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Schaffung eine*r Beauftragten für Fragen sexuellen Missbrauchs

Der Bundesbeauftragte für Fragen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit hat die Bundesländer dazu aufgefordert, eigene Beauftragte einzusetzen. Um dem Thema sexualisierter Gewalt in der Kindheit mehr Gehör zu verschaffen bzw. die Versorgung der Menschen, die an den Folgen leiden, zu verbessern, wäre dies ein erster wichtiger Schritt.

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass Thüringen eine*n Beauftragte*n bekommt?
  2. Werden Sie die Versorgung von Menschen mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit verbessern? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie umsetzen?
  3. In anderen Bundesländern gibt es seit vielen Jahren Fachstellen zum Thema sexualisierte Gewalt. Werden Sie die Einrichtung einer solchen Stelle unterstützen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Nein.

Professionelle Hilfen und Beratungsangebote haben Einfluss darauf, wie Betroffene, Angehörige oder das soziale Umfeld sexuelle Gewalt verarbeiten können. Über das Hilfeportal und Hilfetelefon Sexueller Missbrauch ist es bundesweit möglich, eine Beratungsstelle und bestenfalls eine Therapie in der eigenen Umgebung zu finden. In Thüringen bieten verschiedene Organisationen und Vereine diese Beratungen und Vermittlungen an (Weißer Ring, Brennnessel Erfurt, Kinderschutzdienste, verschiedene Frauenberatungsstellen). Im ländlich geprägten Thüringen aber gibt es davon zu wenig. Im Zuge der von uns angestrebten Reform des Beauftragtenwesens wäre auch eine stärkere Anbindung des Themas an das Amt der/des Beauftragten für Gleichstellung denkbar.

Für Betroffene sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter wurden auch für 2020 Hilfen vom Bund beschlossen. Für diese Form der Verbesserung der Situation von Opfern sexualisierter Gewalt setzen wir uns weiter ein. Darüber hinaus müssen auch weitere Programme zur Aufklärung, Prävention und bei der Strafverfolgung angeschoben werden.

DIE LINKE.Thüringen setzt sich ein gegen jedwede Form von Gewalt gegen Kinder. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen genießt eine besondere Priorität. Wir wollen die Zusammenarbeit von Polizei, Jugendhilfe und Schutzeinrichtungen noch besser koordinieren und stärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt muss so auch im Maßnahmenplan gegen häusliche Gewalt besondere Berücksichtigung finden.

Im Rahmen der Fortschreibung des Maßnahmenplans sowie im Prozess der Umsetzung der Istanbul-Konvention können Strukturen wie eine Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt oder ein Beauftragter für Fragen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit eine Rolle spielen als mögliche sinnvolle Instrumente zur Stärkung des Gewaltschutzes. DIE LINKE.Thüringen nimmt in ihrem Wahlprogramm jedoch keinen konkreten Bezug auf diese beiden Strukturen.

Wir Freie Demokraten werden in Regierungsverantwortung die Einrichtung einer zentralen Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt und die Schaffung eines/einer Beauftragen unterstützen. Die Experten sollen dann einen entsprechenden Maßnahmenkatalog erarbeiten, um die Versorgung von Menschen mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt in der Kindheit sicherzustellen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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