Gewährleistung der Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich

Breite Gänge und geeignete Sitzmöglichkeiten sind ein entscheidender Faktor dafür, dass hochgewichtige Menschen den öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt nutzen können. Armlehnen, die nicht hochgeklappt werden können, Ritzen oder Giebel, wie sie sich beispielsweise zwischen Kunststoffschalensitzen ergeben, können ein schmerzhaftes Hindernis darstellen. In § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist das Ziel festgeschrieben, „bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Bisher werden beim Begriff der Barrierefreiheit die Bedürfnisse des hochgewichtigen Körpers nicht mitgedacht, weshalb sich im Nahverkehrsplan des Landes Hessen keine entsprechenden Vorgaben finden.

  1. Wie werden Sie die Mobilität hochgewichtiger Menschen im Nahbereich sicherstellen?
  2. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass beim Begriff der Barrierefreiheit über den Bereich des ÖPNV hinaus die Bedürfnisse des hochgewichtigen Körpers immer mitgedacht werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen spricht sich für einen weitestgehenden Abbau von Barrieren aus, wie ihn auch Art. 9 UN- Behindertenrechtskonvention vorsieht. Entsprechende Regelungen existieren auf Landesebene bereits (HessBGG bzw. HBO).

Alle Formen des ÖPNV müssen nach Möglichkeit in Verantwortung der Verkehrsverbünde/Aufgabenträger barrierefrei ausgestattet sein. Die jeweilige Ausgestaltung, z. B. gleichschwellige bzw. ausreichend breite Einstiege, mehrerer Rollstuhlstellplätze oder Aufzüge, kommt hierbei nicht nur körperlich eingeschränkten Menschen, sondern z. B. auch Familien mit Kindern zugute. Die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV wird dementsprechend mit höchster Priorität mit Fördersätzen zwischen 75 bis 85 Prozent (je nach Finanzkraft der Kommune) an den zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Die derzeitige bis 2019 laufende Rahmenvereinbarung über die Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Personenbahnhöfen in Hessen sieht zudem vor, dass mit einem rund hälftig von DB Station & Service einerseits und Land, Verbünden und lokalen Aufgabenträgern andererseits bereitgestellten 258 Millionen Euro rund 90 Verkehrsstationen u. a. mit neuen Bahnsteigen, Aufzügen und Rampen ausgestattet werden. § 4 Abs. 6 Hessisches ÖPNVG legt u. a. fest, dass Fahrzeuge so gestaltet werden sollen, dass sie die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigen und den Anforderungen an die Barrierefreiheit soweit wie möglich entsprechen. Auch vor dem Hintergrund des in § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) formulierten Zieles, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 grundsätzlich eine vollständige Barrierefreiheit erreichen zu wollen, sehen wir keine Notwendigkeit, noch weiterreichende Anforderungen zu formulieren.

Im Nahverkehr gibt es bereits – jedoch nur in Einzelfällen – Sitze, die auf die Bedürfnisse hochgewichtiger Menschen ausgerichtet sind. Wir werden dafür sorgen, dass alle Anbieter des ÖPNV in Hessen bei zukünftigen Anschaffungen Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht mitdenken.

Wir wollen umfassende Barrierefreiheit, auch im ÖPNV, erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung oftmals nicht weit von Bedürfnissen hochgewichtiger oder älterer Personen entfernt. Bereits jetzt sind in vielen Bussen breitere Sitze Standard, ebenso klappbare Armlehnen. Bei der Modernisierung der Busflotten ist uns wichtig, diese Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Mobilität ist ein wichtiger Faktor bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Selbstverständlich ist es notwendig, dass alle Menschen im öffentlichen Personennahverkehr bequem Platz finden. Darüber hinaus muss klar sein: Niemand darf von unserer Gesellschaft vor Barrieren gestellt werden. Dass hier auch hochgewichtige Menschen mitgedacht werden, hierfür setzen wir uns ein.

Es ist uns Freien Demokraten wichtig, dass jeder Einzelne eine selbstbestimmtes Leben führen kann, das gilt selbstverständlich auch für Menschen, die aufgrund ihres Körpergewichts Probleme haben, mobil zu bleiben. Wir werden deshalb bei allen Gesprächen und Initiativen, bei denen es um den Abbau von Barrieren geht, die Probleme schwergewichtiger Personen berücksichtigen. Dies gilt auch für den ÖPNV. Beim Personenbeförderungsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz. Deshalb werden wir das Thema auf der Ebene unserer Bundestagsfraktion ansprechen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung betroffene Menschen

Die Antwort des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main auf die Anfrage A 226 “Stigmatisierung übergewichtiger Menschen in Frankfurt?“ hat gezeigt, dass es keine spezialisierten Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtdiskriminierung betroffene Menschen in der Kommune gibt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation für Hessen insgesamt ähnlich darstellt.

  1. Wie werden Sie die Entstehung spezialisierter regionaler Träger in Hessen fördern?
  2. Wie werden Sie die Einrichtung von Beratungs- und Hilfsangeboten für von Gewichtdiskriminierung betroffene Menschen fördern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Einrichtung kommunaler Hilfs- und Beratungsaufgabe ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Auf Landesebene existiert mit der Hessischen Antidiskriminierungsstelle eine Anlaufstelle, die für alle Formen von Antidiskriminierung sensibilisiert und gut informiert ist. Die Förderung in diesem Bereich ist aus unserer Sicht auskömmlich.

Wir werden prüfen, ob die von uns geplanten regionalen Beratungs- und Anlaufstellen (siehe 1.3.) diese Aufgabe mit übernehmen können oder ob es spezieller Beratungs- und Hilfsangebote bedarf.

Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, können sich an die Antidiskriminierungsstelle im Ministerium für Soziales und Integration oder an das externe Beratungsangebot wenden. Damit haben wir ein landesweites Beratungs- und Unterstützungsangebot für alle Menschen geschaffen, die sich von Diskriminierung betroffen fühlen. Beide Stellen beraten nach den Diskriminierungsmerkmalen des AGG.

Die einzurichtenden flächendeckenden Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein und so auch Hilfe leisten bei wegen Gewichtsdiskriminierung betroffenen Menschen.

Auch Menschen, die unter einem starken Übergewicht leiden und deshalb von Diskriminierung betroffen sind, können sich an ADiBe-Stellen wenden und sich dort beraten und unterstützen lassen. Nach Auffassung der Freien Demokraten ist es nicht angezeigt, für jede der unterschiedlichen von Diskriminierung betroffenen Gruppen ein eigenes spezielles Beratungsnetz aufzubauen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung

Gewichtsdiskriminierung und stigmatisierende Vorurteile gegenüber dicken Menschen sind in unserer Gesellschaft stark verbreitet. Laut einer Studie der Philipps-Universität Marburg in Kooperation mit der Universität Leipzig haben 75 Prozent der deutschen Bevölkerung selbst Vorurteile dieser Art oder würden diesen zumindest nicht widersprechen. Gleichzeitig gibt es nur ein geringes gesellschaftliches Bewusstsein für Gewichtsdiskriminierung.

  1. Für welche Schulfächer werden Sie Gewichtsdiskriminierung als Thema auf den Lehrplan setzen?
  2. Werden Sie einen Aktionsplan zur Sensibilisierung der Bevölkerung für Gewichtsdiskriminierung auf Landesebene auf den Weg bringen?
  3. Was werden die wichtigsten Eckpunkte dieses Aktionsplans sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Die hessischen Schulen sind nach ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich verpflichtet dafür Sorge zu tragen, jeg-liche Form der Ausgrenzung sowie verbale und non-verbale Gewalt zwischen Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperli-che Unversehrtheit zu sorgen. Die bestehenden Lehrpläne gewährleisten in hinreichender Form eine ausgewogene, objektive und von Parti-kularinteressen einzelner Gruppierungen unberührte Auswahl an Themen.

Zu Fragen 2 und 3: Nein. Eines solchen Aktionsplanes bedarf es aus Sicht der CDU Hessen nicht.

Vorurteile halten sich hartnäckig, sie betreffen ganz viele körperliche Merkmale. Wir werden eine wissenschaftliche Untersuchung initiieren, die ermittelt, welche Haltungen gegenüber vielfältigen Lebensweisen und Identitätsmerkmalen an hessischen Schulen in welchem Umfang verbreitet sind. Aus dieser Untersuchung versprechen wir uns Hinweise, wie man Diskriminierung aufgrund welcher Merkmale oder Lebensweisen auch immer vermeiden oder begegnen kann.

Wir GRÜNE werben für Respekt, die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und setzen uns gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Fühlt sich jemand diskriminiert, muss das Umfeld damit sensibel umgehen. Das gilt generell auch für den Schulalltag, denn gerade dort sind viele, sehr unterschiedliche Schüler*innen jeden Tag zusammen und sollen respektvoll miteinander umgehen. Niemand sollte wegen ihres/seines Körpergewichts gemobbt werden. Deshalb halten wir es für wichtig, dass auch in der Schule das Thema Körperkult diskutiert und den Schüler*innen ein positives Körperbild vermittelt werden sollte. Wir sehen keine Notwendigkeit einen eigenen Aktionsplan speziell zu diesem Thema zu erstellen.

Die Bevölkerung muss für jede Art der Diskriminierung sensibilisiert werden. Hierfür treten wir ein und setzen uns auch dafür ein, dass in Schule und Kitas – fächerübergreifend – gegengesteuert wird. Ob wir einen Aktionsplan hierzu entwickeln werden, wird sich nach der Landtagswahl zeigen. Vom Ergebnis hängen wesentlich unsere Ressourcen ab.

Nach Auffassung der Freien Demokraten findet Diskriminierung in der Schule in vielerlei Hinsicht statt und dazu gehört auch diskriminierendes Verhalten gegenüber übergewichtigen Mitschülerinnen und Mitschülern. Die Diskriminierung äußert sich in der Regel in einem Mobbing und hier insbesondere im Cybermobbing. Wir haben zum Problem des Cybermobbings in dieser Legislaturperiode eine Fraktions-Anhörung durchgeführt und anschließend aufgrund der dort gewonnen Erkenntnisse einen Antrag mit Forderungen gegenüber der Landesregierung eingebracht. Wir wollen das Thema Cybermobbing in die Lehreraus- und –fortbildung integrieren, eine zentrale Anlaufstelle in einem Ministerium einrichten, eine statistische Datenerhebung der Fälle veranlassen u.v.m. Dies bedeutet, dass wir auch das Thema „Diskriminierung wegen Übergewicht“ in einem etwas größeren Zusammenhang mit denken und behandeln.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gewichtsvielfalt als Teil des Diversity-Ansatzes verstehen und kommunizieren

Das Land Hessen ist 2011 der Charta der Vielfalt beigetreten. „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren“, so das Ziel der Charta und dies „unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.“ Das äußere Erscheinungsbild, insbesondere in Form von Gewicht, wird hierbei nicht berücksichtigt.

  1. Als Mitglied der Charta der Vielfalt hat das Land Hessen die Möglichkeit, die inhaltliche Ausrichtung über die Mitgliederversammlung mitzugestalten. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Charta Gewichtsvielfalt berücksichtigt?
  2. Über die von ihnen ausgerichteten Fachveranstaltungen und Informationsmaterialien bestimmen die Ministerien und die Landesantidiskriminierungsstelle das Verständnis von Diversity in Hessen maßgeblich mit. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Botschafter für ein um Gewichtsvielfalt erweitertes Verständnis von Diversity zu sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Bereits 2011 ist Hessen der „Charta der Vielfalt“ beigetreten und übernahm damit die Verantwortung dafür, die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen zu fördern und zu achten. Aus unserer Sicht sollte hierbei auch das äußere Erscheinungsbild eines jeden Menschen als wesentliches Merkmal berücksichtigt werden. Entsprechende Bestrebungen unterstützen wir gerne.

Wir werden alle Formen von Diskriminierung in unsere Aktionsplänen und andere Maßnahmen einbeziehen.

Wir setzen wir uns als Bundesland aktiv für Akzeptanz und Vielfalt ein. Dazu gehört auch, Gewichtsvielfalt entsprechend anzuerkennen. Die genannten Diskriminierungsformen, die in der Charta erwähnt werden, sind vor allem aus historisch ungleicher rechtlicher Behandlung entstanden. Wir setzen uns dafür ein, alle Formen von Diskriminierung zu bekämpfen, wollen den Diversity-Begriff aber nicht auf bestimmte Formen eingrenzen. Jeder Mensch ist anders, aber jeder Mensch ist gleich viel wert – das ist unsere Prämisse.

DIE LINKE spricht sich gegen jede Diskriminierung aus, so werden wir uns dafür einsetzen, dass die Charta auch Gewichtsvielfalt berücksichtigt.

Von sehr starkem Übergewicht Betroffene sind in ihrer Lebensführung und insbesondere in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und in vielfacher Weise behindert, auch wenn sie kein oder noch kein offizielles Merkmal der Behinderung als Bestätigung erhalten haben. In der öffentlichen Wahrnehmung, auch im ÖPNV, wie bereits angesprochen, wird die Einschränkung ihrer Mobilität deutlich sichtbar. Insofern sehen wir Freie Demokraten auch das Merkmal des stark übergewichtigen Körpers über das Merkmal der Behinderung, das in der Aufzählung der Charta der Vielfalt enthalten ist, als durchaus abdeckt.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gleichwertigkeit des dicken Körpers als Lernziel schulischer Sexualerziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als minderwertig betrachtet. Mitleid oder ein Fett-Fetisch werden häufig als Basis für Partnerschaften unterstellt, bei denen eine Person ein deutlich höheres Gewicht aufweist. Dies führt bereits bei dicken Kindern zu einem geringeren Selbstwertgefühl und mit Einsetzen des sexuellen Interesses zu einem starken Misstrauen bei positiven Körperansprachen bis hin zu einer vollständigen Ablehnung des eigenen Körpers.

  1. Werden Sie die Gleichwertigkeit von Körpern, insbesondere die des dicken Körpers, als Lernziel im Lehrplan Sexualerziehung verankern?
  2. Welche Themenblöcke schlagen Sie für die verschiedenen Altersstufen vor, um die Gleichwertigkeit aller Körper zu vermitteln?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir erachten die im Lehrplan Sexualerziehung für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Hessen vom 16. August 2016 aufgeführten Themenblöcke als allgemein ausreichend.

Die SPD Hessen wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung und tritt für die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt ein. Schülerinnen und Schüler sollen Schule als einen Ort wahrnehmen, in dem sie frei von Diskriminierung, Gewalt und Angst ihre eigene Identität finden können. Es darf keine Toleranz für Mobbing geben. Betroffene Jungen und Mädchen brauchen Schutz und Verständnis sowie Hilfe.

Wir setzen wir uns für eine wertschätzende Haltung gegenüber allen Gewichtsformen, auch in der Schule ein. Ein positiver Umgang mit dem eigenen Körper, die Akzeptanz unterschiedlicher Gewichte und die Vermittlung eines stabilen Selbstwertgefühls sind wichtige Lernziele, die auch in der Schule vermittelt werden sollen. Dies kann auch durch entsprechende Bebilderung in Schulbüchern geschehen.

1. Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll. Dies ist die zentrale Botschaft, die Kindern und Jugendlichen auch in der Sexualkunde übermittelt werden müssen. Größe, Hautfarbe, Geschlecht, Gewicht, Behinderung – nichts davon macht einen Menschen besser, wertvoller oder liebenswerter als einen anderen.
2. Um diese Frage zu beantworten sind pädagogische Fachgespräche notwendig, da sie in unserer politischen Ausrichtung noch keine umfassende Berücksichtigung gefunden hat.

Das Thema Sexualpädagogik sowie Aufklärung haben in der Grundschule ihre Berechtigung, da sie von den Kindern auf vielfältige Art und Weise in die Einrichtungen hineingetragen werden – und zwar mit einer ganz natürlichen Neugier und Wissbegierde. Deshalb müssen altersgerechte Angebote erarbeitet und ggf. auch anlassbezogen realisiert werden. Es ist dementsprechend notwendig, dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Themen eingehen können und diese kindgerecht erklären und vermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch notwendig, Materialien zu entwickeln, die die Vermittlung und Auseinandersetzung unterstützen. Im Zuge dessen gilt es auch die Lehrinhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen, jedoch bedarf es unserer Ansicht nach nicht immer einer neuen Vorgabe, sondern viel wichtiger sind ein positives und offenen Schulklima und ein fächerübergreifender Ansatz, der Themen auch anlassbezogen aufgreifen und vermitteln kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Förderung von Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung

Im Rahmen einer Studie, die in den USA, Kanada und Island durchgeführt wurde, gaben über die Hälfte der Schüler*innen an, dass die Diskriminierung anhand des Körpergewichts die häufigste Form der Diskriminierung an ihrer Schule ist. Für Hessen liegen gemäß der Antwort des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main auf die Anfrage A 226 “Stigmatisierung übergewichtiger Menschen in Frankfurt?“ hierzu keine Zahlen vor.

  1. Wie werden Sie Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung gezielt fördern?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um einen Impuls für die Entstehung eines Fachbereichs „Fat Studies“, wie er an verschiedenen Universitäten in den USA bereits existiert, zu geben?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Im Rahmen der Hochschulautonomie sind die staatlichen selbstverwalteten Hochschulen in Hessen frei in der Wahl und Ausrichtung ihrer Forschungsgegenstände.

Zu Frage 2: In Deutschland wird die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre zudem gemäß Art. 5 Abs. 3 GG geschützt. Diese landesrechtlich nicht zur Disposition stehende Grundrechtsgewährleistung garantiert, dass auch Wissenschaftler grundsätzlich im Hinblick auf die Auswahl der Gegenstände ihrer (Drittmittel-) Forschungsvorhaben frei sind. Inhaltliche Vorgaben zu bestimmten Forschungsgegenständen lehnen wir daher ab.

Wie unter 1.11. dargestellt, wollen wir eine wissenschaftliche Untersuchung initiieren, die ermittelt, welche Haltungen gegenüber vielfältigen Lebensweisen und Identitätsmerkmalen an hessischen Schulen in welchem Umfang verbreitet sind. Aus dieser Untersuchung versprechen wir uns Hinweise, wie man Diskriminierung aufgrund welcher Merkmale oder Lebensweisen auch immer vermeiden oder begegnen kann. Darin enthalten sein soll auch die Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung.

Die wissenschaftliche Fachrichtung „Fat Studies“ befasst sich nicht mit den medizinischen oder gesundheitlichen Aspekten von Übergewichtigkeit, sondern dem gesellschaftlichen Umgang damit. Er wirbt für Vielfalt der Körper und ihrer Volumina und hilft so, gegen gesellschaftliche Diskriminierung vorzugehen. „Fat Studies“ sollen ähnlich wie Gender Studies, Queer Studies oder Disability Studies die Gesellschaft für dieses Thema sensibilisieren. Dieses Ziel unterstützen wir GRÜNE im Grundsatz. Auch an hessischen Hochschulen ist Gewichtsdiskriminierung bereits ein Thema. So hat z.B. Professorin Lotte Rose von der Frankfurt University of Applied Sciences gemeinsam mit dem Soziologen Friedrich Schorb das erste deutsche Fachbuch zu diesem Thema herausgegeben. Auch wenn wir die gesellschaftliche Sensibilisierung zu diesem Thema für wichtig halten, muss nach unserer Ansicht die Entstehung eines solchen Fachbereichs von den Hochschulen selbst ausgehen. Denn wir nehmen die Autonomie der Hochschulen ernst.

1. Dies kann nur in Zusammenarbeit mit den Hochschulen geschehen. Wir werden prüfen, in wie weit hier schon Forschung betrieben wird.
2. Auch dies werden wir prüfen.

Wir Freie Demokraten sind Verfechter der Forschungsfreiheit und deshalb unterstützen wir auch eine diesbezügliche Forschung. Wir vertrauen auf die Autonomie der Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, dass sie sich der Erforschung auch von gesellschaftlich relevanten Themen widmen. Jedoch sind wir auch der Auffassung, dass die Impulse nicht von der Politik gegeben oder gesteuert werden müssen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Verbesserung der Chancen von dicken Menschen auf dem Arbeitsmarkt

Dicke Menschen haben bei gleicher Qualifikation und Leistungsfähigkeit erheblich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Körperform ist mit einer Reihe von Vorurteilen verknüpft, die einer Wahrnehmung als Leistungsträger entgegenstehen. Frauen sind hiervon in besonderem Maße betroffen. In einer experimentellen Studie der Universität Tübingen trauten ihnen nur zwei Prozent der befragten Personaler*innen einen prestigeträchtigen Beruf wie Ärztin oder Architektin zu.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um bestehende Vorurteile auf Arbeitgeberseite abzubauen?
  2. Wie werden Sie die zusätzlichen Herausforderungen, denen sich dicke Frauen auf dem Arbeitsmarkt gegenübersehen, in den „Trialog Chancengleichheit Hessen“ einbringen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dicke Frauen durch die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) bei der Arbeitssuche zusätzlich unterstützt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir als CDU Hessen verurteilen Diskriminierung in jeder Form und halten den Diskriminierungskatalog des Art 3, Abs. 3 GG insoweit für nicht vollständig. Auch andere, real existierende Diskriminierungsgründe müssen abgebaut werden. Dies ist für uns Ausdruck unseres christlichen Menschenbildes und der unveräußerlichen Würde jedes Menschen. Inwieweit für besonders dicke Menschen weiterer Handlungsbedarf besteht, werden wir prüfen. Gesprächen über die Problematik im Trialog Chancengleichheit stehen wir offen gegenüber.

Die Benachteiligung bestimmter Menschen auf dem Arbeitsmarkt erfasst viele Gruppen. MigrantInnen, Frauen, Menschen mit Behinderungen, dicke Menschen und viele andere mehr haben bei Bewerbungen in aller Regel schlechtere Karten. Wir wollen ein hessisches Landesantidiskriminierungsgesetz, dass Benachteiligung im öffentlichen Dienst verhindert und das auch in den privaten Bereich hineinwirkt. Das Land muss hier Vorbildcharakter haben und auch öffentliche Stellen in Bundeszuständigkeit zu diskriminierungsfreiem Verhalten auffordern.
Wir setzen in diesem Zusammenhang auch auf eine Informationskampagne, die für ein Hessen der Vielfalt wirbt. Näheres werden wir mit den in diesem Bereich tätigen Organisationen und Verbänden erarbeiten.

Wir setzen uns dafür ein, mehr anonymisierte Bewerbungsverfahren zu nutzen. So können wir erreichen, dass Bewerber*innen nicht aufgrund ihres Aussehens, eines öffentlich getragenen religiösen Merkmals, ihres Namens oder Alters nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wir lehnen alle Formen der Diskriminierung ab, sehen aber auch in der Zivilgesellschaft die Notwendigkeit, sich stärker mit dem Thema zu befassen.

Die Festlegung eines Normgewichtes und eines Normaussehens hat viel mit wirtschaftlichen Interessen zu tun. Damit gewinnt man gerade Frauen, sich allen Mühen zu unterziehen, dieser Norm zu entsprechen und medizinische Produkte, Kleidung, etc. zu erwerben, um der Norm nahe zu kommen. Dies führt zu einem eingeschränkten Selbstbewusstsein.
Vorurteile bei Arbeitgeber*innen können in diesem Fall am ehesten mit Informationen aufgeweicht werden. Wichtig ist zu vermitteln, dass Dicksein nicht mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit zusammenhängt.
Insgesamt muss dieses Thema aus seiner tabuisierten Position herausgeholt werden. Über Gründe, Ursachen, Erkrankungen, Leistungen, Lebensfreude sollte umfassend informiert und diskutiert werden. Dies ist bereits in den Schulen erforderlich, wo es nicht nur darum gehen soll, Adipositas zu bekämpfen, sondern ein gutes Selbstgefühl zu seinem Körper zu entwickeln.
Es wäre günstig, wenn die im Trialog beteiligten Organisationen an Unterstützung von Frauen arbeiten würden, so dass diese selbstbewusst ihre Körperfülle thematisieren können. In einem Bewerbungsverfahren wird den Vorurteilen von Arbeitgebern damit die Spitze genommen.
Gleichzeitig sollten die Organisationen Arbeitgeber mit dieser Thematik konfrontieren. Dies wäre auch für die BCA eine sinnvolle Herangehensweise. Sie kann auch im Einzelfall Frauen im Bewerbungsverfahren mit Arbeitgebergesprächen unterstützen.

Nach wie vor muss es der Privatwirtschaft natürlich frei stehen, das Personal einzustellen, das sie für das geeignetste hält.
Doch viele Faktoren tragen heute dazu bei, dass Unternehmen in zunehmendem Maße offener dafür werden, auch solche Personen einzustellen, die mit Vorurteilen zu kämpfen haben. Einerseits sind dies ganz pragmatische Gründe, wie der zunehmende Fachkräftemangel, der den Unternehmen in vielen Branchen zu schaffen macht oder beispielsweise der Generationenwechsel an der Spitze der Unternehmen, der sich bemerkbar macht. Junge Unternehmer etablieren verstärkt eine andere, offenere Unternehmenskultur. Wir Freie Demokraten setzen uns sowohl in unseren Gesprächen mit der Privatwirtschaft, als auch in den verschiedenen Gremien auf Landesebene, grundsätzlich für den Abbau von Diskriminierungen ein. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass ein diskriminierungsfreier Umgang mit den Menschen in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit einen gesamtgesellschaftlichen Dialog erfordert, um ein Umdenken zu bewirken.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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