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Personelle Situation in den Kreissälen verbessern

Um die bedarfs- und bedürfnisgerechte Versorgung und Betreuung von Schwangeren und Gebärenden in geburtshilflichen Abteilungen im Sinne einer Qualitätsbesetzung abzubilden, bedarf es eines Personalbemessungsinstruments für die Hebammenbetreuung in der Geburtshilfe. Dies könnte auf Bundesebene in einem Geburtshilfestärkungsgesetz festgeschrieben werden, während auf Landesebene Konzepte für die ambulante Hebammenversorgung entwickelt werden. Koordinierungsstellen könnten beispielsweise helfen, Bereitschaftsdienste und Notfallsprechstunden einzurichten und Hebammen zu vermitteln. Aktuell ermöglicht die Plattform www.hebammensuche-thueringen.de die Suche nach einer Hebamme im eigenen Umkreis.

  1. Wie stehen Sie zu diesen Ideen und werden Sie sie unterstützen?
  2. Werden Sie sich für die Verstetigung des Angebots www.hebammensuche-thueringen.de mittels einer finanziellen Förderung einsetzen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Es muss sichergestellt sein, dass überall in Thüringen ein ausreichendes Angebot zur Geburtshilfe vorhanden ist.

In den Fokus werden wir außerdem die Arbeitsbedingungen der Hebammen und Entbindungspfleger in den Kliniken nehmen. Diese müssen sich nachhaltig verbessern. Wir brauchen im Rahmen der regulären Investitionsförderung für Krankenhäuser auch Programme, um gezielt den Ausbau von Kreißsälen in stark gefragten Kliniken in den Städten UND in Kliniken zu fördern, die das ländliche Umland versorgen.

Wir brauchen Anreize auch für freiberufliche Hebammen, damit es für Schwangere wieder einfacher wird, eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung zu finden.

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte Hebammen, die in unter­versorgten Regionen arbeiten, im Rahmen ihrer Vergütung einen Sicherstellungszuschlag zahlen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, in solchen Regionen tätig zu sein.

In der Legislatur 2014 bis 2019 ist es unter der rot-rot-grünen Regierung gelungen, die Ausbildungszahlen bei Hebammen und Geburtshelfern sowohl auf dem berufsbildenden als auch akademischen Pfad zu erhöhen. Auch Fortbildungen werden finanziell besser unterstützt. Am Runden Tisch „Geburt und Familie“ wurde ebenfalls die Aufnahme eines Personalschlüssels für Hebammen in die Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 3 Thüringer Krankenhausgesetz thematisiert. Hier bedarf es noch weiterer Diskussionen. Derzeit ist es schwierig freie Hebammenstellen wieder zu besetzen. Vor diesem Hintergrund wurde auf Beschluss des Runden Tisches zunächst die Anzahl der Ausbildungs- und Studienplätze für Hebammen erhöht. Konkret bedeutet das, dass im Jahr 2017 ein zusätzlicher Ausbildungsgang an der Berufsbildenden Schule Gesundheit und Soziales Erfurt begonnen hat. Im Jahr 2018 starteten zwei Ausbildungsgänge. An der Ernst-Abbe-Hochschule Jena kann der Studiengang Geburtshilfe/Hebammenkunde nunmehr alle zwei Jahre (ursprünglich alle 3 Jahre) – der letzte startete Wintersemester 2018 – belegt werden. In den Jahren 2018 und 2019 wurden Kurse der 24-stündigen berufspädagogischen Fortbildung von freiberuflich tätigen Hebammen in Vorbereitung des Externates (Praxisanleitung) gefördert. Finanziell unterstützt wurde ebenfalls die praktische Ausbildung von Hebammenschülerinnen und –studentinnen  im Krankenhaus und im Externat.

Zu 2.: Ja.

Für uns gilt das Grundprinzip, dass die werdende Mutter im Mittelpunkt der gesundheitlichen und  geburtshilflichen  Versorgung  stehen  muss. Wir  halten  daran  fest,  dass  es  die freie Entscheidung   der   Gebärenden ist,   ob sie   in   einer   Geburtshilfeklinik   oder   in   einem Geburtshaus entbinden möchten, solange keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Wir wollen   den Zugang   zu   einem   umfassenden   Vor- und   Nachsorgeangebot für   jeden gewährleistet  wissen.  Hierfür muss  die Erstellung  statistischer  Bestandsaufnahmen  zur genauen  Versorgungslage in  der  Geburtshilfe endlich  effektiv  Vorangetrieben  werden.  wozu eine    quantitative    Erfassung    freiberuflich    tätiger    Hebammen   notwendig ist.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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