[Sassy_Social_Share]

Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteur*innen in die politische Entscheidungsfindung

Wenn ein politischer Prozess diskriminierungssensibel sein soll, ist es unabdingbar, die Perspektiven marginalisierter Bevölkerungsgruppen wahrzunehmen und aktiv einzubeziehen.

Wie stellen Sie die systematische Einbindung marginalisierter Bevölkerungsgruppen bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen sicher, um mögliche Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der Beschluss eines Gesetzes oder einer Verordnung sieht immer die Beteiligung Betroffener vor. Fernab von konkreten Gesetzvorhaben braucht es eine breite gesellschaftspolitische Debatte, zu wichtigen Fragen, an der sich möglichst viele Menschen beteiligen. Dazu tragen wir als Partei und unsere Abgeordneten mit einer Vielzahl von Angeboten bei.

Die Wirkung von Gesetzesentwürfen auf die Gleichstellung aller Personen muss immer geprüft werden. Wir sichern die Mitsprache in Thüringen durch parlamentarische Anhörungsverfahren, zu der zivilgesellschaftliche Verbände eingeladen werden, um mit ihrer Expertise zu Gesetzesentwürfen mündlich oder schriftlich Stellung zu beziehen. Auf Parteiebene arbeiten wir eng mit den fachlichen Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und Bundesebene zusammen.

Während der Vorbereitung und Beratung der Gesetze in den Ausschüssen ist die übliche Praxis einen Breitband der Zivilgesellschaft zu öffentlichen Anhörungen einzuladen. Wir versuchen kontinuierlich, auch bei öffentlichen Veranstaltungen, Tagungen oder Konferenzen, unsere Beziehungen mit unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu verstärken, damit wir in guter Kommunikation bleiben. Damit wird der Austausch gefördert und die Interessen der marginalisierten Bevölkerungsgruppen stärker berücksichtigt.

Wir greifen bei der Erarbeitung von Papieren stets auf die Kompetenz von Betroffenen zurück. Das werden wir auch bei unserer Arbeit im Landtag weiter so umsetzen. Dabei versuchen wir den Radius der Betroffenheit so weit wie möglich zu fassen, um frühzeitig auch Problemlagen an den Rändern des Themas aufgreifen zu können. Grundsätzlich nehmen wir Hinweise aller Bevölkerungsgruppen gern auf und verarbeiten sie entsprechend weiter.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
vollständige Detailansicht