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Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz verhindern

Sexualisierte Belästigung und Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz gehören noch immer zum Alltag. Auch die Hamburger Verwaltung stellt hierbei keine Ausnahme dar.

  1. Was werden Sie unternehmen, um für Betroffenen niedrigschwellige Beratungsangebote bereitzustellen?
  2. Welche Angebote der Beratung werden für Mitarbeitende in der Hamburger Verwaltung zur Verfügung gestellt?
  3. Welche strukturellen Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sexuelle Übergriffe zu verhindern?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Betroffene von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz können sich grundsätzlich rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Es ist kostenlos, mehrsprachig und barrierefrei und auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Dieses vermittelt an weiterführende Hilfen in Hamburg. Betroffene Mitarbeitende der Verwaltung können sich aber auch an die Personalräte oder die Frauenbeauftragten wenden.

Auch im Zuge der #metoo-Debatte wurde erneut sichtbar, dass sexualisierte Belästigung an der Tagesordnung sind. Wir brauche unabhängige Beratung und Unterstützungsstrukturen innerhalb der Verwaltung. Diese wollen wir stärken und sichtbar machen. Gleichzeitig muss weiter Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dies stärkt das Betriebsklima und die Frauen. Außerdem: Je mehr Frauen in Führungspositionen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein diskriminierendes Klima verbreitet. Hier ist die Hamburger Verwaltung in den vergangenen Jahren vorangekommen.

Alle Dienststellen der Hamburger Verwaltung sollten über Gleichstellungs- bzw. Frauen*beauftragte oder über eine vergleichbare Beschwerdestelle verfügen. Diese sollten Betroffenen sexuellen Belästigung vertrauensvoll, unterstützend und beratend zur Seite stehen und Wissen über weiterführende Hilfsangebote zur Verfügung stellen.
Das Thema sexualisierte Gewalt muss in der Hamburger Verwaltung kontinuierlich Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Es bedarf der Etablierung einer solidarischen Kultur des Hinsehens, übergriffiges Verhalten darf weder am Arbeitsplatz noch sonst wo geduldet werden.

1. Niedrigschwellige Beratungsangebote bestehen bereits. Sollte Anlass bestehen, die Zugänglichkeit dieser Angebote anzuzweifeln, so muss schnellstens geprüft werden, wie bessere Zugänge geschaffen werden können.
2. Als Verwaltungsexterner kann diese Frage nicht umfassend beantwortet werden.
3. Absolute Sicherheit wird es nie geben, doch die Informations- und Präventionsarbeit und das Beschwerdemanagement müssen so aufgestellt sein, dass der Verhinderung von sexualisierter Belästigung und Gewalt immer eine hohe Sichtbarkeit und Priorität zukommt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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