Um den tatsächlichen Bedarf an Hebammenleistungen für die Thüringer Bevölkerung zu erkennen, ist es notwendig, alle zwei Jahre eine Datenerhebung durchzuführen. Im Sinne der Daseinsvorsorge ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung für Schwangere und ihre Kinder zu gewährleisten. Dazu ist die Entwicklung, Einrichtung und Förderung von wohnortnahen geburtshilflichen Modellprojekten nötig – auch als Alternative zur Schließung von geburtshilflichen Abteilungen. Diese Modellprojekte können Geburtshäuser und Hebammenzentren oder neue Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit sein.
- Wie werden Sie eine institutionelle Förderung der Geburtshäuser und Hebammenpraxen mit Geburtshilfe sicherstellen?
- Was werden hierbei die Schwerpunkte Ihrer Maßnahmen sein?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Es muss sichergestellt sein, dass überall in Thüringen ein ausreichendes Angebot zur Geburtshilfe vorhanden ist. |
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisieren seit Jahren das Problem der fehlenden Versorgung mit Hebammenleistungen und regen seit Jahren Veränderungen im System an. Wir wollen konkrete Lösungen zur Sicherstellung finden und werden nicht müde, auch eine langfristige und tragfähige Lösung auf Bundesebene zu fordern. Wir wollen die Landesgelder für die Förderung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Hebammen verstetigen. Das schließt die gezielte und institutionelle Förderung von Geburtshäusern ein. Dafür werden wir eine spezielle Richtlinie entwickeln und haben beim Haushalt für 2020 für 500.000 € mehr speziell für Geburtshäuser gekämpft. |
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Im Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 hat die rot-rot-grüne Koalition je 500.000 Euro für die Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen eingestellt. Mit Bezug auf die außerklinische Geburt hat die rot-rot-grüne Koalition in den Haushalt 2020 zusätzlich 500.000 Euro für die institutionelle Förderung von Geburtshäusern eingestellt. Da DIE LINKE. Thüringen sich zur freien Wahl, wo und wie Schwangere ihr Kind zur Weltbringen möchten, bekennt, begrüßen wir die Stärkung der Möglichkeit einer außerklinischen Geburt. |
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Hebammen erbringen eine für die Gesellschaft essenziell wichtige Leistung. Wir als Freie Demokraten stehen dafür, dass sich Leistung lohnen muss, Der Gesetzgeber muss dementsprechend eine leistungsorientierte Vergütung im Rahmen der bestehenden Selbstverwaltung ermöglichen. Davon ausgehend müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die das Berufsbild attraktiver machen und die dem bestehenden Hebammenmangel entgegenwirken. Versorgungssicherheit setzt effektive Nachwuchsgewinnung voraus. Dafür muss der Hebammenberuf durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und eigener Familie an Attraktivität gewinnen. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitsbereich nutzen. Telemedizinische Anwendungen und Online-Sprechstunden können auch in der Geburtshilfe eine entlastende Rolle für die praktizierenden Hebammen einnehmen. Hierfür wollen wir die nötigen gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Gleichzeitig muss die Vermittlung digitaler Kompetenzen ein integrierter Bestandteil der Hebammenausbildung werden. Vor dem Hintergrund der diskutierten Akademisierung des Hebammenberufs darf engagierten Schulabsolventen mit 10 Jahren schulischer Ausbildung nicht die Möglichkeit genommen werden, in der Geburtshilfe tätig zu werden. Daher, und vor dem Hintergrund des Ziels einer soliden Finanzierung einer 1:1 – Betreuung Schwangerer unter der Geburt, muss darüber diskutiert werden, wie man deren Einbindung in die Geburtshilfe weiterhin ermöglichen kann. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |