Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich in dieser Legislaturperiode für die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Aufstellung und Umsetzung des im Jahr 2017 erarbeiteten „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ (kurz: „Aktionsplan Queeres Brandenburg“) stark gemacht. Diesen Meilenstein für Akzeptanz werden wir weiter unterstützen. Gleiches gilt für die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange des Landes Brandenburg, die eine unverzichtbare, engagierte Beratung und Hilfe für die LSBT-Menschen leisten, die unter Diskriminierung, Ausgrenzung bzw. Gewalt leiden. Schon jetzt hat sich die SPD-geführte Landesregierung mit dem „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ u. a. zum Ziel gesetzt, zur Steigerung von Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung und zum Abbau von Diskriminierung, für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung und der medizinischen Versorgung von intersexuellen Menschen einzustehen. Weitere Schwerpunkte des Aktionsplanes sind die entsprechende Unterstützung und Verstetigung von Selbsthilfestrukturen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation, wie auch die Förderung des öffentlichen Dialogs. Gemeinsam gilt es in den kommenden Jahren zu diskutieren, welche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können, die Unsicherheiten und Unwissenheit der Öffentlichkeit im Umgang mit intersexuellen Menschen erfolgreich entgegenwirken.

Die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange wird aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg sowie Spenden finanziert.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

JA

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Sensibilisierung der Jugendämter für die Situation von Migrant*innen

Gerade in den Grenzregionen zu Polen kommt es vergleichsweise häufig zu einer Fremdunterbringung von Kindern durch die Jugendämter. Ursächlich hierfür sind immer wieder auch das mangelnde Verständnis für die Situation von migrantischen Eltern und Stereotypen.

  1. Wie werden Sie die Mitarbeiter*innen der Jugendämter für die Lebenssituation von migrantischen Eltern sensibilisieren?
  2. Wie werden Sie migrantische Familien in ihrer teilweise schwierigen sozialen Situation unterstützen?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt die Arbeit der Brandenburger Jugendämter sowie ihrer geschulten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Risikoeinschätzung einer etwaigen Kindeswohlgefährdung erfolgt in gemeinsamer Beratung mehrerer Fachkräfte, ggf. unter Beteiligung der medizinischen Professionen. Das Kind oder der Jugendliche sowie seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und des Hilfebedarfs einbezogen, soweit der Schutzauftrag dadurch nicht in Frage gestellt wird (§ 8a Abs. 1 SGB VIII). Die Landesregierung unterstützt die Fachentwicklung und Qualifizierung der Jugendämter insbesondere durch die Beratungs-und Qualifizierungsangebote der Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg. Deren zentrale Aufgabe ist die Stärkung und Verbesserung der Handlungskompetenzen der sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendämter zur Gewährleistung des Kindeswohls. Somit gibt es schon jetzt landesweite und regionale Fach-/Qualifizierungsveranstaltungen sowie u. a. die Veröffentlichung von Arbeitsmaterialien und fachlichen Empfehlungen. Mit der Arbeit der Fachstelle verbindet die SPD das Vertrauen und die Gewissheit, dass die Beratungs-und Qualifizierungsangebote zudem die notwendige Sensibilität für die jeweilige Situation aufbringen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

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Die Weiterbildung der Mitarbeiter und damit verbunden die Sensibilisierung ist maßgeblich für den Erfolg der Arbeit durch die Mitarbeiter der Jugendämter – durch geeignete Angebote werden wir dazu beitragen.

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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

Die Sprache in Verwaltungsdokumenten verwendet anstelle von inkludierender Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, immer noch das generische Maskulinum.

Werden Sie in Verwaltungsdokumenten alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigen und wenn ja, wie?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Landesregierung ist aufgefordert, bei der Überarbeitung von Gesetzen und bei neuen Gesetzen die geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Dies nimmt allerdings bei der Masse an bestehenden landesgesetzlichen Texten erhebliche Zeit in Anspruch.

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An erster Stelle steht zunächst die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Dokumente – unter Wahrung dieser Prämissen kann die Umstellung auf inkludierende Sprache erfolgen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist für die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 wirksam. Hierin ist im Rahmen der „fachübergreifenden Kompetenzentwicklung“ u.a. das Modul Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) eingeführt worden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Vielfaltskompetenz der Schülerinnen und Schüler geschult wird. Lehrkräfte werden bereits jetzt im Rahmen ihrer Hochschulausbildung bzw. im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen am Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) in ihrer Vielfaltskompetenz gestärkt. Dabei bieten die gemeinsamen Empfehlungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz zu „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ sowie eine Handreichung des LISUM zu dem übergreifenden Themenbereich „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, einschließlich konkreter, projektbezogener Anwendungsbeispiele, weitere wertvolle Hinweise für Lehrkräfte in Vorbereitung auf die Gestaltung des Unterrichts. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass geeignete Formulierungen in Stellenausschreibungen dazu ermutigen sollen, dass sich eine Vielzahl unterschiedlicher Personen als Lehrer*innen im Land Brandenburg bewirbt.

Wir wollen im Rahmen der Erweiterung des Ausbaus der Lehramtsausbildung die Kapazitäten insbesondere in den Studiengängen der Förder- und Inklusionspädagogik erweitern. Die Lehramtsausbildung wollen wir reformieren und praxisnäher gestalten, u.a. um Lehrkräfte besser auf die Vielfalt in Schulen vorzubereiten. Innovative Lehr- und Lernformen an den Hochschulen wollen wir durch Landesprogramme fördern und verstärkt in die Lehre investieren. Lehrkräfte sind schon heute verpflichtet, sich fortzubilden. Wir fordern einen schuleigenen Fortbildungsetat, über den die Schulen autonom verfügen können. So eröffnen wir die Möglichkeit, durch gezielte Fortbildungen oder professionelle Schulberater*innen schnell geeignete Maßnahmen z. B. bezogen auf die im Rahmenlehrplan neu eingeführte, fachübergreifende Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ zu treffen. Gleichzeitig muss das Fortbildungsangebot in Kooperation mit fachkündigen Trägern zu gezielten Schwerpunkten z. B. im Rahmen des Konzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“, des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ausgebaut werden. Durch Fortbildungsangebote und vermehrte Schulsozialarbeit wollen wir die Rahmenbedingungen in den Vorbereitungsklassen für geflüchtete Kinder und Jugendliche und besonders für die Übergänge in die Regelklassen verbessern. Wir setzen uns dafür ein, die besondere Kompetenz von Lehrkräften zu nutzen, die selbst geflüchtet sind, und unterstützen das „Refugee Teacher Program“. .ersität Potsdam.

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Die Arbeit unserer Lehrkräfte im Spannungsfeld mit der Individualität von Schülern und Schülerinnen erfordert Kompetenz und Sensibilisierung, diese muss nicht nur im Rahmen des Lehramtsstudiums vermittelt, sondern stetig weiterentwickelt werden. Wir werden uns dafür einsetzen,
dass dieser Themenkomplex Teil der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern wird.

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Gleichwertigkeit aller Körper als Vermittlungsziel der frühkindlichen Erziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als defizitär betrachtet und kommuniziert. Dies führt bereits im Kindesalter zu einem geringen Selbstwertgefühl bei dicken Kindern und einer Ablehnung derselben durch ihre Spielkamerad*innen. Mit Einsetzen des sexuellen Interesses reagieren sie aufgrund dieses verinnerlichten Minderwertigkeitsgefühls häufig misstrauisch und ablehnend auf die positive Ansprache ihres dicken Körpers und zeigen Anzeichen von Körperhass.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass in der Kita körperliche Vielfalt respektiert und positiv thematisiert wird?
  2. Werden Sie den Gedanken der Gleichwertigkeit aller Körper als Lernziel in den Lehrplänen verankern?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

In Brandenburg bieten die Grundsätze elementarer Bildung einen Leitfaden und ein Versprechen an Kinder und Eltern zugleich, was diese von der Betreuungs- und insbesondere auch der Bildungseinrichtung Kindertagesstätte erwarten können. Unsere Kitas sind Sinnbild für Orte der Vielfalt und der Toleranz. Hier lernen Kinder mit unterschiedlichen familiären Hintergründen und kulturellen Vorerfahrungen, verschiedenen Hautfarben und Lebensweisen, aber eben auch unterschiedlichen körperlichen Konstitutionen einander kennen. Der Respekt gegenüber dem anderen Kind steht dabei täglich im Mittelpunkt, wenn Kinder miteinander spielen oder untereinander Grenzen austesten. Wir sind überzeugt, dass die Grundsätze elementarer Bildung als verbindliches pädagogisches Konzept einen hervorragenden Rahmen bilden, um eine kindgerechte Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Kindern und Eltern zu erfüllen. Erzieherinnen und Erzieher benötigen hierzu keine einheitlichen Lernzielkataloge oder Handlungsvorgaben.

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Die Vermittlung von Respekt, Toleranz und Akzeptanz spielt für uns auch im Rahmen der frühkindlichen Erziehung eine wesentliche Rolle. Dafür sind insbesondere die Eltern, die Erzieher und die Erfahrungen im eigenen sozialen Umfeld prägend. Erzieher müssen hierfür sensibilisiert und in der Ausbildung sowie in der Weiterbildung entsprechende Elemente verankert werden.

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Geschlechtssensible Bildungsarbeit in Schulen

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als männlich gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Brandenburg sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‚männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Sportunterricht in der Schule verfolgt einen ganzheitlichen Bildungs- und Erziehungsansatz. Dabei werden nicht nur die körperlich und motorische Entwicklung, sondern darüber hinaus soziale, integrative, gesundheitsbezogene und kognitive Eigenschaften gefördert und ausgebaut. Der Rahmenlehrplan sieht dabei in den Stundentafeln für die allgemeinbildenden Schulen des Landes Brandenburg drei Stunden Sportunterricht pro Woche verpflichtend vor. Das ist mehr als in den meisten anderen Bundesländern. Die Sportarten, die im Unterricht vermittelt und gelehrt werden, stehen dabei explizit allen Geschlechtern offen.

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Selbstverständlich darf bei der Zugänglichkeit zu Sportangeboten wie auch zu Kulturangeboten oder sonstigen Aktivitäten das jeweilige Geschlecht der Kinder und Jugendlichen kein Kriterium sein.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD haben wir uns in der Vergangenheit bereits immer wieder für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Förderung von Vielfalt in Institutionen wie Polizei- und Justizbehörden eingesetzt. Gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt muss jeden Tag gelebt werden, um Repräsentation im größtmöglichen Umfang zu erreichen. Öffentliche Institutionen müssen daher immer wieder ermutigt und aufgefordert werden, sich den Anforderungen einer diversifizierten Gesellschaft zu stellen. Die Interkulturelle Öffnung kann vorangetrieben werden, indem strukturelle Diskriminierungen bei der Besetzung neu geschaffener Stellen vermieden wird. Aspekte wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Herkunft, religiöse-, weltanschauliche- oder sexuelle Orientierung dürfen in den Auswahlverfahren der öffentlichen Verwaltungen keine Rolle spielen. Die Förderung der Kompetenzen im Bereich Diversität und Antidiskriminierung im Rahmen von Schulungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen dürfen sich dabei nicht nur auf die Richter*innenschaft beschränken.

Unsere Fraktion hat mit einem 7-Punkte-Plan-Justiz einen Anstoß zur Stärkung der Justiz in Brandenburg und das Vertrauen der Bürger*innen in die Rechtsstaatlichkeit gegeben. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer langfristig arbeitsfähigen Justiz mit motivierten Mitarbeiter*innen, um den Rechtsanspruch auf eine qualifizierte und zugleich zügige Verfahrensdurchführung erfüllen zu können. Die Grundlage für ein Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft ist eine positive Offenheit und Toleranz gegenüber Vielfalt. Es ist staatliche Aufgabe, dieses in der Ausbildung zu vermitteln, nicht nur bei den Richterinnen und Richtern, sondern auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und den Bediensteten in den Geschäftsstellen.
Hierzu wollen wir unter anderem eine „Zukunftskonferenz Justiz“ anstoßen.

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Wie auch bei den Lehrerinnen und Lehrern entscheidet auch bei Richterinnen und Richtern einzig und allein die individuelle Kompetenz.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden. Ein Erlass des Ministeriums des Inneren vom 10. September 2014 enthält entsprechende Vorgaben für die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechend des Erlasses Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei zu evaluieren und hieraus Anpassungen für die entsprechende Brandenburgische Verordnung abzuleiten?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wie alle staatlichen Institutionen ist auch die Polizei zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichtet. Dies haben wir gesetzgeberisch z. B. in der Überarbeitung des Brandenburgischen Polizeigesetzes noch einmal betont. Zur Identitätsfeststellung (§ 12 BbgPolG) wurde dort unter Absatz 3 der Verweis auf Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Regelungen selbstverständlich Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten.

Wir unterstreichen die Ziele des Erlasses des Ministeriums des Inneren zur „Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit in der Polizei des Landes Brandenburg“ vom 10. September 2014 ausdrücklich. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden wir die Sensibilisierung für Diversity und Antidiskriminierung kontinuierlich einfordern und fördern, z. B. im Rahmen des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder zur Vermeidung von Racial Profiling. Wir regen die Hochschule der Polizei hierzu zur teils schon erfolgreich praktizierten Zusammenarbeit mit fachkundigen Trägern, der Zentralen Ansprechstelle für Opferbelange bei politisch motivierten, insbesondere vorurteilsgeleiteten Straftaten und dem den Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium an. Ein Ziel muss dabei sein, durch ein diskriminierungssensibles Verhalten der Polizei die Anzeigenbereitschaft von Gewalt- und Diskriminierungsopfern zu erhöhen. Wir werden prüfen, inwieweit Umfragen nach dem Vorbild der Onlinebefragung des MASGF von LSBTIQ, u.a. bezüglich der Anzeigenbereitschaft bei Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, auch bezogen auf weitere Personengruppen durchgeführt werden sollen. Zu einer bürgernahen Polizei gehört ein transparenter Umgang mit Kritik. Wir streben die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle an, die gleichermaßen Anlaufstelle für Bürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit schaffen wir eine Art Kontaktzentrum für die Zivilgesellschaft mit der Aufgabe, reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll die Beschwerdestelle beim Landtag angesiedelt sein. So schaffen wir mehr Vertrauen in eine bürgernahe Polizei.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Sensibilisierung für Diskriminierung ist bereits Ausbildungsbestandteil an der FHPol. Aktuelle Entwicklungen und fortbestehende Diskriminierung müssen bei der Anpassung der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden.

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Racial / Ethnic Profiling verhindern

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie äußere Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet sie immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie werden Sie das sogenannte “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zu dessen Abbau beizutragen?

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Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen.

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Diskriminierende polizeiliche Maßnahmen wie »Racial Profiling« dürfen nicht stattfinden. Hierfür bedarf es neben gesetzlichen Regelungen, insbesondere in der Ausbildung von Polizist*innen einer beständigen Sensibilisierung und Auseinandersetzung mit Stereotypen und ihrer Reproduktion, die tief in der Gesellschaft verankert sind.
Es gilt Artikel 12 Absatz 2 der Landesverfassung. Auch im neuen Polizeigesetz des Landes Brandenburg ist, auf unser Bestreben hin, eine solche entsprechende Regelung verankert worden.
Ein Abbau solcher Verhaltensweisen kann durch eine gute Ausbildung, aufmerksame Kolleginnen und Kollegen bzw. Führungskräfte erfolgen, die entsprechend geschult und ihre Verantwortung wahrnehmen.

Grundsätzlich handelt die Polizei rechtsfonform. Im Ausnahmefall sehen wir Bedarf für eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, um zu sensibilisieren und Gegenmaßnahmen zu erarbeiten

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Verbesserung der polizeilichen Erfassung von politisch motivierten Straftaten

Die polizeiliche Kriminalstatistik versucht strafrechtliche relevante Vorfälle zu erfassen, um anhand dessen gesellschaftliche Problemlagen zu identifizieren. Das setzt jedoch voraus, dass Hasskriminalität und diskriminierende Vorfälle auch als solche erkannt werden und als rechte, politisch motivierte Kriminalität eingeordnet werden. Hierbei sollten die Stimmen der betroffenen Personen besonders relevant sein, wie aus dem Abschlussbericht des NSU – Untersuchungsausschusses des Bundestags hervorgeht.

Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Polizeibeamt*innen stärker als bisher für politisch motivierte Kriminalität (PMK-Rechts), Rassismus und menschenfeindliche Ideologien zu sensibilisieren?

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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Polizeibeamtinnen und -beamte müssen in der Lage sein, rassistische und fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei Gewalttaten zu erkennen und Delikte entsprechend einzuordnen. Auch dies erfordert regelmäßige Aus- und Fortbildung im Bereich Rechtsextremismus und Hasskriminalität sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

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DIE Linke in Brandenburg ist die Partei, die als erste systematisch nach politisch motivierten Straftaten gefragt hat. Unsere monatlichen Abfragen ermöglichen seit vielen Jahren Brennpunkte von rechtsextrem motivierten Straftaten und Hasskriminalität im Land Brandenburg zu erkennen. Brandenburg hat eine erweiterte Studie zu den Opfern rechtsextremer Gewalt seit 1990 erarbeitet, die nach der Aufdeckung des NSU bundesweit Vorbild ist.
Eine höhere Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und -beamten kann durch eine verbesserte Ausbildung, Weiterbildung und entsprechende Führungskompetenzen erreicht werden. Dazu gehören aufmerksame Kolleginnen und Kollegen, sowie Vorgesetzte, die entsprechend handeln.

Durch entsprechende Schulungsmaßnahmen.

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