Programm zur Bekämpfung von antimuslimschem Rassismus

Die Islamfeindlichkeit und der antimuslimische Rassismus nehmen zu. Von verbalen Beschimpfungen über tätliche Angriffe, insbesondere auf Mädchen und Frauen, bis hin zu Anschlägen auf Moscheen nimmt antimuslimische Gewalt auch in Hessen zu. Bisher existiert in Hessen kein spezifisches Programm zur Bekämpfung des antimuslimischen Rassismus.

Werden Sie ein Programm zur Bekämpfung des antimuslimischen Rassismus in Hessen auf den Weg bringen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Als CDU Hessen unterstützen wir alle präventiven Ansätze zur Vermeidung und Bekämpfung von Extremismus. Jeder, der sich gar nicht erst radikalisiert, ist eine Gefahr weniger. Deswegen investiert die CDU-geführte Hessische Landesregierung in Prävention und hat die Mittel für Präventionsarbeit auf 5,7 Millionen Euro gesteigert. Dieses Engagement zeigt sich unter anderem in den verschiedenen Programmen der letzten Jahre. Angefangen bei den Aktionsplänen zur Integration von Flüchtlingen, der Förderung der Integrationsarbeit im Sport bis hin zur Respekt-Kampagne arbeitet die CDU-geführte Landesregierung für ein sicheres, friedliches und tolerantes Hessen. Dazu gehören neben umfangreicher Extremismusprävention (Salafismusprävention, Kampf gegen Antisemitismus, Prävention in Schulen, Aussteigerprogramme uvm.) die gute personelle, rechtliche und sachliche Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden (inkl. des Verfassungsschutzes) und eine öffentliche, klare Positionierung gegen Has und Gewalt jeglicher Art. Die Bekämpfung des Extremismus und Rassismus ist aber nicht nur eine staatliche Aufgabe sondern eine Herausforderung, die von der Zivilgesellschaft in Hessen mit großem Einsatz und Förderung durch Land und Kommunen angegangen wird. Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte und Gewalt gegen Muslime und Moscheen sind absolut inakzeptabel. Wir werden deshalb auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um Extremismus und Rassismus jeglicher Art entschieden zu bekämpfen. Für ein weiteres Programm, das eine spezielle Erscheinungsform des Rechtsextremismus thematisieren würde, sehen wir neben den sehr erfolgreichen vorhandenen Instrumentarien und Programmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit aktuell keinen Bedarf.

Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus sind derzeit besonders aggressive und weit verbreitete Formen von Rassismus und Diskriminierung. Auch hier gilt, dass wir jegliche Form von Rassismus bzw. Diskriminierung bekämpfen werden. Unser Ansatz ist es, dass wir Vielfalt in Hessen leben wollen, egal ob jemand schwarz oder weiß, dick oder dünn, groß oder klein, gläubig oder ungläubig oder was auch immer ist. Wie bei allen Formen der Diskriminierung werden wir mit betroffenen Gruppen über geeignete Gegenstrategien intensiv reden.

Unter GRÜNER Beteiligung hat die Landesregierung die Projekte zur Demokratieförderung und Extremismusprävention mehrfach erheblich aufgestockt. Im Doppelhaushalt 2018/19 stehen für das Landesprogramm „Hessen – Aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ pro Jahr rund 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen rund eine Million Euro an Bundesmitteln. Darüber hinaus sind Beratung und politische Bildungsarbeit ein entscheidender Schlüssel auch im Kampf gegen religionsbezogene Diskriminierung. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wo solche menschen- und demokratiefeindlichen Ideologien herkommen und wie wir ihnen begegnen. Daher unterstützen wir Projekte zur Demokratieförderung, die sich auch gegen jegliche Form von Rassismus einsetzen.

Wir setzen uns aktiv gegen Rassismus ein. Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus und alle anderen Formen des Rassismus richten sich gegen ein friedliches Zusammenleben und verletzten die Würde der betroffenen Menschen. Wir wenden uns gegen alle Kräfte, die ethnische oder religiöse Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge zu Sündenböcken machen wollen. Wir wollen zivilgesellschaftliche Projekte gegen Rassismus fördern, statt sie mit Instrumenten wie der Extremismusklausel unter einen Generalverdacht zu stellen. Rassismus und die Gefahr von rechts lassen sich nur durch breite zivilgesellschaftliche Mobilisierung zurückdrängen, dafür beteiligen wir uns an breiten gesellschaftlichen Bündnissen.

Wir Freie Demokraten wenden uns gegen jede Form von Rassismus. Der Zunahme des antimuslimischen Rassismus muss die Politik durch verstärkte Maßnahmen der Integration der Flüchtlinge begegnen. Nach unserer Ansicht ist es hier insbesondere wichtig, die Sprachförderung auszuweiten und auch noch in der Ausbildung und nach Arbeitsaufnahme fortzuführen. Wenn die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt gelingt, wird dem antimuslimischen Rassismus zum Teil der Boden entzogen.
Wir sehen hier auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der Weise, dass die Kräfte, die eine von Toleranz und Akzeptanz geprägte Lebenshaltung haben, nicht schweigen, sondern überall dort, wo Rassismus offenbar wird, ihm entschieden entgegen treten.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Rassismuskritische Sensibilisierung in Bezug auf Sinti*zze und Rom*nja im Bereich Öffentlicher Dienst

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In staatlichen Behörden und Institutionen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.

Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als verpflichtende Fortbildung im öffentlichen Dienst einführen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma ist ein wichtiger Meilenstein, um jede Form von Diskriminierung von Sinti und Roma zu verhindern. Er ist klarer Ausdruck und Bekenntnis dazu, dass Sinti und Roma in unserer Gesellschaft selbstverständlich ihren Platz haben und eine Diskriminierung nicht geduldet wird.

Rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit im öffentlichen Dienst findet umfassend statt. Es gibt bereits heute ein umfangreiches Fortbildungsangebot und auch teilweise verpflichtende Schulungsmaßnahmen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen. Die Zentrale Fortbildung bietet im Jahresprogramm 2018 eine Vielzahl an Fortbildungsangeboten an, die die Umsetzung des Integrationsverständnisses der Hessischen Landesregierung und der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung unterstützen und die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von Angehörigen der Landesverwaltung in interkulturellen Arbeitssituationen erhöhen. Führungskräfte haben durch ihre Vorbildfunktion und ihre Entscheidungsmöglichkeiten großen Einfluss auf das Klima und die zukünftige Aufstellung der Landesverwaltung. Deswegen ist für die Beschäftigten, die einen Lehrgang der Führungskräfteentwicklung (FKE) absolvieren, bereits seit 2015 das Fortbildungsmodul „Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Führungsaufgabe“ bindend. Ziel ist, Führungskräfte für unterschiedliche Wahrnehmungen, kulturelle Werthaltungen und Prägungen zu sensibilisieren sowie die eigene Haltung im Umgang mit wachsender Unterschiedlichkeit und Vielfalt zu reflektieren und Vielfalt als Chance wahrzunehmen.

Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem Landesverband der Sinti und Roma und werden uns selbstverständlich an die im Staatsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen halten. Darüber hinaus streben wir an, den Einsatz der Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ an hessischen Schulen verpflichtend zu machen.

Wir setzen uns dafür ein, in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst auch die Antidiskriminierungsarbeit zu integrieren. Wir haben bereits für einige Diskriminierungsmerkmale gezielt sensibilisiert.

Ja.

Wir Freie Demokraten setzen uns bzgl. der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sowie der Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – diesbezüglich fordern wir Flexibilität, beispielsweise hinsichtlich des Anbietens von Teilzeitregelungen, Home-Office oder Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes. Dies hilft besonders auch Frauen, Vollzeit tätig sein zu können.
Darüber hinaus hat Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung keinen Platz – da wir freiheitlich denken, setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass religiöse Symbole jeglicher Art im öffentlichen Dienst nicht vorhanden sind. Wir fordern darüber hinaus, dass das Land im Bereich „Diversity“ Vorreiter ist. Hessen muss dabei nicht nur Vorbildcharakter z.B. für ein verbindlich implementiertes Diversity Management übernehmen – es ist eben auch selbst ein wichtiger Arbeitgeber. Neben der allgemeinen Verwaltung betrifft dies ausdrücklich auch die hessische Polizei.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Rassismuskritische Sensibilisierung bezüglich Sinti*zze und Rom*nja im Bereich Bildung

Rassistische Einstellungen gegen Sinti*zze und Rom*nja sind unter Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung stark verbreitet und weitgehend normalisiert. In Bildungseinrichtungen führt dieser unreflektierte Rassismus zu massiven Benachteiligungen und Diskriminierungen von Sinti*zze und Rom*nja. In Artikel 6 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen vom 22.9.2017 sind Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile festgeschrieben.

Werden Sie den Artikel 6 Absatz 2 des Staatsvertrags umsetzen, indem Sie rassismuskritische Sensibilisierungsarbeit als festen Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, Erzieher*innen und anderen Bildungsarbeiter*innen einführen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Artikel 6 Absatz 2 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, lautet: „Das Land setzt sich zusammen mit dem Landesverband dafür ein, Diskriminierung und Ausgrenzung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Ziel ist, Wissensdefizite über die Geschichte der Sinti und Roma sowie die Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus nach Möglichkeit auf allen Bildungsebenen und in Behörden abzubauen und einen Geist der Toleranz und der gegenseitigen Achtung herzustellen.“ Diese gemeinsame Aufgabe wird im schulischen Bereich durch vielfältige Projekte und Initiativen umgesetzt, beispielsweise die Lehrerhandreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“, die Berücksichtigung der Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma im Geschichts- bzw. Politik- und Wirtschaftsunterricht und der im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und der Philipps-Universität Marburg angebotenen interdisziplinären Seminare zum Thema „Geschichte und Kultur der Sinti und Roma in Deutschland“. Die Einführung einer „rassismuskritischen Sensibilisierungsarbeit als fester Bestandteil der Ausbildung von Lehrkräften, Erziehern und anderen Bildungsarbeitern“ ist ausweislich des Vertragstextes kein konstitutiver Auftrag des Staatsvertrages.

Wie unter 2.9. bereits dargestellt haben wir vor, die Handreichung „Sinti und Roma in Deutschland und die Rolle des Antiziganismus“ verpflichtend in den Unterricht einzuführen. Dies setzt natürlich voraus, dass alle Lehrkräfte entsprechend fortgebildet sind.

Wir setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, darunter auch Lehrkräfte, durch Module zur Antidiskriminierung zu erweitern, wenn nicht bereits geschehen.

Ja, unbedingt.

Wir begrüßen den Staatsvertrag und sind der Überzeugung, dass die Umsetzung der hinterlegten Zeile gemeinsam mit dem Verband der Sinti und Roma im Dialog erarbeitet werden müssen. Die von Ihnen angesprochenen Themen sind jedoch von grundsätzlicher Bedeutung und müssen vor diesem Hintergrund auch interdisziplinär angelegt sein. Es macht nach unserer Auffassung wenig Sinn, diesbezüglich gesonderte Module zu entwickeln, die nicht im Gesamtkontext gesehen werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Kolonialismusdarstellung in Lehrmaterialien

Deutschland ist und wird zukünftig in seiner gesellschaftlichen Entwicklung von Migration geprägt werden. Dies erfordert eine multiperspektive Behandlung gesellschaftlicher Entwicklung in Lehrmaterialien.

Werden Sie sich dafür einsetzen, in neuen Lehrbüchern historische Themen wie den europäischen Kolonialismus und die Beteiligung Deutschlands umfassender zu behandeln mit dem Ziel, Geschichte inkludierender zu erläutern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Fach Geschichte leistet einen Beitrag dazu, im Sinne einer historischen, politischen und kulturellen Bildung Geschichtsbewusstsein zu entwickeln. Ein kompetenzorientierter Geschichtsunterricht befähigt dabei zu einer Aufarbeitung und sinnvollen Einordnung von Faktenbeständen über Sachverhalte, Ereignisse und Personen sowie politische, ökonomische und soziale Verhältnisse. In den maßgeblichen Kerncurricula im Fach Geschichte ist die Geschichte des Kolonialismus als verbindliches Inhaltsfeld bereits verankert. So sieht beispielsweise das Kerncurriculum Hessen für die Sekundarstufe I an Gymnasien im Basisnarrativ des Epochenbezuges Neuzeit ausdrücklich auch die Themen Kolonialismus und Imperialismus vor. In der Einführungsphase der Oberstufe setzen sich die Lernenden schließlich mit den unterschiedlichen Formen interkultureller Beziehungen auseinander, einerseits hinsichtlich der jüdischen Minderheit in Europa, anderseits in Bezug auf die Begegnung Europas mit der islamischen Welt, und erkunden die europäischen Aufbrüche im Zeitalter der Reformation und der kolonialen Expansion. Themenfelder in der Qualifikationsphase umfassen unter anderem die Ursachen, Legitimation und Ziele des Imperialismus, die imperialistische Herrschaft in Afrika und Asien zwischen Eroberung, Ausbeutung und Modernisierung sowie den Widerstand der Beherrschten. Aus Sicht der CDU sind damit hinreichende Voraussetzungen für eine sachadäquate Behandlung der Thematik im Schulunterricht gegeben. Eine umfangreichere Behandlung der Kolonialzeit ist mit Blick auf eine ausgewogene und geschichtswissenschaftlich fundierte Berücksichtigung der Gesamtheit aller gleichermaßen wichtigen Themenfelder im Fach Geschichte nicht beabsichtigt.

Ja

Schulbücher spiegeln den fachwissenschaftlichen Stand des jeweiligen Schulfaches wider. Auch historische Themen und ihre Folgen für die Gegenwart sowie die gesellschaftlichen Herausforderungen und Chancen, vor denen wir heute stehen, wie beispielsweise Migration, Diversität, Fragen der Religion, Klimaschutz und Globalisierung müssen in Schulbüchern berücksichtigt werden. Dafür ist eine regelmäßige Überarbeitung der Schulbücher notwendig.

Ja!

Dem Land obliegt die Verantwortung für die Lehrplangestaltung und die Lerninhalte. Vor diesem Hintergrund sollen die genannten Aspekte in die Diskussion einfließen, wenngleich ein diesbezüglicher Änderungsbedarf bisher nicht an uns herangetragen wurde. Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, dass die Schulbuchverlage ebenfalls im Dialog diese Themen berücksichtigen werden und bewerten Maßnahmen von außerschulischen Akteuren und Institutionen, die die Verlage und Verantwortlichen einbeziehen, als positiv.

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Racial / Ethnic Profiling

„Racial / Ethnic Profiling“ steht für die Verdächtigung und Verfolgung von Menschen aufgrund sogenannter herkunftsbasierter Personenprofile durch die Polizei. Es beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen, wie phänotypische Merkmale, tatsächliche oder angenommene ethnische oder religiöse Zugehörigkeit, Herkunft und Sprache, als Grundlage für Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkreten Verdachtsmoment. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar und durch verschiedene internationale Rechtsnormen geächtet. Dennoch findet es immer wieder in der Öffentlichkeit statt, verletzt die Würde der Betroffenen und bestätigt rassistische Einstellungen in der Bevölkerung.

Wie planen Sie das sog. “Racial / Ethnic Profiling” in Zukunft zu verhindern bzw. zum Abbau beizutragen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Die Vermeidung von Racial/Ethnic-Profiling muss in der Aus- und Fortbildung der Polizei eine wichtige Rolle spielen. Polizeibeamtinnen und –beamte sollen immer wieder darauf hingewiesen werden, dass polizeiliche Maßnahmen, denen als Anknüpfungspunkt phänotypische Merkmale zugrunde liegen, gegen unsere verfassungsrechtliche Prinzipien und europäisches Recht verstoßen.

Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2016 und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Diskriminierung bei polizeilichen Personenkontrollen werfen ein Schlaglicht auf die Problematik des Racial Profiling im Polizeialltag. Wir nehmen dieses Problem sehr ernst. Unsere berufsständischen Verbände PolizeiGRÜN und RechtGRÜN tragen die Diskussionen darüber in die Polizei und in die Justiz. Wir setzen uns vor allem dafür ein, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen der Angehörigen von Polizei und Justiz ein entsprechender Schwerpunkt gesetzt wird. In den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des NSU-Untersuchungsausschusses wurden der Hessischen Landesregierung hierzu konkrete Vorschläge gemacht (Drs. 19/6611).

DIE LINKE vertritt die Haltung, dass Personenkontrollen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden dürfen („Racial Profiling“) und hat das Thema einige Male aufgegriffen, siehe z.B. Drucksachen 19/6121 und 19/4379 zu anlasslosen Kontrollen und Racial Profiling. Demnach gibt es laut Landesregierung in Hessen kein Racial Profiling: „Bei der hessischen Polizei sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Gleichwohl sind äußerliche Merkmale einer Person in der täglichen Arbeit der Polizei, beispielhaft anlässlich von Personenfahndungen oder Ermittlungen bedeutsam.“ (Drucksache: 19/4379, Frage 6).
Obwohl es laut Landesregierung dennoch Beschwerden hierüber gibt, seien diese nicht nachzuweisen, denn: „Eine statistische/anonymisierte Erhebung zu Vorwürfen betreffend vermeintlicher oder tatsächlicher Racial-Profiling-Maßnahmen durch die hessische Polizei wird nicht
vorgehalten.“ (19/4379, Frage 7).

Racial Profiling sollte nach Auffassung der LINKEN per Dienstanordnung oder auf dem Erlasswege ausgeschlossen werden. Für mögliche Fälle von Diskriminierung muss endlich eine unabhängige Beschwerdestelle geschaffen werden – übrigens auch für Polizistinnen und Polizisten, die ebenfalls nicht frei von Diskriminierungserfahrungen sind.

Wir Freie Demokraten wünschen uns eine offene Gesellschaft, frei von Diskriminierungen. Die Polizistinnen und Polizisten des Landes Hessen werden in ihrer Ausbildung bzgl. verschiedenster Problematiken im gesellschaftlichen Zusammenhang geschult – dies wollen wir beibehalten. Wir Freie Demokraten stehen daher klar gegen Diskriminierungen in der Gesellschaft aber auch durch Polizistinnen und Polizisten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Aufarbeitung NSU in Hessen

Neben dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wird der NSU Komplex auch außerparlamentarisch von einem Bündnis politischer Gruppen aufgearbeitet. Konkret wird hier in Hessen immer wieder darauf hingewiesen, dass Andreas Temme aus Nordhessen zum Kasseler Mordfall an Halit Yozgats eine Verbindung hatte. Dies wird bis heute weder strafrechtlich verfolgt noch politisch adressiert.

  1. Werden Sie sich für die Aufklärung einsetzen, welche Rolle Andreas Temme im Mordfall von Halit Yozgats hatte?
  2. Wie werden Sie sicherstellen, dass der NSU-Komplex weiter aufgearbeitet und ein öffentliches Bewusstsein gegen rechte Hetze geschaffen wird?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die schreckliche NSU-Mordserie macht uns heute noch sehr betroffen. Den Hinterbliebenen des NSU-Terrors gilt unser tiefes Mitgefühl. Insbesondere denken wir dabei in Hessen an Halit Yozgat, der im Jahr 2006 in seinem Internetcafé in Kassel aus niederträchtigen und widerwärtigen Gründen erschossen wurde. So eine menschenverachtende Mordserie darf sich nicht wiederholen. Nach vier Jahren akribischer Aufklärungsarbeit (über 100 Zeugenvernehmungen, rund 2.000 Akten, rund 320 Stunden Ausschusssitzung) hat der NSU-Untersuchungsausschuss im August dieses Jahres einen ausgewogenen Abschlussbericht vorgelegt. Damit endet die umfangreichste Arbeit, die es jemals in einem hessischen Untersuchungsausschuss gegeben hat. Es wurden zahlreiche Zeugen von sämtlichen Sicherheitsbehörden, die an den Ermittlungen im Mordfall Yozgat beteiligt waren, aber auch viele weitere Zeugen ausführlich befragt. Dabei habe wir eine Vielzahl von Spuren und Ansätzen untersucht und sind auch den fernliegendsten Theorien nachgegangen, auch zu Herrn Temme. Damit sind wir unserem Untersuchungsauftrag umfassend nachgekommen und haben alles rechtsstaatlich Mögliche zur Aufklärung unternommen. Die dienstlichen Verfehlungen von Herrn Temme und seine Nichtmeldung als Zeuge haben wir im von uns getragenen Abschlussbericht deutlich kritisiert. In seinen umfangreichen und intensiven Vernehmungen bei den damaligen Ermittlungsgruppen, beim OLG München und vor den Untersuchungsausschüssen im Bundestag und im Hessischen Landtag konnte keinerlei Verbindung zu dem Mordfall Halit Yozgat oder dem NSU hergestellt werden. Auch die Ermittlungsakten liefern keinen entsprechenden Ansatz. Damit gilt der unserer Rechtsordnung immanente Grundsatz der Unschuldsvermutung auch für Herrn Temme. Dieser wichtige Grundsatz muss auch in Fällen einer solchen Mordserie und anderen abscheulichen Tötungs- oder Gewaltdelikten immer verteidigt werden, auch wenn dies bei manchen Straftaten schwer erträglich erscheint. Doch Diskriminierungstendenzen, denen Sie entgegen wirken, werden durch Staatsformen begünstigt, die gerade nicht solche hohe rechtsstaatliche Standards garantieren, wie es in unserem Land der Fall ist.

Zur Verhinderung solch abscheulicher Taten haben wir uns als Politik der Aufgabe gestellt und die Arbeit der Sicherheitsbehörden frühzeitig weiter verbessert. Mit Änderungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes haben wir ein stabiles Fundament für Hessens Sicherheitsarchitektur geschaffen. Das neue Verfassungsschutzgesetz stärkt unseren Nachrichtendienst, unsere Polizei mit neuen Befugnissen, wie der Möglichkeit von Online-Durchsuchungen sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und definiert gleichzeitig klare, rechtsstaatliche Grenzen. Zudem genießt die Bekämpfung des Rechtsextremismus – sowie jeder Form von Extremismus – durch Aufklärung, Prävention und Repression in Hessen hohe Priorität. Zur weiteren Optimierung der Sicherheitsbehörden haben wir 40 konstruktive Handlungsempfehlungen unterbreitet. Die akribische Aufklärungsarbeit, an der die CDU maßgeblich mitgewirkt hat, hat sich ausgezahlt. Das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat wurde gestärkt. Rassismus und Extremismus jeglicher Art haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Dafür werden wir in Hessen weiter entschieden kämpfen.

Die SPD-Landtagsfraktion hat im Rahmen des NSU-Untersuchungsaussschusses die Rolle von Andreas Temme mehrfach problematisiert und auch das Handeln de damaligen Innenministers Volker Bouffier hinterfragt, der verhindert hat, dass entsprechende Befragungen zeitnah vorgenommen werden konnten. Für uns ist die Aufarbeitung des NSU-Skandals weder mit dem Gerichtsurteil gegen Beate Zschäpe und andere noch mit dem Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses (UNA) im Hessischen Landtag zu Ende. Auf Initiative unserer Obfrau im UNA wurde ein Runder Tisch gegründet, an dem VertreterInnen von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft, Medien und Politik über die Schlussfolgerungen aus der Ausschussarbeit diskutieren und Handlungsempfehlungen entwerfen. Wir wollen mehr über die Hintergründe der Taten des NSU erfahren und aus Fehlern der Vergangenheit lernen. Wir fordern eine stärkere Kontrolle des Verfassungsschutzes und einen höheren Stellenwert für die politische Bildung und zwar sowohl schulisch als auch außerschulisch.

Zur Frage, welche Rolle Andreas Temme hatte und zur Frage, welche Folgerungen aus der Aufklärung des NSU-Komplexes zu ziehen sind, verweisen wir auf den Inhalt des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 19/2 des Hessischen Landtags (Drs. 19/6611).

DIE LINKE Fraktion im Hessischen Landtag hat sich frühzeitig und mit viel Aufwand für vollständige Aufklärung des NSU und einen hessischen
NSU-Ausschusses eingesetzt. Wir haben den ersten Einsetzungsantrag gestellt und wesentliche neue Erkenntnisse zu Tage gefördert. Dazu gehört, dass Andreas Temme den NSU-Mord bzw. die Leiche hat wahrnehmen müssen, dass er zuvor den Dienstauftrag hatte, Quellen über die Ceska-Mordserie zu befragen, dass er Kollegen, die Polizei und den Deutschen Bundestag offenkundig belogen hat, dass der hessische Verfassungsschutz die Strukturen rechter Gewalt vollkommen verharmlost, Hinweise über Waffen, Sprengstoff und Untergrundstrukturen „nicht bearbeitet“ und relevante Akten vernichtet und/oder „nicht mehr wiedergefunden“ hat. All das unter einem Innenminister Volker Bouffier, der seine schützende Hand sowohl über Temme wie auch den Geheimdienst gehalten und das Parlament und die Öffentlichkeit wissentlich belogen hat. All das, während
gegen die Opferfamilien monatelang ermittelt und sie zu Tätern gemacht wurden. Ein NSU-Geheimbericht wurde von uns teilweise veröffentlicht, ist aber in Gänze für 120 Jahre gesperrt! Dies und viele weitere Erkenntnisse legen wir in unserem Sondervotum nieder.
Leider ist es nicht gelungen, das Unterstützerumfeld des NSU oder den Mord aufzuklären – doch das liegt auch nicht in der Hand eines
Untersuchungsausschusses. Viele Erkenntnisse liegen noch im Dunkeln. Deshalb und weil ein neuer Rechtsruck neue rechte Gewalt entstehen lässt, ist eine ständige Auseinandersetzung und Kampf gegen rechts dauerhaft so wichtig.

Der Untersuchungsausschuss hat im August seien Abschlussbericht vorgelegt und darin sowohl Fehler benannt als auch Handlungsempfehlungen gegeben. Das politische Ziel muss sein, alles zu tun, damit sich eine solche abscheuliche Mordserie in Deutschland nicht wiederholen kann. Aus Sicht der Freien Demokraten ist mit Ende des Untersuchungsausschusses aber die Aufarbeitung der Verbrechen des NSU nicht abgeschlossen. Es bedarf auch weiterhin einer kritischen Auseinandersetzung mit rechtsextremistischen Netzwerken. Zudem muss auch nach dem Urteil des OLG München etwaigen neuen Hinweisen nachgegangen und konsequent strafrechtlich verfolgt werden. Wir setzten uns zudem für eine verbesserte parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen ein und fordern weitere Befugnisse für die Parlamentarische Kontrollkommission, wie Zutrittsrecht zu Dienststellen und Anhörungsrecht der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes. Die Regelungen zur Unterrichtungspflicht der Landesregierung gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission sollen enger und klarer gefasst werden, damit ein Vorfall wie etwa bei A. Temme frühzeitig dem Parlament berichtet wird.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsstelle für Betroffene von Polizeigewalt

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) und Amnesty International werfen deutschen Behörden immer wieder in ihren Berichten vor, nicht genug gegen institutionellen Rassismus und auch gegen rassistische Polizeigewalt zu tun. Insbesondere sei eine unabhängige Beschwerde- und Ermittlungsinstanz außerhalb der Polizei für Fälle von Diskriminierung und Gewalt notwendig.

  1. Werden Sie eine solche unabhängige Stelle einrichten?
  2. Werden Sie sich für eine Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sowie deren Dokumentation einsetzen?
  3. Wie werden Sie Personen, die polizeiliche Übergriffe erleben, vor Einschüchterungsversuchen, etwa durch Gegenanzeigen, seitens einzelner Polizist*innen schützen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir halten weder die Einrichtung einer eigenen Beschwerdestelle für Polizeigewalt, noch eine eigene Statistik zu dem Thema für angezeigt. Die überwältigende Mehrheit der hessischen Polizistinnen und Polizisten macht ihren wichtigen und anstrengenden Beruf tagtäglich verantwortungsvoll und mit Herzblut. Wie in allen Bereichen, gibt es auch hier Einzelfälle, die von diesem Ideal abweichen. In Fällen von Anzeigen oder Bekanntwerden von möglichem Fehlverhalten von Polizeivollzugsbeamten wird (bspw. in jedem Fall von Schusswaffengebrauch zum Nachteil von Personen) – wie in jedem anderen Fall auch – ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet und betrieben. Die Regelungen in den Polizeipräsidien sehen vor, dass eine interne unabhängige Stelle – in herausragenden Fällen ein anderes Präsidium oder das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) – die Ermittlungen führt. Im HLKA ist zu diesem Zweck der Fachbereich Amtsdelikte eingerichtet worden. Im Übrigen erfasst die Polizeiliche Kriminalstatistik jeden polizeilichen Ermittlungsvorgang, auch solche, in denen Polizeivollzugsbeamte verdächtig sind.
Die Möglichkeit, Anzeigen zu erstatten steht jedem Menschen in Hessen offen – dieses Recht darf und kann in keine Richtung beschnitten werden, unabhängig von der Person, dem Beruf oder der Rahmenbedingungen der/des Anzeigenden.

Viele Menschen fühlen sich durch Verwaltungsentscheidungen ungerecht behandelt und können die Beweggründe der Behörden häufig nicht nachvollziehen. Die SPD will deshalb nach der Wahl eine Bürgerbeauftragte oder einen Bürgerbeauftragten einsetzen, um ein besseres Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu schaffen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen wenden, können mit dieser Stelle in Kontakt treten.

Zur Beratung bei Problemen und für Beschwerden gegen behördliches Handeln (einschließlich der Polizei) wollen wir eine unabhängige Ombudsperson beim Hessischen Landtag einrichten. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass eine solche – mit Unabhängigkeit ausgestattete – Ombudsperson polizeiliche Übergriffe statistisch erfassen, dokumentieren und publizieren wird. Die Tätigkeit der Ombudsperson würde sich auch auf die Beratung und Betreuung der Petent*innen bei etwaigen Einschüchterungsversuchen erstrecken.

Ja. DIE LINKE will seit Jahren eine unabhängige Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei einrichten und hat dies auch immer im
Programm zur Landtagswahl stehen. Es bedarf darüber hinaus auch eines Whistle-Blower-Schutzes für Polizeikräfte, damit interne Missstände ohne
Nachteil der Person gemeldet werden können.

Ja. Seit Jahren gibt es eine Debatte und Gesetzesverschärfungen bei Gewalt gegen Polizeibeamte. Aber polizeiliche Übergriffe, die es ja de fakto gibt, werden statistisch nirgendwo erfasst. Eine Beschwerdestelle würde auch das lösen, denn sie könnte – unabhängig von der polizeilichen Kriminalstatistik – nicht nur die Fälle, sondern auch den Ablauf der Verfahren erfassen und mögliche Opfer beraten.

Auch hier wäre eine unabhängige Beratungsstelle notwendig, die ja auch mit Anwälten zusammenarbeiten bzw. diese vermitteln würde. Gegenanzeigen gehören zum Standard-Prozedere bei Anzeigen gegen Polizeikräfte und sind weder rechtlich noch faktisch auszuschließen. Mögliche Betroffene tun gut daran, möglichst vieles zu dokumentieren und mögliche Zeugen anzusprechen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine bessere Personal- und Sachausstattung der Landespolizei in Hessen ein. Nur durch eine Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufes gelingt es uns, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung dieser Tätigkeit zu interessieren. Die Einstellung von geeigneten Polizistinnen und Polizisten ist der wichtigste Schritt, um rechtsstaatliches Handeln zu garantieren.
Wir sprechen uns darüber hinaus gegen die Einrichtung einer Beschwerde- und Ermittlungsstelle außerhalb der Polizei aus, da durch die Errichtung einer solchen Stelle noch mehr Bürokratie geschaffen wird. Auch für interne Beschwerden ist eine solche Stelle nicht nötig, da es in Hessen bereits Ansprechpartner und Beratungsstellen hinsichtlich interner Polizeiangelegenheiten gibt. Bzgl. der Einführung einer Statistik von gemeldeten polizeilichen Übergriffen sehen wir keinen konkreten Änderungsbedarf.
Etwaige polizeiliche Übergriffe sowie Einschüchterungsversuche können je nach Sachlage durch strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Ermittlungen untersucht und gegebenenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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UN Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Die UN Dekade „Menschen Afrikanischer Abstammung: Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ wurde 2016 offiziell in Berlin für Deutschland eröffnet. Die Staatengemeinschaft hat sich damit dazu verpflichtet, bis 2024 die Anerkennung, Rechte und Entwicklung von Menschen Afrikanischer Abstammung zu fördern und rassistische Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen.

  1. Werden Sie die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft mit ihren drei Schwerpunkten: „Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ in der Landespolitik verankern?
  2. Werden Sie personelle Konsequenzen ziehen, um der UN Dekade gerecht zu werden?
  3. Werden Sie Menschen afrikanischer Herkunft im Hinblick auf ihre Erfahrungen und Bedarfe repräsentativ befragen, um hieraus konkrete Maßnahmen im Rahmen der Dekade zu entwickeln und diese umzusetzen?
  4. Wie werden Sie eine öffentliche Debatte fördern, die zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und politischen Handlungsmöglichkeiten führt?
  5. Werden Sie eine Förderung für spezielle Anti Bias Maßnahmen bzw. Empowerment Maßnahmen bereitstellen?
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Nicht nur als Standortland der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) hat sich Hessen bereits in der Vergangenheit in der Entwicklungshilfe und im Dialog mit Staaten auf der ganzen Welt engagiert. Hier werden wir aus Sicht der CDU Hessen in Zukunft noch mehr tun müssen. Nicht nur im Hinblick auf die Bekämpfung von Fluchtursachen ist es unsere Pflicht als starkes Land, gemeinsam mit dem in diesem Bereich eigentlich allein zuständigen Bund Menschen auch in anderen Teilen der Welt – z.B. in Afrika – Perspektiven, Hoffnung und eine Zukunft im eigenen Land zu geben. Da Afrika ein Kontinent der Vielfalt und der Gegensätze ist, muss unsere Afrika-Politik stärker als bisher differenzieren. Wir müssen die Lage in den einzelnen Ländern genauer analysieren, um Antworten auf die zentralen Herausforderungen zu finden. Im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft sind mit dem Marshallplan mit Afrika des BMZ, der Initiative „Pro Afrika!“ des BMWi, dem vom BMF koordinierten „Compact with Africa“ sowie dem Eckpunktepapier „Wirtschaftliche Entwicklung Afrikas“ der Bundesregierung vier wichtige Initiativen auf den Weg gebracht worden. Deutschland und Europa müssen die afrikanischen Länder als Partner auf Augenhöhe verstehen. Nur so kann die Zusammenarbeit beiden Seiten Nutzen bringen, nur so können Herausforderungen gemeistert werden. Ungeachtet dessen bedarf Afrika einer substanziellen Unterstützung in den zentralen Bereichen der Sicherheitspolitik, der Wirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik. Diese Unterstützung müssen Deutschland und seine europäischen Partner in allen Bereichen intensivieren. Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre, so liegen sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Afrika. Allerdings hat das Wachstum bisher vielerorts nicht die gewünschten Arbeitsplätze hervorgebracht. Um das zu ändern, sollten wir mit unseren afrikanischen Partnern zusammenarbeiten. Der Schlüssel zu nachhaltigem Wachstum liegt in Bildung und Ausbildung sowie in einer Diversifizierung der Märkte und einer Stärkung der Privatwirtschaft. Der deutsche Mittelstand kann bei dieser Strategie ein idealer Partner sein, denn er liefert maßgeschneiderte Lösungen und ist bereit, sich langfristig zu engagieren. Es ist für die deutsche Afrikapolitik maßgeblich, dass Afrika im Zentrum der politischen Diskussion bleibt. Dies wollen wir im Rahmen unserer landespolitischen Möglichkeiten unterstützen.

Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte werden wir das Thema Rassismus in alle Bildungspläne aufnehmen. Lehr- und Lernmaterialien sollen insbesondere in Bezug auf die Darstellung schwarzer Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft überarbeitet und ggf. neu gestaltet werden. Schwarze Menschen und Menschen afrikanischer Herkunft sollen unserer Meinung nach bei der Erstellung der Curricula und der Bildungsmaterialien beteiligt werden.

Menschen afrikanischer Abstammung gehören seit Jahrhunderten zu Deutschland. Dennoch sind sie zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Wir GRÜNE unterstützen die Forderungen der Dekade nach Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung und wollen rassistische Diskriminierung erkennen und bekämpfen. So tragen unsere berufsständischen Verbände PolizeiGRÜN und RechtGRÜN auf Bundesebene die Diskussionen über Racial Profiling in die Polizei und in die Justiz. Wir setzen uns vor allem dafür ein, dass in den Aus- und Fortbildungsplänen der Angehörigen von Polizei und Justiz ein entsprechender Schwerpunkt gesetzt wird.

DIE LINKE Hessen unterstützt die UN-Dekade. Wir wollen die Organisationen, die in Hessen in der Entwicklungspolitik aktiv sind, finanziell besser fördern und die im Haushalt eingestellten Mittel für Entwicklungszusammenarbeit verdoppeln. Die Entwicklungszusammenarbeit des
Landes darf nicht der Außenwirtschaftsförderung und Wirtschaftsinteressen hessischer Unternehmen untergeordnet werden, sondern muss unabhängig davon finanziert und gefördert werden.

Die UN-Dekade ist auf Bundesebene zu verankern. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Maßnahmen auf Landesebene getroffen werden müssen und können. Zu 2.: Wir sehen derzeit keinen konkreten Änderungsbedarf.
Wir Freie Demokraten im Hessischen Landtag setzen schon jetzt auf einen regen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, unbeachtet ihrer Herkunft. Wir wollen Politik für alle Menschen machen und freuen uns daher auf einen Austausch mit Menschen afrikanischer Herkunft. Wir sind sehr an ihren Erfahrungen und Meinungen interessiert und stehen für einen Dialog zur Verfügung. Wir halten eine Debatte und einen ständigen Austausch auch zu diesem Thema für wichtig.
Zu 3: Wir sind der Meinung, dass diesem Thema Fachgespräche und Dialoge vorangehen müssen und zunächst mögliche Maßnahmen geprüft werden müssen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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