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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Hamburger Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hamburger Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Förderung von Vielfalt und damit einhergehend der Schutz vor Diskriminierung bilden unter dem jetzigen Senat einen Schwerpunkt im Handeln der FHH als Arbeitgeberin.
So hat sich die FHH als Arbeitgeberin bereits seit vielen Jahren die interkulturelle Öffnung der Verwaltung zum Ziel gesetzt. Dies beinhaltet Strategien der Antidiskriminierung, die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten in der Fortbildung und nicht zuletzt die Einstellung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungsgängen der Stadt. Die FHH befasst sich intensiv mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und hat auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes von 2015 die Themen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Veränderung der Dominanz von Geschlechtern in bestimmten Berufsgruppen und vor allem das Thema „Frauen in Führung“ neu akzentuiert und durch verbindliche Gleichstellungspläne in den Behörden und Ämtern vorangetrieben. Ebenso stehen die verschiedenen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung sowie unterschiedlichen Altersgruppen im Fokus. Der nächste wichtige Schritt in der Diversity-Politik der FHH wird es sein, weitere Diversity Dimensionen einzubeziehen, für den Nutzen eines ganzheitlichen Diversity-Ansatzes in den Behörden und Ämtern noch mehr Bewusstsein zu schaffen, konkrete Handlungsfelder zu erschließen und so noch mehr dazu beizutragen, dass alle Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe und freie Entfaltung haben. Wir wollen den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und ausbauen. (vgl. auch Antwort 2.1; unabhängige Antidiskriminierungsstelle „amira“)

Mit der Erarbeitung einer Diversity-Mainstreaming-Strategie und durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen für Mitarbeiter*innen der Stadt Hamburg weiter steigern.

Auf dem Papier (bzw. im Intra-/Internet) gibt es einige gute Ansätze und Hinweise zu Erscheinungsformen von Diskriminierungen und zur Gegenwehr. Noch wichtiger ist die Beschäftigung mit dem Thema in den einzelnen Abteilungen und Sachgebieten. Hier ist es Aufgabe der Verantwortlichen, sich selbst schlau zu machen und die Beschäftigten zu sensibilisieren und ggfs. auch bei diskriminierenden Äußerungen und/oder Taten einzuschreiten. Gemeinsam mit den Personalräten und Gewerkschaften sollten Handlungspläne entwickelt werden, soweit sie noch nicht vorhanden sind.
Da es bisher nur in einigen Behörden und Ämtern Beschwerdestellen nach dem AGG gibt, muss für alle Bereiche sichergestellt werden, dass die Beschäftigten sich direkt und auf kurzem Weg an eine Beschwerdestelle wenden können. Diese sollte möglichst in jedem Bereich vorhanden sein. Allerdings kann es im Einzelfall (z.B. bei kleinen Arbeitsbereichen) auch erforderlich sein, dass Beschäftigte sich im ersten Schritt an Stellen außerhalb ihres Bereiches wenden können.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Hamburger Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Verwaltung als Auftraggeberin und Vertragspartnerin

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine bedeutsame Auftrag- und Fördermittelgeberin, beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur, Wohnungsbau, Forschung, Soziale Hilfen und Kultur. Durch die Gestaltung von Ausschreibungen, Förderrichtlinien, vertragliche Rahmenbedingungen etc. kann der Stadtstaat Anreize zur Umsetzung und Sicherstellung eines wirksamen Diskriminierungsschutzes auf Seiten der Auftragnehmer*innen und Fördermittelempfänger*innen setzen.

Werden Sie Aspekte des Diskriminierungsschutzes im Hamburger Vergabegesetz sowie in Förderrichtlinien und Ausschreibungen verankern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die vergaberechtlichen Bestimmungen und Förderrichtlinien der Stadt sind regelmäßig auf mögliche Anpassungsbedarfe hin zu überprüfen. Hinsichtlich der Frage möglicher Erweiterungen ist dabei insbesondere auch deren rechtliche Umsetzbarkeit und Justiziabilität zu berücksichtigen.

Im Zuge der Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wird auch zu prüfen sein, in wieweit die bestehenden (landesrechtlichen) Regelungen geeignet sind, auch im Bereich von Auftragnehmer*innen der Stadt Hamburg für einen effektiven Diskriminierungsschutz zu sorgen.

Durch das Vergabegesetz sind die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bereits in das Vergaberecht einbezogen. Das ILO-Übereinkommen 111 verbietet die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Das große Defizit besteht unseres Erachtens in der Kontrolle der Einhaltung dieser und anderer Vorschriften, wir fordern daher die Errichtung einer Kontrollstelle beim Amt für Arbeitsschutz, die die Einhaltung der sozialen Bestimmungen des Vergabegesetzes in Zusammenarbeit mit der beauftragenden Behörde überwacht. Auch muss die Höhe der finanziellen Sanktionen bei Verstößen dringend angepasst werden: Die Sanktionierung ist derzeit auf 5% der Auftragssumme gedeckelt, bei Aufträgen die im Wesentlichen aus Personalkosten besten (z.B. Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste) ist dies nicht abschreckend.

Wir Freie Demokraten stehen für einen schlanken Staat und den Abbau unnötiger Bürokratie. Wir setzen uns für ein Vergabegesetz ein, dass ohne vergabefremde Kriterien auskommt. Die Berücksichtigung von Diskriminierungsschutz ist für uns ein vergabefremdes Kriterium und hat nichts mit der einzukaufenden Leistung zu tun. Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, in welcher Form Unternehmen einen entsprechenden Diskriminierungsschutz nachweisen sollen. Das gleiche gilt für Förderrichtlinien. Die Standards im Diskriminierungsschutz sollen durch das Engagement und den Einsatz der Betroffenen entstehen, die sich vor Ort in ihren Betrieben für ein faires Miteinander einsetzen. Hamburg kann über entsprechende Programme die Betroffenen unterstützen und für die Gefahr der Diskriminierung sensibilisieren. Die Einbeziehung solcher Themen in allgemeine Verwaltungsabläufe wie das Vergabewesen führt automatisch zu einer Diskriminierung kleinerer Betriebe, die sich die dafür notwendige Dokumentation z.B. im Diskriminierungsschutz nicht leisten können.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz verhindern

Sexualisierte Belästigung und Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz gehören noch immer zum Alltag. Auch die Hamburger Verwaltung stellt hierbei keine Ausnahme dar.

  1. Was werden Sie unternehmen, um für Betroffenen niedrigschwellige Beratungsangebote bereitzustellen?
  2. Welche Angebote der Beratung werden für Mitarbeitende in der Hamburger Verwaltung zur Verfügung gestellt?
  3. Welche strukturellen Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sexuelle Übergriffe zu verhindern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Betroffene von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz können sich grundsätzlich rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wenden. Es ist kostenlos, mehrsprachig und barrierefrei und auch an Wochenenden und Feiertagen erreichbar. Dieses vermittelt an weiterführende Hilfen in Hamburg. Betroffene Mitarbeitende der Verwaltung können sich aber auch an die Personalräte oder die Frauenbeauftragten wenden.

Auch im Zuge der #metoo-Debatte wurde erneut sichtbar, dass sexualisierte Belästigung an der Tagesordnung sind. Wir brauche unabhängige Beratung und Unterstützungsstrukturen innerhalb der Verwaltung. Diese wollen wir stärken und sichtbar machen. Gleichzeitig muss weiter Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dies stärkt das Betriebsklima und die Frauen. Außerdem: Je mehr Frauen in Führungspositionen sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein diskriminierendes Klima verbreitet. Hier ist die Hamburger Verwaltung in den vergangenen Jahren vorangekommen.

Alle Dienststellen der Hamburger Verwaltung sollten über Gleichstellungs- bzw. Frauen*beauftragte oder über eine vergleichbare Beschwerdestelle verfügen. Diese sollten Betroffenen sexuellen Belästigung vertrauensvoll, unterstützend und beratend zur Seite stehen und Wissen über weiterführende Hilfsangebote zur Verfügung stellen.
Das Thema sexualisierte Gewalt muss in der Hamburger Verwaltung kontinuierlich Eingang in Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen finden. Es bedarf der Etablierung einer solidarischen Kultur des Hinsehens, übergriffiges Verhalten darf weder am Arbeitsplatz noch sonst wo geduldet werden.

1. Niedrigschwellige Beratungsangebote bestehen bereits. Sollte Anlass bestehen, die Zugänglichkeit dieser Angebote anzuzweifeln, so muss schnellstens geprüft werden, wie bessere Zugänge geschaffen werden können.
2. Als Verwaltungsexterner kann diese Frage nicht umfassend beantwortet werden.
3. Absolute Sicherheit wird es nie geben, doch die Informations- und Präventionsarbeit und das Beschwerdemanagement müssen so aufgestellt sein, dass der Verhinderung von sexualisierter Belästigung und Gewalt immer eine hohe Sichtbarkeit und Priorität zukommt.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

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