In Verwaltungsdokumenten wird eine Sprache, die alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt, nicht einheitlich angewendet.
Wie werden Sie die durchgängige Verwendung einer inkludierenden Sprache in Verwaltungsdokumenten sicherstellen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Der SPD geführte Senat hat sich verpflichtet, möglichst barrierefrei und in leichter Sprache zu kommunizieren. Grundlage hierfür ist das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) |
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§ 11 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes (HmbGleiG) regelt die Sprache: „Insbesondere in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und in amtlichen Schreiben der Dienststellen ist der Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift.“ Uns Grünen war es immer ein Anliegen, Sprache diskriminierungsfrei und inklusiv zu gestalten – auch in Verwaltungsdokumenten fordern wir eine geschlechtergerechte und leicht verständliche Sprache. Mit der neuen Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung regeln wir, dass Menschen auf Verlangen Dokumente, insbesondere Bescheide in leichter Sprache erläutert oder schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen. |
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Schon in den 90er Jahren war die Sprache ein Thema der Gleichstellung(sbeaufragten) in der Hamburger Verwaltung. 2001 wurde eine Richtlinie zu einer frauenfreundlichen Sprache entwickelt, die allerdings nicht wirklich „gelebt“ wurde. Deshalb gilt es eine verbindliche Richtlinie für eine gendergerechte und inkludierende Sprache für Hamburg Verwaltung vorzugeben und vorzulegen. Denn auch hier gilt: Papier allein reicht nicht, auch im täglichen Umgang kann Sprache ausgrenzend sein. Deshalb ist die Sensibilisierung ebenso wichtig wie die Vorbildfunktion der Vorgesetzten. |
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Verwaltungssprache sollte für jede Bürgerin und Bürger verständlich sein, insbesondere dann, wenn die Bürgerin oder Bürger Adressat eines Schriftstücks ist. Darüber hinaus sehen wir keinen weiteren sprachlichen Regelungsbedarf. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.