Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen. Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
- Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Hamburg unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die SPD ist dafür, den Gewaltschutz migrierter Frauen uneingeschränkt zu gewährleisten. |
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Deutschland hat 2017 die Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert und sich damit zu deren Umsetzung verpflichtet. Besonders die Bundesländer und Kommunen sind hierbei gefragt. Unter Rot-Grün hat sich Hamburg im Bund maßgeblich für die schnelle Ratifizierung der Istanbul-Konvention stark gemacht. Wir haben uns mit einer Bundesratsinitiative für Nein heißt-Nein – also eine Reform des Sexualstrafrechts – eingesetzt. Wir haben unsere Beratungsstellen ausgebaut, Staatsanwaltschaften gestärkt und schaffen ein neues Frauenhaus, denn die gesamtgesellschaftlichen Debatten der letzten Jahre haben zu mehr Sensibilisierung und einem höheren Unrechtsbewusstsein geführt. Auch in Hamburg steigen die Fallzahlen – und das Dunkelfeld wird kleiner, denn es gibt in der Fachdiskussion Einigkeit, dass nicht die Gewalt zunimmt, sondern dass mehr Taten angezeigt werden. Das ist eine positive Entwicklung. Das Ziel bleibt aber: Alle Frauen müssen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, brauchen schnelle Beratung und müssen sich auf einen starken Rechtsstaat verlassen können. Die Sanierung der bestehenden Frauenhäuser und damit auch der barrierefreie Ausbau sind ebenso wichtig für einen effektiven Opferschutz. Die Gewaltspiralen können wir auflösen, wenn wir noch stärker präventiv tätig werden. Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir mit „comMIT!ment“ und „StoP“ zwei neue, erfolgreiche Präventionsprojekte auf den Weg gebracht und unterstützt. Diesen Weg wollen wir weitergehen. |
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Alle von Gewalt betroffenen Frauen* und ihre Kinder müssen sich auf ein funktionierendes Schutz-und Hilfesystem verlassen können. Die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus ist ein zusätzliches Hemmnis für Frauen*, um sich aus gewaltvollen Beziehungen zu befreien. |
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1. Ja, dafür werden wir uns einsetzen. Der Landesparteitag der FDP Hamburg hat sich kürzlich in seinem Wahlprogramm dafür ausgesprochen „für Betroffene aus Drittstaaten ein von der Ehedauer unabhängiges Aufenthaltsrecht“ zu schaffen und fordert „die Rücknahme des Vorbehalts bei der Istanbul-Konvention“. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |