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Versorgung mit Hebammenleistungen planen und sicherstellen

Um den tatsächlichen Bedarf an Hebammenleistungen für die Thüringer Bevölkerung zu erkennen, ist es notwendig, alle zwei Jahre eine Datenerhebung durchzuführen. Im Sinne der Daseinsvorsorge ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung für Schwangere und ihre Kinder zu gewährleisten. Dazu ist die Entwicklung, Einrichtung und Förderung von wohnortnahen geburtshilflichen Modellprojekten nötig – auch als Alternative zur Schließung von geburtshilflichen Abteilungen. Diese Modellprojekte können Geburtshäuser und Hebammenzentren oder neue Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit sein.

  1. Wie werden Sie eine institutionelle Förderung der Geburtshäuser und Hebammenpraxen mit Geburtshilfe sicherstellen?
  2. Was werden hierbei die Schwerpunkte Ihrer Maßnahmen sein?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Es muss sichergestellt sein, dass überall in Thüringen ein ausreichendes Angebot zur Geburtshilfe vorhanden ist.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisieren seit Jahren das Problem der fehlenden Versorgung mit Hebammenleistungen und regen seit Jahren Veränderungen im System an. Wir wollen konkrete Lösungen zur Sicherstellung finden und werden nicht müde, auch eine langfristige und tragfähige Lösung auf Bundesebene zu fordern.

Wir wollen die Landesgelder für die Förderung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Hebam­men verstetigen. Das schließt die gezielte und institutionelle Förderung von Geburtshäusern ein. Dafür werden wir eine spezielle Richtlinie entwickeln und haben beim Haushalt für 2020 für 500.000 € mehr speziell für Geburtshäuser gekämpft.

Im Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 hat die rot-rot-grüne Koalition je 500.000 Euro für die Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen eingestellt.

Mit Bezug auf die außerklinische Geburt  hat die rot-rot-grüne Koalition in den Haushalt 2020 zusätzlich 500.000 Euro für die institutionelle Förderung von Geburtshäusern eingestellt. Da DIE LINKE. Thüringen sich zur freien Wahl, wo und wie Schwangere ihr Kind zur Weltbringen möchten, bekennt, begrüßen wir die Stärkung der Möglichkeit einer außerklinischen Geburt.

Hebammen  erbringen  eine  für  die Gesellschaft  essenziell  wichtige  Leistung.  Wir  als  Freie Demokraten   stehen   dafür,   dass   sich   Leistung   lohnen   muss,   Der Gesetzgeber muss dementsprechend eine leistungsorientierte   Vergütung im Rahmen   der   bestehenden Selbstverwaltung ermöglichen. Davon  ausgehend  müssen  Rahmenbedingungen  geschaffen  werden,  die  das Berufsbild attraktiver   machen und   die dem   bestehenden   Hebammenmangel    entgegenwirken. Versorgungssicherheit   setzt   effektive   Nachwuchsgewinnung   voraus.   Dafür   muss   der Hebammenberuf  durch  eine bessere  Vereinbarkeit  von  Beruf  und  eigener  Familie an Attraktivität  gewinnen.  Wir wollen die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitsbereich nutzen.  Telemedizinische Anwendungen und Online-Sprechstunden können auch in der Geburtshilfe eine entlastende Rolle   für   die   praktizierenden   Hebammen   einnehmen.   Hierfür   wollen   wir   die   nötigen gesetzlichen   und   organisatorischen   Voraussetzungen   schaffen.   Gleichzeitig   muss   die Vermittlung  digitaler  Kompetenzen  ein  integrierter  Bestandteil  der  Hebammenausbildung werden.  Vor     dem Hintergrund der    diskutierten Akademisierung   des   Hebammenberufs darf engagierten Schulabsolventen  mit  10  Jahren  schulischer  Ausbildung  nicht  die  Möglichkeit genommen werden, in der Geburtshilfe tätig zu werden. Daher, und vor dem Hintergrund des Ziels  einer soliden  Finanzierung einer 1:1 – Betreuung Schwangerer  unter  der  Geburt, muss  darüber   diskutiert   werden,   wie   man  deren   Einbindung in   die   Geburtshilfe  weiterhin ermöglichen kann.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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