Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt im Lehrplan Sexualerziehung

Der Hessische Lehrplan Sexualerziehung sieht die Behandlung der Bereiche Transsexualität, geschlechtliche Identität erst im Alter von 10-12 Jahren vor. Transidente Kinder haben ihre Selbsterkenntnis jedoch im Durchschnitt bereits in einem Alter von 8,5 Jahren. Intersexualität wird bei den Themen und Inhalten gar nicht erwähnt. Beim Thema Gleichberechtigung kommt der Teil transidenter/intersexueller Menschen, die sich als weder männlich noch weiblich verorten nicht vor. Gerade transidente und intersexuelle Kinder sind jedoch vor der Pubertät bei einem ablehnenden Umfeld in ihrer psychischen Gesundheit extrem gefährdet.

  1. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung bei den Themen Transidentität/Intersexualität um altersgerechte Lehrinhalte ab dem Einschulungsalter ergänzen?
  2. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung so anpassen, dass er Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, ausdrücklich miteinschließt?

Zu Frage 1: Nein. Ein altersgerechter Lehrinhalt für sechsjährige Schüler schließt jede Form der Frühsexualisierung aus.

Zu Frage 2: Nein.

Die SPD Hessen hält den Lehrplan für Sexualerziehung für uneingeschränkt richtig und hat dies auch im Landtag immer wieder bekräftigt. Wir wollen ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen und an den Schulen endlich ein Klima der Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensentwürfe schaffen. Wichtig ist uns, dass das Thema Vielfalt auch tatsächlich in allen Facetten im Unterricht besprochen und alle im AGG genannten Merkmale behandelt werden. Die Umsetzung des Lehrplans für Sexualerziehung wollen wir evaluieren und auf dieser Basis über weitere Ergänzungen beraten.

Die behutsame Modernisierung des Hessischen Lehrplans Sexualerziehung ist unser Verdienst. Seither erst kommen andere Familienformen wie z.B. Alleinerziehende, Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtliche Paare überhaupt vor. Als Ziel des Lehrplans ist ausgeführt, die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen (LSBT*IQ) im Schulunterricht zu fördern. Über die Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten soll daher im Unterricht informiert werden. Ausdrücklich sind also auch Trans- und Intersexualität Teil des Lehrplans. Schülerinn*innen soll ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten in unserer Gesellschaft vermittelt werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Lehrplan Sexualerziehung die Breite der Gesellschaft vermittelt und aktuell bleibt.

1. Sexualerziehung in der ersten Klasse stehen wir skeptisch gegenüber. Schon Kinder in der dritten und vierten Klasse fühlen sich mit dem Thema „Sexualität“ oftmals noch überfordert. Aber wir stimmen uneingeschränkt zu, dass Transidentität und Intersexualität wichtiger Bestandteil des Lehrplans sein müssen.
2. Unbedingt!

Das Thema Sexualpädagogik sowie Aufklärung haben in der Grundschule ihre Berechtigung, da sie von den Kindern auf vielfältige Art und Weise in die Einrichtungen hineingetragen werden – und zwar mit einer ganz natürlichen Neugier und Wissbegierde. Deshalb müssen altersgerechte Angebote erarbeitet und ggf. auch anlassbezogen realisiert werden. Es ist dementsprechend notwendig, dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Themen eingehen können und diese kindgerecht erklären und vermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch notwendig, Materialien zu entwickeln, die die Vermittlung und Auseinandersetzung unterstützen. Im Zuge dessen gilt es auch die Lehrinhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen, jedoch bedarf es unserer Ansicht nach nicht immer einer neuen Vorgabe, sondern viel wichtiger sind ein positives und offenen Schulklima und ein fächerübergreifender Ansatz, der Themen auch anlassbezogen aufgreifen und vermitteln kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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