Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann in Thüringen hat ihren Sitz im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Ihre Aufgabe ist, ressortübergreifend die Umsetzung des Artikels 2 der Thüringer Verfassung anzumahnen. Dafür sollte sie unabhängig von einem Ministerium agieren können und genau wie der Bürgerbeauftragte, der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Beauftragte für Menschen mit Behinderung ihren Sitz im Landtag haben.
- Wie bewerten Sie die unterschiedliche Ansiedlung der Beauftragten?
- Werden Sie die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann analog zu den anderen Beauftragten beim Landtag ansiedeln?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die Beauftragten haben aufgrund ihrer Tätigkeit unterschiedliches Gewicht. Die Ansiedlung bei der Landesregierung oder dem Landtag sagt zunächst erst einmal nichts darüber aus, wie stark sie sich für ihre Themen einsetzen. |
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine Reform des Beauftragtenwesens in Thüringen ein. Damit wird die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden, mehr Kompetenzen und eine stärkere politische Präsenz der Stelle sind damit verbunden. Verwaltungstechnisch soll die Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene der Landtagsverwaltung angebunden sein, um unabhängig von einzelnen Ministeriumszuständigkeiten arbeiten zu können. |
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DIE LINKE. Thüringen fordert in ihrem Walprogramm, dass das Thüringer Gleichstellungsgesetz novelliert wird, besonders mit Blick auf verbindliche Handlungsmöglichkeiten für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen und Land sowie verpflichtende Anforderungen an die Verwaltungen. Zur Ansiedlung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann nehmen wir in unserem Wahlprogramm keine Stellung. Eine Auseinandersetzung mit diesen Fragen kann aber im Prozess der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes eine Rolle spielen. |
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Wir Freie Demokraten werden die Kompetenzen aller Thüringer Beauftragten gegen Diskriminierung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen bündeln und bei einem oder einer zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenfassen und beim Landtag ansiedeln. Inwieweit darüber hinaus eine zusätzliche Stelle für die Gleichstellung von Frau und Mann notwendig sein wird, werden wir prüfen. In diesem Fall soll aber auch diese am Landtag angesiedelt sein. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |