Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.
- Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
- Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
- Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Hamburg fördern?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die SPD ist der Ansicht, dass sich eine Ungleichbehandlung aufgrund des Gewichts schon mit Blick auf Art. 3 GG verbietet. Da wo Menschen wegen ihres Gewichts Opfer von Beleidigung oder Diskriminierung werden, können und sollten sie sich mit den Mitteln des Rechtsstaats wehren. |
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Alle Menschen, die sich diskriminiert fühlen, brauchen einen Zugang zu qualifizierter Beratung. Deshalb setzen wir uns für die Einrichtung einer zentralen, merkmalsunabhängigen Beratungsstelle ein. Diese muss es auch zur Aufgabe haben, Expertise zu Diskriminierungsmerkmalen aufzubauen, die im AGG bislang nicht erfasst sind – etwa zum Bereich der Gewichtsdiskriminierung. Zudem müssen ausreichende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden, um das Angebot der Beratungsstelle auch bei neuen Zielgruppen bekannt zu machen. |
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Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein und so auch denjenigen Hilfen leisten, die aufgrund ihres Gewichts diskriminiert werden. Dafür setzen sich DIE LINKE ein. Natürlich begrüßen wir auch die Gründung von entsprechend spezialisierten Trägern, die die Interessen der Gruppe vertreten und dafür sensibilisieren. |
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1, 2 und 3: Wir gehen davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Beratungsstellen im Bereich Antidiskriminierung jeden Fall offen aufnehmen und fachlich adäquat behandeln. Bisher zeichnet sich ein spezialisierter Bedarf im Bereich Gewichtsdiskriminierung nicht ab. Sollte es der Fall sein, dass die bestehenden Stellen in Bezug auf diese Form von Diskriminierung an Kompetenzgrenzen stoßen, müsste intern durch Fortbildungen nachgesteuert werden. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.
CDU | SPD | GRÜNE | DIE LINKE | FDP | AfD | |
Sensibilität für Problemlage | ||||||
Konkretion der Maßnahme | ||||||
Effektivität der Maßnahme | ||||||
Bewertung insgesamt |