Die Entscheidungen und das Verhalten von Verwaltungen haben einen großen Einfluss auf das Leben von Menschen. In Studien und in der Antidiskriminierungsberatung wird regelmäßig von Diskriminierungserfahrungen im Kontakt mit staatlichen Stellen berichtet. Gleichzeitig fällt es Betroffenen gerade in diesem Lebensbereich schwer, ihre Rechte einzufordern.
- Welches Konzept verfolgt Ihre Partei, um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen?
- Wo sehen Sie Regelungsbedarfe und welche konkreten Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislatur?
- Werden Sie ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung einführen? Wie wird dieses sicherstellen, dass konkrete und qualifizierte Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen? Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass das Verfahren transparent ist, bei allen Verwaltungen und Behörden mit direktem Kund*innenkontakt eingeführt wird und die Bürger*innen hiervon Kenntnis erhalten?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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An dieser Stelle möchten wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission verweisen. Diskriminierung und Rassismus dürfen in der Öffentlichen Verwaltung keinen Platz haben. |
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In Thüringen gibt es bereits die Thüringer Landesantidiskriminierungsstelle (LADS). Diese ist bei der Staatskanzlei angesiedelt und hat damit die Möglichkeit, eine abgestimmte Strategie zwischen allen Ministerien und der Verwaltung zu verfolgen und umzusetzen. Eine dieser Strategien ist das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Damit wurden bereits zahlreiche Maßnahmen angestoßen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen, dass bestehende Projekte im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit gestärkt werden und die LADS ausgebaut und weiterentwickelt wird. Dazu wollen wir vor allem die Unabhängigkeit und niedrigschwellige Erreichbarkeit der LADS verbessern. Damit soll die Stelle ihre Aufgaben als Prüf- und Beschwerdestelle und als Koordinierungsstelle für Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen besser erfüllen können. Darüber hinaus halten wir eine Aufgaben-Erweiterung der LADS für notwendig: Es ist wichtig, eine Datengrundlage zu Diskriminierungsfällen in Thüringen zu bekommen. Hier sollte die LADS nicht nur Vorfälle erfassen und auswerten, sondern auch Studien umsetzen, die Diskriminierung speziell in Thüringen untersuchen. In Zukunft wollen wir auch die vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der öffentlichen Verwaltung insgesamt zur Aufgabe der LADS machen. Damit die Landesantidiskriminierungsstelle all diese wichtigen Aufgaben auch wirklich erfüllen kann, werden wir uns für eine wesentlich umfangreichere Ausstattung der Stelle einsetzen. |
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Um einen diskriminierungssensiblen Umgang der Verwaltung in ihren Abläufen und Strukturen sowie im direkten Kontakt mit den Bürger*innen sicherzustellen, diskutiert DIE LINKE die Anregung aus der Enquetekommission, ein Fort- und Weiterbildungsangebot bezüglich aller Diskriminierungsdimensionen aus dem AGG sowie sozioökonomischer Status und Geschlechtsidentität für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes zu entwickeln und die bereits bestehenden Angebote zu evaluieren. Da Fort- und Weiterbildungen als Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen besonders gut geeignet sind, sollte geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, die Beschäftigten zur Teilnahme an den Angeboten zu verpflichten oder die Teilnahme bei deren Beurteilungen zu berücksichtigen. Außerdem arbeiten In diesem Bereich in Thüringen u.a. der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlingen, und die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann. Um eine diskriminerungssensiblen Umgang der Verwaltung zu erhöhen wollen wir auch eine Antirassismusbeauftragte/einen Antirassismusbeauftragten als Ansprechperson für Betroffene von Rassismus und Diskriminierung und für öffentliche Einrichtungen einsetzen. Zudem wollen wir einen Antirassismus-Beirat einrichten – als Beratungsgremium für die Landesregierung und zur Erarbeitung von Strategien gegen Rassismus und Diskriminierung. Diese Stellen sollen zusammen die Regelungsbedarfe, auch im Bereich Beschwerdemanagement, feststellen und konkreten Maßnahmen entwickeln. |
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Der Staat hat beim Kampf gegen Diskriminierungen Vorbildfunktion. In Bezug auf Diskriminierungen durch die Verwaltung sehen wir vor allem regelmäßige Sensibilisierung als Teil der Lösung. Besonderen Regelungsbedarf sehen wir im Bereich des Beschwerdemanagements. Wir wollen daher dort ansetzen und Hürden abbauen, die bisher verhindern, Fehlverhalten zur Sprache zu bringen. Wir Freie Demokraten werden gemeinsam mit dem oder der Antidiskriminierungsbeauftragten beim Thüringer Landtag dafür sorgen, dass Bedienstete in der Verwaltung regelmäßig für bewusste und unbewusste Diskriminierung sensibilisiert werden. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |