Sensibilisierung für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt

Seit dem 22.12.2018 besteht die Möglichkeit für intergeschlechtliche Menschen, sich qua Geburtsregister keinem Geschlecht zuordnen zu müssen und den Eintrag „Divers“ zu wählen (PStG §45a). Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt ist weder in der pädagogischen Praxis, noch in der Verwaltung flächendeckend angekommen. Um ein Verständnis für das Thema zu erlangen, braucht es Sensibilisierungen auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens sowie ein Verständnis für vielfaltssensible und geschlechtergerechte Sprache, im gesprochenen sowie im geschriebenen Wort.

  1. Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um die Gesetzesnovellierung auf den Ebenen der Verwaltung, der Bildungsinstitutionen und des öffentlichen Lebens zu realisieren? Werden Sie hierfür entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen?
  2. Werden Sie in allen Veröffentlichungen geschlechtergerechte Sprache verwenden und vielfältige Lebens- und Familienformen auch bildlich in Ihren Veröffentlichungen berücksichtigen?
  3. Werden Sie mit allen beteiligten Ressorts (z.B. Bildung, Schule, Jugend, Frauen*, Soziales, Gesundheit) gemeinsam an einer Strategie für eine erfolgreiche Sensibilisierung aller Fachkräfte arbeiten?
  4. Werden Sie in den Schulen eine flächendeckende Reformierung der Sexualpädagogischen Inhalte forcieren, um über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu informieren, aber auch wichtige gesundheitliche Aspekte abzudecken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Um eine Kultur der Wertschätzung zu verankern, ist Offenheit für die Vielfalt der Sicht- und Lebensweisen unerlässlich. Die Auseinandersetzung mit Diversität ist somit in allen Bereichen eine zentrale Aufgabe und Herausforderung. Die SPD unterstützt das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen, ihren Anspruch auf Anerkennung ihres So-Seins und ihr Recht, ein Leben frei von Diskriminierung zu leben. Wir wollen deshalb rechtliche Möglichkeiten prüfen, um einer umfassenden Verankerung von Diversität in allen Bereichen noch besser gerecht werden zu können.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

In den vergangenen Jahren wurden in der Gleichstellungspolitik wichtige Fortschritte erzielt, z.B. das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Leitbild für Geschlechtergerechtigkeit und der Landesaktionsplan Queeres Brandenburg. Gerade letzterer spielt eine besondere Rolle.

Dem Aktionsplan wurde zunächst eine Befragung vorangestellt, die dann zur Schwerpunktsetzung auf Trans*personen und Regenbogenfamilien führte. Der Aktionsplan wurde zunächst mit 250.000 € sowie einer Personalstelle ausfinanziert, was wir mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 um 384.800 € erhöhen konnten. Es zeigt sich, dass die Bedeutung des Themas klar erkannt wurde. Der Aktionsplan ist nun konsequent umzusetzen und mit allen Akteuren gemeinsam fortzuschreiben. Eine auskömmliche Finanzierung der Maßnahmen sehen wir als zwingend erforderlich an. Wir setzen uns auch für eine Stabsstelle im Familienministerium ein. Der Aktionsplan muss zudem ressortübergreifende Relevanz haben, denn Queerpolitik ist ein Querschnittsthema. Hier stehen alle Ressorts in der Verantwortung und in der Pflicht, ihre Arbeit dementsprechend auszurichten.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gehört zu unserer Gesellschaft, diese Tatsache muss ganz selbstverständlich in alle von Ihnen genannten
Aspekte einbezogen werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist für die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 wirksam. Hierin ist im Rahmen der „fachübergreifenden Kompetenzentwicklung“ u.a. das Modul Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) eingeführt worden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Vielfaltskompetenz der Schülerinnen und Schüler geschult wird. Lehrkräfte werden bereits jetzt im Rahmen ihrer Hochschulausbildung bzw. im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen am Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) in ihrer Vielfaltskompetenz gestärkt. Dabei bieten die gemeinsamen Empfehlungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz zu „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ sowie eine Handreichung des LISUM zu dem übergreifenden Themenbereich „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, einschließlich konkreter, projektbezogener Anwendungsbeispiele, weitere wertvolle Hinweise für Lehrkräfte in Vorbereitung auf die Gestaltung des Unterrichts. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass geeignete Formulierungen in Stellenausschreibungen dazu ermutigen sollen, dass sich eine Vielzahl unterschiedlicher Personen als Lehrer*innen im Land Brandenburg bewirbt.

Wir wollen im Rahmen der Erweiterung des Ausbaus der Lehramtsausbildung die Kapazitäten insbesondere in den Studiengängen der Förder- und Inklusionspädagogik erweitern. Die Lehramtsausbildung wollen wir reformieren und praxisnäher gestalten, u.a. um Lehrkräfte besser auf die Vielfalt in Schulen vorzubereiten. Innovative Lehr- und Lernformen an den Hochschulen wollen wir durch Landesprogramme fördern und verstärkt in die Lehre investieren. Lehrkräfte sind schon heute verpflichtet, sich fortzubilden. Wir fordern einen schuleigenen Fortbildungsetat, über den die Schulen autonom verfügen können. So eröffnen wir die Möglichkeit, durch gezielte Fortbildungen oder professionelle Schulberater*innen schnell geeignete Maßnahmen z. B. bezogen auf die im Rahmenlehrplan neu eingeführte, fachübergreifende Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ zu treffen. Gleichzeitig muss das Fortbildungsangebot in Kooperation mit fachkündigen Trägern zu gezielten Schwerpunkten z. B. im Rahmen des Konzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“, des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ausgebaut werden. Durch Fortbildungsangebote und vermehrte Schulsozialarbeit wollen wir die Rahmenbedingungen in den Vorbereitungsklassen für geflüchtete Kinder und Jugendliche und besonders für die Übergänge in die Regelklassen verbessern. Wir setzen uns dafür ein, die besondere Kompetenz von Lehrkräften zu nutzen, die selbst geflüchtet sind, und unterstützen das „Refugee Teacher Program“. .ersität Potsdam.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Die Arbeit unserer Lehrkräfte im Spannungsfeld mit der Individualität von Schülern und Schülerinnen erfordert Kompetenz und Sensibilisierung, diese muss nicht nur im Rahmen des Lehramtsstudiums vermittelt, sondern stetig weiterentwickelt werden. Wir werden uns dafür einsetzen,
dass dieser Themenkomplex Teil der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehrmaterialien

Das Brandenburger Schulgesetz enthält im § 14 ein Diskriminierungsverbot für Lehrmittel. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

  1. Wie stellen Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmitteln sicher?
  2. Wie gewährleisten Sie, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Schulbüchern und Lernmitteln vorhanden sind?
  3. Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lehrwerke im Schulgesetz als auch bei der Zulassung von Lehr- und Lernmitteln sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Mit den Bestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz ist hinreichend geregelt, unter welchen Voraussetzungen Lehr- und Lernmittel zuzulassen sind. Hierbei wird ausgeführt, dass diese „insbesondere nicht ein geschlechts- oder religionsdiskriminierendes oder ein rassistisches Verständnis fördern“ dürfen. Darüber hinaus ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ermächtigt, das Nähere in einer Rechtsverordnung zu regeln, was unserer Einschätzung nach mit der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln und über die Lernmittelfreiheit erfolgt ist. Die Antidiskriminierungsbestimmungen im Brandenburgischen Schulgesetz bedürfen unserer Auffassung nach zum gegenwärtigen Zeitpunkt keiner weiteren Änderungen.

Die Lehrmittel müssen sich in Brandenburg an den Zielen und Grundsätzen der Erziehung und Bildung nach § 4 des Brandenburgischen Schulgesetzes und am Rahmenlehrplan orientieren. Damit ist u. E. faktisch ein Diskriminierungsverbot für Lehrwerke im Schulgesetz gegeben. Eine andere Frage ist, inwieweit dieses Diskriminierungsverbot bei der Zulassung von Lehr- und Lernmitteln Anwendung findet. Tatsächlich bilden u. E. immer noch viele Lehrmittel die Vielfalt unserer gesellschaftlichen Realität nicht ab. Ein formalisiertes Mitwirkungsrecht gesellschaftlicher Gruppen bei der Zulassung von Lehrmitteln ist bisher nicht vorgesehen und halten wir auch für schwer praktizierbar. Es steht gesellschaftlichen Gruppen frei, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Lehrwerke hinzuweisen, die den vorgenannten Grundsätzen nicht entsprechen. Darüber hinaus werden wir an Schulbuchverlage appellieren, ihre Lehrwerke gemäß der fachübergreifenden Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, z. B. auf die realitätsbezogene Darstellung verschiedener Familienformen hin, zu überprüfen. Diskriminierungstatbestände in Lehrwerken könnten auch im Rahmen des von uns geforderten Landesantidiskriminierungsgesetzes geahndet werden. Über Workshops und Fortbildungen wollen wir Schulen, die letztlich die Auswahl bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln treffen, darin bestärken, sich für ein die Vielfalt abbildendes Angebot zu entscheiden. Die Notwendigkeit einer Stärkung der kompetenten Eigenverantwortung der Schulen gilt umso mehr, als digitale Lehr- und Lernangebote, die teilweise jenseits der ministeriellen Zulassung genutzt werden, eine zunehmend größere Rolle an Schulen spielen. Hier setzen wir uns für Open Educational Resources, also frei zugängliche digitale Lehr- und Lernangebote, ein.

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Lehr- und Lernmittel sind Instrumente zum Wissenserwerb. Wir werden hier die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen einfordern und für diskriminierungsfreie Materialien Sorge tragen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Brandenburg sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sportunterricht in der Schule verfolgt einen ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsansatz. Dabei werden nicht nur die körperlich und motorische Entwicklung, sondern darüber hinaus soziale, integrative, gesundheitsbezogene und kognitive Eigenschaften gefördert und ausgebaut. Der Rahmenlehrplan sieht dabei in den Stundentafeln für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg drei Stunden Sportunterricht pro Woche verpflichtend vor. Das ist mehr als in den meisten anderen Bundesländern. Die Sportarten, die im Unterricht vermittelt und gelehrt werden, stehen dabei explizit allen Geschlechtern offen.

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Selbstverständlich darf bei der Zugänglichkeit zu Sportangeboten wie auch zu Kulturangeboten oder sonstigen Aktivitäten das jeweilige Geschlecht der Kinder und Jugendlichen kein Kriterium sein.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD haben wir uns in der Vergangenheit bereits immer wieder für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Förderung von Vielfalt in Institutionen wie Polizei- und Justizbehörden eingesetzt. Gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt muss jeden Tag gelebt werden, um Repräsentation im größtmöglichen Umfang zu erreichen. Öffentliche Institutionen müssen daher immer wieder ermutigt und aufgefordert werden, sich den Anforderungen einer diversifizierten Gesellschaft zu stellen. Die Interkulturelle Öffnung kann vorangetrieben werden, indem strukturelle Diskriminierungen bei der Besetzung neu geschaffener Stellen vermieden wird. Aspekte wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Herkunft, religiöse-, weltanschauliche- oder sexuelle Orientierung dürfen in den Auswahlverfahren der öffentlichen Verwaltungen keine Rolle spielen. Die Förderung der Kompetenzen im Bereich Diversität und Antidiskriminierung im Rahmen von Schulungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen dürfen sich dabei nicht nur auf die Richter*innenschaft beschränken.

Unsere Fraktion hat mit einem 7-Punkte-Plan-Justiz einen Anstoß zur Stärkung der Justiz in Brandenburg und das Vertrauen der Bürger*innen in die Rechtsstaatlichkeit gegeben. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer langfristig arbeitsfähigen Justiz mit motivierten Mitarbeiter*innen, um den Rechtsanspruch auf eine qualifizierte und zugleich zügige Verfahrensdurchführung erfüllen zu können. Die Grundlage für ein Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft ist eine positive Offenheit und Toleranz gegenüber Vielfalt. Es ist staatliche Aufgabe, dieses in der Ausbildung zu vermitteln, nicht nur bei den Richterinnen und Richtern, sondern auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und den Bediensteten in den Geschäftsstellen.
Hierzu wollen wir unter anderem eine „Zukunftskonferenz Justiz“ anstoßen.

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Wie auch bei den Lehrerinnen und Lehrern entscheidet auch bei Richterinnen und Richtern einzig und allein die individuelle Kompetenz.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden. Ein Erlass des Ministeriums des Inneren vom 10. September 2014 enthält entsprechende Vorgaben für die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechend des Erlasses Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei zu evaluieren und hieraus Anpassungen für die entsprechende Brandenburgische Verordnung abzuleiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wie alle staatlichen Institutionen ist auch die Polizei zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichtet. Dies haben wir gesetzgeberisch z. B. in der Überarbeitung des Brandenburgischen Polizeigesetzes noch einmal betont. Zur Identitätsfeststellung (§ 12 BbgPolG) wurde dort unter Absatz 3 der Verweis auf Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Regelungen selbstverständlich Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten.

Wir unterstreichen die Ziele des Erlasses des Ministeriums des Inneren zur „Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit in der Polizei des Landes Brandenburg“ vom 10. September 2014 ausdrücklich. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden wir die Sensibilisierung für Diversity und Antidiskriminierung kontinuierlich einfordern und fördern, z. B. im Rahmen des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder zur Vermeidung von Racial Profiling. Wir regen die Hochschule der Polizei hierzu zur teils schon erfolgreich praktizierten Zusammenarbeit mit fachkundigen Trägern, der Zentralen Ansprechstelle für Opferbelange bei politisch motivierten, insbesondere vorurteilsgeleiteten Straftaten und dem den Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium an. Ein Ziel muss dabei sein, durch ein diskriminierungssensibles Verhalten der Polizei die Anzeigenbereitschaft von Gewalt- und Diskriminierungsopfern zu erhöhen. Wir werden prüfen, inwieweit Umfragen nach dem Vorbild der Onlinebefragung des MASGF von LSBTIQ, u.a. bezüglich der Anzeigenbereitschaft bei Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, auch bezogen auf weitere Personengruppen durchgeführt werden sollen. Zu einer bürgernahen Polizei gehört ein transparenter Umgang mit Kritik. Wir streben die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle an, die gleichermaßen Anlaufstelle für Bürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit schaffen wir eine Art Kontaktzentrum für die Zivilgesellschaft mit der Aufgabe, reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll die Beschwerdestelle beim Landtag angesiedelt sein. So schaffen wir mehr Vertrauen in eine bürgernahe Polizei.

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Sensibilisierung für Diskriminierung ist bereits Ausbildungsbestandteil an der FHPol. Aktuelle Entwicklungen und fortbestehende Diskriminierung müssen bei der Anpassung der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden.

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Zielgruppenorientierung der pädagogischen Angebote

Mädchen* und Jungen* werden nach wie vor stark geschlechtsspezifisch erzogen. Dies liegt nicht nur an den Elternhäusern, sondern auch an einer fehlenden Sensibilisierung der Fachkräfte in Kita, Schule und an Kinder- und Jugendfreizeitorten.

  1. Werden Sie sich für die Einrichtung einer Fachstelle für geschlechtergerechte Pädagogik mit Stellen für Bildungsreferent*innen in der Mädchen*- und Jungen*arbeit, aber auch der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt einsetzen?
  2. Wie werden Sie die Umsetzung der 2015 vom Landes- Kinder- und Jugendausschuss verabschiedeten „Leitlinien für geschlechtergerechte Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz“ vorantreiben?
  3. Werden Sie geschlechtergerechte pädagogische Ansätze verpflichtend in die Ausbildung aller Fachkräfte aufzunehmen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg hat zusammen mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg die Gemeinsame Erklärung zu Grundsätzen elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg erarbeitet. Darin werden Erzieherinnen und Erzieher für die Beobachtung geschlechtsspezifischer und kulturspezifischer Gemeinschaften und Unterschiede bei den Aktivitäten der Kinder sensibilisiert. Ferner stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport allen Brandenburger Kindertagesstätten ein Arbeitsinstrument zur Verfügung. Es sind die Bogen zur internen Evaluation der Bildungsgrundsätze in Brandenburger Kitas. So soll z.B. festgestellt werden, ob Kitas auf offenkundige und verdeckte Rollenzuschreibungen aufgrund des Geschlechtes achten.
Es ist wichtig, dass geschlechtergerechte pädagogische Ansätze verpflichtender Bestandteil in der Ausbildung aller Fachkräfte werden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Die LINKE wird sich für eine solche Fachstelle einsetzen.
  2. Die 2015 unter Mitwirkung der LINKEN verabschiedeten Leitlinien behalten ihre Relevanz, sollten allerdings in der nächsten Legislaturperiode noch einmal überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Dazu bedarf es auch eines Maßnahmenplans zu deren Umsetzung.
  3. Für die LINKE ist es selbstverständlich, geschlechtergerechte pädagogische Ansätze in jegliche Ausbildung der Fachkräfte zu integrieren. Die Umsetzung ist kompliziert, da die Ausbildungsträger sehr unterschiedliche Gewichtungen vornehmen. Curricular ist die Problematik festgelegt. Die LINKE wird sich auch weiter für Fort- und Weiterbildungen in diesem Bereich einsetzen (SVBB).

Ja

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