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Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zur Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen auf ein inklusives Schulsystem. Das Kind soll im Mittelpunkt stehen und die Schule die individuellen Bedarfen des berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist ein Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule der richtige Weg, das sie eine möglichst späte Selektion im Bildungssystem ermöglicht.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Die LINKE. Thüringen setzt sich für ein Bildungswesen ein, dass jedem Kind vollkommen ungeachtet seiner Herkunft entsprechend seiner individuellen Anlagen, Interessen und Fähigkeiten die besten Bildungschancen ermöglicht. Das neue Schulgesetz trägt deswegen in allen Teilen dem inklusiven Ansatz der Bildung Rechnung, wobei die Grundsätze der individuellen Förderung und der Antidiskriminierung gleich in den ersten Paragraphen geregelt sind. Verschiedene Bestimmungen im Gesetz untersetzen das, so für das Gymnasium §7(2) Nachteilsausgleich und Hilfsmittel bzgl. der Aufnahmeprüfung. Um Kindern mit Migrationshintergrund den Weg ans Gymnasium zu erleichtern, haben wir die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache gesetzlich verankert.
Zur Frage 2 wäre wichtig, zu wissen, welche Diskriminierungserfahrungen während der Feststellung eines möglichen Förderbedarfs hier konkret gemeint sind. Wenn es solche gibt, so muss vorgebeugt und dagegen interveniert werden. Hierbei laden wir sie ein diese Bedarfe aufzuzeigen und gemeinsam mit uns Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen

Wir Freie Demokraten bauen auf die Kompetenz der Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in den Schulen. Jedes Kind soll die Chance erhalten, ganz individuelle Förderung zu erfahren. Das geht nur mit kompetenten und motivierten Lehrerinnen und Lehrern. Gemeinsam mit der Schulleitung und den Eltern sollen sie auch weiterhin speziellen Förderbedarf ermitteln und umsetzen können. Hierfür bietet unser Konzept der „selbstverantwortlichen  Schule“ viele Ansätze, um möglichst unkompliziert zusätzliches Personal in die Bildungsarbeit einzubeziehen. Wir vertrauen darauf, dass durch den regelmäßigen Austausch im Lehrerkollegium Diskriminierung entgegengewirkt wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Schüler*innen mit Migrationsgeschichte im Bildungsbereich entgegenwirken

Im thüringer Bildungsbereich existiert nach wie vor kein wirksamer rechtlicher Diskriminierungsschutz. Viele Schüler*innen und Beratungsstellen berichten jedoch von Diskriminierungserfahrungen an Bildungseinrichtungen. Insbesondere Schüler*innen mit Migrationsgeschichte erfahren strukturell Nachteile im thüringer Bildungswesen, folglich sind sie in den Gymnasien und Hochschulen unterrepräsentiert.

  1. Werden Sie Maßnahmen zum Schutz gegen Diskriminierung im thüringer Schulgesetz verankern?
  2. Wie werden Sie gegen Diskriminierung an thüringer Bildungseinrichtungen vorgehen und Schüler*innen mit Migrationsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu Gymnasien und Hochschulen ermöglichen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das ist im Rahmen der aktuellen Schulgesetznovelle bereits berücksichtig.

Das Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, dass jede und jeder den jeweils bestmöglichen Schulabschluss erreichen kann. Dazu werden wir die Qualität von Schule verbessern, indem wir die Schulentwicklung voranbringen, einen schulischen Qualitätsrahmen schaffen und die externe Evaluierung ausbauen. Programme zu gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien sollen ausgebaut und die Stellen für Schulsozialarbeit bis 2025 verdoppelt werden, damit an jeder Schule künftig Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen kann.

Den Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und das Recht auf gemeinsamen Unterricht werden wir weiter umsetzen, die Voraussetzungen für inklusiven Unterricht weiter verbessern und das Elternwahlrecht konsequent stärken. Dazu gilt es, die Lehrer*innenbildung konsequent an Inklusion auszurichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an Schulen einzurichten und den Entwicklungsplan Inklusion umzusetzen. Die Förderbedarfsfeststellung soll weiterhin professionell auf einer wissenschaftlich fundierten Basis erfolgen. Insbesondere gilt es, zukünftig Lehrkräfte für den professionellen Umgang mit Vielfalt aus-, fort- und weiterzubilden, so dass sie geeignete Förder- und Unterstützungsangebote entwickeln können.

Sprache ist der wichtigste Schlüssel zu gelungener Integration. Die Kapazitäten für die schulische Sprachförderung wollen wir erhöhen, mitgebrachte Sprachkompetenzen stärker anerkennen und die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ in die Berufsschulen integrieren. Die Schulpflicht soll erweitert werden, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das pädagogisch unwirksame Sitzenbleiben wollen wir abschaffen.

Wir verweisen auf 3.1, 3.2., 3.3, 3.4, 3.7,10.3.

Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass Diskriminierung nicht über Gesetze zu lösen ist, sondern gesellschaftlich im gemeinsamen Miteinander bearbeitet werden muss. Grundlage dafür und für alle Gesetzmäßigkeiten ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Um die Durchlässigkeit des Schulsystems auch für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu garantieren und Chancengerechtigkeit für alle herzustellen, müssen wir die Pädagoginnen und Pädagogen für bewusste und unbewusste Diskriminierung sensibilisieren. So werden diese sich der Gefahr der Verurteilung bewusst und können im Kollegium daran arbeiten, Diskriminierung zu vermeiden.

Darüber hinaus sehen wir ein großes Potential in der Stärkung der Schülerinnen und Schüler selbst, sich für das eigene Vorankommen einzusetzen und Chancen einzufordern.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Interkulturelle Öffnung im Bildungsbereich

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen mit reflektierter Rassismuserfahrung sollen bei der Einstellung im Öffentlichen Dienst besonders berücksichtigt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Stärkung der Fortbildungsangebote für Pädagog*innen in Schule und Kindergärten sowie in der sozialen Arbeit ein.

Die interkulturelle Öffnung unserer Bildungseinrichtungen werden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aktiv unterstützen. Dazu gilt es u.a. den Einstieg von Menschen mit Migrationshintergrund in den Lehrer*innenberuf durch einen vereinfachten Quereinstieg, durch passende Sprach- und Nachqualifizierungsprogramme und berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu verbessern. Selbstverständlich sollen spezifische kultursensible Fortbildungen angeboten werden. Dazu sollen die internationalen Austauschprogramme im Schulbereich deutlich erweitert werden.

Wir streben ein Normscreening für Thüringer Gesetze zum Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (kurz UN-Rassendiskriminierungskonvention; internationale Abkürzung ICERD) – analog des zur UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen bereits durchgeführten Screenings oder wie es im Bereich Nachhaltig für neue Vorschriften praktiziert wird – an. Unter diesem Normscreening würden u.a. folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt.

  • Thüringer Lehrerbildungsgesetz
  • Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  • Thüringer Lehrämteranerkennungsverordnung
  • Thüringer Lehrkräftenachqualifizierungsverordnung
  • Thüringer Staatsprüfungsordnungen für die (entsprechenden Lehrämter) der ersten und zweiten Phase der Lehrer*innenbildung
  • Einstellungsrichtlinie für den Thüringer Schuldienst

Außerdem finden wir es unabdingbar, strukturelle Benachteiligungen für Menschen mit Flucht- oder Migrationserfahrung zu überprüfen und dazu Maßnahmen zu entwickeln. Wir würden gern gemeinsam mit Euch/Ihnen über diese und weitere Maßnahmen diskutieren.

Wir unterstützen das Ansinnen von Pädagoginnen und Pädagogen aus anderen Herkunftsländern auch in Deutschland weiter in ihrem Berufsfeld zu arbeiten. Wir unterstützen außerdem die Schulen dabei, den Einstieg dieser Lehrkräfte zu ermöglichen. Das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse muss zügiger von statten gehen, damit für die Menschen und die Bildungseinrichtungen schneller Planungssicherheit hergestellt werden kann. Ungleichbehandlungen wollen wir unterbinden. Diskriminierungen bei der Einstellung wollen wir entgegentreten. Entscheidungsträger in Bezug auf das Personal müssen zudem besonders für ein erfolgreiches Diversity Management an Bildungseinrichtungen sensibilisiert werden. Für Pädagogen sind auch spezifische kultursensible Fortbildungen sinnvoll und daher anzubieten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Anerkennung sprachlicher Vielfalt in der Schule

Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, sprechen oft noch nicht in ausreichendem Maße Deutsch. Sie verwenden daher bisweilen ihre Herkunftssprache, um zu kommunizieren. In vielen Schulen in Thüringen werden sie aufgrund ihrer Herkunft und Sprachkenntnisse diskriminiert. Es gibt Fälle, in denen die Verwendung der Muttersprache verboten ist.

  1. Werden Sie sicherstellen, dass Kinder mit Migrationshintergrund die Sprache ihres Herkunftslandes erhalten bleibt?
  2. Planen Sie, neue Lösungen für den Unterricht von Herkunftssprachen für migrantische Kinder zu entwickeln und dabei migrantische Lehrer*innen und Expert*innen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Sicherzustellen kann nicht nur durch den Staat, sondern muss vor allem durch das familiäre Umfeld sichergestellt werden.

Die Anerkennung von sprachlicher Vielfalt und der jeweiligen Herkunftssprache im schulischen Kontext halten wir für wichtig. Selbstverständlich braucht es entsprechende Lehrkräfte dafür, die wir sukzessive gewinnen wollen. Neben der intensiven Förderung in Deutsch als Zweitsprache, die wir allerdings für prioritär halten, wollen wir auch den Unterricht in den jeweiligen Herkunftssprachen als ergänzendes Wahlfach unterstützen.

Nach Entscheidung der Kultusministerkonferenz gehört der herkunftssprachliche Unterricht zu den Standards der Interkulturellen Bildung und Erziehung (IBE). Die Anerkennung und die Möglichkeit zur Pflege der Herkunftssprache für Menschen mit Migrationshintergrund sind uns wichtig. Wir möchten uns in der kommenden Legislatur der Herausforderung des gestiegenen Bedarfs nach herkunftssprachlichem Unterricht stellen und gemeinsam mit Betroffenenorganisationen und Bildungsexpert*innen (z.B. dem Bundesausschuss Migration, Diversity und Antidiskriminierung der GEW) Konzepte entwickeln, die ermöglichen, dass auch in Thüringen ein Teil des zu erteilenden Unterrichts in der Herkunftssprache erteilt werden kann. Bezüglich der Ausbildung und Gewinnung von Lehrkräften für herkunftssprachlichen Unterricht benötigt Thüringen Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Mehrsprachigkeit ist etwas Besonderes und sollte daher grundsätzlich erhalten und gefördert werden. Aus unserer Sicht sollte der Fokus im Unterricht an Thüringer Schulen auch in Zukunft auf dem Erlernen von Deutsch und Englisch liegen. Unser Konzept der „selbstverantwortlichen Schule“ lässt aber auch hier Raum, bei besonderem Bedarf in den jeweiligen Schulen ganz eigene Sprachausbildung zu organisieren. Wenn Schulen selbst über Personal, Budget und Inhalt entscheiden können, stellt das Lehrangebot einer seltenen Sprache sicher einen Mehrwert dar. Darüber hinaus vertrauen wir auch auf die Fähigkeit der jeweiligen Community, den Erhalt der Muttersprache selbstorganisiert zu ermöglichen. Dafür gibt es bereits heute gute Beispiele.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Thüringen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das liegt in den Händen des Bundes. Aus unserer Sicht muss auch Artikel 59 der Istanbul-Konvention ratifiziert werden. Alle Angebote für von Gewalt betroffene Frauen steht auch Frauen nicht-deutscher Herkunft offen.

Der Vorbehalt gegenüber Artikel 19 ist nicht hinzunehmen – wirksamer Schutz vor Gewalt steht allen Frauen zu, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus! Solange dieser Vorbehalt bestehen bleibt, können die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Deutschland keineswegs als erfüllt gelten.

Wir haben in Thüringen ein gutes Netz aus Frauenhäusern, Frauenzentren und Interventionsstellen. Damit haben wir viel für den Schutz von Frauen vor Gewalt erreicht. Dennoch gibt es Löcher in der Landkarte, die zu füllen sind. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für die flächendeckende und auskömmliche Finanzierung für Frauenhäuser, Frauenzentren und Frauenberatungsstellen ein und werden auf den Erhalt und Ausbau dieser gewachsenen Unterstützungslandschaft weiter bestehen. Damit fördern wir ein enges Beratungsnetz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind – unabhängig von Aufenthaltstitel und Wohnsitz.

DIE LINKE. Thüringen steht für den Ausbau des Gewaltschutzes gemäß der Istanbul-Konvention (IK). Wir wollen die IK umsetzen – auch den Artikel 59 und in ihrer Gesamtheit für alle Frauen* und Mädchen* in Thüringen. In den Fällen, in denen die gesetzgeberische Kompetenz Thüringens überschritten wird, besteht die Möglichkeit von Bundesratsinitiativen. Dies hat rot-rot-grün in der Legislatur 2014 bis 2019 bereits häufig genutzt.

Wir wollen, dass geflüchtete Menschen in Thüringen ihren Wohnort frei wählen können. Die dezentrale Unterbringung in Wohnungen bleibt für uns eine wichtige Voraussetzung, damit sie ihr Lebeselbstbestimmt gestalten können. Ebenso sind uns umfassende Gewaltschutzkonzepte für schutzbedürftige Personen und LSBTIQ*-Geflüchtet wichtig. Diese wollen wir umsetzen und die Kommunen bei der Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten und Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen unterstützen. Bestandteil umfassender Gewaltschutzkonzepte muss auch  ein umfassendes Screening besonderer Schutzbedarfe sowie die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Begleitung und Unterstützung besonders schutzbedürftiger Personen sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sicherheit von Migrant*innen und EU-Bürger*innen erhöhen

Rechtspopulistische Tendenzen treffen Migrant*innen aus der EU wie von außerhalb. Die größten Sorgen sind rassistische Gewalt und soziale Spaltungen. Auch EU-Bürger*innen sind Ziel von Verbrechen.

Wie werden Sie die Sicherheit von allen Migrant*innen inklusive der EU-Bürger*innen in Thüringen erhöhen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für ein offenes und tolerantes Thüringen ein und machen immer wieder deutlich, dass Rassismus und Diskriminierung in Thüringen keinen Platz haben dürfen. Konkrete Ansätze, über das bestehende hinaus, bietet der Abschlussbericht der Enquetekommission auf den wir an dieser Stelle verweisen möchten.

Durch die Arbeit der LADS und Projekte im Rahmen des Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt sollen Vorurteile abgebaut und daraus entstehende Gewalt verringert werden. Unsere konsequente Arbeit gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit werden wir fortführen. Neben einer konsequenten Verfolgung von Hassverbrechen wird die Sicherheit von Migrant*innen durch Maßnahmen gestärkt, die auch der Gesamtbevölkerung zugutekommen. So haben wir bereits in der zu Ende gehenden Legislaturperiode eine Trendwende bei der Ein­stellung von Polizist*innen und Justizbeschäftigten eingeleitet, was wir konsequent weiterführen werden. Zur besseren Bekämpfung von vorurteilsmotivierten Straftaten schlagen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu überarbeiten und sie mit den bei der Justiz liegenden Daten zu einer Verfahrensverlaufsstatistik zu verknüpfen. So können diskriminierende und rassistische Tatmotivationen im strafrechtlichen Verfahrensverlauf nachvollzogen und fundierte Erkenntnisse zur Hasskrimi­nalität gewonnen werden.

Zur Stärkung der Rechte von Betroffenen setzen wir uns grundlegend für die Aufnahme einer Klausel gegen Antisemitismus und Rassismus sowie gegen Homo- und Transphobie in die Landesverfassung ein. Förderprogramme für prodemokratische, antifaschistische und antirassis­tische Bildungsarbeit wollen wir stärken und auch die Antidiskriminierungsarbeit gesetzlich besser verankern. Ein flächendeckendes Beratungsnetz für von Diskriminierung Betroffene halten wir für unabdingbar, genauso wie wir uns konsequent gegen institutionelle Diskrimi­nierung und Racial Profiling wenden.

Außerdem wollen wir die fachübergreifende menschenrechtsorientierte historisch-politische Bildungsarbeit in den Schulen stärken.

Zu Sicherheit gehört in erster Linie soziale Sicherheit, darum setzt sich die LINKE für einen funktionierenden Sozialstaat ein, der gleichermaßen Migrant*innen und EU-Bürger*innen Zukunftsperspektiven, gute Bildung und Arbeit eröffnet, Armut bekämpft und für ein friedliches und solidarisches Miteinander wirbt. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Kriminalität setzen statt auf sinnlose Grundrechtseinschränkungen auf eine verlässliche Sicherheitspolitik, die angemessenen und verhältnismäßig ist. Die CDU hat jahrelang die Polizei ausgedünnt, zum Teil demotiviert und Ressourcen für sinnlose Doppelaufgaben gebunden, wie das handschriftliche Aufnehmen einer Anzeige, die später am PC erneut abgetippt werden muss.

Wir haben die Ausbildungssituation bei der Polizei deutlich verbessert und mit mehreren Millionen Euro eine Digitalisierungsstrategie angeschoben, um Polizeibeamte zu entlasten und die Erreichbarkeit für Bürger zu erhöhen.  Zudem haben wir eine Polizeivertrauensstelle eingerichtet und eine Kennzeichnungspflicht für mehr Rechtssicherheit eingeführt. Wir treten für eine vorausschauende Personalplanung, gut motivierte Bedienstete und eine konstruktive Fehlerkultur ein. Wir werden unbesetzte Stellen schneller nachbesetzen, Polizisten besser in Thüringen verteilen, um die Einsatzbereitschaft zu erhöhen sowie  die bestehende Arbeitsverdichtung weiter durch praxisnähere Vereinfachung und Digitalisierung alltäglicher Prozesse bei der Schutz- und Kriminalpolizei reduzieren,  um Krankenstand und Überstunden entgegenzuwirken. Wir wollen Kontaktbereichsbeamt*innen im ländlichen Raum besser ausstatten, Racial Profiling gesetzlich überwinden und gemeinsam mit Polizei und Wissenschaftlern ein „Leitbild Polizei Thüringen“ für eine bürgernahe und bürgerrechtsorientierten Sicherheitspolitik erarbeiten.

Wir werden Justiz und Polizei angemessen ausstatten, damit wir die Sicherheit aller in Thüringen lebenden Menschen gewährleisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Unterstützung von Migrant*innen in Branchen, in denen es häufig zu Ausbeutung kommt

Migrant*innen sind besonders anfällig für Ausbeutung. Von den verschiedenen Berufsgruppen sind Pflegekräfte in Deutschland am stärksten von Ausbeutung betroffen. Schätzungen zufolge arbeiten jedes Jahr fast eine halbe Million polnischer Pfleger*innen in Deutschland. Ihr Status kann dabei sehr unterschiedlich sein: Einige von ihnen haben deutsche Arbeitsverträge, andere werden entsandt, andere arbeiten unangemeldet, viele sind scheinselbstständig. Frauen sind branchenübergreifend besonders häufig in atypischen, oft prekären Beschäftigungsformen wie Minijobs, befristeten Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit tätig. Beispiele dafür finden sich insbesondere in der Fleischproduktion, im Baugewerbe und im Hotelgewerbe.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene zur Bekämpfung der Ausbeutung durch private Arbeitsvermittlungsagenturen (aus dem Gastland und dem Herkunftsland) beitragen?
  2. Wie werden Sie sowohl die Unternehmen als auch die Migrant*innen über die Rechte von Mitarbeitenden in Branchen informieren, in denen es besonders häufig zu Benachteiligungen kommt?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene die Ausbeutung von Migrant*innen durch prekäre Beschäftigungen wie Minijobs, befristete Beschäftigungen oder Soloselbstständigkeit bekämpfen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dazu finanzieren wir derzeit das Projekt „Faire Mobilität“. Dieses Beratungsangebot muss ausgebaut werden.

Bei Problemen mit Arbeitsvermittlungsagenturen und Arbeitsvermittler*innen können sich Arbeitnehmer*innen aus dem Ausland in Thüringen an ein gutes Beratungsnetz wenden. Das Projekt Faire Mobilität für Thüringen im DGB-Bildungswerk Thüringen e.V. muss weiter gefördert werden ebenso wie die anderen Thüringer Projekte. Doch damit ist es nicht getan, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich verstärkt dafür einsetzen, dass die Informationen aus und zu den Beratungsstellen auch an die Migrant*innen kommen. Wir fordern den Schulterschluss von Unternehmen, Politik und Gesetzeslagen. Thüringer Unternehmen bekommen von uns politische Strategien zur Fachkräftegewinnung angeboten.

Der Arbeitsmarkt und das Fachkräfte-Angebot sind keine Einbahnstraße! Die Wirtschaft muss ihren Teil dazu beitragen, dass Thüringen ein attraktiver Standort sowohl für Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für alle Beschäftigten wird und Arbeitsmigrant*innen ausgebaute Unterstützungsstrukturen erreichen können. Dazu müssen auch Arbeitgeber*innen und Agenturen in die Verantwortung genommen werden.

DIE LINKE hat sich zum Ziel gesetzt, Rassismus und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt entschieden entgegen zu treten. Die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung, insbesondere von Migrantinnen und Migranten, erfordert effektive Kontroll- und Sanktionsmechanismen.

Wir wollen Weiterbildungsangebote für Betriebs- und Personalräte und Unternehmensleitungen schaffen, um offene und interkulturelle Unternehmenskonzepte zu entwickeln aber auch um rassistische und diskriminierende Umgangsformen zu reduzieren. Mit dem Projekt „Faire Mobilität“ in Thüringen unterstützen wir Menschen, die zum Arbeiten nach Thüringen gekommen sind, beim Kampf gegen Lohndumping und Ausbeutung.

Wir streiten für eine Arbeitswelt, in der jede und jeder eine existenzsichernde Tätigkeit als Basis für ein selbstbestimmtes Leben ausüben kann. Wir wollen, dass gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit selbstverständlich wird. Wir streiten für ein Ende von prekären Beschäftigungsverhältnissen, Niedriglöhnen, Werkverträgen, Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen.

Wir sehen die Verantwortung für gute und verantwortungsvolle Arbeitspolitik insbesondere auf Bundesebene. Zu einer stärkeren Aufklärung in diesen Branchen wollen wir auch auf Landesebene beitragen. Gegen Ausbeutung von Menschen mit Migrationshintergrund wollen wir vorgehen. Allerdings warnen wir davor, in Mini- oder Midi-Jobs pauschal eine Gefahr zu sehen. Ein solcher Job kann oftmals der Einstieg in eine Vollzeitstelle bzw. allgemein in den Arbeitsmarkt sein.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund

Frauen, die aus Ländern wie Syrien, dem Irak oder Äthiopien geflohen sind, hatten oft nicht die Chance, eine umfassende Schulbildung zu erwerben. Dies zwingt sie auch in Deutschland in eine Abhängigkeit von ihrer*ihrem Partner*in oder macht es schwierig für sie, sich als alleinstehende Frau in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Was werden Sie speziell für die Förderung von geflohenen Frauen tun?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Frauen mit Migrationshintergrund haben den gleichen Zugang zu Angeboten zur Beratung und Betreuung, wie Frauen ohne Migrationshintergrund. Beratungsstellen müssen dafür qualifiziert sein, dieses Angebot entsprechend umzusetzen.

Die Unterstützung von geflohenen Frauen halten wir für wichtig. Insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung gibt es hier bereits gute Ansätze, die es in Thüringen weiter umzusetzen gilt und die zukünftig zu stärken sind.

Geflüchtet Frauen und Frauen mit Migrationshintergrund gehören selbstverständlich in die Zielgruppe all unserer frauen- und geschlechterpolitischen Forderungen und Vorhaben. Wir wollen ihre spezifischen Bedarfe darin einbinden. Dies gilt für Gewaltschutz ebenso wie für die Frauenzentren wie bei Frauengesundheit und der Unterstützung Alleinerziehender.

Ebenso gilt dies für den flächendeckenden Ausbau einer qualifizierten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und die Sicherstellung bedarfsgerechter Beratungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote, welche wir schaffen wollen. Die Beratungs- und Netzwerkarbeit des Flüchtlingsrats Thüringen e.V. werden wir weiterhin institutionell fördern.

Frauen mit Migrationshintergrund sind oft von einer Mehrfachdiskriminierung betroffen. Jeder Mensch sollte ein selbstbestimmtes Leben führen können und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der Schlüssel liegt dabei in der Bildung, d.h. konkret u.a. in der Sprachförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Die Angebote müssen dabei möglichst niedrigschwellig angeboten werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierung von Geflüchteten und Migrant*innen auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist eine Realität und stellt ein z.T. massives Problem für wohnungssuchende Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte dar. Sie haben mit deutlichen Nachteilen am Mietwohnungsmarkt zu kämpfen: Sie leben in durchschnittlich kleineren Wohnungen, bezahlen höhere Preise pro Quadratmeter und leben vermehrt in schlechteren Wohngegenden. Diskriminierungen erfolgen dabei anhand tatsächlicher oder zugeschriebener Merkmale wie Hautfarbe, Herkunft, Religion und Sprache. Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sind zudem durch die im Integrationsgesetz verankerte Wohnsitzregelung zusätzlich in ihren Möglichkeiten stark eingeschränkt. Die Benachteiligungen haben zur Folge, dass Angebote der Kinderbetreuung, der Sprachförderung und Bildung sowie der Teilhabe an kulturellen oder politischen Aktivitäten eingeschränkt wahrgenommen werden können.

  1. Welches Konzept verfolgen Sie, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der staatlichen Betriebe und Baugesellschaften in ihren Abläufen und Strukturen sowie in der Interaktion mit den Bürger*innen sicherzustellen?
  2. Wie werden Sie Diskriminierungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund auf dem thüringer Wohnungsmarkt entgegenwirken?
  3. Was werden Sie unternehmen, damit Familien mit Flucht- und Migrationsgeschichte nicht in Randbezirke gedrängt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden den sozialen Wohnungsbau stärken.

Diskriminierungsverbote allein reichen nicht aus, um Benachteiligungen auf dem Wohnungs­markt für Menschen mit Migrationshintergrund wirksam zu verhindern. Stattdessen brauchen wir wirksame Strategien, um Vorurteile und Ängste in den Wohnungsgesellschaften abzubauen, Rassismus und Diskriminierung zu erkennen und den Unternehmen entsprechende Handlungs­strategien aufzuzeigen. Dafür werben wir für eine gute Beratungsinfrastruktur.

„Auf dem Wohnungsmarkt müssen passgenaue Maßnahmen gegen Diskriminierung entwickelt werden.“, zu dieser Feststellung kommt die Enquetekommission Rassismus in ihrem Zwischenbericht. Wie in der Enquetekommission Rassismus diskutiert, sollen diese Maßnahmen auf eine nicht-isolierende und selbstbestimmte Lebensführung für alle hinwirken, in der gesellschaftliche Teilhabe möglich ist.

In der EnqueteRassismus wurde die Einrichtung einer Fach- und Beratungsstelle empfohlen, in deren Beratungskonzept besondere Beachtung auf oft diskriminierte Gruppen wie Roma und Sinti, Geflüchtete, Schwarze Menschen, Muslim*innen, Jüdinnen und Juden und internationale Studierende gelegt werden soll. Dies wollen wir, neben der zu entwickelnden Unterstützungs- und Vermittlungsfunktion der Einwanderungsbehörden, der Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und der Sensibilisierung bspw. öffentlicher Wohnungsunternehmen und der, ebenfalls in den Beratungen der EnqueteRassismus geforderten, Schaffung ausreichender Wohnheimplätze für internationale Studierende (bei gleichzeitiger Vermeidung von Segregationseffekten) umsetzen.

Der Abdrängung in Randbezirke muss durch entsprechende konzeptionelle Vorgaben bei den Förderinstrumenten des sozialen Wohnungsbaus entgegengewirkt werden, die Entstehung „prekärer“ Wohngebiete wollen wir vermeiden. Familien mit Flucht- oder Migrationsgeschichte sollen ihre Wohnumgebung anhand für sie wichtiger Ressourcen wie Arbeit, Perspektiven, Wohnraum aussuchen können, nicht nach Quoten oder dem kleinen Geldbeutel wählen müssen.
Die soziale Infrastruktur muss in allen Wohnquartieren gewährleistet werden, ebenso der Öffentliche Nahverkehr. Wir streben ein Normenscreening für Thüringer Gesetze zu sozialen Menschenrechten – analog des zur UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen bereits durchgeführten Screenings oder wie es im Bereich Nachhaltig für neue Vorschriften praktiziert wird – an.

Wir wollen auch im Bereich der Wohnungsvergabe gegen Diskriminierungen vorgehen. Dazu gehören u.a. Unterstützungen bei möglichen Sprachbarrieren und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheiten für die Vermieter. Wir Freie Demokraten wollen außerdem Integrationspatenschaften aktiv fördern und koordinieren. In diesem Rahmen können ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger Asylsuchende und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive z.B. bei der Wohnungssuche unterstützen.

Wir Freie Demokraten sind aber auch davon überzeugt, dass die Probleme der Wohnungsknappheit nicht alleine in den großen Städten gelöst werden können. Deshalb werden wir neue, flexible Mobilitätsangebote schaffen und die Verkehrsinfrastruktur weiterentwickeln, um einen Beitrag zum Erhalt der Strukturen im ländlichen Raum zu leisten. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen und mit einer guten digitalen Infrastruktur Lebensqualität dezentral in die Fläche bringen. So können wir den Druck vom Wohnungsmarkt in unseren Städten nehmen und gleichzeitig das Leben für Familien (auch mit Migrationshintergrund) im ländlichen Raum attraktiver machen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Chancengleichheit für Kinder von Migrant*innen

Viele tausend Kinder wandern mit ihren Eltern innerhalb Europas. Die Ergebnisse des Programms 2001 für Internationale Schülerbewertung (eng. Programme for International Student Assessment, PISA) haben gezeigt, dass das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich wenig zum Entwicklungspotenzial der migrantischen Kinder beiträgt. Aus der aktuellen Studie von 2016 geht hervor, dass sich die Situation verbessert hat. Dennoch bedarf das System noch erheblicher Reformen, da Kinder mit Migrationshintergrund in Deutschland noch immer häufiger eine Klasse wiederholen als Kinder ohne Migrationshintergrund.

  1. Wie werden Sie für diese Kinder eine bessere Zukunft gewährleisten?
  2. Wie werden Sie gleiche Bildungschancen für Kinder von Migrant*innen sicherstellen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir setzen uns für ein Bildungssystem ein, dass alle Kinder nach den eigenen Fähigkeiten und Bedürfnissen fördert. Darüber hinaus verweisen wir auf die Antworten zum Bildungsbereich.

Jeder junge Mensch hat den für sich bestmöglichen Schulabschluss und eine angenehme und lernfreundliche Schulumgebung verdient. Dazu sollen verstärkt Angebote der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe entwickelt werden. Ihre enge Kooperation muss Normalität werden, die für die nötige Vernetzungsarbeit – auch mit weiteren Professionen benötige Arbeitszeit muss eingeplant werden.

Alle, die Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, sollen schulische Förderung erhalten. Dafür werden wir die Kapazitäten für Deutsch als Zweitsprache deutlich ausbauen, aber vor allem verstetigen, um die Sprachförderung zielgerichtet und für die Lehrkräfte motivierend weiterentwickeln zu können.

Mitgebrachte Sprachkompetenzen der Schüler*innen mit Migrationshintergrund müssen als zweite Fremdsprache anerkannt und als Qualifizierungsbaustein für universitäre Bildung angerechnet werden können. Die Programme „Start Deutsch“ und „Start Bildung“ wollen wir in die Berufsschulen integrieren.

Der Zugang zu Bildung soll für alle jungen Menschen ohne besondere Voraussetzungen möglich sein. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen daher die Schulpflicht erweitern, bis ein erster Schulabschluss erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet ist. Das unfreiwillige Wiederholen einer Jahrgangsstufe, besser bekannt als Sitzenbleiben, ist, wie die Schulforschung seit Jahrzehnten zeigt, pädagogisch unwirksam. Es zeigen sich vielmehr ungünstige Wirkungen auf die Lernentwicklung. Wir wollen es daher abschaffen.

Die Flucht-und Migrationsbiographie und der Aufenthaltsstatus der Eltern und eigene Migrationserfahrungen dürfen der Entwicklung und den Zukunftsperspektiven Kinder und Jugendlicher nicht im Wege stehen oder diese hemmen. Deshalb sollen Kindern alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungssystems unterschiedslos und bedarfsgerecht (und nachteilsausgleichend) zur Verfügung stehen.

Tatsächlich sind Kinder mit Migrationshintergrund strukturellen Hindernissen ausgesetzt. Sie verlassen die Schule häufiger ohne Abschlüsse. Kinder und Jugendliche mit sprachlichen, psychosozialen oder anderen speziellen Förderbedarfen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Allen Kindern und Jugendlichen ist der Zugang zu Regeleinrichtungen zu ermöglichen. Die restriktive Anwendung der Regelungen zur Vollzeitschulpflicht hat jugendliche Geflüchtete ab dem 16. Lebensjahr bisher vom Bildungssystem ausgeschlossen. Diese ausschließenden Praktiken haben die Koalitionsfraktionen mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes  beendet.

Andere Anregung aus der Enqeutekommission, die wir diskutieren, sind u.a.: Berufung eines Expert-Gremiums im Bereich; Schaffung der Angebote für Selbstermächtigung für Betroffenen; die Erhebung von Gleichstellungsdaten an den Schulen und KiTas; rassismuskritische Organizationsentwicklung an den Schulen zu unterstützen; und die Schutzlücke in Antidiskriminerungsgesetze zu schließen.

Hier werden wir in der nächsten Legislaturperiode konzeptionell nachlegen und laden sie ein uns weitere Impulse zu geben und die Umsetzung von entwickelten Maßnahmen gemeinsam zu begleiten.

Grundlage für die Chancengleichheit für Kinder mit Migrationshintergrund besteht darin, sie möglichst schnell und unter fairen Bedingungen in das Schul- und Ausbildungssystem zu integrieren. Dafür muss sichergestellt sein, dass sie dem Unterricht in deutscher Sprache folgen können. Ist dies nicht der Fall, müssen entsprechend vorbereitende Sprachkurse angeboten werden.

Für Jugendliche mit Migrationshintergrund wollen wir schnell, berufsfeldbreit und bundesweit der Einstieg in die duale berufliche Ausbildung ermöglicht werden. Eine vollzeitschulische berufliche Vorbereitung soll den Weg hierfür ebnen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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