Kultureinrichtungen sollten für alle offen sein. Rollstuhlplätze sind mittlerweile an vielen Theatern und Bühnen vorhanden, für dicke Menschen geeignete Sitzmöglichkeiten fehlen hingegen. Oft sind beispielswiese die Sitzflächen zu schmal oder Armlehnen begrenzen die Stühle seitlich, so dass eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Stühlen keinen Zugewinn an Komfort mit sich bringt.
Wie werden Sie Barrierefreiheit für alle in den Kultureinrichtungen sicherstellen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Barrierefreiheit ist für alle gesellschaftlichen Bereiche ein wichtiges Ziel. |
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Bei der Verwirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe gibt es für viele Menschen viele Hemmschwellen, Stolpersteine und Schranken. Diese Hindernisse ein wenig überwindbarer zu machen, die nötige Unterstützung zur Teilhabe zu ermöglichen, in Thüringen ein modernes Teilhaberecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren: das ist auch Aufgabe der Politik. Zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft gehören barrierefreie Zugänge zu Kultur- und Erholungsorten, zu Tourismus- und Freizeitangeboten, zu Spielstätten und Sportangeboten. Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle Menschen in großer Selbstverständlichkeit miteinander leben können. Dafür setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein. |
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DIE LINKE. will den Ausbau und Neubau von Jugendhäusern, -zentren und -klubs hinsichtlich Barrierefreiheit vorantreiben und fördern, um auch Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Beeinträchtigungen Teilhabe zu ermöglichen. Außerdem wollen wir den fortgeschriebenen Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorantreiben, die Nachteilsausgleiche der sinnesbehinderten Menschen in ihrer Höhe anpassen, weitere Nachteilsausgleiche prüfen und uns dafür einsetzen, diese bundesweit einheitlich auf hohem Niveau festzusetzen. |
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Aus Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich, dass sich Kunst und Kultur ohne Abstriche auch für Menschen mit Behinderungen erschließen lassen müssen. Der Staat muss hier als Vorbild vorangehen und Barrierefreiheit in staatlichen Kulturinstitutionen herstellen. Hier sprechen wir einerseits von baulicher Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen. Hier ist in Thüringen bereits vielerorts gute Arbeit geleistet worden. Kleinere private Einrichtungen haben oftmals aus finanziellen Gründen Schwierigkeiten entsprechende Baumaßnahmen umzusetzen, finden aber dann individuelle Lösungen, wenn der Bedarf da ist. Hier könnte der Freistaat Unterstützung bei der Baufinanzierung leisten. Aber wir sprechen auch über Barrierefreiheit für seh- und hörbehinderte Menschen. Hier greift die barrierefreie Umsetzung viel tiefer in die künstlichere Darstellung ein, was ein viel umfangreicheres Umdenken in der Produktion von Kulturinhalten bedeutet. Der Freistaat Thüringen könnte hier dafür sorgen, dass die eigenen Kultureinrichtungen für neue Formate z.B. unter Einbeziehung audio-visueller Hilfsmittel sensibilisiert werden. Immer vorausgesetzt, dass die Ausübung der künstlerischen Freiheit erhalten bleibt. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |