaft bereits in der Ausbildung. Das gilt natürlich auch für den Kulturbereich, Anknüpfungspunkte sind hier z.B. Migration oder Inklusion. Viele Curricula an den Hochschulen befassen sich bereits mit dem Thema Diversität. Wir befürworten, dass Diversität in allen Studiengängen Teil der Lehrveranstaltungen wird.

Eine vielfaltssensible Öffnung beinhaltet immer auch eine Diskriminierungssensibilisierung der Institution. Hierbei sollen geförderte Kultureinrichtungen durch professionelle begleitet und unterstützt werden. Als koordinierende und beratende Stelle bietet sich hier die „Servicestelle Diversitätsentwicklung“ an. In diesem Kontext kann die Stadt übrigens sehr profitieren von den Erkenntnissen des Projektes „Orte der Vielfalt“, das die W3 durchgeführt hat.
Für kurzfristig zu realisierende Maßnahmen sind im Jahr 2020 Mittel aus dem laufenden Haushalt aufzubringen. Für den Haushalt 2021/2022 muss der Finanzierungsbedarf für mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Diversitätsentwicklung ermittelt und entsprechend veranschlagt werden.
In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen ist die Weiterentwicklung des Diversity Managements und Gender Mainstreamings verankert. Trotzdem gilt auch hier, dass die Vielfalt der Hamburger Stadtgesellschaft im Personalbereich, im (inhaltlichen) Angebot und unter den Studierenden noch nicht ausreichend repräsentiert ist. Vielfaltssensible Orientierung sollte als eine prioritäre Querschnittsaufgabe im Leitbild der Hochschulen verankert werden. Einen guten Ansatz hat die Hochschule für Musik und Theater mit dem Prozess „Diversity can inspire“ und der ‚Steuerungsgruppe Diversity‘. Die Etablierung fester Arbeitsgruppen zum Thema Diversity hat sich als sehr sinnvoll erwiesen. Es sollte niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen und -Angebote für von Diskriminierung Betroffene gibt, und dass hausintern regelmäßige sensibilisierende Fort- und Weiterbildungen ermöglicht werden. Vielfaltssensible Orientierung und Diskriminierungssensibilität sollten Teil der Ausbildung und Lehre sein. Angebote diversitätssensibler künstlerischer Bildung für Kunst und Theatertpädagog*innen sollen ausgeweitet werden.

1. Wir trauen den Hamburger Kultureinrichtungen einen guten Umgang mit dem Thema Vielfalt zu.
2. Ein diesbezüglicher Förderaufwand wurde uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus den Einrichtungen bestätigt.
3. Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden. Diesbezügliche Änderungsvorschläge müsste in unter Federführung der Hochschulen diskutiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Antiziganismus entgegenwirken

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert.

Mit welchen Maßnahmen werden Sie Antiziganismus entgegenwirken?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich mit dem Landesaktionsplan gegen Rechtsextremismus für einen Ansatz entschieden, der ganz bewusst auf dem Konzept der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit beruht. Der Aktionsplan umfasst auch Maßnahmen zum Antiziganismus. Die SPD unterstützt zudem die Förderung der Verbände der Sinti und Roma in Hamburg und besondere sozialarbeiterische Hilfen und Maßnahmen. Mit dem „denk.mal Hannoverscher Bahnhof“ im und am Lohsepark entsteht bis 2022 eine Gedenkstätte für die aus Hamburg deportierten Sinti und Roma und damit ein deutliches Zeichen auch in Richtung Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus.

Hamburg finanziert laufend zwei Beratungsstellen für Roma und Sinti durch die Sozialbehörde, deren Arbeit wir weiter unterstützen wollen. Die Stiftung Hilfe für NS-Verfolgte gewährt seit ihrer Gründung im Jahre 1988 finanzielle Beihilfen an ehemals NS-verfolgte Sinti und Roma. Bis zum 31. Dezember 2016 wurden 96 einmalige Beihilfen gewährt und 126 Empfängerinnen und Empfänger laufender Beihilfen gezählt. Auch diese konkreten Hilfen müssen fortgeführt werden.
Mit der aktuellen Fortschreibung des Landesprogramms zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus setzt Hamburg ein Signal für eine starke Demokratie und macht deutlich, dass Rassismus und Diskriminierung keinen Platz in der Gesellschaft haben. Um den sich verstärkenden rechtsextremistischen gesellschaftlichen Tendenzen zu begegnen und einer weiteren Verschärfung entgegenzuwirken, ist es besonders wichtig, auf die historische Entstehung von Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus und andere Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hinzuweisen und die Folgen einer Missachtung von Grund- und Menschenrechten ins Bewusstsein zu rufen. Hamburg bekämpft aktiv alle Formen der gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, zu denen auch der Antiziganismus gehört, als grundsätzliche Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen. Im Rahmen des Hamburger Programmes „Hamburg – Stadt mit Courage“ – Landesprogramm zur Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus 2019 wird in der Trägerschaft von Arbeit und Leben Hamburg seit 2014 das Beratungsteam von empower gefördert. Gezielt beraten werden Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer oder antiziganistischer Gewalt, deren Angehörige und Freunde sowie Zeugen – ungeachtet der politischen Einstellung, Religion oder Herkunft der Verursacher von Vorfällen.
Es ist notwendig die schon im Landesprogramm beschriebenen Maßnahmen beständig zu überprüfen und weiter zu entwickeln und bestehenden Diskriminierungsphänomenen mit einem Hamburger Landesantidiskriminierungsgesetz effektiver entgegen zu treten.

DIE LINKE setzt sich entschieden gegen die Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja ein. Als Bekenntnis der Anerkennung und zur verbindli-chen institutionellen Förderung der Minderheit der Sinti*zze und Rom*nja fordert DIE LINKE einen Staatsvertrag oder eine Rahmenvertrag, wie sie inzwischen von etlichen Bundesländern abgeschlossen wurden.
Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit haben wir uns in der Vergangenheit mit der Diskriminierung gegen Sinti*zze und Rom*nja auseinan-dergesetzt. So haben wir z.B. durch eine sehr ausführliche Große Anfrage (21/8004) zur Aufarbeitung antiziganistischer Diskriminierung nach 1945 den Senat dazu gezwungen, sich dieses Themas anzunehmen. Zur Geschichte des Antiziganismus seit 1945 haben wir zwei Veranstaltun-gen durchgeführt. Die weitere Aufklärung wird auch in der nächsten Legislaturperiode ein wichtiges Anliegen sein.

Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass der Kampf gegen Antiziganimus eine gesamtgesellschaftliche, aber im Alltag konkrete Aufgabe ist. Deutschland trägt hier durch den NS-Holocaust eine ganz besondere Verantwortung. Wir wollen vor allem durch eine bessere Bildung und Aufklärung und durch eine Stärkung der Bildungsarbeit von Gedenkstätten antiziganistische Vorurteile bekämpfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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