Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.
- Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
- Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die für die Bevölkerung aber auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
- Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Wir widersprechen der Eingangsthese. Richtig ist, dass Polizistinnen und Polizisten besonders wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen und ihre damit einhergehende besondere Stellung es erfordert, dass man sich mit Diskriminierung besonders auseinandersetzt. Die Sensibilisierung für Diskriminierungen ist daher seit langem schon in der Ausbildung der Polizei etabliert und wird im Zusammenhang mit den besonderen Aufgabenfeldern der Polizei (z.B. Drogen-Kontrollen, Extremismus) thematisiert. Um den interkulturellen Austausch zwischen Polizisten und Menschen aus anderen Kulturen zu verbessern, wurde vor einigen Jahren an der Akademie der Polizei das Institut für Transkulturelle Kompetenz der Polizei eingerichtet. Es ist auf die Vermittlung von interkulturellen und transkulturellen Kompetenzen ausgerichtet und steht der Polizei auch in der täglichen Arbeit unterstützend zur Seite. Es erfasst und strukturiert Erfahrungswissen der Polizei und macht die daraus gewonnenen Erkenntnisse für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzbar. In der Polizei bestehen die allgemeinen Strukturen der Verwaltung, insbesondere gibt es die Stelle der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten. Zudem steht in der Innenbehörde die Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten als Ansprechperson zur Verfügung. Darüber hinaus wird kein Bedarf zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeivertrauensstelle gesehen. Die Polizei verfolgt eine offensive Werbekampagne zur Einstellung von Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund. Entsprechende Erfolge sind in den Einstellungslehrgängen der Polizeiausbildung sowie im Vollzug bereits deutlich spürbar. |
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Wir GRÜNEN wollen eine Polizei, in der Bürger*innen- und Menschenrechtsbildung fest verankert ist, Frauenförderung nicht nur auf dem Papier steht und die vermehrte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund umgesetzt wird. In der Polizei soll sich die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und Rassismus entschieden bekämpft werden. |
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Wir sind der Auffassung, dass Menschenrechtsbildung fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten sein muss, und unterstützen alle Maßnahmen, sie im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung für diskriminierendes Verhalten zu sensibilisieren. |
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1: Das genannte Ziel versuchen wir vor allem bundesweit dadurch zu erreichen, dass das Personal der Polizei selbst soziodemografisch breit aufgestellt ist. Ein Beispiel für unsere Arbeit in diese Richtung ist der Einsatz der FDP zur Abänderung der PDV 300 zugunsten transsexueller Bewerber ab 2020. Dazu erklärte unser querpolitischer Sprecher auf Bundesebene Dr. Jens Brandenburg: „Gute Polizeiarbeit hängt weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab. Es ist wichtig, dass die Innenminister das endlich erkannt haben. Trans- und intergeschlechtliche Menschen bekommen damit endlich Zugang zum Polizeidienst. Die angekündigte Streichung der diskriminierenden Kriterien in der PDV 300 muss nun schnell umgesetzt werden.“ |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage |
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Konkretion der Maßnahme |
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Effektivität der Maßnahme |
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Bewertung insgesamt |
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