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Ausbeutung der EU-Freizügigkeit verhindern

Der privilegierte Status des*r EU-Bürgers*in garantiert nicht automatisch eine Gleichbehandlung. Ein Beispiel dafür ist die Situation der polnischen Bürger*innen in Großbritannien, die seit 2004 von der europäischen Freizügigkeit profitieren. Viele von ihnen sind integriert und in Führungspositionen tätig, andere sind von der Gesellschaft ausgeschlossen oder haben soziale Probleme. Um ein ähnliches Szenario in Deutschland zu vermeiden, sind politische Maßnahmen gegen die Ausbeutung der EU-Freizügigkeit notwendig.

  1. Wie werden Sie auf Landesebene dafür Sorge tragen, dass Unternehmen die EU-Freizügigkeit nicht missbräuchlich nutzen, um Arbeitnehmer*innen beispielsweise durch Scheinselbstständigkeit auszubeuten?
  2. Wie werden Sie die Arbeitnehmer*innen auf Landesebene über Ihre Rechte informieren?
  3. Wie werden Sie auf Landesebene dazu beitragen, entsandte Arbeitnehmer*innen und Unionsbürger*innen, die in Thüringen angestellt sind, vor Arbeitsrechtsverletzungen, Lohnbetrug und Dumpinglöhnen zu schützen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Dazu finanzieren wir derzeit das Projekt „Faire Mobilität“. Dieses Beratungsangebot muss ausgebaut werden. Für alles weitere ist der Zoll zuständig.

Kontrollen zur Einhaltung europäischen Rechts sind sehr schwierig. Wir brauchen eine bessere Verwaltungszusammenarbeit, auf Europa- und Länderebene. Subunternehmerketten und Briefkastenfirmen machen es teilweise fast unmöglich zu kontrollieren, ob Arbeitnehmerrechte eingehalten werden, ob Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden – es bedarf Kontrollen und Aufsicht auf sehr verschiedenen Ebenen. Die Einführung einer Europäischen Sozialversicherungsnummer befürworten wir.

Wir brauchen genügend Zollkontrollen, um die Einhaltung des Mindestlohns und der Regeln zu überprüfen, die in Gesetzen und Tarifverträgen festgeschrieben sind. Wir brauchen aber ein gutes Beratungsangebot und den leichten Zugang zu Beratung und Information. Dafür setzen wir uns auf Europa-, Bundes- und Thüringenebene ein.

Um die Ausbeutung der EU-Freizügigkeit durch Unternehmen zu verhindern, müssen die Kontrollen erhöht und effektiver umgesetzt werden.

Die in Thüringen durch das Arbeitsministerium finanzierte Anlaufstelle „Faire Mobilität“ mit Sitz beim DGB Thüringen ist eine wichtige Institution, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den EU-Staaten beratend zur Seite steht. Sie hat zum Ziel, in Deutschland tätige Arbeitnehmer*innen aus den EU-Mitgliedstaaten Informationen zu Mindeststandards auf dem Arbeitsmarkt, Arbeitsrechten sowie Beratungsstrukturen in Thüringen zu vermitteln. Wir wollen diese Anlaufstelle verstetigen und weiterfördern. Die Europäische Kommission wird eine Europäische Arbeitsbehörde (ELA) aufbauen, welche zu einer besseren Koordination der unterschiedlichen Arbeitsmarktpolitiken beitragen soll. Die Europäische Arbeitsmarktbehörde soll dabei als eine europäische Aufsichts- und Umsetzungsbehörde tätig sein. Sie soll dafür sorgen, dass die Regelungen der EU zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und effektive Weise angewendet werden. Wir sehen diese Einrichtung als notwendigen Schritt, um die Probleme mit den betroffenen Ländern gemeinsam anzugehen.

Um Ausbeutung zu verhindern, werden wir dafür sorgen, dass die bestehenden Gesetze durchgesetzt werden können. Dazu sind die kontrollierenden Behörden entsprechend auszustatten. Darüber hinaus sollte darüber nachgedacht werden, ob Vereinfachungen im Arbeitsrecht zu einem faireren Miteinander führen könnten. Bei der Bewältigung der Aufgabe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren, bauen wir auf die Unterstützung der Gewerkschaften als Vertretung der Arbeitnehmerschaft.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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