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Hebammennachwuchs und Akademisierung fördern

Die EU-Richtlinie 2013/55EU sieht eine Anpassung der Hebammenausbildung bis zum 18. Januar 2020 vor. Für die jetzt arbeitenden Hebammen und für die Lehrenden im Hebammenwesen müssen gesetzliche Übergangsregelungen geschaffen werden, um ihnen den Zugang zur akademischen Ausbildung und einem akademischen Grad zu erleichtern. Die Thüringer Berufsordnung für Hebammen von 1998 muss daher zeitnah angepasst werden.

Werden Sie berufserfahrenen Hebammen den nachträglichen Erwerb eines akademischen Titels ermöglichen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir werden die gesetzlichen Vorgaben realisieren.

Die Ausbildung der Hebammen muss zügig akademisiert werden und auf eine weitere Auf­wertung und Attraktivitätssteigerung dieses Berufes hinwirken: Deutschland ist das letzte Land in der Europäischen Union, in dem Hebammen noch nicht akademisch ausgebildet werden. Schon ab 2020 sind für Hebammenschülerinnen EU-weit Fachhochschulreife oder Abitur vorgeschrieben. Es ist also klar, dass wir die Weichen für eine Ausbildung der Hebammen auf Hochschulniveau und mit hohem Praxisanteil stellen müssen. Denn eine kurze Übergangszeit sind wir den Hebammen schuldig, auch um die Attraktivität des Berufsstands zu steigern und den Berufsnachwuchs zu sichern. Schwangere und Familien müssen sich auf eine gute Betreuung rund um die Geburt verlassen können. Darum brauchen wir dauerhaft mehr Hebammen und deshalb auch gute Ausbildungsbedingungen. Mit einer kurzen Übergangszeit können wir verhindern, dass sich unterschiedliche Lohnniveaus oder Tätigkeitsbereiche herausbilden und dabei dürfen wir keine Zeit verlieren!

In dieser Legislatur konstituierte die rot-rot-grüne Landesregierung einen Runden Tisch „Geburt und Familie“. Dies wurde auch von den rot-rot-grünen Fraktionen im Thüringer Landtag unterstützt. Dieser Runde Tisch entwickelte wichtige Schritte, um für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung und gute Arbeitsbedingungen für Hebammen und Geburtshelfer zu sorgen. Auch der Änderungsbedarf der Thüringer Berufsordnung für Hebammen wurde am Runden Tisch als Maßnahme thematisiert. DIE LINKE. Thüringen steht dafür die Ergebnisse des Runden Tisches wollen auch weiterhin umzusetzen.

Außerdem werben wir dafür, den Ausbildungsweg für Hebammen und Geburtshelfer über das Angebot der Ernst-Abbe-Hochschule Jena weiter auszubauen, ohne dabei die Möglichkeiten der dreijährigen Berufsausbildung einzuschränken.

Wir Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass in Zukunft lebenslanges Lernen der einzige Weg ist, sich in der schnelllebigen Welt zurechtzufinden. Das ist eine Herausforderung aber auch eine Chance. Mit unserem Aufstiegsbafög wollen wir ermöglichen, dass auch Menschen in der Mitte ihres Lebens noch ein Studium oder eine Berufsausbildung anfangen können, ohne dabei die Existenzgrundlage der Familie aufs Spiel zu setzen. Davon sollen auch berufserfahrende Hebammen auf dem Weg zum akademischen Titel profitieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Weiterführung des Runden Tisches „Geburt und Familie“

In der letzten Legislaturperiode hat sich der Runde Tisch „Geburt und Familie“ etabliert. Er ist ein bewährtes Instrument, um alle Akteur*innen an einem Tisch zu bringen, Bedarfe zu ermitteln und an Lösungen zu arbeiten. Die Weiterführung des „Runden Tisches“ ist daher unbedingt erforderlich. Um bereitgestellte Fördermittel bedarfsgerecht nutzen zu können, ist darüber hinaus die Entwicklung von Förderrichtlinien wünschenswert.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Runde Tisch weitergeführt wird?
  2. Werden Sie sich für die Entwicklung von Förderrichtlinien einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Es muss sichergestellt sein, dass überall in Thüringen ein ausreichendes Angebot zur Geburtshilfe vorhanden ist. Der Runde Tisch ist eine Möglichkeit zur Koordinierung und Bedarfsermittlung.

Werdende Mütter wünschen sich eine persönliche Begleitung durch die Schwangerschaft, bei der Geburt und am Wochenbett bei sich zu Hause. Die Arbeit von Hebammen und Entbindungspflegern ist dafür essenziell, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sie weiter stärken. Wir wollen den „Runden Tisch Familie und Geburt“, der erstmalig in Thüringen eingerichtet und mit finanziellen Mitteln ausgestattet wurde, selbstverständlich fortsetzen. Wir werden dafür sorgen, dass in Thüringen die Themen „gewaltfreie Geburtshilfe“ und Wahlfreiheit des Geburtsortes einen höheren Stellenwert gewinnen. Wir setzen uns für einen regelmäßigen und öffentlich zugänglichen Thüringer Frauengesundheitsbericht ein.

Wir wollen die Ergebnisse des Runden Tisches weiter umsetzen. Dieser wurde von der rot-rot-grünen Landesregierung konstituiert und den rot-rot-grünen Fraktionen im Landtag unterstützt. Die wichtigen Schritte, die der Runde Tisch brachte, wollen wir auch in einer kommenden Legislatur fortführen und ausbauen.

Konkrete Maßnahmen, wie auch die Entwicklung von Förderrichtlinien, sind Inhalt der Arbeit des Runden Tisches.

Wir werden uns für die Weiterführung des Runden Tisches einsetzen und den Bedarf für entsprechende Förderrichtlinien im Einvernehmen mit den Vertretern des Hebammenverbandes prüfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Versorgung mit Hebammenleistungen planen und sicherstellen

Um den tatsächlichen Bedarf an Hebammenleistungen für die Thüringer Bevölkerung zu erkennen, ist es notwendig, alle zwei Jahre eine Datenerhebung durchzuführen. Im Sinne der Daseinsvorsorge ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung für Schwangere und ihre Kinder zu gewährleisten. Dazu ist die Entwicklung, Einrichtung und Förderung von wohnortnahen geburtshilflichen Modellprojekten nötig – auch als Alternative zur Schließung von geburtshilflichen Abteilungen. Diese Modellprojekte können Geburtshäuser und Hebammenzentren oder neue Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit sein.

  1. Wie werden Sie eine institutionelle Förderung der Geburtshäuser und Hebammenpraxen mit Geburtshilfe sicherstellen?
  2. Was werden hierbei die Schwerpunkte Ihrer Maßnahmen sein?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Es muss sichergestellt sein, dass überall in Thüringen ein ausreichendes Angebot zur Geburtshilfe vorhanden ist.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN thematisieren seit Jahren das Problem der fehlenden Versorgung mit Hebammenleistungen und regen seit Jahren Veränderungen im System an. Wir wollen konkrete Lösungen zur Sicherstellung finden und werden nicht müde, auch eine langfristige und tragfähige Lösung auf Bundesebene zu fordern.

Wir wollen die Landesgelder für die Förderung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Hebam­men verstetigen. Das schließt die gezielte und institutionelle Förderung von Geburtshäusern ein. Dafür werden wir eine spezielle Richtlinie entwickeln und haben beim Haushalt für 2020 für 500.000 € mehr speziell für Geburtshäuser gekämpft.

Im Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 hat die rot-rot-grüne Koalition je 500.000 Euro für die Förderung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen eingestellt.

Mit Bezug auf die außerklinische Geburt  hat die rot-rot-grüne Koalition in den Haushalt 2020 zusätzlich 500.000 Euro für die institutionelle Förderung von Geburtshäusern eingestellt. Da DIE LINKE. Thüringen sich zur freien Wahl, wo und wie Schwangere ihr Kind zur Weltbringen möchten, bekennt, begrüßen wir die Stärkung der Möglichkeit einer außerklinischen Geburt.

Hebammen  erbringen  eine  für  die Gesellschaft  essenziell  wichtige  Leistung.  Wir  als  Freie Demokraten   stehen   dafür,   dass   sich   Leistung   lohnen   muss,   Der Gesetzgeber muss dementsprechend eine leistungsorientierte   Vergütung im Rahmen   der   bestehenden Selbstverwaltung ermöglichen. Davon  ausgehend  müssen  Rahmenbedingungen  geschaffen  werden,  die  das Berufsbild attraktiver   machen und   die dem   bestehenden   Hebammenmangel    entgegenwirken. Versorgungssicherheit   setzt   effektive   Nachwuchsgewinnung   voraus.   Dafür   muss   der Hebammenberuf  durch  eine bessere  Vereinbarkeit  von  Beruf  und  eigener  Familie an Attraktivität  gewinnen.  Wir wollen die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitsbereich nutzen.  Telemedizinische Anwendungen und Online-Sprechstunden können auch in der Geburtshilfe eine entlastende Rolle   für   die   praktizierenden   Hebammen   einnehmen.   Hierfür   wollen   wir   die   nötigen gesetzlichen   und   organisatorischen   Voraussetzungen   schaffen.   Gleichzeitig   muss   die Vermittlung  digitaler  Kompetenzen  ein  integrierter  Bestandteil  der  Hebammenausbildung werden.  Vor     dem Hintergrund der    diskutierten Akademisierung   des   Hebammenberufs darf engagierten Schulabsolventen  mit  10  Jahren  schulischer  Ausbildung  nicht  die  Möglichkeit genommen werden, in der Geburtshilfe tätig zu werden. Daher, und vor dem Hintergrund des Ziels  einer soliden  Finanzierung einer 1:1 – Betreuung Schwangerer  unter  der  Geburt, muss  darüber   diskutiert   werden,   wie   man  deren   Einbindung in   die   Geburtshilfe  weiterhin ermöglichen kann.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Personelle Situation in den Kreissälen verbessern

Um die bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung und Betreuung von Schwangeren und Gebärenden in geburtshilflichen Abteilungen im Sinne einer Qualitätsbesetzung abzubilden, bedarf es eines Personalbemessungsinstruments für die Hebammenbetreuung in der Geburtshilfe. Dies könnte auf Bundesebene in einem Geburtshilfestärkungsgesetz festgeschrieben werden, während auf Landesebene Konzepte für die ambulante Hebammenversorgung entwickelt werden. Koordinierungsstellen könnten beispielsweise helfen, Bereitschaftsdienste und Notfallsprechstunden einzurichten und Hebammen zu vermitteln. Aktuell ermöglicht die Plattform www.hebammensuche-thueringen.de die Suche nach einer Hebamme im eigenen Umkreis.

  1. Wie stehen Sie zu diesen Ideen und werden Sie sie unterstützen?
  2. Werden Sie sich für die Verstetigung des Angebots www.hebammensuche-thueringen.de mittels einer finanziellen Förderung einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Es muss sichergestellt sein, dass überall in Thüringen ein ausreichendes Angebot zur Geburtshilfe vorhanden ist.

In den Fokus werden wir außerdem die Arbeitsbedingungen der Hebammen und Entbindungspfleger in den Kliniken nehmen. Diese müssen sich nachhaltig verbessern. Wir brauchen im Rahmen der regulären Investitionsförderung für Krankenhäuser auch Programme, um gezielt den Ausbau von Kreißsälen in stark gefragten Kliniken in den Städten UND in Kliniken zu fördern, die das ländliche Umland versorgen.

Wir brauchen Anreize auch für freiberufliche Hebammen, damit es für Schwangere wieder einfacher wird, eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung zu finden.

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte Hebammen, die in unter­versorgten Regionen arbeiten, im Rahmen ihrer Vergütung einen Sicherstellungszuschlag zahlen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, in solchen Regionen tätig zu sein.

In der Legislatur 2014 bis 2019 ist es unter der rot-rot-grünen Regierung gelungen, die Ausbildungszahlen bei Hebammen und Geburtshelfern sowohl auf dem berufsbildenden als auch akademischen Pfad zu erhöhen. Auch Fortbildungen werden finanziell besser unterstützt. Am Runden Tisch „Geburt und Familie“ wurde ebenfalls die Aufnahme eines Personalschlüssels für Hebammen in die Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 Thüringer Krankenhausgesetz thematisiert. Hier bedarf es noch weiterer Diskussionen. Derzeit ist es schwierig freie Hebammenstellen wieder zu besetzen. Vor diesem Hintergrund wurde auf Beschluss des Runden Tisches zunächst die Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze für Hebammen erhöht. Konkret bedeutet das, dass im Jahr 2017 ein zusätzlicher Ausbildungsgang an der Berufsbildenden Schule Gesundheit und Soziales Erfurt begonnen hat. Im Jahr 2018 starteten zwei Ausbildungsgänge. An der Ernst-Abbe-Hochschule Jena kann der Studiengang Geburtshilfe/Hebammenkunde nunmehr alle zwei Jahre (ursprünglich alle 3 Jahre) – der letzte startete Wintersemester 2018 – belegt werden. In den Jahren 2018 und 2019 wurden Kurse der 24-stündigen berufspädagogischen Fortbildung von freiberuflich tätigen Hebammen in Vorbereitung des Externates (Praxisanleitung) gefördert. Finanziell unterstützt wurde ebenfalls die praktische Ausbildung von Hebammenschülerinnen und –studentinnen  im Krankenhaus und im Externat.

Zu 2.: Ja.

Für uns gilt das Grundprinzip, dass die werdende Mutter im Mittelpunkt der gesundheitlichen und  geburtshilflichen  Versorgung  stehen  muss. Wir  halten  daran  fest,  dass  es  die freie Entscheidung   der   Gebärenden ist,   ob sie   in   einer   Geburtshilfeklinik   oder   in   einem Geburtshaus entbinden möchten, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Wir wollen   den Zugang   zu   einem   umfassenden   Vor- und   Nachsorgeangebot für   jeden gewährleistet  wissen.  Hierfür muss  die Erstellung  statistischer  Bestandsaufnahmen  zur genauen  Versorgungslage in  der  Geburtshilfe endlich  effektiv  Vorangetrieben  werden.  wozu eine    quantitative    Erfassung    freiberuflich    tätiger    Hebammen   notwendig ist.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechte Gesundheitspolitik und -forschung

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass medizinische Forschung hauptsächlich auf Männer ausgerichtet ist. Forschung zu Gesundheitsthemen, die in besonderem Maße Frauen* betreffen, stecken noch in den Kinderschuhen bzw. bekommen zu wenig Aufmerksamkeit, was sich in der Versorgung zeigt. Es braucht eine Gesundheitsversorgung, die Geschlechterstereotype aufbricht, und sich an den individuellen Lebenswelten und -weisen sowie an den tatsächlichen gesundheitsbezogen Bedürfnissen und Bedarfen von Frauen* orientiert.

  1. Werden Sie das Thema Frauen*gesundheit in der Landesgesundheitskonferenz etablieren?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die freie Wahl des Geburtsortes und die Versorgung von Schwangeren durch Hebammen gewährleisten werden?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Verhütungsmittel auch für einkommensschwache Menschen zugänglich sind?
  4. Wie stehen Sie zum Informationsrecht über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches bei ungewollter Schwangerschaft, das mit §219a kollidiert?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Ja
Das Land stellt auch derzeit schon kostenfrei Verhütungsmittel zu Verfügung.

Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) befasst sich mit Fragen der gesundheitlichen Lebensbedingungen, der gesundheitlichen Versorgung und der gesundheitlichen Lage in Thüringen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Frauengesundheit. U.a. ist auch eine Vertreterin des Landesfrauenrates in der Organisation vertreten, um das Thema zu etablieren.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich in Thüringen gegen Einschränkungen der Wahlfreiheit für werdende Eltern engagieren, für faire Vor- und Nachsorge sowie Geburtsbedingungen für alle Familien kämpfen und sich dafür stark machen, dass mit den kommenden Haushalten genügend Mittel für die bessere Versorgung mit Hebammenleistungen verabschiedet werden.

Wir unterstützen den Antrag der unserer Bundestagsfraktion: Sozialhilfe-Empfänger*innen sollen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel sowie Kondome erstattet bekommen. Denn selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht. Übergangsweise kann ein Landesprogramm Menschen mit geringem Einkommen beim Erwerb von Verhütungsmitteln unterstützen.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist klar: Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und Frauen sollen über ihre Schwangerschaften frei und ohne Kriminali­sierung entscheiden können. Sie haben ein Recht auf Information und freiwillige Beratung. Politik und Rechtsprechung müssen dieses hohe Gut schützen, wir brauchen eine vernünftige Bundesregelung dazu! Restriktive Regelungen haben zu keiner Zeit geholfen, werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Nicht die strafrechtliche Verfolgung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern freiwillige, qualifizierte und ergebnisoffene Beratung ist geeignet, die Frauen bei ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen in schwierigen Situatio­nen zur Seite zu stehen.

DIE LINKE. Thüringen möchte das Thema Frauengesundheit in den Landesgesundheitszielen verankern.

Wir bekennen uns zur freien Wahl, wo und wie Schwangere ihr Kind zur Weltbringen möchten.

Wir wollen für alle Frauen die vollständige Kostenübernahme für hormonelle wie hormonfreie Verhütungsmittel durch die Krankenkassen erreichen. Hierzu wollen wir im Bundesrat aktiv werden.

Wir möchten das Angebot und die Bedarfe für wohnortnahe Schwangerschaftsabbrüche umfassend evaluieren, um Lücken in der Versorgung zu schließen. DIE LINKE. Thüringen wird sich auch weiter für die Streichung des §219a und §218 StGB einsetzen und für Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren eintreten.

Das Thema Frauengesundheit wird selbstverständlich in die Landesgesundheitskonferenz aufgenommen.

Wir werden die aktuelle Situation in Thüringen in Sachen Verhütungsmittelkostenübernahme prüfen.

Wir Freien Demokraten setzen uns für eine moderate Änderung des Paragrafen ein. Der Straftatbestand soll demnach nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Dass Frauen, die ungewollt schwanger werden, schnell und einfach kompetente Hilfe finden müssen, ist klar. Wichtig ist dabei, dass die Informationen sachlich und konnotationsfrei gehalten sind

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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