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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel nicht über explizite Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie Schulen und Hochschulen dazu verpflichten, Konzepte für ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln und bei der Umsetzung unterstützen?
  2. Wie stellen Sie sicher, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

An dieser Stelle verweisen wir auf den Abschlussbericht der Enquetekommission.

Mit der gesetzlichen Verankerung der zentralen Ombudsstelle im Schulbereich wird zukünftig eine Beschwerdeinstanz tätig werden. Sie soll unabhängig und nicht weisungsgebunden agieren und gegenüber den Schüler*innen ihrem Informations- und Beratungsauftrag nachkommen. Sie nimmt Beschwerden entgegen. Außerdem prüft die Ombudsstelle die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konfliktfällen. Zu der Tätigkeitsaufnahme der Ombudsstelle ist ein übergreifendes Beschwerdemanagementkonzept für den gesamten Schulbereich und auch Hochschulbereich zu erstellen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich unbedingt dafür einsetzen, Konzepte für Beschwerde­management an Hochschulen weiter zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen. In unserer Erneuerung des Thüringer Hochschulgesetzes sind bereits konkrete Maßnahmen dazu angelegt und umgesetzt. So haben wir den Hochschulen ganz konkret in § 5 Absatz 7 und 8, § 6 und § 7 zugewiesen, Umsetzungskonzepte und Anlaufstellen zu erstellen und besonders in diesen Themen übergreifend zusammenzuarbeiten. Wir treten für eine Steigerung des Frauen-, Inter- und Transanteils in Statusgruppenvertretungen und bei der Neubesetzung von Professor*innenstellen, insbesondere in MINT-Fächern, ein.

Die Hochschulen müssen explizit in ihren Grundordnungen ihre Verfahrensabläufe für die Diversitäts- und die Gleichstellungsbeauftragte festlegen. An der Erstellung der Grundordnung sind alle Hochschulakteur*innen zu beteiligen. Die Beauftragten sind Teil der Hochschulgremien und dort auch vertreten. Zukünftig wollen wir Chancengleichheit und Antidiskriminierungs­strategien an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ausbauen. Dafür muss Barriere­freiheit gegeben sein. Wir sehen Mentoringprogramme dabei als eine wirkungsvolle Hilfe an.

Damit Betroffene von Rassismus und Diskriminierung im schulischen Bereich in ausreichendem Maße Unterstützung erhalten, ist es notwendig, dass Schüler*innen wissen, wo sie Beratung finden und ihre Rechte einfordern können. Im Juni 2019 ist es der Fraktion DIE LINKE und den anderen Koalitionsfraktionen des Thüringer Landtags gelungen, eine Novellierung des Schulgesetzes zu beschließen. Das Gesetz fordert die Schaffung eine zentrale Ombudsstelle. Schüler*innen haben auch das Recht in allen Fragen, die ihre Mitbestimmungsrechte betreffen, sich an die zentrale unabhängige, nicht weisungsgebundene Ombudsstelle zuwenden. Diese hat zudem einen Informations- und Beratungsauftrag, nimmt Beschwerden entgegen, prüft die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und vermittelt in Konfliktfällen. Zudem haben die Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag begleitend eingebracht, der Entwicklungsperspektiven und die Erstellung von Leitlinien für Antidiskriminierung und Mitbestimmung in der Schule aufzeigt sowie die flächendeckende barrierefreie und adressatenorientierte Bekanntmachung der Ombudsstelle sicherstellt. In der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes wurde die Stelle einer*s Diversitätsbeauftragten mit der Aufgabe der Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder und Angehörigen einer Hochschule, unabhängig von Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter sowie einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.

Wir Freie Demokraten werden Schulen und Hochschulen dabei unterstützen, bei Bedarf entsprechende Konzepte für Beschwerdemanagement zu entwickeln und umzusetzen. Dazu zählt auch die Information über die Ansprechpartner in den Einrichtungen zu verteilen.

Darüber hinaus unterstützen wir die transparente Kommunikation in der Schule über Seelsorge-Telefone und Hilfseinrichtungen außerhalb der Bildungsinstitutionen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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