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Gendergerechte und inkludierende Sprache in Verwaltungsdokumenten

In Verwaltungsdokumenten wird eine Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, nicht einheitlich angewendet.

Wie werden Sie die durchgängige Verwendung einer inkludierenden Sprache in Verwaltungsdokumenten sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Der SPD geführte Senat hat sich verpflichtet, möglichst barrierefrei und in leichter Sprache zu kommunizieren. Grundlage hierfür ist das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG)
Hierzu gilt es, die laufende Praxis auf Anpassungsbedarfe zu überprüfen und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Allgemeine Leitlinien können hierbei ein Instrument sein, ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen. Hinsichtlich einer inkludierenden Sprache werden derzeit in einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge, die sich auch an der Praxis in anderen Kommunen und Ländern orientieren, entwickelt.

§ 11 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) regelt die Sprache: „Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift.“ Uns Grünen war es immer ein Anliegen, Sprache diskriminierungsfrei und inklusiv zu gestalten – auch in Verwaltungsdokumenten fordern wir eine geschlechtergerechte und leicht verständliche Sprache. Mit der neuen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung regeln wir, dass Menschen auf Verlangen Dokumente, insbesondere Bescheide in leichter Sprache erläutert oder schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen.

Schon in den 90er Jahren war die Sprache ein Thema der Gleichstellung(sbeaufragten) in der Hamburger Verwaltung. 2001 wurde eine Richtlinie zu einer frauenfreundlichen Sprache entwickelt, die allerdings nicht wirklich „gelebt“ wurde. Deshalb gilt es eine verbindliche Richtlinie für eine gendergerechte und inkludierende Sprache für Hamburg Verwaltung vorzugeben und vorzulegen. Denn auch hier gilt: Papier allein reicht nicht, auch im täglichen Umgang kann Sprache ausgrenzend sein. Deshalb ist die Sensibilisierung ebenso wichtig wie die Vorbildfunktion der Vorgesetzten.

Verwaltungssprache sollte für jede Bürgerin und Bürger verständlich sein, insbesondere dann, wenn die Bürgerin oder Bürger Adressat eines Schriftstücks ist. Darüber hinaus sehen wir keinen weiteren sprachlichen Regelungsbedarf.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung für alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten

Bisher wurde unter Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellungpolitik meist die Gleichstellung von cis Frauen und cis Männern verstanden. Trans* Männer und trans* Frauen, sowie intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen wurden nicht berücksichtigt. Seit dem 1.1.2019 gibt es im Personenstandsrecht neben männlich, weiblich oder dem offenlassen des Feldes auch die Möglichkeit „divers“ zu wählen.

  1. Werden Sie in Zukunft mit Ihrer Gleichstellungspolitik die Gleichstellung aller Geschlechter verfolgen?
  2. Durch welche Maßnahmen werden Sie in Ihrer Gleichstellungspolitik die Gleichstellung aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten herbeiführen?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Uns ist es wichtig, die Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzubringen und den Respekt und die Anerkennung unterschiedlicher Lebens-und Familienmodelle zu fördern. Mit dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm, das Männern und Frauen eine gerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht, haben wir bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Schwerpunkte des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms sind unter anderem die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik und die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Wir haben uns für die zügige Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Dritten Geschlecht“ ins Personenstandsrecht stark gemacht und möchten, dass auch diesbezüglich herausgearbeitet wird, wo in Hamburg Anpassungsbedarfe bestehen. Grundlegend ist für uns, über die Vielfalt der Geschlechter zu informieren und für dieses Thema zu sensibilisieren.

Wir verstehen Gleichstellungspolitik konsequent als eigenständiges Politikfeld mit einer Querschnittsaufgabe, die alle anderen Gesellschaftsbereiche durchdringt. Mit der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wollen wir auch weiterhin sicherstellen, dass die unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen Politik- und Lebensbereichen berücksichtigt werden und Ungleichbehandlungen beseitigt werden. Wir wollen die Chancengleichheit von Menschen jeden Geschlechts vor Ort fördern und dafür die Maßnahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms auch auf Hamburgs Bezirke ausweiten. Ziel ist es, Frauen wie Männern in Hamburg ein selbstbestimmtes, gerechtes und sicheres Leben zu ermöglichen. Um hier zielgenauer vorzugehen, haben wir einen digitalen Gleichstellungsmonitor auf den Weg gebracht. Der Gleichstellungsmonitor ist digital verfügbar und damit allen Hamburger*innen schnell zugänglich. Dieser Datenreport erfasst und analysiert die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in einer breit gefassten Themenvielfalt und zahlreichen Indikatoren. Er liefert uns nicht nur aktuelle gleichstellungsrelevante Informationen, sondern zeigt auch langfristige Veränderungen in der Lebenssituation von Frauen. Wir wollen dieses gleichstellungspolitisch wichtige Instrument laufend aktualisieren und weiterentwickeln: für mehr Chancengleichheit und effiziente Gleichstellungspolitik. Frauen- und Gleichstellungspolitik muss von jedem einzelnen Fachressort, von jeder einzelnen Fachbehörde als Aufgabe wahrgenommen werden. Frauen- und Gleichstellungspolitik ist aber auch ein eigenes Fachressort, sie braucht eigene Handlungsbereiche und (Koordinierungs-)Kompetenzen. Wir wollen dieses Politikfeld daher strukturell aufwerten und besser verankern, um für ganz Hamburg die Gleichstellung voranzubringen. Und für uns GRÜNE ist klar, dass es hier ebenso um Frauen und Mädchen gehen muss wie um inter, trans* und nicht-binäre Menschen.

Wir haben uns schon immer für die Gleichberechtigung aller Geschlechter eingesetzt. Für uns ist es selbstverständlich trans*- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Personen mitzudenken. Und nicht nur auf die binären Geschlechterkategorien von weiblich und männlich zurückzugreifen.
Im vergangenen Jahr haben wir immer wieder auf eine schnelle Umsetzung des Bundeverfassungsgerichtsurteils zur „Dritten Option“ gedrängt. Wir begleiten diesen Prozess fortwährend kritisch und stehen dabei im Austausch mit Betroffenen und Beratungsstellen. In Hinblick auf das Gleichstellungpolitische Rahmenprogramm gibt es in diesem Bereich viel Nachholbedarf. Das fängt schon bei der Sprache des Programms an, das überwiegend ausschließlich in Frauen und Männern kategorisiert.
In einem aktuellen Antrag fordern wir die historische Aufarbeitung, Entschuldigung und Entschädigung von Menschenrechtsverletzungen an trans- und intergeschlechtlichen Personen.

1. Eindeutig ja. Die Freien Demokraten haben sich wie keine andere Partei für die Anerkennung und Gleichstellung aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten eingesetzt.
2. Wir Freien Demokraten verurteilen Diskriminierung von Homo- und Transsexuellen genauso wie Rassismus, Antisemitismus und Sexismus. Sie sind der Boden, auf dem Ausgrenzung und Gewalt gedeihen. Wir stehen für Vielfalt und Wertschätzung in der Gesellschaft. Insbesondere mit konkreten Maßnahmen für Bildung, Förderung von Selbsthilfe und Diversity Management, aber auch durch Sensibilisierung staatlicher Entscheidungsträger sollen Toleranz und Akzeptanz gestärkt werden. Um rechtliche Diskriminierungen aufgrund geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung zu beseitigen, wollen wir zum Beispiel das überholte Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer abschaffen und das Transsexuellengesetz so weiterentwickeln, dass die Personenstands- und Namensänderung ohne jegliche diskriminierenden Hürden erfolgt. Die Krankenkassen sollen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Konversionstherapien sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verboten werden. Des Weiteren soll die Freie und Hansestadt Hamburg analog zu den Regelungen der GKV im Rahmen der Beihilfe für ihre Beamtinnen und Beamten die Kosten für Medikamente der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) erstatten. Wir setzen uns zudem für eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die der europäischen Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters. Darüber hinaus befürworten wir die Errichtung eines Denkmals für sexuelle Vielfalt in Hamburg an einem angemessenen Ort. Die Ausgestaltung soll mittels eine Ideenwettbewerbs realisiert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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