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Flächendeckende Beratung und Unterstützung für Betroffene

Ein effektiver Diskriminierungsschutz braucht wohnortnahe, barrierefreie, unabhängige und professionelle Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen, die Diskriminierung erleben und ihr Recht auf Gleichbehandlung einfordern wollen. Thüringen ist eines der letzten Bundesländer, in denen es noch keine qualifizierten Antidiskriminierungsberatungsstellen gibt. Der Aufbau eines solchen Beratungsangebotes wird im Zwischenbericht der Enquete-Kommission gegen Rassismus empfohlen.

  1. Wie werden Sie den Aufbau einer unabhängigen flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsstruktur voranbringen?
  2. Welche Mittel werden Sie hierfür im Landeshaushalt bereitstellen?
  3. Welche konkreten Ziele und Eckpunkte haben Sie für die Entwicklung des Beratungsangebotes bis zum Ende der kommenden Legislatur geplant?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Aus diesem Grund setzen wir uns für eine unabhängige und niedrigschwellige Landesantidiskrimierungsstelle ein. Darüber hinaus besteht zum Beispiel im Rahmen des von uns in dieser Legislatur initierten Landesprogramms Soildarisches Zusammenleben der Generationen im Rahmen der kommunalen Sozialplanung auch die Möglichkeit Antidiskriminierungsstellen vor Ort zu finanzieren.

Für das ländlich geprägte Thüringen bedarf es für Betroffene einer flächendeckenden und zielgruppenspezifischen Beratungs- und Beschwerdestruktur. Um dies gewährleisten zu können, werden sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür einsetzen, die zivilgesellschaftlichen Netzwerkpartner der LADS sowie die Selbstorganisationen und Initiativen im Bereich Antidiskriminierung und Antirassismus gezielt zu fördern und verlässlich auszufinanzieren.

Über Jahre hat DIE LINKE eine Antidiskriminierungspolitik auf verschiedenen Ebenen unterstützt. Jetzt es der Fraktion DIE LINKE und der anderen Koalitionsparteien gelungen, Fördergelder in Höhe von 200.000 für die Etablierung einer unabhängigen, qualifizierten, nicht-staatlichen  Antidiskriminierungsberatungstelle (ADS) in Thüringen für 2020 zu sichern. Im Besten Fall erfolgt die Gründung dieser Stelle mit dem Einbezug der Schwarze-, Roma-, Muslimische-, Jüdische- und Migrant*innenselbstorganizationen mit der ev. Begleitung eines Dachverbandes. Die ADS soll eine Anlaufstelle für u.a. alle im AGG genannten Diskriminierungstatbestände als auch in den Bereichen Bildung und staatlichen Handeln mit einem antirassistischen, intersektionalen Ansatz. Die rechtlichen, therapeutischen und sozialwissenschaftlichen Fachkompetenzen sollen auf der Basis einer beraterischen Grundqualifikation und Community-to-Community Ansatz erfolgen. Die Stelle soll einen starken staatlichen Ansprechpartner in der LADS sowie beim Antirassismus-Beirat und beim Antirassismusbeauftragten (zu benennen). Um ein flächendeckendes Angebot gewährleisten zu können, muss die ADS lokal verankert mit städtischen und ländlichen Beratungsstellen sein und ein Konzept für mobile Beratung enthalten. Die Fachkraft soll möglichst interkulturelle und divers sein, damit Community-to-Community Beratung funktionieren kann. 2019 wurde 105.000 Euro für ein zivilgesellschaftliches Antidiskriminierungsnetzwerk zur Verfügung gestellt.

Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen ist sinnvoll und hat unsere volle Unterstützung. Welche weiteren finanziellen Mittel dafür unter Umständen erforderlich sind, können wir derzeit nicht beziffern. Dazu wollen wir die Arbeit bzw. die Nachfrage der Strukturen regelmäßig evaluieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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