Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten ethnisch und religiös vielfältiger geworden. Dies wird sich zukünftig nicht nur im Straßenbild (Bekleidung, Sakralbauten) zeigen, sondern auch im Übernehmen gesellschaftlicher Verantwortung wie der Trägerschaft von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Werden alle Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht und die gleiche Förderung z.B. beim Betrieb eigener Bildungseinrichtungen erhalten, wie staatliche Institutionen oder bereits etablierte (religiöse) Gruppen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
|
Sowohl das Brandenburgische Schulgesetz als auch das Brandenburgische Kindertagesstättengesetz regeln die Rechte und Pflichten von Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in freier Trägerschaft. Die Träger der Einrichtungen sind durch Gesetz zur Toleranz und zum Respekt der unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Einstellungen der Kinder und ihrer Eltern verpflichtet. Die Einrichtungen sollen für alle Kinder unabhängig von ihrem religiösen und weltanschaulichen Hintergrund offen sein. Sofern sich ein Träger demnach auf dem Boden der verfassungsmäßigen Ordnung befindet und sich an Recht und Gesetz hält, spricht nichts dagegen, dass er gesellschaftliche Verantwortung in Form einer Trägerschaft von Schulen oder Kitas übernimmt. |
|
Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
|
Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
|
Grundlage einer Förderung muss eine individuelle Überprüfung der einzelnen Einrichtungen, Ihrer Ziele, Methoden und Grundsätze sein. |
|
Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.