Vielfalt im Klassenzimmer ist Ziel und Realität zugleich. Kinder mit unterschiedlichen sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen kommen hier während einer prägenden Lebensphase zusammen. Wie Kinder diese Phase erleben, welche Möglichkeiten sie erhalten oder ihnen versagt bleiben, stellt die Weichen für ihr weiteres Leben.
- Inwiefern planen Sie, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
- Inwiefern planen Sie, das Recht auf Gleichbehandlung des Grundgesetzes im Hamburger Schulgesetz umzusetzen?
- Wie stellen Sie sicher, dass der Bildungserfolg für alle Kinder trotz verschiedener Hintergründe und Fähigkeiten garantiert wird, insbesondere beim Zugang zu Schule und Schulübergängen, speziell dem ins Gymnasium?
- Wie stellen Sie sicher, dass Maßnahmen zur Förderbedarfsfeststellung diskriminierungsfrei erfolgen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Hamburgs Schulgesetz baut auf den Grundsätzen des Grundgesetzes auf und insofern ist das Recht auf Gleichbehandlung schon umgesetzt und wird an verschiedenen Stellen erwähnt. |
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§ 1 des Schulgesetzes besagt: „Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung. Das Recht auf schulische Bildung und Erziehung wird durch ein Schulwesen gewährleistet, das nach Maßgabe dieses Gesetzes einzurichten und zu unterhalten ist.“ |
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Unsere Vorstellung einer inklusiven Schule für alle bedenkt genau die vielfältigen Trennungen und Segregationen in der heutigen Schule. Diese sollen durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechts- und der UN-Kinderrechtskonvention begegnet werden. Wir sehen in der inklusiven Schule auch einen wesentlichen Beitrag, darin, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. |
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1. Das Hamburger Schulgesetz ist im Zusammenspiel mit geltenden Bundesgesetzen ausreichend. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |