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Beschwerdemanagement für Diskriminierung an Schulen und Hochschulen

Schulen und Hochschulen sind für Schüler*innen und Studierende in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit einem Arbeitsplatz. Hier verbringen sie viel Zeit in sozialen Bezügen, die sie sich nur begrenzt aussuchen können. Anders als im Arbeitsbereich ist im Bildungsbereich die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Umfeldes weit weniger klar geregelt: Schulen verfügen in der Regel über keine expliziten Anlaufstellen und klar geregelten Verfahren – Betroffenen ist nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und was die nächsten Schritte sind. Lehrer*innen sind in der Bewältigung oftmals auf sich gestellt. In Bereich der Hochschulen werden Anlauf- und Beratungsstrukturen teilweise gerade erst aufgebaut.

  1. Werden Sie die Schulbehörde und die Wissenschaftsbehörde anweisen, ein Beschwerdemanagement für Diskriminierung zu entwickeln?
  2. Wird die Einsetzung und Qualifizierung eine*s Antidiskriminierungsbeauftragte*n in jeder Schule und Universität verpflichtender Bestandteil des Beschwerdemanagements sein?
  3. Wie werden Sie sicherstellen, dass Schüler*innen und Eltern, Studierende und Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen wissen, an wen sie sich im Falle einer Diskriminierungserfahrung wenden können?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Eine Ansprechstelle existiert in Form des Fachreferenten des LI. Ebenso gibt es einen Beratungsdienst und Beratungslehrer, die in Fragen Antidiskriminierung geschult werden über die Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am Landesinstitut für Lehrer_innenbildung und Schulentwicklung. Es gibt Opferschutzkräfte und mit der Gewaltpräventionsstelle eine Einrichtung, die die Schulen beraten. Darüber hinaus bestehen Unterrichtsmodule sowie Module im Rahmen des AGG. Hierzu wird auch mit außerschulische Kooperationspartner zusammengearbeitet. Zuletzt ist das Online-Programm „Gemeinsam Klasse sein“ gegen Mobbing an Schulen weiterentwickelt worden. Dieses bietet für die Jahrgangsstufen 5-7 digitale Lehrmaterialien an, um Mädchen und Jungen sowie Eltern und Lehrende für die Problematik zu sensibilisieren, um so Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen. Dabei kommen Filmclips zum Einsatz, die an Hamburger Schulen erstellt wurden. Sie vermitteln die Merkmale von Mobbing und Cybermobbing und unterstützen Schülerinnen und Schüler dabei, Regeln für ein respektvolles Miteinander zu erarbeiten. Damit die Schulungsunterlagen von den Bildungseinrichtungen gut genutzt werden, müssen die Lehrkräfte im Vorfeld geschult werden. Auf Schulebene werden Lehrkräfte qualifiziert und Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte benannt, die bei Verdacht auf Mobbing zur Stelle sind. An allen Hamburgischen Hochschulen wird sich mit Antidiskriminierung auseinandergesetzt, Teilweise gibt es Beschwerdemechanismen an den Hochschulen wie an der Universität Hamburg für Studierende bei Verstößen gegen das AGG. Welche Weiterentwicklung in diesem Bereich sinnvoll ist, muss v.a. mit den Hochschulen geklärt werden. Wir können uns vorstellen, über aktuelle Entwicklungen und Bedarfe mit den Hochschulen ins Gespräch zu kommen.

Das wirksamste Beschwerdemanagement ist erst einmal die Prävention. Viele Hamburger Schulen haben hier erfolgreiche Konzepte entwickelt und setzen diese um. In ihrem jeweiligen Leitbild sind Richtlinien des Miteinanders formuliert, die explizit Diskriminierung sanktionieren. Jede Schulordnung beispielsweise kann konkrete Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote mit nach dem Schulrecht möglichen Sanktionen oder Ausgleichen für Benachteiligungen aufnehmen. Erfahrungsgemäß funktioniert die Kontaktaufnahme mit entsprechenden Beratungsstellen weitgehend gut. Eine Stelle für Beschwerdemanagement haben wir aktuell nicht vorgesehen, sind aber gerne zu Gesprächen hierzu bereit.
Die praktische Umsetzung eines Beschwerdemanagements an den Hamburger Hochschulen läuft bereits bzw. ist auf der Agenda. So gibt es beispielsweise an der Uni Hamburg eine Richtlinie gegen geschlechterbezogene Diskriminierung und sexuelle Gewalt. Diese ist die Arbeitsbasis für alle Verfahren und Regularien. Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert als Ansprechperson, entsprechende Informationen sind für Betroffene zugänglich.

Die Beratungsstrukturen – und damit die Möglichkeit, sich bei Diskriminierung an fachkundige Stellen zu wenden – sind an den Hamburger Hochschulen sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Einrichtung eine*s Antidiskriminierungsbeauftragte*n an Hochschulen befürwortet DIE LINKE außerordentlich. Hier ist die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung aufgefordert Konzepte zu entwickeln und entsprechende Ressourcen bereitzustellen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Vielfalt und Antidiskriminierung in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Hochschulen aufgenommen wird. Bildungseinrichtungen müssen natürlich ihre Antidiskriminierungskonzepte und Anlaufstellen bewerben und offensiv anbieten.
Hinsichtlich des Beschwerdemanagements an Schulen hat DIE LINKE im Januar 2019 unter der Drucksachennummer 21/15857 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, sowohl Mobbing als Phänomen genauer zu erfassen – eine Maßnahme, die nach den erfassten Kriterien ausbaufähig ist – sowie eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten. Auch wenn die Bürgerschaft diesen Antrag abgelehnt hat, bleiben unsere Forderungen bestehen.

1 und 2: Aus unserer Sicht sind die bestehenden Beschwerde- und Beratungsstrukturen ausreichend.
3: In diesem Zusammenhang könnte an eine größere Informationskampagne gedacht werden. Auch spezielle Elternabende und Schülersprechstunden sind in diesem Kontext möglich.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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