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Verbot genitalverändernder und/oder -zuweisender Operationen an Kindern

Noch immer werden in Deutschland und auch in Thüringen gentalverändernde und/oder -zuweisende Operationen an Kindern durchgeführt.

Werden Sie sich für ein Verbot von geschlechtsverändernden Operationen an Kindern einsetzen, die ohne medizinische Notwendigkeit und ohne deren ausdrücklichen Wunsch, ihre Zustimmung und vorherige ausführliche Information über deren Folgen durchgeführt werden sollen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Widerspricht dem Kindeswohl.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich für ein Verbot von Konversionstherapien aus und setzen sich dafür ein, dass Trans*Menschen nicht mehr als psychisch krank klassifiziert werden. Operationen zur sogenannten „Geschlechtsanpassung und -zuweisung“ an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern sind grundsätzlich zu verbieten.

Das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt enthält viele Maßnahmen, welche die Bewusstseinsbildung in der Medizin und Pflege betreffen. Da wir zur Umsetzung und Verstetigung des Landesprogramms stehen, können wir uns den Maßnahmen anschließen.

So unterstützen wir mit Blick auf die Fragestellung im Besonderen, dass geschlechtsfestlegende und vereindeutigende Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen erst im einwilligungsfähigen Alter durchgeführt werden und nur nach ausreichender Information und persönlicher Einwilligung der betroffenen Person mit Ausnahme von medizinischen Notfällen sowie dass es ein Verbot geschlechtszuweisender/ kosmetischer Operationen an intergeschlechtlichen Kindern mit Ausnahme von medizinischen Notfällen gibt.

Ja. Das Selbstbestimmungsrecht der Kinder hat für uns oberste Priorität.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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