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Landesverwaltung als Diversity-Vorbild

Die Landesverwaltung ist nicht nur Ansprechpartner*in für die Bürger*innen sondern setzt sich auch aus ihnen zusammen. Wenn einzelne Bevölkerungsgruppen wenig repräsentiert sind oder schwer in höhere Positionen aufsteigen können, fehlen wichtige Vorbildfiguren, die zugleich die Normalität von Zugehörigkeit ausdrücken. Als große Arbeitgeberin steht die Landesverwaltung Hamburgs in der Verantwortung, proaktiv auf eine entsprechende Diversität in der Landesverwaltung hinzuwirken. Diesbezüglich wurden schon einige Konzepte z.B. im Bereich Ausbildung mit der Kampagne „Wir sind Hamburg – Bist du dabei“ implementiert.

  1. Was sind die Eckpunkte Ihres ministerienübergreifenden Diversity Mainstreaming Konzeptes?
  2. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie für diversitätsbewusste Veränderungen in den Verwaltungsstrukturen vorgesehen?
  3. Werden Sie in der Landesverwaltung und den Landesbetrieben anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ziel des Diversity Managements ist, die unterschiedlichen individuellen Fähigkeiten als Mehrwert zu erkennen und Unterschiede nicht als Defizite, sondern die verschiedenen Erfahrungshintergründe als Vorteil zu verstehen. Neben den Kerndimensionen von Diversity im AGG werden im Diversity Managment der Stadt noch weitere individuelle Dimensionen wie etwa Einkommen, Familienstand oder Elternschaft betrachtet, um diesbezügliche Benachteiligungen zu verdeutlichen und zu vermeiden. Unser Ziel ist, dass Frauen in der Verwaltung, insbesondere in Führungsfunktionen, in gleichem Umfang vertreten sind wie Männer. In den letzten Jahren konnte der Frauenanteil in höheren Besoldungsgruppen kontinuierlich gesteigert werden. Auch gilt es, die interkulturelle Öffnung der Verwaltung kontinuierlich zu erweitern und durch gezielte Fortbildung die interkulturelle Kompetenz von Führungskräften zu stärken und die Einstellungen von jungen Menschen mit Migrationsanteil zu erhöhen. Im Rahmen der o.g. Kampagne konnte der Ausbildungsanteil auf 20 % gesteigert werden. Bewusstseinsstärkung und mehr Offenheit sind Ziel des Bereichs Sexuelle Orientierung/Identität – der hierzu im Jahr 2017 beschlossene Aktionsplan war ein wichtiger Schritt. In Folge der gesetzlichen Einführung der Option „divers“ verwendet die FHH in ihren Stellenausschreibungen den Zusatz „m/d/w“. Es gilt, eine diskriminierungsfreie, aber gendersensible und migrationsfreundliche Personalpolitik zu betreiben, welche die Förderung von Bewerbungen von Frauen und Männer in unterrepräsentierten Arbeitsbereichen beinhaltet, ebenso wie Bewerbungen von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen seiner Diversity-Strategie hat sich der Senat daher nach erfolgter Prüfung bewusst gegen anonymisierte Bewerbungsverfahren entschieden.

Durch verschiedene Maßnahmen, wie etwa der der erfolgreichen Kampagne zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung „Wir sind Hamburg! – Bist Du dabei? konnte der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Migrationshintergrund Stück für Stück gesteigert werden. Diesen Ansatz möchten wir weiterführen und wo möglich um weitere Diversity-Dimensionen erweitern. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit der Verwaltung eine Diversity-Mainstreaming-Strategie erarbeiten, die eine fortlaufende Überprüfung von Verwaltungsprozessen und – dort wo sie sinnvoll einsetzbar sind – auch weitergehende Maßnahmen wie anonymisierte Bewerbungsverfahren enthält.

Als kleine Oppositionspartei haben wir bisher noch nicht die Kapazitäten gehabt, um ein umfangreiches Diversity Mainstreaming Konzept zu entwickeln. Anonymisierte Bewerbungsverfahren werden von uns begrüßt, da sie zumindest in der ersten Phase eines Personalauswahlverfahrens zu mehr Chancengleichheit beitragen.

Die Landesverwaltung muss in Bezug auf Diversity Management Chancengerechtigkeit sicherstellen. Wobei wir Einstellungen oder Beförderungen aufgrund fester Quoten grundsätzlich ablehnen. Diversity bedeutetet für uns die Anerkennung, Respektierung und Wertschätzung aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, ihrem Lebensalter, ihrer physischen oder psychischen Fähigkeiten oder anderer Merkmale. Die Vielfalt aus allen Menschen mit ihren Stärken und Schwächen macht unser Land einzigartig. Diese Vielfalt sollte sich auch in den Ministerien widerspiegeln. Diskriminierungen im Bewerbungsprozess wollen wir abbauen, wobei wir anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht für zielführend halten. Ebenso oft, wie es aufgrund von Vorurteilen ungerechtfertigte Ablehnungen gibt, stellen weitsichtige Vorgesetzte Menschen „trotz“ ihrer persönlichen Umstände ein, um Chancen zu bieten. Wir bauen hier auf eine Sensibilisierung von Führungskräften für die Gefahr der Diskriminierung und entsprechende Fortbildungen. Darüber hinaus wollen wir mit einem umfangreichen Personalentwicklungskonzept dafür sorgen, dass Führungsarbeit in der Verwaltung moderner und zeitgemäßer wird. Dazu zählt auch die individuelle Arbeit mit den Mitarbeitern und situative Führungskompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele von Täter*innen Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Hamburg einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Laufe der Jahre hat sich die personelle Besetzung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft verändert. Insbesondere der Frauenanteil ist so stark gestiegen, dass das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen ist. Durch die Einstellungsoffensive der letzten Jahre ist das Personal an den Gerichten im Durchschnitt auch jünger geworden. Bei der Auswahlentscheidung stehen die zuvor in der Ausbildung erbrachten Leistungen im Mittelpunkt und vor allem danach bestimmt sich die Zusammensetzung des Personals an den Gerichten. Für unsere Richter/innen gehört die Teilnahme an Fortbildung zum Selbstverständnis. Zusätzlich haben wir in Hamburg im Richtergesetz eine Fortbildungspflicht für Richter/innen normiert. Das dient der Sicherung der Qualität unserer Justiz. Das stadteigene Fortbildungsangebot wird fortlaufend aktuellen Bedarfen angepasst. Beispielsweise für den Bereich des Familienrechts wird derzeit ein Fachkonzept Familienrecht entwickelt, das einen ganzheitlichen Ansatz und keinen rein juristischen Ansatz verfolgt. An den Hochschulen hat sich im Bereich der Schlüsselkompetenzen ein sehr breites Angebot etabliert, das beispielsweise auch Diversity-Kompetenz und Gender-Aspekte berücksichtigt. Hier haben sich die Hochschulen wesentlich weiterentwickelt. Davon profitieren die Studierenden auch in ihrem späteren Beruf. Die Justiz ist unabhängig. Urteile der Gerichte und damit auch der Strafgerichtsbarkeit sind individuelle und sensible Angelegenheiten. Zudem ist es uns wichtig, dass die Justiz arbeitsfähig ist, möglichst schnell entscheidet und damit für Rechtssicherheit sorgt. Daher werden wir sie nicht mit zusätzlichen justizfernen Aufgaben betrauen. Die Auswertung von Urteilen und die denkbaren Schlüsse, die man daraus ziehen kann ist eine Aufgabe der Wissenschaft.

Wer Richter*in oder Staatsanwält*in werden möchte, muss überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten nachweisen können. Von Nachwuchskräften für den höheren Justizdienst werden u.a. aber auch besondere Aufgeschlossenheit und Flexibilität erwartet. Wichtig ist das Verständnis für soziale Belange sowie Einfühlungsvermögen. Es geht nicht nur um Examensnoten, sondern um Fähigkeiten, Recht in einer vielfältigen Gesellschaft zu sprechen.
Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund sind fester Bestandteil der Hamburger Justiz. In der Fortbildung spielt der Umgang und Kommunikation mit Menschen eine wichtige Rolle. Dazu gehören auch Fortbildungen, die die interkulturelle Kompetenz stärken.
Bei der Strafzumessung spielen auch rassistische oder menschenverachtende Beweggründe für die Tat eine Rolle. Dazu kommen weitere Faktoren wie z.B. ob der/die Täter*in sein Handeln bereut. Diese Umstände werden von den Strafrichter*innen abgewogen und sind die Grundlage für die sogenannte Rechtsfolgenentscheidung. Das Gericht muss in seinem schriftlichen Urteil die Umstände anführen, die zum entsprechenden Strafmaß geführt haben. Eine Auflistung aller strafzumessungsrelevanten Umstände ist nicht erforderlich. Bei den sogenannten „abgekürzten Urteilen“, die rechtlich möglich sind, finden sich oft keine Begründungen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, Prozessverläufe zu dokumentieren und das Strafmaß zu evaluieren.

In der Tat rekrutiert sich die Richter*innenschaft aus einer soziodemographisch relativ homogenen Gruppe. In Hamburg steht in den kommenden Jahren eine Pensionierungswelle bevor, die Neueinstellungen erforderlich machen wird. Das Bewerbungsverfahren sollte dabei derart geöffnet werden, dass interkulturelle und soziale Kompetenzen der Bewerber*innen stärker als bisher als besondere Qualifikation für die Richter*innenschaft verstanden werden sollten.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass rassistische, antisemitische, antiziganistische oder homophobe Beweggründe von Täter*innen oftmals nicht oder nur unzureichend im Strafverfahren berücksichtigt werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass im Jurastudium, im Referendariat und im Rahmen der Weiterbildung von Richter*innen die Themen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verankert werden. Gegenstand soll dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit stereotypen und diskriminierenden Vorstellungen von Kriminalität sein. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung des § 46 Abs.2 StGB ist sinnvoll und kann dabei helfen, mögliche Schwachstellen der justiziellen Arbeit beim Erkennen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Tatmotivation offenzulegen und ihnen effektiv durch Schulungen u.ä. begegnen zu können.

1.: Die FDP ist generell eine Partei, die sich für Chancengleichheit einsetzt. So forderten wir bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl absolute Chancengleichheit für Männer und Frauen und das Schaffen von Bedingungen, die einen Zugang zu jedem gewünschten Arbeitsplatz ermöglichen (siehe Forderung 84-1 aus dem Bundestagswahlprogramm). Diese Haltung gilt gleichermaßen für den Zugang zur Justiz, wo wir stetig für Modernisierungen kämpfen, die einen Zugang zu entsprechenden Stellen für jeden ermöglichen.
2.: Die FDP Hamburg setzt sich stetig für fachbezogene Fortbildungskonzepte der Richterinnen und Richter ein, wobei wir im Konkreten einen größeren Grad an Spezialisierung fordern (siehe dazu bspw. FDP-Antrag im Bundestag zur Modernisierung der ZPO). Außerdem setzen wir uns für mehr Stellen in der Justiz ein. Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass alle Richterinnen und Richter in ihrem jeweiligen Gebiet fachspezifischer arbeiten können und mehr Zeit und Energie auf den Einzelfall verwenden können.
3: Die FDP setzt sich stets dafür ein, die Justiz transparent zu gestalten, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Die Überwachung der Einhaltung bestimmter prozessrechtlicher Normen obliegt indes dem gerichtlichen Instanzenzug. Ob die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 StGB gewahrt werden ist aus unserer Sicht eine rechtliche, der Judikative zuzuordnende und keine politische Frage, so dass hier keine konkreten Maßnahmen unsererseits vorgesehen sind.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und / oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
  3. Werden Sie die Finanzierung der Angebote fortsetzen und ausweiten, die eine Beratung und Begleitung von Kulturbetrieben mit dem Ziel einer vielfaltssensiblen Organisationsentwicklung zum Inhalt haben?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen mehr Diversität in Kunst- und Kulturbetrieben unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Künstler*innen mit Diskriminierungserfahrung, Behinderung oder psychischer Erkrankung. Hierfür setzen wir Mittel für Projekte und Strukturprogramme ein, zu denen z. B. ARTplus von EUCREA e.V. und KULTUR PLUS von Stadtkultur Hamburg e.V. / Agentur Grauwert gehören. Auch gibt es gezielte Förderungen für Projekte der freien Szene, die interkulturelle Themen fokussieren bzw. von Künstler*innen mit Migrationshintergrund umgesetzt werden, die häufig Diskriminierungserfahrungen machen mussten. Viele der geförderten Theaterstücke, Musikabende und Filme befassen sich mit diesen Erfahrungen. Darüber hinaus werden spartenübergreifende Festivals gefördert.
Wir befürworten die Fortsetzung von Inklusionsworkshops in den Kultureinrichtungen. Auch der Round Table „Barrierefreie Kulturstätten“ ist ein gutes Instrument, das Kultureinrichtungen mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zusammenbringt, um zu sensibilisieren, den Austausch hinsichtlich der Bedarfe zu fördern und Beratung einzuholen. Qualifizierungsprogramme für die vielfaltssensible Öffnung von Kulturinstitutionen müssen weiter entwickelt werden, wie z.B. das Programm „in:szene“ der W3, über das Mitarbeiter*innen in den Bereichen Personal, Publikum und Programm geschult werden, um die Diversifizierung der Häuser voran zu bringen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass für Inklusion und für Interkultur Fördertöpfe im Haushalt verankert sind. Eine Ausweitung der Förderung und ggf. die Einrichtung zusätzlicher Fonds für inklusive und interkulturelle Projekte zur Stärkung der Diversität im Kunst- und Kulturbetrieb ist uns wichtig. Ganz besonders liegt uns die Fortsetzung des Projekts INTRO am Herzen.

Für uns Grüne ist die Unabhängigkeit der Kultur von staatlicher und kommerzieller Bevormundung selbstverständlich. Klar ist aber auch: Über die Kultur können wir unser gesellschaftliches Miteinander aktiv gemeinsam gestalten. Wir wollen deshalb weiter in Kulturinstitutionen investieren, die besonders dafür geeignet sind, Barrieren abzubauen und möglichst viele Menschen aus verschiedenen Milieus zusammenzubringen. Wir befürworten daher eine auch spezielle Förderung von Künstler*innen mit Migrationshintergrund, Projekten und Kulturorten, die transkulturelle Kompetenzen und interkulturelle Begegnungen fördern. Ein gut ausgestatteter Kulturhaushalt ist dafür die Voraussetzung. Im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung möchten wir daher (wie auch in den letzten beiden Haushalten) für einen weiteren Aufwuchs des Kulturbudgets sorgen. Besonders wichtig ist uns dabei die Förderung von Stadtteilkulturzentren und Bürger*innenhäusern, denn als niedrigschwellige Kulturinstitutionen spielen sie eine besondere Rolle in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich-kultureller Vielfalt. Ebenso wie die Öffentlichen Bücherhallen, für deren Unterstützung wir uns ebenfalls stark machen, bieten sie entsprechende Angebote von und für marginalisierte Bevölkerungsgruppen und werden damit zu Begegnungsorten. Spielstätten und Museen, die sich explizit um eine Ausweitung ihrer interkulturellen Angebots bemühen, möchten wir ebenfalls fördern.

Mit unserem Vorschlag einen Diversitätsfonds und eine Servicestelle Diversitätsentwicklung einzurichten, orientieren wir uns an den Handlungsansätzen der Organisation ‚Citizens For Europe‘. Die bestehende Hamburger Projektförderung, die Fördermittel aus den Mittel der Kultur- und Tourismustaxe und dem Elbkulturfonds sollen weiterhin zur Verfügung stehen. Wir brauchen Regelförderstrukturen, die über ein Rahmenkonzept Diversitätsentwicklung, im Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Strukturen und Verbänden, zu gestalten sind. Für den Haushalt 2021/2022 muss der Finanzierungsbedarf für mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Diversitätsentwicklung ermittelt und entsprechend veranschlagt werden.
Entsprechend der Charta der Vielfalt halten wir die klare Selbstverpflichtung zur Förderung von Vielfalt durch die Leitung der öffentlichen Verwaltung und Einrichtungen für eine Voraussetzung, um glaubwürdig Diversitätsentwicklung voranzutreiben. Dafür gilt es gemeinsam mit den Kultureinrichtungen ein Leitbild für die Förderung von Vielfalt zu entwickeln, das als Selbstverpflichtung in gegenseitig verbindliche Zielvereinbarungen einfließt und die strategische Planung und Umsetzung von Maßnahmen bestimmt. Für Steuerung und Monitoring gilt es Forschung über Zielgruppen und Zugangsbarrieren zu nutzen. Die Berufung der Leitung von Kultureinrichtungen und die Besetzung von Gremien ist unter Diversitäts- und Gleichstellungskritierien vorzunehmen.
Wir wollen Beratungs- und Begleitstrukturen nicht nur verstetigen, sondern ausbauen. Es braucht ein Finanzierungsprogramm für Diversitätsfördermittel und als koordinierende Stelle muss eine „Servicestelle Diversitätsentwicklung“ neu gegründet werden. Um Ausschlussmechanismen und Zugangsbarrieren zu analysieren, braucht es spartenübergreifend Erkenntnisse aus der BesucherInnenforschung, oder ‚NichtnutzerInnen-Studien‘. Entsprechende Maßnahmen zum BesucherInnenmonitoring sind zu finanzieren.

1. Ja. Dies geschieht bereits jetzt und wird entsprechend weitergeführt.
2. Ein staatlicher Eingriff in die Selbstorganisation und die inhaltliche Planung der Kultureinrichtungen ist nicht vorgesehen oder zielführend.
3. Wie auch bei Frage 1 ist eine Weiterführung vorgesehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diversität im Kulturbereich erhöhen

Oft sind marginalisierten Bevölkerungsgruppen im Kulturbereich prekär beschäftigt und werden für Produktionen wie Theaterstücke nur temporär gebucht. Betroffene bemängeln, dass ihre Expertise genutzt wird, ohne dass eine längerfristige berufliche Perspektive geschaffen wird.

  1. Wie werden Sie fördern, dass Institutionen des Hamburger Kulturbetriebs zukünftig qualifiziert sind, um die Diversifizierung Ihrer Einrichtungen diskriminierungsbewusst voranzutreiben?
  2. Welche Mittel werden Sie zur Verfügung stellen, um das hierfür erforderliche Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu garantieren und weiterzuentwickeln?
  3. In welcher Form sehen Sie vor, Diversity- und Antidiskriminierungsansätze bereits als Teil der Ausbildungen im Kulturbereich, unter anderem an Universitäten und Hochschulen, zu etablieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Siehe wie Antwort 1.(erster Block): Wir befürworten die Fortsetzung von Inklusionsworkshops in den Kultureinrichtungen. Auch der Round Table „Barrierefreie Kulturstätten“ ist ein gutes Instrument, das Kultureinrichtungen mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zusammenbringt, um zu sensibilisieren, den Austausch hinsichtlich der Bedarfe zu fördern und Beratung einzuholen. Qualifizierungsprogramme für die vielfaltssensible Öffnung von Kulturinstitutionen müssen weiter entwickelt werden, wie z.B. das Programm „in:szene“ der W3, über das Mitarbeiter*innen in den Bereichen Personal, Publikum und Programm geschult werden, um die Diversifizierung der Häuser voran zu bringen.Wir setzen uns dafür ein, dass die Mittel für die Angebote der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten bleiben und zudem erhöht werden.
Es gibt bereits einen engen Austausch des Fachbereichs inklusive Kulturprojekte und der Hochschule für Musik und Theater sowie der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg hinsichtlich der Studierenden und der Lerninhalte.

Wir Grüne wollen die vielfältige Kulturszene in Hamburg stärken, indem wir für alle Kulturschaffenden gute Rahmenbedingungen schaffen. Das bedeutet für uns, dass wir unter anderem Fördermöglichkeiten, Beratung und Vernetzungsangebote unterstützen möchten – vor allem auch faire Arbeitsverhältnisse und auskömmliche Entgelte.
Schon jetzt sind viele Kulturinstitutionen sensibilisiert für die Diversifizierung ihres Publikums bzw. der Besucher*innen und der entsprechenden Erwartungshaltungen. Museen haben z.B. Angebote für Besucher*innen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und Erfahrungshorizonten und bieten Programme in vielen Sprachen an. Wir befürworten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Kulturinstitutionen, die die Themen Diversität und Antidiskriminierung vermitteln, damit sie Eingang in die konzeptionelle Umsetzung der Kulturinstitutionen finden. Ideal ist die Vermittlung der Bedürfnisse einer diversifizierten Gesellschaft bereits in der Ausbildung. Das gilt natürlich auch für den Kulturbereich, Anknüpfungspunkte sind hier z.B. Migration oder Inklusion. Viele Curricula an den Hochschulen befassen sich bereits mit dem Thema Diversität. Wir befürworten, dass Diversität in allen Studiengängen Teil der Lehrveranstaltungen wird.

Eine vielfaltssensible Öffnung beinhaltet immer auch eine Diskriminierungssensibilisierung der Institution. Hierbei sollen geförderte Kultureinrichtungen durch professionelle begleitet und unterstützt werden. Als koordinierende und beratende Stelle bietet sich hier die „Servicestelle Diversitätsentwicklung“ an. In diesem Kontext kann die Stadt übrigens sehr profitieren von den Erkenntnissen des Projektes „Orte der Vielfalt“, das die W3 durchgeführt hat.
Für kurzfristig zu realisierende Maßnahmen sind im Jahr 2020 Mittel aus dem laufenden Haushalt aufzubringen. Für den Haushalt 2021/2022 muss der Finanzierungsbedarf für mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Diversitätsentwicklung ermittelt und entsprechend veranschlagt werden.
In den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen ist die Weiterentwicklung des Diversity Managements und Gender Mainstreamings verankert. Trotzdem gilt auch hier, dass die Vielfalt der Hamburger Stadtgesellschaft im Personalbereich, im (inhaltlichen) Angebot und unter den Studierenden noch nicht ausreichend repräsentiert ist. Vielfaltssensible Orientierung sollte als eine prioritäre Querschnittsaufgabe im Leitbild der Hochschulen verankert werden. Einen guten Ansatz hat die Hochschule für Musik und Theater mit dem Prozess „Diversity can inspire“ und der ‚Steuerungsgruppe Diversity‘. Die Etablierung fester Arbeitsgruppen zum Thema Diversity hat sich als sehr sinnvoll erwiesen. Es sollte niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen und -Angebote für von Diskriminierung Betroffene gibt, und dass hausintern regelmäßige sensibilisierende Fort- und Weiterbildungen ermöglicht werden. Vielfaltssensible Orientierung und Diskriminierungssensibilität sollten Teil der Ausbildung und Lehre sein. Angebote diversitätssensibler künstlerischer Bildung für Kunst und Theatertpädagog*innen sollen ausgeweitet werden.

1. Wir trauen den Hamburger Kultureinrichtungen einen guten Umgang mit dem Thema Vielfalt zu.
2. Ein diesbezüglicher Förderaufwand wurde uns bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus den Einrichtungen bestätigt.
3. Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden. Diesbezügliche Änderungsvorschläge müsste in unter Federführung der Hochschulen diskutiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Innerparteiliche Teilhabe

Personengruppen, die von Diskriminierung betroffen sind, sind in politischen Entscheidungsprozessen oftmals unterrepräsentiert. Ausschlussmechanismen werden dabei teilweise bereits beim Zugang zu Informationen und zu Veranstaltungen wirksam. Sie zeigen sich aber vor allem bei der Partizipation in Parteien sowie in der Vergabe von Mandaten und hauptamtlichen Positionen innerhalb der Partei.

  1. Wie stellen Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit, Ihren Entscheidungsfindungsprozessen und Abläufen sowie in Ihrer Personalstruktur Zugang und Teilhabe für alle Menschen sicher?
  2. Welche Personengruppen rücken Sie dabei ins Zentrum Ihrer Bemühungen?
  3. Wo nehmen Sie noch Lücken in der Partizipation wahr?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

1. Bei unseren Veröffentlichungen berücksichtigen wir sowohl Neue Medien als auch traditionelle Formen der Information (Briefe, Parteizeitung). Bei der Entscheidungsfindung können alle Mitglieder mitwirken: Satzungsgemäß sind regelmäßige Mitgliederversammlungen in unseren Gremien vorgesehen. In den letzten Jahren sind neue Formen der Partizipation hinzugekommen, die die klassische Gremienarbeit ergänzen, z.B. durch die Erprobung der Parteiarbeit in digitalen Ortsvereinen. Bei Veranstaltungen wird Barrierefreiheit immer mitgedacht.
2. Bereits vor Jahren haben wir feste Strukturen und Beteiligungsmöglichkeiten für Personengruppen eingerichtet, die von Diskriminierung bedroht sind, z.B. SPDqueer und Selbst Aktiv (Menschen mit Behinderung).
3. Die Barrierefreiheit unserer Homepage (z.B. durch Hörangebote von Texten) können wir noch verbessern.

Wir GRÜNE ergreifen fortlaufend zahlreiche Maßnahmen, um allen Menschen die gleichberechtigte Mitwirkung an unseren Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. So sorgen wir beispielsweise für barrierefreie Zugänge zu unseren Veranstaltungen und organisieren bei Bedarf Kinderbetreuung oder Gebärdendolmetscher. Ebenso veröffentlichen wir wichtige Dokumente wie unser Regierungsprogramm auch in einfacher oder leichter Sprache, um sie mehr Menschen zugänglich zu machen.
Alle Mitglieder können an der Arbeit unserer zahlreichen Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) mitwirken, von denen sich mehrere direkt mit der Gleichstellung von mit Diskriminierung konfrontierten Personengruppen beschäftigen – etwa die LAG Frauenpolitik, die LAG Queer-Grün oder die LAG Migration und Flucht.
Darüber hinaus ist für uns die Quote das entscheidende Instrument, um Frauen und Männer in politischen Prozessen zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. Bei Listenaufstellungen sind alle ungeraden Plätze Frauen vorbehalten, Platz 1 ist also immer weiblich besetzt. Mit unserer Forderung nach einem Paritégesetz wollen wir zudem dafür sorgen, dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen bei Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen auch parteiübergreifend abgebaut wird.

Oft sind es diejenigen, die am meisten unter der herrschenden Politik leiden, die keine Möglichkeit zur Partizipation haben. Dabei wären gerade ihre Erfahrungen und Perspektiven für einen sozial gerechten Wandel vonnöten. Politische Teilhabe muss allen Menschen gleichermaßen offen stehen.
Wir haben deshalb diverse Arbeitsgemeinschaften die gerade darauf abzielen das Wissen und die Bedürfnisse von diskriminierten Personengruppen einzubinden (Migration und Flucht, Senior*innen, Feminismus, Queer, Arbeit und Armut, Behinderungen).
In der Öffentlichkeitsarbeit verwenden wir selbstverständlich eine geschlechtergerechte Sprache, wir achten auf barrierefreie Büro- und Veranstaltungsorte und bieten in der Regel Gebärdendolmetschung an. Unser Anspruch ist es eigene Gremien und Wahllisten geschlechterparitätisch zu besetzen. Aktuelle beteiligen wir uns zudem an einem interfraktionellen Antrag für ein Hamburgisches Parité-Gesetz.
Trotz aktiver Gegenmaßnahmen können wir strukturelle Diskriminierungen natürlich nicht komplett auflösen. Als lernende Partei sind wir immer offen für Verbesserungsvorschläge.

Wir Freien Demokraten sind offen für alle Menschen, die an der liberalen Idee mitwirken wollen. Dabei werden weder Gruppen bevorzugt noch benachteiligt. Wir bemühen uns, wo möglich, Veranstaltungen und Treffen so barrierefrei wie möglich zu gestalten und gehen vor allem individuell auf besondere Herausforderungen ein. Lediglich die Partizipation bildungsferner Schichten ist bei uns unterrepräsentiert.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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