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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Thüringen fördern?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Menschen werden aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert. Dem gemein ist die Abwertung aufgrund eines vermeintlichen „anders sein“. Wir lehnen jeder Form der Diskriminierung ab. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es Angebote für die Betroffenen von Diskriminierung gibt und Diskriminierungserfahrungen in ihrer Vielfalt sichtbar gemacht werden.

Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, brauchen Unterstützung. Dafür setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein. Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein. Deshalb sollten Beratungsstellen auch Betroffenen von Gewichtsdiskriminierung zur Verfügung stehen, um gemeinsam mit den Betroffenen Handlungsoptionen zu erarbeiten. Mit dieser Bestärkung können sich Betroffene zur Wehr zu setzen und Handlungsoptionen erfahren.

Bisher hat sich DIE LINKE. Thüringen inhaltlich nicht mit Gewichtsdiskriminierung auseinander gesetzt. In unserem Landeswahlprogramm nehmen wir lediglich Bezug auf die negativen gesundheitlichen Folgen, wenn Mädchen von Beginn an mit unrealistischen Körperbildern konfrontiert werden. Daher können wir zu den genannten Fragen keine Stellung beziehen.

Bei innerparteilichen Diskussionsprozessen und politischen Entscheidungsfindungen setzt DIE LINKE. Thüringen auf das Expert*innenwissen von Interessenvertretungen, Betroffenen, Aktiven und auf die entsprechenden Communities. Dies wünschen wir uns auch an diesem Punkt, um uns eine Position zu Gewichtsdiskriminierung erarbeiten zu können. Für Anregungen, Hinweise und Expertise sind wir offen und nehmen diese dankbar entgegen.

Wir werden bezüglich der Gewichtsdiskriminierung empirische Daten zusammentragen und bisherige Unterstützungsangebote mit Hinblick auf die Berücksichtigung dieser Diskriminierungsform evaluieren. Diese Angebote kann man bekannter machen, indem man auf zentralen Plattformen darauf hinweist oder öffentlich für das Ziel einer diskriminierungsfreien Gesellschaft regelmäßig Stellung bezieht. Entsprechend spezialisierte regionale Träger in Thüringen werden wir nur dann unterstützen, wenn sich ein Mehrwert für Betroffene aus der Evaluation deutlich ergibt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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