Zielgruppenspezifische LGBTI*-Beratung

Die LGBTI*-Community ist durchaus heterogen und einzelne Gruppen haben mit unterschiedlichen Herausforderungen und spezifischen Diskriminierungsformen zu kämpfen.

Welche vom Land geförderten Strukturen werden Sie einsetzen, um Maßnahmen zu treffen gegen die jeweils spezifische Diskriminierung von a) lesbisch und bisexuell orientierten Frauen, b) schwul orientierten Männern, c) trans* Personen, d) intersexuellen Personen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Anfang des Jahres 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle in Hessen ihre Arbeit mit dem Ziel aufgenommen, allen Menschen in Hessen ein diskriminierungsfreies und gleichberechtigtes Leben sowie Chancengleichheit zu ermöglichen. Mit der Antidiskriminierungsstelle wurden Beratungs-, Aufklärungs- und Präventionsangebote etabliert, um Diskriminierungen und Benachteiligungen zu verhindern und unbürokratische und schnelle Hilfe für betroffene Personen zu gewährleisten. Durch diese Angebote sowie durch Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Antidiskriminierungsstelle aktiv in die Gesellschaft und fördert einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, persönlicher Lebensumstände und individueller Merkmale. Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nicht hinnehmbar und muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen begegnet werden.

Mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt konnten zudem erstmals umfangreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt werden, um einen wichtigen Beitrag gegen die Diskriminierung von Lebensentwürfen zu leisten.

Auch wenn alle Gruppen mit unterschiedlichen Herausforderungen zu kämpfen haben, so verläuft Diskriminierung in vielen Fällen gleich. Auch hier werden wir prüfen, ob die unter 1.3 genannten regionalen Stellen geeignet sind bzw. welche spezifischen Beratungs- und Unterstützungsangebote erforderlich sind.
Darüber hinaus wollen wir prüfen, inwieweit vorhandene spezifische Beratungs- und Selbsthilfeorganisationen mit entsprechender finanzieller und organisatorischer Unterstützung durch das Land solche Aufgaben übernehmen können.

Um der in vielen Feldern weiter bestehenden Diskriminierung von LSBT*IQ-Personen begegnen zu können, haben wir in Regierungsverantwortung den ersten Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt gemeinsam mit Community erarbeitet und beschlossen. Zudem fördern wir mit insgesamt rund 500.000 Euro jährlich Projekte, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und die Akzeptanz von Vielfalt stärken. Noch in diesem Jahr wird das Kompetenzzentrum Trans* und Diversität unter der Trägerschaft der dgti die Arbeit aufnehmen um Trans*Personen und Intersexuellen Beratung und Unterstützung zu bieten. Darüber hinaus haben wir vier Stellen durchgesetzt, um ein Netzwerk LSBT*IQ n Hessen mit Stellen in Nord-, Mittel- und Südhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet aufzubauen. So werden wir eine flächendeckende Beratungs- und Empowermentstruktur etablieren.

Klar ist: Eine lesbische Frau wird anders diskriminiert als eine trans*Person sodass hier differenzierte Beratungsangebote vorhanden sein müssen. Hierauf muss bei der Einrichtung der Beratungsstellen geachtet werden.

Wir Freie Demokraten lehnen jede Form der Diskriminierung ab, unabhängig davon, worauf sich Diskriminierung im Einzelfall bezieht. Deshalb ist es uns wichtig, keine der Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, besonders hervorzuheben, sondern die Strukturen und Maßnahmen fortzuführen und ggf. auszubauen, die sich mit jeder Form der Diskriminierung auseinandersetzen. Einzelne Gruppen besonders hervorzuheben und ihr Recht auf ein diskriminierungsfreies Leben zu betonen, führt nach unserer Auffassung wiederum zu einer gewissen Diskriminierung zum einen derer, die besonders im Fokus stehen, als auch derer, die gerade nicht so sehr im Fokus stehen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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LGBTI*-Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt

In der aktuellen Legislaturperiode wurde der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt in Zusammenarbeit mit der LGBTI*-Community erarbeitet und teilweise durch Projekte umgesetzt.

  1. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Ziele des Aktionsplans weiterhin umgesetzt werden?
  2. Welche Maßnahmen werden Sie für eine Verstetigung des Aktionsplans treffen?
  3. Wie werden Sie deutlich machen, dass das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ eine hohe Priorität für sie hat?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessische Landesregierung hat den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt sukzessive umgesetzt und dies dokumentiert. Darüber hinaus wird der Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt als offener Prozess verstanden, der fortgeschrieben und gegebenenfalls nachjustiert werden muss. Auch dieser Weg soll partizipativ und unter Einbeziehung weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen und engagierter Einzelpersonen beschritten werden, um gemeinsam einen Beitrag zu einem respektvollen Miteinander zu leisten.
Das Land Hessen investiert in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 500.000 Euro zusätzlich zu den Mitteln des Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt für die Schaffung von vier regionalen Netzwerken mit Standorten in Nord-, Süd und Mittelhessen sowie im Rhein-Main-Gebiet. Diese Netzwerke werden einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Selbstorganisation zu stärken und die Kooperationen mit öffentlichen und privaten Trägern, z. B. aus den Bereichen psychosoziale Beratung, Gesundheitsversorgung und Pädagogik in allen Teilen Hessens auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Die finanziellen Mittel für die Umsetzung des Aktionsplans belaufen sich in den Haushalten für 2018 bzw. 2019 auf 1,1 bzw. 1,25 Mio. €. Diesen Mittelansatz halten wir für ausreichend, werden aber prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Maßnahmen und Projekte zu verstetigen. Eine reine Projektfinanzierung halten wir auch an dieser Stelle für nicht zielführend.

Wir wollen den erfolgreichen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt, den wir durchgesetzt haben und der in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl von Forschungsvorhaben, Unterstützungsmaßnahmen und Förderprojekten ermöglicht hat, in bewährter Weise gemeinsam mit der Community weiter entwickeln und finanziell bedarfsgerecht ausstatten. Das Themenfeld „Sexuelle Vielfalt – sexuelle Orientierung + Identität“ als Teil der gesellschaftlichen Emanzipationsbewegungen ist seit unserer Gründung für uns besonders relevant und wird auch weiterhin hohe Priorität genießen.

DIE LINKE will den Aktionsplan in Zusammenarbeit mit der LGBTI* Community weiter entwickeln und für schnellere Umsetzung sorgen. Viele Handlungsfelder wurden noch nicht berücksichtigt. Bundes- und kommunalpolitische Fragen wurden ausgeklammert. Und ein Plan hat wenig Wirkung, wenn er nicht umgesetzt wird. Der Plan muss evaluiert und zusammen mit der Community weiterentwickelt werden. Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode Druck machen. Allerdings brauchen wir tragfähige rechtliche Regelungen. Ein Aktionsplan kann ein Landesantidiskriminierungsgesetz nicht ersetzen.

Für uns Freie Demokraten steht es außer Frage, dass wir in der nächsten Legislaturperiode den Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt fortschreiben wollen. Wir betrachten den Aktionsplan nicht als einen statischen, unveränderlichen Katalog von Vorhaben. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter, sie ist dynamisch und deshalb muss Politik in allen Bereichen diesen Prozess widerspiegeln. Aus diesem Grund wollen wir zusammen mit der Community auf diese gesellschaftlichen Entwicklungen reagieren und sind selbstverständlich auch offen für Anregungen, in welcher Art und Wiese der Aktionsplan noch verbessert werden kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Unisex-Toiletten in Schulen, Hochschulen und Landesbehörden

In vielen Schulen, Hochschulen und Landesbehörden gibt es bislang ausschließlich nach Geschlechtern getrennte Toiletten für Männer und Frauen sowie Behindertentoiletten. Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, werden gezwungen hierbei doch eine Zuordnung vorzunehmen. Auch Personen, die sich in einem anderen Geschlecht verorten, als ihnen von ihren Mitmenschen zugeschrieben wird, erleben immer wieder Irritationen und Anfeindungen, wenn sie die für sie passende Toilette aufsuchen.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, einige Toiletten in Hochschulen und Schulen so zu beschildern, dass diese von allen Geschlechtern benutzt werden könnten?
  2. Werden Sie das in den Ihnen unterstehenden Landesbehörden einzelne Toiletten als Unisex-Toiletten ausweisen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Beschilderung von Toiletten muss nicht landesweit für alle Institutionen von der Politik geregelt werden. Wir setzen hier auf die institutionelle Selbstverwaltung.
Die Hochschulen in Hessen können in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten entscheiden, ob durch Umbenennung von Einzelpersonenanlagen, den Umbau von Mehrpersonenanlagen und/oder die Nutzung von Behindertentoiletten die Einrichtung entsprechender Sanitäranlagen möglich ist.
Träger der Schulen bzw. der Schulbauten sind i. d. R. die kreisfreien Städte und Landkreise. Die kommunalen Schulträger wiederum üben ihre Rechte und Pflichten als Selbstverwaltungsangelegenheiten aus.
Eine einheitliche Vorgabe für die Landesbehörden ist aufgrund der jeweils unterschiedlichen Standortgegebenheiten bzw. Gebäudevoraussetzungen nicht zweckmäßig.

Wir werden alle Landeseinrichtungen auffordern, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Toiletten als Unisex-Toiletten auszuweisen, soweit dies nicht mit einem zu großen Aufwand verbunden ist. Bei Neubauten sollten Unisex-Toiletten vorgesehen werden.

Wir treiben die bessere Verwirklichung des Persönlichkeitsrechts intersexueller Menschen seit langem voran. Auch im Hinblick auf die Einführung des dritten Geschlechts durch das Bundesverfassungsgericht muss diese Debatte noch stärker auch öffentlich geführt werden. Auch für Trans*personen sind Toiletten in öffentlichen Gebäuden ein Thema. In der Debatte sind unterschiedliche Lösungsansätze bekannt. Die Ausgestaltung von Toilettenräumen sollte so umgesetzt werden, dass die Interessen aller geschlechtlicher Identitäten gewahrt sind. Wir werben für mehr Akzeptanz und die Unisexnutzung von Toiletten, wie sie in Zügen und Flugzeugen längst üblich ist. Ein erster Schritt wurde von uns GRÜNEN bereits durch die Neuregelung des Hessischen Gaststättengesetz verwirklicht, das ausdrücklich Unisex-Toiletten als Möglichkeit in Gaststätten vorsieht.

Unisex-Toiletten sind in anderen Ländern Usus. Solange einzelne Toiletten in eigenen abschließbaren Räumen befindlich sind, gibt es keinen Grund diese einem bestimmten Geschlecht zu zuordnen. Für die Einrichtung von Unisex-Toiletten im öffentlichen Raum, den Behörden und in Unternehmen setzen wir uns ein.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen zu berücksichtigen und wenn ja, wie?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU Hessen setzt sich dafür ein, dass Verwaltungsdokumente für alle Menschen gut lesbar und verständlich sind. Soweit dies im allgemeinen Sprachgebrauch die Verwendung des generischen Maskulinums erfordert, setzen wir uns dafür ein, diesen aus Gründen der allgemeinen Verständlichkeit von Sprache weiter zu verwenden.
Wir teilen diesbezüglich die Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass es bei der Beurteilung eines Diskriminierungstatbestandes auf „die objektive Sicht eines verständigen Dritten [und] nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person“ ankommt, so dass die Verwendung des generischen Maskulinums weder Persönlichkeitsrechte verletzt noch gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt und auch „keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck [bringt], deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist.“

Wir als SPD verwenden inkludierende Sprache und streben dies auch für Verwaltungsdokumente an.

Wir GRÜNE setzen uns für inkludierende Sprache ein. Deshalb verwenden wir als Partei den Gender-Star. Wir wollen weiterhin dafür werben, inkludierende Sprache zu nutzen und dies auch in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen. Dabei ist gerade in Verwaltungsdokumenten noch viel zu tun – hier wird zu oft nur das generische Maskulinum verwendet. Wir wollen dafür werben, verstärkt auf inkludierende Sprache zu achten.

Selbstverständlich.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen, sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Im Rahmen des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt, der gemeinsam mit den Selbstvertretungsorganisationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* Inter* und queeren Personen erarbeitet wurde, wird aktuell an der Aufnahme der Themen Trans* und Inter* in die Verwaltungsausbildung gearbeitet. Diesen Prozess werden wir mit dem Ziel fortsetzen, dass eine Diskriminierung dieser Menschen im Allgemeinen und im öffentlichen Dienst im Besonderen verhindert wird.

Ja.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Selbstbestimmte Geschlechtsansprache und Namensverwendung in Schulen und Hochschulen

Namens- und Geschlechtseintragsänderungen sind äußerst langwierige Prozesse. Währenddessen werden Trans* und nicht-binäre Menschen an Hochschulen und Schulen häufig noch dem falschen Geschlecht und einem nicht selbstgewählten Namen angesprochen. Das wirkt sich negativ auf die Lebensqualität, den Studienalltag und damit die Leistungsfähigkeit der Personen aus.

Werden Sie Hochschulen und Schulen ermutigen und auffordern – soweit möglich – unabhängig vom Abschluss der formellen Namens- und/oder Geschlechtseintragsänderung Trans* und nicht-binäre Menschen bereits mit ihrem selbstgewählten Namen und in ihrem Geschlecht anzusprechen sowie Zeugnisse und Schüler- bzw. Studierendenausweise darauf auszustellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Ansprache von Schülern und die Beurkundung von Zeugnissen und Schülerausweisen auf den Namen der betreffenden Person erfolgt in Hessen nach der allgemein verbindlichen Maßgabe des Personenstandsgesetzes (PStG) in seiner derzeit gültigen Fassung. Davon abweichende Maßnahmen sind nicht beabsichtigt.

Wir werden Schulen und Hochschulen ermutigen, auf die Bedürfnisse von trans*- und nicht-binären Menschen einzugehen und deren Wünsche möglichst zu berücksichtigen, beispielsweise bei der persönlichen Ansprache.

Zur Frage der Namens- bzw. Geschlechtseintragungsänderung vor Abschluss des formellen Verfahrens in offiziellen Dokumenten gibt es innerhalb der SPD keine abgestimmte Position. Die Angelegenheit betrifft Bundesrecht, wird aber von uns als Landespolitik begleitet. Nach einer Entscheidung auf Bundesebene werden wir selbstverständlich alle Schritte in die Wege leiten, um landesrechtliche Anpassungen vorzunehmen.

Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, das Transsexuellengesetz auf Bundesebene zu ändern und den Namens- und Geschlechtseintragunsprozess zu erleichtern.

Ja. Es ist nicht nur rechtlich möglich, den Wunschnamen und sogar das Wunschgeschlecht von Kindern oder Hochschülern in Zeugnisse und andere (Hoch)schuldokumente einzutragen, sondern entspräche einem respektvollen Umgang und kann zum Schutz notwendig sein. Denn eine Person wird gegen deren Willen geoutet, wenn sie sich schon gemäß seines gefühlten Geschlechts nennt und kleidet, und andere gar nicht um dessen Transidentität wissen.

Eine Sensibilisierung kann durch Informationen und Zusammenarbeit erreicht werden. Dies beinhaltet jedoch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, die selbstverständlich auch Schulen und Hochschulen mit einbeziehen muss.

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Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt im Lehrplan Sexualerziehung

Der Hessische Lehrplan Sexualerziehung sieht die Behandlung der Bereiche Transsexualität, geschlechtliche Identität erst im Alter von 10-12 Jahren vor. Transidente Kinder haben ihre Selbsterkenntnis jedoch im Durchschnitt bereits in einem Alter von 8,5 Jahren. Intersexualität wird bei den Themen und Inhalten gar nicht erwähnt. Beim Thema Gleichberechtigung kommt der Teil transidenter/intersexueller Menschen, die sich als weder männlich noch weiblich verorten nicht vor. Gerade transidente und intersexuelle Kinder sind jedoch vor der Pubertät bei einem ablehnenden Umfeld in ihrer psychischen Gesundheit extrem gefährdet.

  1. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung bei den Themen Transidentität/Intersexualität um altersgerechte Lehrinhalte ab dem Einschulungsalter ergänzen?
  2. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung so anpassen, dass er Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, ausdrücklich miteinschließt?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Nein. Ein altersgerechter Lehrinhalt für sechsjährige Schüler schließt jede Form der Frühsexualisierung aus.

Zu Frage 2: Nein.

Die SPD Hessen hält den Lehrplan für Sexualerziehung für uneingeschränkt richtig und hat dies auch im Landtag immer wieder bekräftigt. Wir wollen ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen und an den Schulen endlich ein Klima der Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensentwürfe schaffen. Wichtig ist uns, dass das Thema Vielfalt auch tatsächlich in allen Facetten im Unterricht besprochen und alle im AGG genannten Merkmale behandelt werden. Die Umsetzung des Lehrplans für Sexualerziehung wollen wir evaluieren und auf dieser Basis über weitere Ergänzungen beraten.

Die behutsame Modernisierung des Hessischen Lehrplans Sexualerziehung ist unser Verdienst. Seither erst kommen andere Familienformen wie z.B. Alleinerziehende, Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtliche Paare überhaupt vor. Als Ziel des Lehrplans ist ausgeführt, die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen (LSBT*IQ) im Schulunterricht zu fördern. Über die Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten soll daher im Unterricht informiert werden. Ausdrücklich sind also auch Trans- und Intersexualität Teil des Lehrplans. Schülerinn*innen soll ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten in unserer Gesellschaft vermittelt werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Lehrplan Sexualerziehung die Breite der Gesellschaft vermittelt und aktuell bleibt.

1. Sexualerziehung in der ersten Klasse stehen wir skeptisch gegenüber. Schon Kinder in der dritten und vierten Klasse fühlen sich mit dem Thema „Sexualität“ oftmals noch überfordert. Aber wir stimmen uneingeschränkt zu, dass Transidentität und Intersexualität wichtiger Bestandteil des Lehrplans sein müssen.
2. Unbedingt!

Das Thema Sexualpädagogik sowie Aufklärung haben in der Grundschule ihre Berechtigung, da sie von den Kindern auf vielfältige Art und Weise in die Einrichtungen hineingetragen werden – und zwar mit einer ganz natürlichen Neugier und Wissbegierde. Deshalb müssen altersgerechte Angebote erarbeitet und ggf. auch anlassbezogen realisiert werden. Es ist dementsprechend notwendig, dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Themen eingehen können und diese kindgerecht erklären und vermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch notwendig, Materialien zu entwickeln, die die Vermittlung und Auseinandersetzung unterstützen. Im Zuge dessen gilt es auch die Lehrinhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen, jedoch bedarf es unserer Ansicht nach nicht immer einer neuen Vorgabe, sondern viel wichtiger sind ein positives und offenen Schulklima und ein fächerübergreifender Ansatz, der Themen auch anlassbezogen aufgreifen und vermitteln kann.

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Geschlechtliche Vielfalt im Rundfunkrat

Der Rundfunkrat ist das wichtigste Kontrollgremium des Hessischen Rundfunks. Darüber hinaus berät er auch den*die Intendant*in bei der Programmgestaltung. Es ist daher wichtig, dass gesellschaftliche Vielfalt hier repräsentiert wird.

Setzen Sie sich dafür ein, dass der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk ein transidentes und/oder intersexuelles Mitglied bekommt?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Rundfunkrat setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Vereinigungen zusammen, die eine breite Repräsentanz verschiedener Gesellschaftsbereiche abbilden. Diese entsenden eigenständig und ohne spezielle Vorgaben ihre Vertreter. Dies hat sich bewährt und sollte weiterhin so betrieben werden.
Die CDU-geführte Landesregierung hat sich in der vergangenen Legislaturperiode entschieden, mit dem hessischen Jugendring und einem Vertreter der muslimischen Glaubensrichtungen zwei weitere Sitze im Rundfunkrat zu schaffen. Uns ist bewusst, dass eine Vielzahl weiterer Institutionen Interesse an der Mitarbeit im Rundfunkrat angemeldet haben.
Im Sinne der Arbeitsfähigkeit des Gremiums und vor dem Hintergrund, dass die zentralen Anliegen des Lesben- und Schwulenverbands, der sich ebenfalls um einen Sitz bemüht hat, auf Ziele wie die Verhinderung von Diskriminierung und die Förderung von Akzeptanz und Toleranz für Minderheiten zielen, die von der ganz überwiegenden Mehrheit der Mitglieder des Rundfunkrates (so zum Beispiel auch von den Vertretern der CDU-Landtagsfraktion) geteilt und vertreten werden, konnte dem Wunsch des Verbandes auf Mitgliedschaft nicht Rechnung getragen werden.

Wir werden die Zusammensetzung des Rundfunkrats einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Eine erhebliche Erweiterung des Gremiums würde u.E. dazu führen, dass die Arbeitsfähigkeit gefährdet ist. Allerdings wollen wir sicherstellen, dass alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen im Rundfunkrat vertreten sind. Dazu hätte u.E. unbedingt eine Vertretung der Behindertenorganisationen gehört und wir hatten deshalb eine entsprechende gesetzliche Änderung gefordert. Leider hat die Mehrheit aus CDU und Grünen diesen Antrag abgelehnt.

Wir GRÜNE treten für einen vielfältig besetzten Rundfunkrat ein, der unsere Gesellschaft widerspiegelt. Wir haben für neue Besetzungsregeln gesorgt, damit der Rundfunkrat künftig geschlechtergerechter besetzt wird. Zusätzlich sind als Ergebnis unseres Koalitionsvertrags eine Vertretung der muslimischen Glaubensgemeinschaften sowie der Hessische Jugendring aufgenommen worden. Die Amtszeit des aktuellen HR-Rundfunkrats endet am 31. Dezember 2020, sodass im Vorfeld sicherlich erneut über seine Besetzung diskutiert werden wird.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Zusammensetzung des Rundfunkrates regelmäßig zu prüfen und anzupassen, um dem Prinzip der Vertretung durch relevante gesellschaftliche Gruppen zu entsprechen. Diese Grundsatzposition schließt ein, dass wir uns für ein transidentes und/oder intersexuelles Mitglied im Rundfunkrat einsetzen.

Die Freien Demokraten setzen sich für eine gesellschaftlich ausgewogene Zusammensetzung des Rundfunkrates ein. Dabei ist zu beachten, dass gemäß § 5 des HR Gesetzes der Rundfunkrat die Allgemeinheit vertritt und dessen Mitglieder nicht Vertreter einer Partei, einer Konfession, eines Standes oder einer Organisation sind und sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden sind. Eine Mitgliedschaft im Rundfunkrat ist nicht an eine bestimmte sexuelle Identität gebunden. Die FDP sieht eine weitere Aufstockung der Mitgliederzahl im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks kritisch.

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