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Wissen über Diskriminierung

Für eine zielgerichtete Antidiskriminierungspolitik und -arbeit ist ein fundiertes empirisches Wissen über Diskriminierung unabdingbar. Für Hamburg gibt es aktuell nur wenige Studien und / oder Statistiken. Wichtige Fragen, wie die folgenden, können damit nur zum Teil beantwortet werden:

  • Wo, in welcher Form und warum erleben Menschen in Hamburg Diskriminierung?
  • Welche diskriminierenden Praxen und Strukturen existieren in konkreten Lebensbereichen wie Arbeit, Gesundheit, Bildung, Behörden – bezogen auf welche Merkmale?
  • Was wissen von Diskriminierung Betroffene über ihre Rechte und wie nutzen sie diese?
  • Wie gut funktioniert der faktische Zugang zu einem rechtlichen Diskriminierungsschutz?
  • Wie gehen Hamburger Gerichte mit Klagen wegen Diskriminierung um?
  1. Wie werden Sie vorgehen, um fundierte Informationen als Grundlage der eigenen Politik zu erhalten?
  2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden Sie setzen?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Uns ist es wichtig, uns regelmäßig mit relevanten Akteurinnen und Akteuren über Diskriminierungen in sämtlichen Lebensbereichen auszutauschen. In den öffentlichen Ausschusssitzungen der Bürgerschaft werden auch immer wieder Themen aufgerufen, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. In den Dokumenten der Bürgerschaft oder in Aktionsplänen oder Strategien des Senats, die öffentlich zugänglich sind, ist ebenfalls viel Wissen zusammengestellt. Insofern sehen wir für uns als Partei kein Informationsdefizit. Da wir Diskriminierungen in allen Lebensbereichen ablehnen, können wir insoweit keinen Schwerpunkt setzen. Da die Interessen und Spezialisierungen unserer Mitglieder und auch unserer Fachpolitikerinnen und -politiker vielfältig sind, können wir auch unserem Anspruch gerecht werden, über aktuelle Entwicklungen in sämtlichen Lebensbereich jederzeit gut informiert zu sein.

Eine gute Informationsgrundlage ist für eine nachhaltige Antidiskriminierungspolitik von großer Bedeutung. Studien zu den diversen Lebensrealitäten und zu Diskriminierungserfahrungen – etwa von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes – können wichtige Impulse für die Fortentwicklung der Antidiskriminierungspolitik liefern. Wir erhoffen uns von einer neuen Landesantidiskriminierungsstelle, dass durch diese zusätzliche Erkenntnisse zur Situation in Hamburg gewonnen werden.
Darüber hinaus hat die rot-grüne Koalition hat in der ablaufenden Legislaturperiode eine Überprüfung und Fortschreibung der Antidiskriminierungsstrategie des Senats in Auftrag gegeben. Deren Ergebnisse werden demnächst vorgelegt und bei der fachlichen Weiterentwicklung der Hamburger Antidiskriminierungspolitik eine wichtige Rolle spielen.

Es braucht eine umfassende gesellschaftliche Sensibilisierung für gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Wissenschaftliche Studien zu Diskriminierungen bzw. gruppenbezogener Menschengfeindlichkeit werden gesichtet und beauftragt, Verbände und Vereinigungen als Expert_innen befragt und die Ergebnisse davon in die eigene Arbeit und Entscheidungsfindung einbezogen und publiziert.
Zudem haben wir in der Vergangenheit durch Schriftliche Kleine und Große Anfragen dazu beigetragen, Erscheinungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sichtbar zu machen. Diese Arbeit werden wir auch in Zukunft fortsetzen. Es braucht mehr Studien auf Landesebene, die wir einfordern werden, Schulungen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit von Behörden, Führungskräften, für Mitarbeiter_innen des Gesundheitswesens, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, Schulen und Universitäten, Kindergärten, Kindertagesstätten. Wir werden uns für ein Hamburgisches Antidiskriminierungsgesetz einsetzen, das vor gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Schutz bieten soll. Es braucht konkrete Ansprechpartner_innen in den verschiedenen Bereichen und Institutionen, die mit den verschiedenen Dimensionen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geschult und vertraut sind und sichtbar sowie erreichbar für Betroffene auf Homepages oder öffentlichen Hinweisen zu den Bereichen und Institutionen sind.

1: Ein statistisches Berichtswesen ist aufgrund der hohen Individualität und Spezifizität von Diskriminierungserfahrungen nicht einfach aufzusetzen. An erster Stelle muss daher die individuelle Fallarbeit stehen.
2: Weiterhin bestehen die üblichen parlamentarischen Wege (beispielsweise Anfragen), um Licht auf etwaige Problematiken zu werfen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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