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Förderung eines diskriminierungssensiblen und vielfaltbewussten Kulturbetriebs

Kulturelle Einrichtungen haben die Möglichkeit, auf künstlerische und informative Weise gesellschaftliche Missstände und Diskriminierungen zu thematisieren. Gleichzeitig werden auch innerhalb des Kulturbetriebs diskriminierende Praxen reproduziert. Dazu gehört etwa, dass Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen in Filmen, auf Bühnen oder in Museen personell wie thematisch unterrepräsentiert sind und / oder Zugangsmöglichkeiten fehlen.

  1. Werden Sie Fördermittel für Kulturbeiträge bereitstellen, die sich kritisch mit Vorurteilen auseinandersetzen, für Diskriminierung sensibilisieren oder gesellschaftliche Vielfalt in nicht stereotyper Weise darstellen?
  2. Wie werden Sie fördern, dass Kulturinstitutionen marginalisierte Bevölkerungsgruppen in ihrer Personalstruktur angemessen abbilden, ihre Perspektiven in den Angeboten und Inhalten repräsentieren und gruppenspezifische Zugangsbarrieren abbauen?
  3. Werden Sie die Finanzierung der Angebote fortsetzen und ausweiten, die eine Beratung und Begleitung von Kulturbetrieben mit dem Ziel einer vielfaltssensiblen Organisationsentwicklung zum Inhalt haben?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Wir wollen mehr Diversität in Kunst- und Kulturbetrieben unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Künstler*innen mit Diskriminierungserfahrung, Behinderung oder psychischer Erkrankung. Hierfür setzen wir Mittel für Projekte und Strukturprogramme ein, zu denen z. B. ARTplus von EUCREA e.V. und KULTUR PLUS von Stadtkultur Hamburg e.V. / Agentur Grauwert gehören. Auch gibt es gezielte Förderungen für Projekte der freien Szene, die interkulturelle Themen fokussieren bzw. von Künstler*innen mit Migrationshintergrund umgesetzt werden, die häufig Diskriminierungserfahrungen machen mussten. Viele der geförderten Theaterstücke, Musikabende und Filme befassen sich mit diesen Erfahrungen. Darüber hinaus werden spartenübergreifende Festivals gefördert.
Wir befürworten die Fortsetzung von Inklusionsworkshops in den Kultureinrichtungen. Auch der Round Table „Barrierefreie Kulturstätten“ ist ein gutes Instrument, das Kultureinrichtungen mit den Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung zusammenbringt, um zu sensibilisieren, den Austausch hinsichtlich der Bedarfe zu fördern und Beratung einzuholen. Qualifizierungsprogramme für die vielfaltssensible Öffnung von Kulturinstitutionen müssen weiter entwickelt werden, wie z.B. das Programm „in:szene“ der W3, über das Mitarbeiter*innen in den Bereichen Personal, Publikum und Programm geschult werden, um die Diversifizierung der Häuser voran zu bringen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass für Inklusion und für Interkultur Fördertöpfe im Haushalt verankert sind. Eine Ausweitung der Förderung und ggf. die Einrichtung zusätzlicher Fonds für inklusive und interkulturelle Projekte zur Stärkung der Diversität im Kunst- und Kulturbetrieb ist uns wichtig. Ganz besonders liegt uns die Fortsetzung des Projekts INTRO am Herzen.

Für uns Grüne ist die Unabhängigkeit der Kultur von staatlicher und kommerzieller Bevormundung selbstverständlich. Klar ist aber auch: Über die Kultur können wir unser gesellschaftliches Miteinander aktiv gemeinsam gestalten. Wir wollen deshalb weiter in Kulturinstitutionen investieren, die besonders dafür geeignet sind, Barrieren abzubauen und möglichst viele Menschen aus verschiedenen Milieus zusammenzubringen. Wir befürworten daher eine auch spezielle Förderung von Künstler*innen mit Migrationshintergrund, Projekten und Kulturorten, die transkulturelle Kompetenzen und interkulturelle Begegnungen fördern. Ein gut ausgestatteter Kulturhaushalt ist dafür die Voraussetzung. Im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung möchten wir daher (wie auch in den letzten beiden Haushalten) für einen weiteren Aufwuchs des Kulturbudgets sorgen. Besonders wichtig ist uns dabei die Förderung von Stadtteilkulturzentren und Bürger*innenhäusern, denn als niedrigschwellige Kulturinstitutionen spielen sie eine besondere Rolle in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich-kultureller Vielfalt. Ebenso wie die Öffentlichen Bücherhallen, für deren Unterstützung wir uns ebenfalls stark machen, bieten sie entsprechende Angebote von und für marginalisierte Bevölkerungsgruppen und werden damit zu Begegnungsorten. Spielstätten und Museen, die sich explizit um eine Ausweitung ihrer interkulturellen Angebots bemühen, möchten wir ebenfalls fördern.

Mit unserem Vorschlag einen Diversitätsfonds und eine Servicestelle Diversitätsentwicklung einzurichten, orientieren wir uns an den Handlungsansätzen der Organisation ‚Citizens For Europe‘. Die bestehende Hamburger Projektförderung, die Fördermittel aus den Mittel der Kultur- und Tourismustaxe und dem Elbkulturfonds sollen weiterhin zur Verfügung stehen. Wir brauchen Regelförderstrukturen, die über ein Rahmenkonzept Diversitätsentwicklung, im Dialog mit den zivilgesellschaftlichen Strukturen und Verbänden, zu gestalten sind. Für den Haushalt 2021/2022 muss der Finanzierungsbedarf für mittel- bis langfristige Maßnahmen zur Diversitätsentwicklung ermittelt und entsprechend veranschlagt werden.
Entsprechend der Charta der Vielfalt halten wir die klare Selbstverpflichtung zur Förderung von Vielfalt durch die Leitung der öffentlichen Verwaltung und Einrichtungen für eine Voraussetzung, um glaubwürdig Diversitätsentwicklung voranzutreiben. Dafür gilt es gemeinsam mit den Kultureinrichtungen ein Leitbild für die Förderung von Vielfalt zu entwickeln, das als Selbstverpflichtung in gegenseitig verbindliche Zielvereinbarungen einfließt und die strategische Planung und Umsetzung von Maßnahmen bestimmt. Für Steuerung und Monitoring gilt es Forschung über Zielgruppen und Zugangsbarrieren zu nutzen. Die Berufung der Leitung von Kultureinrichtungen und die Besetzung von Gremien ist unter Diversitäts- und Gleichstellungskritierien vorzunehmen.
Wir wollen Beratungs- und Begleitstrukturen nicht nur verstetigen, sondern ausbauen. Es braucht ein Finanzierungsprogramm für Diversitätsfördermittel und als koordinierende Stelle muss eine „Servicestelle Diversitätsentwicklung“ neu gegründet werden. Um Ausschlussmechanismen und Zugangsbarrieren zu analysieren, braucht es spartenübergreifend Erkenntnisse aus der BesucherInnenforschung, oder ‚NichtnutzerInnen-Studien‘. Entsprechende Maßnahmen zum BesucherInnenmonitoring sind zu finanzieren.

1. Ja. Dies geschieht bereits jetzt und wird entsprechend weitergeführt.
2. Ein staatlicher Eingriff in die Selbstorganisation und die inhaltliche Planung der Kultureinrichtungen ist nicht vorgesehen oder zielführend.
3. Wie auch bei Frage 1 ist eine Weiterführung vorgesehen.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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