Weiterbildung des öffentlichen Dienstes bezüglich nicht-binärer Menschen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Geschlechtseintrag für nicht-binäre Personen sind die Bedürfnisse von intersexuellen Menschen stärker in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Trotzdem existieren innerhalb der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, noch große Unsicherheiten und nur wenig Wissen.

Werden Sie gemeinsam mit Vertreter*innen der Community Fortbildungen und Informationsmaterialen für den öffentlichen Dienst zum Umgang mit Menschen, die sich weder männlich noch weiblich verorten, entwickeln und anbieten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD hat sich in dieser Legislaturperiode für die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Aufstellung und Umsetzung des im Jahr 2017 erarbeiteten „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ (kurz: „Aktionsplan Queeres Brandenburg“) stark gemacht. Diesen Meilenstein für Akzeptanz werden wir weiter unterstützen. Gleiches gilt für die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange des Landes Brandenburg, die eine unverzichtbare, engagierte Beratung und Hilfe für die LSBT-Menschen leisten, die unter Diskriminierung, Ausgrenzung bzw. Gewalt leiden. Schon jetzt hat sich die SPD-geführte Landesregierung mit dem „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ u. a. zum Ziel gesetzt, zur Steigerung von Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung und zum Abbau von Diskriminierung, für die Verbesserung der rechtlichen Gleichstellung und der medizinischen Versorgung von intersexuellen Menschen einzustehen. Weitere Schwerpunkte des Aktionsplanes sind die entsprechende Unterstützung und Verstetigung von Selbsthilfestrukturen zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation, wie auch die Förderung des öffentlichen Dialogs. Gemeinsam gilt es in den kommenden Jahren zu diskutieren, welche Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden können, die Unsicherheiten und Unwissenheit der Öffentlichkeit im Umgang mit intersexuellen Menschen erfolgreich entgegenwirken.

Die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange wird aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg sowie Spenden finanziert.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

JA

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Seit dem Schuljahr 2017/2018 ist für die Länder Berlin und Brandenburg ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 wirksam. Hierin ist im Rahmen der „fachübergreifenden Kompetenzentwicklung“ u.a. das Modul Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) eingeführt worden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Vielfaltskompetenz der Schülerinnen und Schüler geschult wird. Lehrkräfte werden bereits jetzt im Rahmen ihrer Hochschulausbildung bzw. im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen am Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) in ihrer Vielfaltskompetenz gestärkt. Dabei bieten die gemeinsamen Empfehlungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz zu „Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ sowie eine Handreichung des LISUM zu dem übergreifenden Themenbereich „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“, einschließlich konkreter, projektbezogener Anwendungsbeispiele, weitere wertvolle Hinweise für Lehrkräfte in Vorbereitung auf die Gestaltung des Unterrichts. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass geeignete Formulierungen in Stellenausschreibungen dazu ermutigen sollen, dass sich eine Vielzahl unterschiedlicher Personen als Lehrer*innen im Land Brandenburg bewirbt.

Wir wollen im Rahmen der Erweiterung des Ausbaus der Lehramtsausbildung die Kapazitäten insbesondere in den Studiengängen der Förder- und Inklusionspädagogik erweitern. Die Lehramtsausbildung wollen wir reformieren und praxisnäher gestalten, u.a. um Lehrkräfte besser auf die Vielfalt in Schulen vorzubereiten. Innovative Lehr- und Lernformen an den Hochschulen wollen wir durch Landesprogramme fördern und verstärkt in die Lehre investieren. Lehrkräfte sind schon heute verpflichtet, sich fortzubilden. Wir fordern einen schuleigenen Fortbildungsetat, über den die Schulen autonom verfügen können. So eröffnen wir die Möglichkeit, durch gezielte Fortbildungen oder professionelle Schulberater*innen schnell geeignete Maßnahmen z. B. bezogen auf die im Rahmenlehrplan neu eingeführte, fachübergreifende Kompetenz „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ zu treffen. Gleichzeitig muss das Fortbildungsangebot in Kooperation mit fachkündigen Trägern zu gezielten Schwerpunkten z. B. im Rahmen des Konzeptes „Gemeinsames Lernen in der Schule“, des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder von „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ ausgebaut werden. Durch Fortbildungsangebote und vermehrte Schulsozialarbeit wollen wir die Rahmenbedingungen in den Vorbereitungsklassen für geflüchtete Kinder und Jugendliche und besonders für die Übergänge in die Regelklassen verbessern. Wir setzen uns dafür ein, die besondere Kompetenz von Lehrkräften zu nutzen, die selbst geflüchtet sind, und unterstützen das „Refugee Teacher Program“. .ersität Potsdam.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Die Arbeit unserer Lehrkräfte im Spannungsfeld mit der Individualität von Schülern und Schülerinnen erfordert Kompetenz und Sensibilisierung, diese muss nicht nur im Rahmen des Lehramtsstudiums vermittelt, sondern stetig weiterentwickelt werden. Wir werden uns dafür einsetzen,
dass dieser Themenkomplex Teil der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Interkulturelle Öffnung

Trotz akutem Personalmangels im Bildungsbereich gibt es äußerst wenig interkulturelles Personal. Pädagog*innen mit Migrations- und Fluchthintergrund finden aufgrund komplizierter und langwieriger Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse kaum Zugang zu Tätigkeiten an Schulen und KiTas. Hinzukommt, dass auch Menschen mit deutschen Bildungsabschlüssen und nichtdeutscher Herkunft bei Bewerbungsverfahren diskriminiert werden.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um einen produktiven, vielfaltsorientierten und bedarfsgerechten Umgang mit der Verschiedenartigkeit an Bildungseinrichtungen zu erreichen?
  2. Wie werden Sie den Arbeitseinstieg von Lehrer*innen mit Migrations- und Fluchtgeschichte erleichtern?
  3. Werden Sie für Pädagog*innen spezifische kultursensible Fortbildungen anbieten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die hiesigen Hochschulen fördern die Integration von Geflüchteten auf vielfältige Weise. In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Projekt entstanden, die das Ziel haben, Geflüchtete zu beraten, ihnen Deutsch-Kenntnisse zu vermitteln und sie auf ein Studium vorzubereiten. Das „Refugee Teacher“-Programm, das im Jahr 2016 an der Universität Potsdam gestartet wurde, ist ein im Ländervergleich einzigartiges Qualifizierungsprogramm für geflüchtete Lehrer*innen. Ziel ist es, die Geflüchteten für den Schulunterricht bzw. den Einsatz am Standort Schule vorzubereiten. Neben dem Erwerb der deutschen Sprache stehen die Vermittlung von Kenntnissen über das deutsche Bildungssystem und der Austausch mit Studierenden, Lehrkräften und Schüler*innen im Rahmen von Schulpraktika im Mittelpunkt. Das Land Brandenburg finanziert das Programm mit insgesamt mehr als 1 Million Euro. Dieses Programm, das sehr gut angenommen und nachgefragt wird, werden wir weiter ausbauen. Richtig ist, dass die Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse aufgrund der Komplexität oftmals sehr lange dauern. Um den Interessenten eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen – auch angesichts des Fachkräftemangels halten wir das für wichtig -, soll die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- und Ausbildungsabschlüssen beschleunigt werden.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Entscheidend für die Einstellung in den Schuldienst ist für uns die Kompetenz des Einzelnen. Die Aus- und Weiterbildung insbesondere im Bereich der Bildung und Erziehung hat einen hohen Stellenwert. Dazu gehören selbstverständlich auch Kenntnisse über die verschiedenen Aspekte von Religions-, Kultursensibilität u.ä.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD haben wir uns in der Vergangenheit bereits immer wieder für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und die Förderung von Vielfalt in Institutionen wie Polizei- und Justizbehörden eingesetzt. Gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt muss jeden Tag gelebt werden, um Repräsentation im größtmöglichen Umfang zu erreichen. Öffentliche Institutionen müssen daher immer wieder ermutigt und aufgefordert werden, sich den Anforderungen einer diversifizierten Gesellschaft zu stellen. Die Interkulturelle Öffnung kann vorangetrieben werden, indem strukturelle Diskriminierungen bei der Besetzung neu geschaffener Stellen vermieden wird. Aspekte wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Herkunft, religiöse-, weltanschauliche- oder sexuelle Orientierung dürfen in den Auswahlverfahren der öffentlichen Verwaltungen keine Rolle spielen. Die Förderung der Kompetenzen im Bereich Diversität und Antidiskriminierung im Rahmen von Schulungen, Ausbildungen oder Weiterbildungen dürfen sich dabei nicht nur auf die Richter*innenschaft beschränken.

Unsere Fraktion hat mit einem 7-Punkte-Plan-Justiz einen Anstoß zur Stärkung der Justiz in Brandenburg und das Vertrauen der Bürger*innen in die Rechtsstaatlichkeit gegeben. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer langfristig arbeitsfähigen Justiz mit motivierten Mitarbeiter*innen, um den Rechtsanspruch auf eine qualifizierte und zugleich zügige Verfahrensdurchführung erfüllen zu können. Die Grundlage für ein Zusammenleben in einer pluralistischen Gesellschaft ist eine positive Offenheit und Toleranz gegenüber Vielfalt. Es ist staatliche Aufgabe, dieses in der Ausbildung zu vermitteln, nicht nur bei den Richterinnen und Richtern, sondern auch bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und den Bediensteten in den Geschäftsstellen.
Hierzu wollen wir unter anderem eine „Zukunftskonferenz Justiz“ anstoßen.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Wie auch bei den Lehrerinnen und Lehrern entscheidet auch bei Richterinnen und Richtern einzig und allein die individuelle Kompetenz.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig, insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden. Ein Erlass des Ministeriums des Inneren vom 10. September 2014 enthält entsprechende Vorgaben für die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass entsprechend des Erlasses Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Diskriminierungsfreiheit des Handelns und Auftretens der Brandenburgischen Polizei zu evaluieren und hieraus Anpassungen für die entsprechende Brandenburgische Verordnung abzuleiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wie alle staatlichen Institutionen ist auch die Polizei zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichtet. Dies haben wir gesetzgeberisch z. B. in der Überarbeitung des Brandenburgischen Polizeigesetzes noch einmal betont. Zur Identitätsfeststellung (§ 12 BbgPolG) wurde dort unter Absatz 3 der Verweis auf Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Darüber hinaus sind die entsprechenden Regelungen selbstverständlich Bestandteil der Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und -beamten.

Wir unterstreichen die Ziele des Erlasses des Ministeriums des Inneren zur „Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit in der Polizei des Landes Brandenburg“ vom 10. September 2014 ausdrücklich. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung werden wir die Sensibilisierung für Diversity und Antidiskriminierung kontinuierlich einfordern und fördern, z. B. im Rahmen des Aktionsplans „queeres Brandenburg“ oder zur Vermeidung von Racial Profiling. Wir regen die Hochschule der Polizei hierzu zur teils schon erfolgreich praktizierten Zusammenarbeit mit fachkundigen Trägern, der Zentralen Ansprechstelle für Opferbelange bei politisch motivierten, insbesondere vorurteilsgeleiteten Straftaten und dem den Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium an. Ein Ziel muss dabei sein, durch ein diskriminierungssensibles Verhalten der Polizei die Anzeigenbereitschaft von Gewalt- und Diskriminierungsopfern zu erhöhen. Wir werden prüfen, inwieweit Umfragen nach dem Vorbild der Onlinebefragung des MASGF von LSBTIQ, u.a. bezüglich der Anzeigenbereitschaft bei Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, auch bezogen auf weitere Personengruppen durchgeführt werden sollen. Zu einer bürgernahen Polizei gehört ein transparenter Umgang mit Kritik. Wir streben die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle an, die gleichermaßen Anlaufstelle für Bürger*innen als auch für Polizeibeamt*innen sein soll. Damit schaffen wir eine Art Kontaktzentrum für die Zivilgesellschaft mit der Aufgabe, reale oder vermeintliche Übergriffe aus dem Polizeiapparat überprüfen zu lassen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit soll die Beschwerdestelle beim Landtag angesiedelt sein. So schaffen wir mehr Vertrauen in eine bürgernahe Polizei.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Sensibilisierung für Diskriminierung ist bereits Ausbildungsbestandteil an der FHPol. Aktuelle Entwicklungen und fortbestehende Diskriminierung müssen bei der Anpassung der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Berufsausbildung für Geduldete und Menschen im laufenden Asylverfahren

Eine qualifizierte Berufsausbildung aufzunehmen, ist ein zentraler Schritt zur Teilhabe am Berufsleben. Mit der Ausbildungsduldung sollte auch geduldeten Auszubildenden eine Bleibeperspektive ermöglicht werden. Die Umsetzungspraxis in Brandenburg setzt jedoch hohe Hürden für die Erteilung einer Ausbildungsduldung.

  1. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Hürden beim Zugang zu qualifizierten Berufsausbildungen für Geflüchtete abzubauen?
  2. Werden Sie die kommunalen Ausländerbehörden anweisen, Ermessensspielräume bei der Erteilung von Ausbildungsduldungen im Zweifel im Sinne der Betroffenen und der Ausbildungsbetriebe zu nutzen?
  3. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass auch für berufsvorbereitende Maßnahmen sowie das Erlangen von Schul- und Hochschulabschlüssen Ermessensduldungen erteilt werden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD schätzt im höchsten Maße das Engagement von Betrieben, Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern sowie der Kommunen zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit. Wir werden diese Bemühungen auch weiterhin unterstützen. Brandenburg hat hinsichtlich einer Berufsausbildung für Geduldete und Menschen im laufenden Asylverfahren durch den Landtagsbeschluss „Ausbildungsduldung integrations- und wirtschaftsfreundlich ausgestalten“ (Drucksache 6/11580-B) vom Juni 2019 die richtigen und notwendigen Schlüsse in die Wege geleitet. Danach sollen möglichst viele Geflüchtete zeitnah in Arbeit gebracht werden. Der Landtag fordert die Landesregierung in dem Beschluss u. a. auf, rechtzeitig zum Beginn des diesjährigen Ausbildungsjahres die allgemeine Weisung Nr. 1/2019 im Aufenthaltsrecht zur Duldungserteilung zu ergänzen und dahingehend zu konkretisieren, dass bei der Beurteilung zum Vertreten müssen der fehlenden Identitätsklärung und zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung sorgfältige Einzelfallentscheidungen getroffen werden sollen. Zugleich soll es laut dem Landtagsbeschluss den Hinweis geben, dass bei der Entscheidung der Ausländerbehörden zur Erteilung von Ermessensduldungen für die Fortführung von begonnenen Ausbildungen, für Helferausbildungen und Einstiegsqualifizierungen auch Integrationsleistungen wohlwollend berücksichtigt werden sollen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Umfassende Integration gelingt insbesondere über die Integration in Ausbildung und Arbeit, da so gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Oftmals scheitern jedoch Arbeitsaufnahme bzw. Aufnahme einer Berufsausbildung an nicht erteilten Arbeitsgenehmigungen, trotz Qualifizierung der Geflüchteten. Wir wirken darauf hin, dass die kommunalen Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft alle Spielräume zur Erteilung von Arbeitsgenehmigungen ausnutzen. Wichtig ist auch, dass Arbeitgeber*-innen sicher sein können, dass die Arbeitskräfte und Auszubildenden, die sie einstellen, eine gesicherte Bleibeperspektive erhalten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass bei der Erteilung von Duldungen die Integration in das Arbeitsleben stärker berücksichtigt wird.
DIE LINKE hat sich im Landtag für eine bessere Auslegung der Regelungen zur Ausbildungsduldung eingesetzt. Mit dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung wird wieder einmal das Ziel verfehlt, Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Unternehmen zu erreichen. Deshalb soll klargestellt werden, welche Handlungen die Betroffenen zu unternehmen haben, um ihre Identität zu klären. Gleichzeitig wollen wir erreichen, dass die Mitwirkungsbemühungen dann schwerer wiegen, wenn sie durch Dritte bezeugt werden. Eine Ausbildungsduldung soll auch dann erteilt werden können, wenn Maßnahmen der Passersatzbeschaffung bereits ergriffen wurden, es jedoch bisher zu keinen weiteren Maßnahmen gekommen ist und die Jugendämter in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden die Identitätsklärung vorantreiben und den Jugendlichen die entsprechende Unterstützung bei den notwendigen Bemühungen gewähren. Aus LINKER Sicht müssen alle berufsvorbereitenden Maßnahmen zu einer Ermessensduldung führen.

Wir unterstützen die Bemühungen des/der Einzelnen, sich durch Schulabschluss, Berufsausbildung und Studium eine Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Dazu gehören auch berufsvorbereitende Maßnahmen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht

Verbesserung des Berufsbildungsgangs “berufliche Grundbildung Plus“

Seit 2016 sollen berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Berufsbildungsgang “berufliche Grundbildung Plus“ fit für eine Ausbildung gemacht werden. Viele Jugendliche verfügen nach Abschluss des Bildungsganges jedoch nach wie vor nicht über die notwendigen Kenntnisse, um einen Ausbildungsplatz zu finden. Dies liegt u.a. in der mangelnden Binnendifferenzierung in den Klassen und an fehlendem Personal mit den entsprechenden Fort- und Weiterbildungen.

  1. Werden Sie eine Evaluation des Berufsbildungsganges BFS-G-Plus veranlassen und daraus hervorgehende notwendige Nachbesserungen umsetzen?
  2. Was sind in Ihren Augen geeignete Bildungsmaßnahmen, um berufsschulpflichtige Jugendliche für die Aufnahme einer Ausbildung vorzubereiten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Bewertung insgesamt
Antworten der Parteien einblenden

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Brandenburg hat mit dem BFS-G-Plus ein bundesweit wegweisendes Angebot geschaffen. Hierbei leisten die Oberstufenzentren und deren Träger eine hervorragende Arbeit. Dass die SPD den Bildungsgang BFS-G-Plus für ein sinnvolles Instrument zur Vorbereitung von jungen Geflüchteten auf das deutsche Ausbildungssystem hält, hat sie im November 2017 mit einem Antrag im Landtag (DS 6/7576(ND)-B) unterstrichen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich bei den anderen Bundesländern für eine Bundesratsinitiative zur Ausweitung des § 60a Abs. 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bildungsgangs BFS-G-Plus einzusetzen. Einer Evaluation des Berufsbildungsganges BFS-G-Plus sowie der Berücksichtigung von daraus resultierenden Nachbesserungen stehen wir als SPD positiv gegenüber.
Wir sehen die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit (BvB) als geeignete Bildungsmaßnahme an, um berufsschulpflichtige Jugendliche für die Aufnahme einer Ausbildung vorzubereiten. Zudem unterstützt Brandenburg per Vereinbarung die Initiative „Bildungsketten“, die Schüler/innen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben unterstützt. Durch die Initiative von BMBF, BMAS und der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden unterschiedliche Förderinstrumente von Bund, Ländern und der BA sinnvoll aufeinander abgestimmt. In Brandenburg ist insbesondere das Landesprogramm „Türöffner: Zukunft Beruf“ hervorzuheben. Dessen Ziel ist es, die berufliche Integration von Jugendlichen am Übergang Schule-Beruf durch Maßnahmen am Lernort Oberstufenzentrum zu unterstützen.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

  1. Das wäre eine sinnvolle Maßnahme, die wir begrüßen, um das Projekt passgenauer zu machen. Insbesondere sollte der Sprachanteil erhöht werden.
  2. Den Bildungsgang Berufliche Grundbildung Plus halten wir prinzipiell für geeignet, um berufsschulpflichtige Jugendliche für die Aufnahme einer Ausbildung vorzubereiten.

Wir werden Maßnahmen auf ihre Eignung hin prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

vollständige Detailansicht