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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für den Bereich Rassismus war die Einsetzung der Enquete-Kommission gegen Rassismus ein wichtiger erster Schritt, auf dem aufgebaut werden kann. Für das Themenfeld Diskriminierung als Ganzes hat die Studie „Erfahrungen mit Diskriminierung in Thüringen“ des IDZ erste Erkenntnisse geliefert, wo, in welcher Form und warum Menschen in Thüringen Diskriminierung erlebt haben und welche diskriminierenden Praxen und Strukturen in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden bezogen auf welche Merkmale existieren. Dennoch bleiben Fragen offen, die für die Antidiskriminierungspolitik und -arbeit von hohem Interesse sind, wie etwa:

  • Wie genau funktioniert Diskriminierung in konkreten Lebensbereichen und bezogen auf spezifische Zugehörigkeiten/ Zuschreibungen?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Welche Erfahrungen machen Betroffene und Diskriminierungsverantwortliche in der Auseinandersetzung mit Diskriminierung?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Thüringer Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie wird Ihre Partei vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir brauchen auch im Rahmen der parlamentarischen Arbeit und der Arbeit der Landesregierung eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Themen Rassismus und Diskriminierung. Dafür wollen wir eine Koordinierung innerhalb der Landesregierung, möglicherweise durch eine IMAK, etablieren. Außerdem braucht es eine Befassung mit den Themen auch in allen Ausschüssen im Landtag.

Eine der wesentlichen Erkenntnisse aus der Arbeit der Enquete-Kommission des Landtags in dieser Legislaturperiode ist die schlechte Datenlage zu Diskriminierungsrealitäten in Thüringen. In fast allen Themenbereichen fehlt es an entsprechenden Antidiskriminierungs- und Gleich­stellungsdaten. Differenziert erfasste Daten dienen als Grundlage für eine zielgerichtete Antidiskriminierungsarbeit. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich deshalb dafür einsetzen, dass entsprechende Studien in Auftrag gegeben werden und insbesondere dafür, dass die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ zur Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungs­daten im Thüringer Landesdienst fortgesetzt wird.

In Rahmen der Arbeit der Enquetekommission Rassismus und Thüringen im Landtag hat DIE LINKE viel gelernt. Wir weisen auf die Definition von Rassismus und Diskriminierung im Zwischenbericht der Enqeuetekommission hin. Diese enthält u.a. eine Beschreibung der Dynamiken von Rassifizierung sowie der strukturellen und individuellen Ebenen von Rassismus. Außerdem haben Auskunftspersonen aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und/oder betroffenen Gruppen uns geschildert, wie Rassismus und Diskriminierung das Alltag und die Lebensentwürfe von Menschen prägen. Da es nicht möglich ist, diese Erfahrungen in 1800 Zeichen wieder zu spiegeln, verweisen wir auf den Zwischenbericht der Kommission.  Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass bestimmte Gruppen besonders schwierige (und oft intersektionale) Formen von persönlichen, ökonomischen und institutionelle bzw. strukturellen Ausgrenzung in allen Bereichen ausgesetzt sind, u.a.  Muslimen, Geflüchtete, Juden und Jüd*innen, Romn*ja und Sint*ezza und Schwarze Menschen.  Eine Beantwortung zu den anderen Fragen ist schwierig, gerade weil in so vielen Bereichen belastbare Daten  fehlen. Es  gibt  zu wenig  Daten,  um  Diskriminierungsrealitäten  in  Thüringen  repräsentativ darzustellen (auch im Justizbereich). Deswegen fordern wir die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in Thüringen und die weitere Förderung des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ).

Wir wollen zum einen die Erfahrungen der Antidiskriminierungsbüros erheben und dafür nutzen. Durch Anfragen im Landtag wollen wir in den einzelnen Ressorts (z.B. Justiz, Bildung) entsprechende Informationen zusammentragen.

Empirische Untersuchungen zu Art und Umfang von Diskriminierungen sehen wir zudem als Themenbereich an, der sich insbesondere für Studien an den Hochschulen eignet. Die Schwerpunktsetzung richtet sich dabei nach dem jeweiligen Bedarf. Der Mittelpunkt unserer Politik ist für uns stets der einzelne Mensch als Individuum, der frei von jeglichen Diskriminierungen sein Leben gestalten können soll. Die Erhebung der Daten muss dabei somit alle Lebensbereiche umfassen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Rechtspopulistischen Geschlechtskonzepten entgegentreten

Der erstarkende Rechtspopulismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, stellt mühsam erstrittene Fortschritte im Aufbrechen von stereotypen Geschlechterrollen sowie bei der Anerkennung der sexuellen Selbstbestimmung in Frage.

  1. Wie werden Sie sich für progressive Geschlechterverständnisse einsetzen und diese gegenüber der Bevölkerung vermitteln?
  2. Wie werden Sie die Genderforschung an Thüringer Hochschulen sichern und stärken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

1. Das machen wir bereits.
2. Das liegt in der Eigenständigkeit der Hochschule.

Rechtspopulist*innen und Rechtsextremist*innen schüren ein Klima der Verrohung und Abwertung anderer Menschen. Sie arbeiten mit rassistischen Stereotypen. Sie feinden die Präsenz von Lesben und Schwulen in der Öffentlichkeit an und versuchen feministische Errungenschaften zurückzudrängen. Rechtspopulist*innen versuchen, die Grenzen zum Rassismus und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu verschieben. Aber nur eine offene Gesellschaft, in der Menschen sich frei entfalten können, ist wirklich lebenswert.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fördern die demokratische Zivilgesellschaft, bauen Präventionsarbeit aus, verhindern Radikalisierung: Rechtsextreme setzen oft gezielt dort an, wo es an staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Angeboten mangelt. Prävention stärkt die Zivilgesellschaft und ist Teil einer effektiven Strategie für innere Sicherheit. Wir setzen auf menschenrechtsorientierte Bildung und Sensibilisierung für Rassismus (auch innerhalb der Behörden).

Wir brauchen einen starken Rechtsstaat gegen Rechts und starke demokratische staatliche Institutionen: Niemand darf andere menschenverachtend beleidigen, zur Gewalt aufrufen und Menschen bedrohen. Geltendes Recht muss konsequent angewendet werden. Dazu müssen auch Polizist*innen besser und intensiver geschult werden zum Schutz aller Grund- und Menschenrechte, wie Pressefreiheit, oder im Kampf gegen Rassismus.

Die Hochschulen unterliegen in der Frage der Forschung und Lehre der Hochschulautonomie. Diese ist verfassungsrechtlich geschützt. Gleichwohl haben wir mit der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes die Hochschulen dazu aufgefordert, bei allen Vorschlägen und Entscheidungen der Hochschulen und ihrer Organe und Gremien die geschlechterdifferenten Auswirkungen zu beachten (§ 6 Abs 2 ThürHG). Das schließt unserer Meinung nach die Frage des Studienangebotes mit ein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben und werden sich, wo immer es möglich ist, dafür einsetzen, Antidiskriminierungsforschung zu unterstützen.

Zu 1. Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt von 2018 widmet sich dem Thema progressive Geschlechterverhältnisse und beschreibt die Vorgehensweise zur Erreichung dieses Ziels in der Beratung und dem Selbsthilfeangebot, in der Anti-Gewaltarbeit, im Bildungs- und Hochschulbereich sowie differenziert nach Lebenslagen, also Kindheit und Jugend, im Bereich Familie und im Alter, sowie insbesondere für besonders vulnerable Personengruppen und auch in Freizeit, Kultur und Alltag.

Zu 2. In der vom TMWWDG entwickelten Hochschulstrategie Thüringen 2020 heißt es: „Das Land erwartet von den Hochschulen, bei ihnen bereits vorhandene Konzepte zu verschiedenen Merkmalen von Diversität weiterzuentwickeln und zusammenzuführen. Ziel ist die Steigerung der wechselseitigen Wertschätzung und Chancengleichheit aller Hochschulmitglieder im Hinblick auf Geschlecht, Interkulturalität, soziale und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung sowie Behinderung und chronische Krankheit. Vielfalt soll als Chance genutzt und als Bereicherung begriffen werden. Entlang ihrer Konzepte sollten die Hochschulen zu einer Diversitätskultur finden, die allen Personengruppen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.“ Diese Ausrichtung ist in den Ziel- und Leitungsvereinbarungen 2016–2019 von den Hochschulen mit unterschiedlichen Zielstellungen konkret untersetzt worden. Auch der Entwurf für die Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes sieht eine stärkere Berücksichtigung der Vielfalt der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen und eine*n entsprechende*n Beauftragte*n vor. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena findet im Institut für Soziologie, Professur für Allgemeine und Theoretische Soziologie eine Forschung mit den Schwerpunkten Geschlechterforschung, Intergeschlechtlichkeit und Queer Theory statt. Darüber hinaus beschäftigt sich die Professur Geschichte des Kunsthistorischen Seminars und Ästhetik der Medien mit den Forschungsschwerpunkten „Gender und Queer Studies“ sowie „Gender im Film“. An der Bauhaus-Universität Weimar befassen sich einzelne Wissenschaftler*innen der Medienwissenschaften mit „Gender und Queer Studies“, publizieren dazu und bieten Lehrveranstaltungen an.

Wir Freie Demokraten stehen hinter dem Bild der emanzipierten Frau und des emanzipierten Mannes. Wir respektieren die Forderungen von Menschen, die sich keinen Geschlechtsstandards zuordnen wollen, und werden dabei unterstützen, das Miteinander möglichst diskriminierungsfrei zu gestalten. Dies werden wir auch weiterhin offen kommunizieren. Für uns Freie Demokraten ist das Geschlecht kein Indikator für den Wert, die Fähigkeiten oder die Zukunft eines Menschen.

Die Genderforschung in aktueller Form an den Thüringer Hochschulen werden wir bei entsprechendem Bedarf weiter unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung von Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung

Im Rahmen einer Studie, die in den USA, Kanada und Island durchgeführt wurde, gaben über die Hälfte der Schüler*innen an, dass die Diskriminierung anhand des Körpergewichts die häufigste Form der Diskriminierung an ihrer Schule ist. Für Thüringen fehlen vergleichbare Zahlen. Gewichtsdiskriminierung ist daher ein Problem, das häufig nicht wahrgenommen und damit auch nicht adressiert wird.

  1. Wie werden Sie Forschung zum Thema Gewichtsdiskriminierung fördern?
  2. Wie werden Sie Gewichtsdiskriminierung an Thüringer Schulen entgegenwirken?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns gegen jede Form der Diskriminierung und gegen Rassismus ein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen die gesellschaftliche Sensibilisierung zu diesem Thema sehr ernst. Die Verantwortung für Forschung und Lehre liegt jedoch bei den Hochschulen, daher muss die Einsetzung eines solchen Fachbereichs von den Hochschulen selbst ausgehen. Die Autonomie der Hochschulen nehmen wir sehr ernst.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Rot-Rot-Grün hat mit der Novellierung des Schulgesetzes im Juni 2019 das Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und den Grundsatz von Gewaltfreiheit und Akzeptanz sowie daraus abgeleitet den Auftrag Mobbing und Gewalt aktiv entgegen zu wirken in das Schulgesetz aufgenommen.

Wir Freie Demokraten unterstützen jegliche Form der faktenorientieren Bearbeitung von Themen. Um das Thema Gewichtsdiskriminierung angemessen einordnen zu können, würden wir eine empirische Forschungsarbeit dazu unterstützen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechte Gesundheitspolitik und -forschung

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass medizinische Forschung hauptsächlich auf Männer ausgerichtet ist. Forschung zu Gesundheitsthemen, die in besonderem Maße Frauen* betreffen, stecken noch in den Kinderschuhen bzw. bekommen zu wenig Aufmerksamkeit, was sich in der Versorgung zeigt. Es braucht eine Gesundheitsversorgung, die Geschlechterstereotype aufbricht, und sich an den individuellen Lebenswelten und -weisen sowie an den tatsächlichen gesundheitsbezogen Bedürfnissen und Bedarfen von Frauen* orientiert.

  1. Werden Sie das Thema Frauen*gesundheit in der Landesgesundheitskonferenz etablieren?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die freie Wahl des Geburtsortes und die Versorgung von Schwangeren durch Hebammen gewährleisten werden?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Verhütungsmittel auch für einkommensschwache Menschen zugänglich sind?
  4. Wie stehen Sie zum Informationsrecht über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches bei ungewollter Schwangerschaft, das mit §219a kollidiert?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja
Das Land stellt auch derzeit schon kostenfrei Verhütungsmittel zu Verfügung.

Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) befasst sich mit Fragen der gesundheitlichen Lebensbedingungen, der gesundheitlichen Versorgung und der gesundheitlichen Lage in Thüringen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Frauengesundheit. U.a. ist auch eine Vertreterin des Landesfrauenrates in der Organisation vertreten, um das Thema zu etablieren.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich in Thüringen gegen Einschränkungen der Wahlfreiheit für werdende Eltern engagieren, für faire Vor- und Nachsorge sowie Geburtsbedingungen für alle Familien kämpfen und sich dafür stark machen, dass mit den kommenden Haushalten genügend Mittel für die bessere Versorgung mit Hebammenleistungen verabschiedet werden.

Wir unterstützen den Antrag der unserer Bundestagsfraktion: Sozialhilfe-Empfänger*innen sollen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel sowie Kondome erstattet bekommen. Denn selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht. Übergangsweise kann ein Landesprogramm Menschen mit geringem Einkommen beim Erwerb von Verhütungsmitteln unterstützen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminali­sierung entscheiden können. Sie haben ein Recht auf Information und freiwillige Beratung. Politik und Rechtsprechung müssen dieses hohe Gut schützen, wir brauchen eine vernünftige Bundesregelung dazu! Restriktive Regelungen haben zu keiner Zeit geholfen, werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, die Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situatio­nen zur Seite zu stehen.

DIE LINKE. Thüringen möchte das Thema Frauengesundheit in den Landesgesundheitszielen verankern.

Wir bekennen uns zur freien Wahl, wo und wie Schwangere ihr Kind zur Weltbringen möchten.

Wir wollen für alle Frauen die vollständige Kostenübernahme für hormonelle wie hormonfreie Verhütungsmittel durch die Krankenkassen erreichen. Hierzu wollen wir im Bundesrat aktiv werden.

Wir möchten das Angebot und die Bedarfe für wohnortnahe Schwangerschaftsabbrüche umfassend evaluieren, um Lücken in der Versorgung zu schließen. DIE LINKE. Thüringen wird sich auch weiter für die Streichung des §219a und §218 StGB einsetzen und für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren eintreten.

Das Thema Frauengesundheit wird selbstverständlich in die Landesgesundheitskonferenz aufgenommen.

Wir werden die aktuelle Situation in Thüringen in Sachen Verhütungsmittelkostenübernahme prüfen.

Wir Freien Demokraten setzen uns für eine moderate Änderung des Paragrafen ein. Der Straftatbestand soll demnach nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, schnell und einfach kompetente Hilfe finden müssen, ist klar. Wichtig ist dabei, dass die Informationen sachlich und konnotationsfrei gehalten sind

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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