Seit dem 18. Dezember 2018 ist die „Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen“ an allen sie betreffenden Fragen in ihren Gemeinden in die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Für den Brandenburger Landtag gilt seit dem 31. Januar 2019 das Parité-Gesetz. Um bereits Mädchen* und junge Frauen* für Mitbestimmung, Politik und gesellschaftliches Engagement zu begeistern, braucht es nicht nur lokale Vorbilder von politisch aktiven Frauen*, sondern auch ein bereits früh verankertes Verständnis von den Möglichkeiten und Chancen gesellschaftlicher Teilhabe.
- Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit Mädchen* zu gleichen Teilen an den Beteiligungsformaten mitwirken?
- Werden Sie das Parité-Gesetz auf die Formate der regionalen Jugendparlamente und Jugendforen ausdehnen?
- Werden Sie die geschlechtsspezifischen Bedarfe von Mädchen* (beispielsweise eine angemessene Beleuchtung auf dem Weg zur Freizeiteinrichtung/Schule) über Beteiligungsformate herausarbeiten?
- Werden Sie die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, die für die Umsetzung der herausgearbeiteten Bedarfe notwendig sind?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Das Land Brandenburg schützt, achtet und fördert die Vielfalt seiner Menschen. Deshalb haben wir die Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung personell und finanziell ausgebaut und werden sie bedarfsgerecht verstärken. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Wir ermutigen Jugendliche, vollkommen unabhängig vom Geschlecht, sich politisch zu engagieren und unterstützen Projekte, die dieses Ziel verfolgen. Jede Quote lehnen wir aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.