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Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Interkulturalität ist seit 2001 als prioritäres Thema in der Lehrerbildung unter der Bezeichnung „Umgang mit kultureller und sozialer Heterogenität“ verankert und wird sowohl in eigenständigen Veranstaltungen als auch als Querschnittsthema in den Modulen, die der Ausbildung in Unterrichtsfächern zuzurechnen sind, thematisiert. Es gehört zu den Regelaufgaben des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI), Lehrkräfte und Schulen bedarfs- und nachfrageorientiert bei allen in Schule auftretenden Erscheinungsformen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit Fortbildungsangebote zu machen. Es werden daher auch regelmäßig vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Fachtagungen angeboten. Das Beratungsteam Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit der LI unterstützt Schulen im Themenfeld Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit. Das Beratungsteam bietet sowohl schulinterne als auch zentrale und externe Beratungs- und Fortbildungsangebote für Lehrer/-innen, Sozialpädagogen/-innen und Schulleitungen an Hamburger Schulen zu den unterschiedlichen Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an. Es ist das explizite Ziel, den Anteil der pädagogischen Fachkräfte mit Migrationsgeschichte zu erhöhen. Eine direkte Ansprache in den migrantischen Communities erfolgt über das Hamburger Netzwerk „Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte“. Zudem gibt es Stipendien für Lehramtsstudierende mit Migrationshintergrund.

2015 hat die gemeinsame Hochschul- und Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Empfehlung zur Lehrer*innenbildung für Schulen der Vielfalt abgegeben. Hamburg hat dies in die Reform der Ausbildung umgesetzt. Bei der Ausgestaltung der Lehrer*innenbildung liegt ein weites Inklusionsverständnis zugrunde. Inklusionspädagogische Kompetenz ist damit essentiell für jede Lehrkraft an allen Schularten. Zukünftig werden die anschlussfähigen allgemeinpädagogischen und sonderpädagogischen Basiskompetenzen für den professionellen Umgang mit Vielfalt in der Schule weiterentwickelt. Diese Kompetenzen erfahren im Studium der Fachdidaktiken und Fachwissenschaften eine Konkretisierung und Vertiefung und werden in Praxisabschnitten analytisch und handlungsorientiert erprobt und reflektiert.
Des Weiteren stehen den Lehrkräften am Landesinstitut für Schulentwicklung und Lehrerbildung vielfältige Weiterbildungs-möglichkeiten zur Verfügung (https://li.hamburg.de/vielfalt/). Diese Arbeit unterstützen wir sehr und möchten sie weiter stärken.

Grundsätzlich vertreten wir das Konzept „Eine Schule für alle“, in der die Segregationen im heutigen Schulsystem aufgehoben werden. Unterfüttert wird unsere Position durch ein neues, inklusives Schulgesetz, das sich an der UN-Kinderrechts- und UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Die Implementierung dieses Gesetzes, die wir verfolgen, wird weitreichende Konsequenzen für das Schulwesen und damit auch für die entsprechende Ausbildung der Lehrer_innen haben. Weil im Ganztag einer inklusiven Schule, die Originalität und Vielfalt der Schüler_innenschaft ein positives Faktum ist, muss sich ihnen die Förderung durch die Pädagog_innen anpassen. In „einer Schule für alle“ lernen, spielen, arbeiten, leben Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Milieus und Schichten und verschiedener Herkünfte gemeinsam. Sie bildet die Wirklichkeit unserer Gesellschaft getreu ab. Ihre Vielfalt und Kompetenzen sind zu stärken und auszubauen.
Zugleich sehen wir, dass die Ausbildung noch weiter hinsichtlich der Diversität und multiplen Diskriminierungslagen unserer Gesellschaft ausgebaut werden muss. Das Fort- und Weiterbildungsangebot soll bestärkt werden.
Zu diesem Ausbau gehört selbstredend auch, den Lehrberuf stärker für Menschen mit diversen Erfahrungen, Lebensläufen und Hintergründen attraktiv zu machen.

1 und 2: Der Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungssensibilität sollten ein selbstverständlicher Teil der Lehramtsausbildung sein und sind es auch schon. Darüber können und sollen diese Kompetenzen jederzeit durch Fortbildungen erweitert werden können.
3: Wir setzen uns dafür ein, dass insbesondere der Anteil der Lehrkräfte mit Migrationshintergrund erhöht wird.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehr- und Lernmittel

Bisher enthält das Hamburger Schulgesetz (HmbSG) weder ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lernmittel wie Schulbücher noch ein Zulassungsverfahren, das ihre Diskriminierungsfreiheit sicherstellt. Welche Lernmittel Verwendung finden, entscheidet der Lernmittelausschuss der Schule.

  1. Werden Sie ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Lernmittel im Hamburger Schulgesetz festschreiben und / oder ein Zulassungsverfahren einführen, das ihre Diskriminierungsfreiheit garantiert?
  2. Falls ja, wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, sicherstellen?
  3. Wie werden Sie gewährleisten, dass die Perspektiven von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, in den Lernmitteln vorhanden sind?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Hamburger Schulgesetz schließt mit seinen Vorgaben schon jetzt Lernmittel aus, die diskriminieren könnten. Darüber hinaus orientieren sich die Hamburger Schulen am Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung in der Schule der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Darin heißt es: „Eine intensive Reflexion über die genutzten Unterrichtsmaterialien sowie die vorhandenen Unterrichtsinhalte kann aufzeigen, an welchen Stellen Diskriminierungsrisiken durch Materialien und Inhalte verstärkt oder sogar hervorgerufen werden. Die kritische Betrachtung von Lernmaterialien kann dabei auch gemeinsam mit den Schüler_innen erfolgen und somit Teil des Unterrichts werden.“ Hier wird auf das Praxisbeispiel der interkulturellen Büchersammlung an der Grundschule Mümmelmannsberg in Hamburg hingewiesen: Um die Vielfalt der Schüler_innenschaft sichtbar zu machen, hat sich diese Grundschule das Ziel gesetzt, diese Vielfalt auch im Lesestoff der Schulbücherei widerzuspiegeln. Ausgewählt wurden dazu Kinderbücher, die von nicht deutschen Autor_innen geschrieben und auf Deutsch übersetzt wurden oder zweisprachig erschienen sind. Die neu angeschafften Bücher wurden dabei wie alle anderen Bücher in die Regale einsortiert: Eine spezielle interkulturelle Bücherkiste hätte nur wieder jene Sonderstellung betont, die man bewusst vermeiden wollte. Empfehlenswert sind Kinderbuchlisten, die ihre Auswahl nach vorurteilsbewussten und inklusiven Kriterien getroffen haben. Im Internet finden Sie eine solche Liste für die Grundschule z. B. hier: http://www.situationsansatz.de/vorurteilsbewusste-kinderbuecher.html“

Auch die Nutzung von ausschließlich diskriminierungsfreien Lehr- und Lernmaterialien kann in der Schulordnung festgeschrieben werden. In die Schulordnung können auch konkrete Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote aufgenommen werden. Auch die Nutzung von ausschließlich diskriminierungsfreien Lehr- und Lernmaterialien kann in der Schulordnung festgeschrieben werden. Unseres Wissens nach, findet das auch statt. Was wir weiter stärken möchten, ist die politische Bildung, die auch Partizipationsmöglichkeiten erweitert. Das soll auch auf die Wahl der Lernmittel ausgeweitet werden.

Hinsichtlich der inklusiven Schule für alle ist die Diskriminierungsfreiheit und Diversität in den Lernmitteln ein wichtiger Baustein, um Lerninhalte für die gesamte Schulgemeinschaft attraktiv und ansprechend zu gestalten. Denn die Lernförderung der Kinder und Jugendlichen ist an ihren individuellen Voraussetzungen und Interessen zu orientieren. Diese Orientierung auf anderen Ebenen zu institutionalisieren ist eine Konsequenz eines inklusiven Schulgesetzes.

1, 2 und 3: Bisher besteht von unserer Seite diesbezüglich kein Zweifel an der Arbeit des Lehrmittelausschusses.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungsfreie Aufgabenstellungen

An Schulen und Hochschulen kommt es immer wieder zu diskriminierenden Aufgabenstellungen. Teilweise wird hier mit abwertenden Begrifflichkeiten und Bezeichnungen gearbeitet, teilweise werden Stereotype und Vorurteile in der Aufgabenstellung wiederholt und verfestigt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Personenkreise, die Prüfungsaufgaben erarbeiten, wie Fachreferent*innen und Aufgabensteller*innen, für Diskriminierungen sensibilisiert werden und entsprechende Weiterbildungen erhalten?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine entsprechende Sensibilisierung erfolgt sowohl während des Studiums als auch in den Fortbildungen. Siehe dazu die Antworten oben.

Ja. Das tun wir bereits mit vielfältigen Fort- und Weiterbildungen am Institut für Schulentwicklung und Lehrerbildung. Auch die Verwaltung erhält hier im Rahmen der Diversity-Strategie Weiter- und Fortbildungen.

Natürlich sind Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität in der Hochschullehre unerlässlich. Personen, die in der Hochschullehre tätig sind, sollten deshalb unbedingt durch entsprechende Fort- und Weiterbildung sensibilisiert.
Wie auch in den Lernmitteln sollen in der inklusiven Schule die Aufgabenstellungen diskriminierungsfrei und an der Diversität der Schüler_innenschaft orientiert sein. Dahingehend die Beteiligten zu sensibilisieren, zu schulen und zu unterstützen ist selbstverständlich.

Bisher gibt es keine Berichte oder Beschwerden zu Aufgaben mit diskriminierenden Inhalten. Sollte es zu solchen Beschwerden kommen, müssten die Aufgaben geprüft werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Wie werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
  3. Bei der Strafzumessung finden gemäß § 46 Abs. 2 StGB die Beweggründe und die Ziele von Täter*innen Betrachtung. Werden Sie sich für eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung dieser Strafzumessungsregel in Prozessverläufen in Hamburg einsetzen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Im Laufe der Jahre hat sich die personelle Besetzung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft verändert. Insbesondere der Frauenanteil ist so stark gestiegen, dass das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen ist. Durch die Einstellungsoffensive der letzten Jahre ist das Personal an den Gerichten im Durchschnitt auch jünger geworden. Bei der Auswahlentscheidung stehen die zuvor in der Ausbildung erbrachten Leistungen im Mittelpunkt und vor allem danach bestimmt sich die Zusammensetzung des Personals an den Gerichten. Für unsere Richter/innen gehört die Teilnahme an Fortbildung zum Selbstverständnis. Zusätzlich haben wir in Hamburg im Richtergesetz eine Fortbildungspflicht für Richter/innen normiert. Das dient der Sicherung der Qualität unserer Justiz. Das stadteigene Fortbildungsangebot wird fortlaufend aktuellen Bedarfen angepasst. Beispielsweise für den Bereich des Familienrechts wird derzeit ein Fachkonzept Familienrecht entwickelt, das einen ganzheitlichen Ansatz und keinen rein juristischen Ansatz verfolgt. An den Hochschulen hat sich im Bereich der Schlüsselkompetenzen ein sehr breites Angebot etabliert, das beispielsweise auch Diversity-Kompetenz und Gender-Aspekte berücksichtigt. Hier haben sich die Hochschulen wesentlich weiterentwickelt. Davon profitieren die Studierenden auch in ihrem späteren Beruf. Die Justiz ist unabhängig. Urteile der Gerichte und damit auch der Strafgerichtsbarkeit sind individuelle und sensible Angelegenheiten. Zudem ist es uns wichtig, dass die Justiz arbeitsfähig ist, möglichst schnell entscheidet und damit für Rechtssicherheit sorgt. Daher werden wir sie nicht mit zusätzlichen justizfernen Aufgaben betrauen. Die Auswertung von Urteilen und die denkbaren Schlüsse, die man daraus ziehen kann ist eine Aufgabe der Wissenschaft.

Wer Richter*in oder Staatsanwält*in werden möchte, muss überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten nachweisen können. Von Nachwuchskräften für den höheren Justizdienst werden u.a. aber auch besondere Aufgeschlossenheit und Flexibilität erwartet. Wichtig ist das Verständnis für soziale Belange sowie Einfühlungsvermögen. Es geht nicht nur um Examensnoten, sondern um Fähigkeiten, Recht in einer vielfältigen Gesellschaft zu sprechen.
Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund sind fester Bestandteil der Hamburger Justiz. In der Fortbildung spielt der Umgang und Kommunikation mit Menschen eine wichtige Rolle. Dazu gehören auch Fortbildungen, die die interkulturelle Kompetenz stärken.
Bei der Strafzumessung spielen auch rassistische oder menschenverachtende Beweggründe für die Tat eine Rolle. Dazu kommen weitere Faktoren wie z.B. ob der/die Täter*in sein Handeln bereut. Diese Umstände werden von den Strafrichter*innen abgewogen und sind die Grundlage für die sogenannte Rechtsfolgenentscheidung. Das Gericht muss in seinem schriftlichen Urteil die Umstände anführen, die zum entsprechenden Strafmaß geführt haben. Eine Auflistung aller strafzumessungsrelevanten Umstände ist nicht erforderlich. Bei den sogenannten „abgekürzten Urteilen“, die rechtlich möglich sind, finden sich oft keine Begründungen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, Prozessverläufe zu dokumentieren und das Strafmaß zu evaluieren.

In der Tat rekrutiert sich die Richter*innenschaft aus einer soziodemographisch relativ homogenen Gruppe. In Hamburg steht in den kommenden Jahren eine Pensionierungswelle bevor, die Neueinstellungen erforderlich machen wird. Das Bewerbungsverfahren sollte dabei derart geöffnet werden, dass interkulturelle und soziale Kompetenzen der Bewerber*innen stärker als bisher als besondere Qualifikation für die Richter*innenschaft verstanden werden sollten.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass rassistische, antisemitische, antiziganistische oder homophobe Beweggründe von Täter*innen oftmals nicht oder nur unzureichend im Strafverfahren berücksichtigt werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass im Jurastudium, im Referendariat und im Rahmen der Weiterbildung von Richter*innen die Themen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verankert werden. Gegenstand soll dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit stereotypen und diskriminierenden Vorstellungen von Kriminalität sein. Eine Dokumentation und Evaluation der Anwendung des § 46 Abs.2 StGB ist sinnvoll und kann dabei helfen, mögliche Schwachstellen der justiziellen Arbeit beim Erkennen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Tatmotivation offenzulegen und ihnen effektiv durch Schulungen u.ä. begegnen zu können.

1.: Die FDP ist generell eine Partei, die sich für Chancengleichheit einsetzt. So forderten wir bereits im Wahlprogramm zur Bundestagswahl absolute Chancengleichheit für Männer und Frauen und das Schaffen von Bedingungen, die einen Zugang zu jedem gewünschten Arbeitsplatz ermöglichen (siehe Forderung 84-1 aus dem Bundestagswahlprogramm). Diese Haltung gilt gleichermaßen für den Zugang zur Justiz, wo wir stetig für Modernisierungen kämpfen, die einen Zugang zu entsprechenden Stellen für jeden ermöglichen.
2.: Die FDP Hamburg setzt sich stetig für fachbezogene Fortbildungskonzepte der Richterinnen und Richter ein, wobei wir im Konkreten einen größeren Grad an Spezialisierung fordern (siehe dazu bspw. FDP-Antrag im Bundestag zur Modernisierung der ZPO). Außerdem setzen wir uns für mehr Stellen in der Justiz ein. Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass alle Richterinnen und Richter in ihrem jeweiligen Gebiet fachspezifischer arbeiten können und mehr Zeit und Energie auf den Einzelfall verwenden können.
3: Die FDP setzt sich stets dafür ein, die Justiz transparent zu gestalten, um das Vertrauen in die Justiz zu stärken. Die Überwachung der Einhaltung bestimmter prozessrechtlicher Normen obliegt indes dem gerichtlichen Instanzenzug. Ob die Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 StGB gewahrt werden ist aus unserer Sicht eine rechtliche, der Judikative zuzuordnende und keine politische Frage, so dass hier keine konkreten Maßnahmen unsererseits vorgesehen sind.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

  1. Wie werden Sie dafür Sorge tragen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?
  2. Werden Sie eine unabhängige Polizeivertrauensstelle einrichten, die für die Bevölkerung aber auch für von Diskriminierung betroffene Polizeibeamt*innen offensteht?
  3. Mit welchen Maßnahmen werden Sie die Diversität in der Personalstruktur der Landespolizei vergrößern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir widersprechen der Eingangsthese. Richtig ist, dass Polizistinnen und Polizisten besonders wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen und ihre damit einhergehende besondere Stellung es erfordert, dass man sich mit Diskriminierung besonders auseinandersetzt. Die Sensibilisierung für Diskriminierungen ist daher seit langem schon in der Ausbildung der Polizei etabliert und wird im Zusammenhang mit den besonderen Aufgabenfeldern der Polizei (z.B. Drogen-Kontrollen, Extremismus) thematisiert. Um den interkulturellen Austausch zwischen Polizisten und Menschen aus anderen Kulturen zu verbessern, wurde vor einigen Jahren an der Akademie der Polizei das Institut für Transkulturelle Kompetenz der Polizei eingerichtet. Es ist auf die Vermittlung von interkulturellen und transkulturellen Kompetenzen ausgerichtet und steht der Polizei auch in der täglichen Arbeit unterstützend zur Seite. Es erfasst und strukturiert Erfahrungswissen der Polizei und macht die daraus gewonnenen Erkenntnisse für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzbar. In der Polizei bestehen die allgemeinen Strukturen der Verwaltung, insbesondere gibt es die Stelle der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten. Zudem steht in der Innenbehörde die Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten als Ansprechperson zur Verfügung. Darüber hinaus wird kein Bedarf zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeivertrauensstelle gesehen. Die Polizei verfolgt eine offensive Werbekampagne zur Einstellung von Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund. Entsprechende Erfolge sind in den Einstellungslehrgängen der Polizeiausbildung sowie im Vollzug bereits deutlich spürbar.

Wir GRÜNEN wollen eine Polizei, in der Bürger*innen- und Menschenrechtsbildung fest verankert ist, Frauenförderung nicht nur auf dem Papier steht und die vermehrte Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund umgesetzt wird. In der Polizei soll sich die Vielfalt der Gesellschaft abbilden und Rassismus entschieden bekämpft werden.
Interkultureller Kompetenz und Antidiskriminierung ist in Aus- und Fortbildung der Polizei schon jetzt fest verankert, muss aus unserer jedoch weiter ausgebaut werden. Dafür müssen auch die Ausbildungsinhalte bei der Polizei in den Blick genommen werden. Einen guten Ansatz aktiver Antidiskriminierungspolitik bilden in Hamburg die polizeilichen Ansprechpersonen für LSBTI*. Diese hauptamtlichen Polizeikräfte beraten LSBTI*-Verbände genauso wie Opfer von Straftaten und nehmen ggf. Strafanzeigen und Hinweise auf.
In unserem Regierungsprogramm zur Bürgerschaftswahl haben wir beschlossen, die Position eines unabhängigen Polizeibeauftragte*n als Ansprechpartner*in für die Bürger*innen als auch für die Beamt*innen schaffen. Diese Institution würde die oben beschriebenen Aufgaben einer Polizeivertrauensstelle übernehmen.

Wir sind der Auffassung, dass Menschenrechtsbildung fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und -beamten sein muss, und unterstützen alle Maßnahmen, sie im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung für diskriminierendes Verhalten zu sensibilisieren.
Aufgrund der besonderen Rolle der Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ist eine unabhängige Kontrolle unerlässlich. In der Vergangenheit wurden bei der Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens immer wieder Defizite sichtbar. DIE LINKE setzt sich daher für die Schaffung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle mit eigenständigen Ermittlungsbefugnissen ein.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die gesellschaftliche vorhandene Diversität auch in der Personalstruktur der Polizei repräsentiert wird. Dieses Ziel wird durch eine entsprechende Einstellungs- und Beförderungspolitik erreicht, was bisher nur unzulänglich geschieht.

1: Das genannte Ziel versuchen wir vor allem bundesweit dadurch zu erreichen, dass das Personal der Polizei selbst soziodemografisch breit aufgestellt ist. Ein Beispiel für unsere Arbeit in diese Richtung ist der Einsatz der FDP zur Abänderung der PDV 300 zugunsten transsexueller Bewerber ab 2020. Dazu erklärte unser querpolitischer Sprecher auf Bundesebene Dr. Jens Brandenburg: „Gute Polizeiarbeit hängt weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab. Es ist wichtig, dass die Innenminister das endlich erkannt haben. Trans- und intergeschlechtliche Menschen bekommen damit endlich Zugang zum Polizeidienst. Die angekündigte Streichung der diskriminierenden Kriterien in der PDV 300 muss nun schnell umgesetzt werden.“
2: Eine solche konkrete Maßnahme ist bisher nicht geplant. Gerne nehmen wir den Vorschlag aber als Anregung und prüfen dazu mögliche politische Maßnahmen in unserer Fraktion.
3: Die in Frage 1 geäußerten Grundsätze vertreten wir in gleichem Maße. Entsprechend werden wir dafür Sorge tragen, dass die Änderungen der PDV 300 auch in Hamburg zum Tragen kommen und hier optimale Bedingungen und Chancengleichheit für betroffene Bewerber besteht. Missstände diesbezüglich werden wir unverzüglich adressieren.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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