[Sassy_Social_Share]

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantiert die allseitige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung (und chronischer Erkrankung) am Leben in der Gesellschaft. Dies betrifft sowohl die Freie und Hansestadt Hamburg mit ihren Fachbehörden und ihrer Verwaltung als auch die kommunalen Einrichtungen.

  1. Wie werden Sie die praktische Umsetzung der UN-BRK in Hamburg vorantreiben?
  2. Wie werden Sie die Betroffenen, insbesondere deren Vereinigungen, in die Erarbeitung Ihrer Lösungskonzepte einbeziehen?
  3. Werden Sie die Vereinigungen der Betroffenen bei der Standpunktbildung und Mitwirkung an der Umsetzung der erarbeiteten Lösungsansätze angemessen unterstützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD setzt sich für die Umsetzung der UN-BRK ein und hat dafür gesorgt, dass es in Hamburg als einem der ersten Bundesländer einen Landesaktionsplan mit vielen Maßnahmen zur Umsetzung gibt.
Die Betroffenen und Verbände haben wir als Expertinnen und Experten in eigener Sache einbezogen. Der Landesaktionsplan wird weiterhin konsequent umgesetzt. Die Stelle des Senatskoordinators bzw. der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung wird als zukünftig hauptamtliche Stelle an der Spitze des Inklusionsbüros gestärkt.
Die Fortschreibung des Landesaktionsplans wurde auf Initiative der SPD in allen Fachausschüssen der Hamburgischen Bürgerschaft beraten. Die darin enthaltenen Maßnahmen sollen weiterverfolgt und weiterentwickelt werden. Die Interessenverbände der Menschen mit Behinderung werden dabei beteiligt.

Wir GRÜNEN wollen Inklusionsbedarfe in allen Politikbereichen von Beginn an mitdenken und mitplanen. Wichtige Unterstützer*innen können dabei die bezirklichen Inklusionsbeiräte sein, die wir noch besser in ihrer Arbeit unterstützen wollen. Die von Bundesrat und Bundestag ratifizierte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss endlich auch in Deutschland vollständig umgesetzt werden. In Hamburg sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, als wir 2018 das Wahlrecht geändert haben. Seitdem dürfen Menschen, die dauerhaft voll betreut werden, bei Wahlen in Hamburg auch endlich ihre Stimme abgegeben. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass alle Menschen barrierefrei an Wahlen teilnehmen können – dies gilt auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Im Rahmen der Novellierung des Gleichstellungsgesetzes planen wir eine Stärkung der Vertretungsrechte und der Rolle der Senatskoordinatorin. Die Umsetzung des BTHG werden wir kritisch und konstruktiv begleiten, so dass die Rechte der Menschen mit Behinderung vollumfänglich Anerkennung finden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte. Gleiche Rechte und gerechte Teilhabe für alle Menschen – gehören zu 100 Prozent umgesetzt. Was so selbstverständlich klingt, stellt eine große Herausforderung dar und muss im Detail ausbuchstabiert werden. Dies geschieht mit dem Landesaktionsplan, den wir stetig weiterentwickeln. Im Geiste der UN-BRK und der Inklusion ist es wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung als die Expertinnen und Experten anerkennen, die sie sind. Deswegen ist es zum Beispiel so wichtig, dass das „Kompetenzzentrum Barrierefreiheit“ in Trägerschaft der Betroffenenverbände entsteht.

Wir setzen uns schon seit langer Zeit für vollständige Inklusion ein, insbesondere in unserer sehr aktiven „Landesarbeitsgemeinschaft Inklusion“. Der momentane Schwerpunkt in unserer parlamentarischen Arbeit liegt dabei auf der Bildungspolitik. Mit zahlreichen Anfragen hat unsere Fraktion die Defizite in Hamburg offengelegt, z.B. die Tatsache, dass die Stadtteilschulen die Aufgabe der Inklusion allein stemmen, während die Gymnasien sie weiterhin ignorieren. Mit Anträgen fordern wir immer wieder konkrete Schritte zur Umsetzung der Inklusion. Zuletzt haben wir im November nach langer Vorarbeit mit Betroffenen, Verbänden und Bildungsforscher_innen einen Entwurf für ein inklusives Schulgesetz vorgelegt, das ausdrücklich auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention angelegt ist (vgl. www.linksfraktion-hamburg.de/schulgesetz). Diesen Gesetzentwurf werden wir nach der Wahl in die Hamburgische Bürgerschaft einbringen.
Wie bisher schon werden wir eng sowohl mit engagierten Einzelpersonen als auch mit Verbänden und Interessenvertretungen zusammenarbeiten. So haben wir bspw. immer wieder Anliegen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg mit Anfragen an den Senat, durch Vermittlung von Pressekontakten oder aufeinander abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Wir werden auch in Zukunft sowohl ansprechbar sein als auch selbst Kontakt, Gespräch und Rat suchen.
Ja, selbstverständlich. Zum einen sind wir als Oppositionspartei grundsätzlich auf Bündnisparter_innen angewiesen. Zum anderen ist es zentraler Ansatz der Partei Die Linke, nicht Stellvertreterpolitik zu machen, sondern außerparlamentarisches Engagement und insb. Selbstorganisation aktiv zu fördern und zu unterstützen.

1. Wir werden die praktische Umsetzung der UN-BRK kritisch begleiten. Wir achten dabei besonders auf das Feedback der Fachverbände und der Betroffenen. In regelmäßigen Abständen werden wir die Umsetzungsstände, beispielsweise mittels ‚Kleiner Schriftlicher Anfrage‘ an den Senat, erfragen. Im Parlament sowie in den Fachausschüssen werden wir uns weiter konsequent für die praktische Umsetzung der UN-BRK in Hamburg einsetzen.
2. Für die Betroffenen und deren Vereinigungen haben wir stets ein offenes Ohr. Fragen und Problemstellungen tragen wir gerne an den Senat weiter. Bei der Erarbeitung von Lösungskonzepten stehen die Betroffenen für uns im Mittelpunkt. Deren Feedback nehmen wir gerne in die Lösungskonzepte auf.
3. Ja, wir unterstützen die Vereinigungen der Betroffenen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht
[Sassy_Social_Share]

Inklusion und Bildungsgerechtigkeit

Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.

  1. Inwiefern planen Sie, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
  2. Inwiefern planen Sie, das Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
  3. Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
  4. Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Hamburgs Schulgesetz baut auf den Grundsätzen des Grundgesetzes auf und insofern ist das Recht auf Gleichbehandlung schon umgesetzt und wird an verschiedenen Stellen erwähnt.
Seit 2011 haben wir eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um den Bildungserfolg für alle Kinder sicherzustellen. Dies fängt bei der frühkindlichen Bildung an. Dazu gehört neben einer guten Fachkraft-Kind-Relation auch der zielgerichtete Ausbau unserer frühkindlichen Sprachförderangebote. Wir wollen hierzu die Kooperationen von Grundschulen mit Kitas vor allem in den Stadtteilen ausweiten, in denen es einen überdurchschnittlichen Sprachförderbedarf gibt. Darüber hinaus haben wir seit 2011 dafür gesorgt, dass alle Hamburger Schulen ihren Schülerinnen und Schülern eine kostenlose und qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung bieten. Mit den zusätzlichen Ganztagsangeboten haben Kinder und Jugendliche mehr Zeit zum Lernen, die wir künftig stärker für zusätzliche Lernangebote und Hilfe bei den Schulaufgaben nutzen werden. Um Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besser zu unterstützen, werden wir künftig allen Grundschulen mindestens eine volle Stelle für eine Schulbegleitung zuweisen. Darüber hinaus werden wir die Zahl der zusätzlichen Lehrkräfte für die Förderung förderbedürftiger Kinder Schritt für Schritt um wenigstens 200 Stellen erhöhen. Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen haben besonders anspruchsvolle pädagogische Aufgaben. Deshalb bekommen diese Schulen schon jetzt deutlich mehr Lehrkräfte, um mehr Förderstunden, kleinere Klassen und eine nachhaltige Schulqualitätsentwicklung zu organisieren. Dieses Unterstützungsprogramm wollen wir weiter ausbauen. Zusätzlich wollen wir das Schulessen in diesen Schulen für alle Kinder kostenlos anbieten.

§ 1 des Schulgesetzes besagt: „Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung. Das Recht auf schulische Bildung und Erziehung wird durch ein Schulwesen gewährleistet, das nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten und zu unterhalten ist.“
Damit der Bildungserfolg vom sozialen Hintergrund abgekoppelt wird, ist auch unser politisches Ziel. Aus unserer Sicht bieten die Stadtteilschulen hier großartige Arbeit, denn sie sind für alle Kinder da. Eine Gymnasialempfehlung sehen wir kritisch, weil ihre Aussagekraft begrenzt ist und viele Gymnasien anders ausgerichtet sind. Sinnvoller finden wir die konkrete Arbeit an den Schulen, die binnendifferenziert auf jedes Kind eingehen kann – entsprechend ihrer Möglichkeiten bis zum Abitur.

Unsere Vorstellung einer inklusiven Schule für alle bedenkt genau die vielfältigen Trennungen und Segregationen in der heutigen Schule. Diese sollen durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechts- und der UN-Kinderrechtskonvention begegnet werden. Wir sehen in der inklusiven Schule auch einen wesentlichen Beitrag, darin, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

1. Das Hamburger Schulgesetz ist im Zusammenspiel mit geltenden Bundesgesetzen ausreichend.
2. Das Grundgesetz gilt selbstverständlich. Eine spezifischere Fassung die über das bestehende Schulgesetz hinausgeht ist nicht notwendig.
3. In der Bildung werden die Chancen sehr, sehr früh gestellt. Chancengerechtigkeit ist uns Freien Demokraten daher ein wichtiges Anliegen. Wir wollen hier sehr früh ansetzen, beispielsweise im Bereich der vorschulischen Bildung. Der Bildungsauftrag der KiTas muss ernstgenommen und das Personal hochqualitativ ausgebildet werden. Bei der Schulbildung setzen wir auf hohe Durchlässigkeit im Schulsystem, transparente und faire Notensysteme sowie einen hohen Anspruch an Unterrichtsinhalte im Zusammenspiel mit wirksamer individueller Schülerförderung (zum Beispiel im Rahmen des Förderunterrichts). So wird allen Kindern eine gute Zukunftsperspektive ermöglicht. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Stärkung aller Schulabschlüsse ein. Es darf keinen Abschluss ohne Anschluss geben.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht