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Landesverwaltung als Arbeitsgeberin

Die Hamburger Verwaltung ist eine große Arbeitgeberin. Als solche ist sie für einen effektiven Diskriminierungsschutz ihrer Mitarbeiter*innen und für die Chancengleichheit von Bewerber*innen verantwortlich. Damit hat sie eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber*innen.

  1. Wie beurteilen Sie die aktuelle Qualität des Diskriminierungsschutzes für Mitarbeiter*innen der Hamburger Verwaltung und Landesbetriebe?
  2. Welche Schritte planen Sie, um die Schutzgebote und weiterführenden Handlungsmöglichkeiten wie Positive Maßnahmen, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) angelegt sind, umzusetzen?
  3. Werden Sie AGG-Beschwerdestellen in den Landesverwaltungen und -betrieben flächendeckend einrichten und ihre Arbeit evaluieren?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die Förderung von Vielfalt und damit einhergehend der Schutz vor Diskriminierung bilden unter dem jetzigen Senat einen Schwerpunkt im Handeln der FHH als Arbeitgeberin.
So hat sich die FHH als Arbeitgeberin bereits seit vielen Jahren die interkulturelle Öffnung der Verwaltung zum Ziel gesetzt. Dies beinhaltet Strategien der Antidiskriminierung, die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten in der Fortbildung und nicht zuletzt die Einstellung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den Ausbildungsgängen der Stadt. Die FHH befasst sich intensiv mit der Gleichstellung von Frauen und Männern und hat auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes von 2015 die Themen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Veränderung der Dominanz von Geschlechtern in bestimmten Berufsgruppen und vor allem das Thema „Frauen in Führung“ neu akzentuiert und durch verbindliche Gleichstellungspläne in den Behörden und Ämtern vorangetrieben. Ebenso stehen die verschiedenen Bedürfnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung sowie unterschiedlichen Altersgruppen im Fokus. Der nächste wichtige Schritt in der Diversity-Politik der FHH wird es sein, weitere Diversity Dimensionen einzubeziehen, für den Nutzen eines ganzheitlichen Diversity-Ansatzes in den Behörden und Ämtern noch mehr Bewusstsein zu schaffen, konkrete Handlungsfelder zu erschließen und so noch mehr dazu beizutragen, dass alle Menschen gleiche Chancen auf Teilhabe und freie Entfaltung haben. Wir wollen den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und ausbauen. (vgl. auch Antwort 2.1; unabhängige Antidiskriminierungsstelle „amira“)

Mit der Erarbeitung einer Diversity-Mainstreaming-Strategie und durch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir den Schutz vor Diskriminierungen für Mitarbeiter*innen der Stadt Hamburg weiter steigern.

Auf dem Papier (bzw. im Intra-/Internet) gibt es einige gute Ansätze und Hinweise zu Erscheinungsformen von Diskriminierungen und zur Gegenwehr. Noch wichtiger ist die Beschäftigung mit dem Thema in den einzelnen Abteilungen und Sachgebieten. Hier ist es Aufgabe der Verantwortlichen, sich selbst schlau zu machen und die Beschäftigten zu sensibilisieren und ggfs. auch bei diskriminierenden Äußerungen und/oder Taten einzuschreiten. Gemeinsam mit den Personalräten und Gewerkschaften sollten Handlungspläne entwickelt werden, soweit sie noch nicht vorhanden sind.
Da es bisher nur in einigen Behörden und Ämtern Beschwerdestellen nach dem AGG gibt, muss für alle Bereiche sichergestellt werden, dass die Beschäftigten sich direkt und auf kurzem Weg an eine Beschwerdestelle wenden können. Diese sollte möglichst in jedem Bereich vorhanden sein. Allerdings kann es im Einzelfall (z.B. bei kleinen Arbeitsbereichen) auch erforderlich sein, dass Beschäftigte sich im ersten Schritt an Stellen außerhalb ihres Bereiches wenden können.

Aus unserer Sicht gibt es in allen Verwaltungsbereichen eine Antidiskriminierungsstelle, die sich effektiv um den Diskriminierungsschutz der Mitarbeitenden kümmert. Wie die jeweilige Umsetzung aussieht, kann pauschal nicht beantwortet werden. Darüber hinaus ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landes auch für Bedienstete der Hamburger Verwaltungen ansprechbar.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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