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Beratungs- und Hilfsangebote für von Gewichtsdiskriminierung Betroffene

Beratungsstellen für von Diskriminierung Betroffene werden fast immer mit Hilfe von Fördermitteln finanziert, die auf die Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind, die sich aus den in §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmalen ableiten lassen. Das Merkmal Gewicht wird vom AGG nicht erfasst. Eine Beratung und Unterstützung der von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen ist damit nicht Teil des Auftrags der Beratungsstellen und wo diese über ihren Auftrag hinaus tätig sind, geht dies nicht aus ihrer Öffentlichkeitsarbeit hervor. Aktuell gibt es damit keine für die Betroffenen ersichtlichen und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Beratungs- und Hilfsangebote.

  1. Wie werden Sie sicherstellen, dass von Gewichtsdiskriminierung Betroffenen Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung stehen?
  2. Wie werden Sie dafür sorgen, dass die Betroffenen von diesen Angeboten erfahren?
  3. Werden Sie die Entstehung von entsprechend spezialisierten regionalen Trägern in Hamburg fördern?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Die SPD ist der Ansicht, dass sich eine Ungleichbehandlung aufgrund des Gewichts schon mit Blick auf Art. 3 GG verbietet. Da wo Menschen wegen ihres Gewichts Opfer von Beleidigung oder Diskriminierung werden, können und sollten sie sich mit den Mitteln des Rechtsstaats wehren.
Richtig ist, dass Menschen mit starkem Übergewicht im Alltag häufig vielfältige Nachteile haben, die sich teilweise aus den gesundheitlichen Folgen des Übergewichts ergeben. Diese versuchen wir durch ein gutes Gesundheitssystem und v.a. mit Angeboten zur Gesundheitsprävention entgegenzuwirken. Die Förderung von Bewegung und Sport sowie einer gesunden Ernährung gehören dazu. Adipositas ist eine erstzunehmende Erkrankung, für die es in Hamburg spezialisierte Versorgungsangebote bspw. im Universitätsklinikum Eppendorf gibt.
Zudem gibt in Hamburg viele Angebote der Gesundheitsprävention für Menschen mit Gewichtsproblemen. Grundsätzlich sehen wir auch Möglichkeiten, im Rahmen der Förderung von Selbsthilfegruppen. Die Politik der SPD hat bewirkt, dass für die Gesundheitsprävention und für Selbsthilfegruppen deutlich mehr Geld zur Verfügung steht. Von falschen Körperidealen, wie sie bspw. durch die Werbung gerne verbreitet werden, sollte sich aber kein Mensch in seinem Wohlbefinden stören lassen. Da wo dies in die eine oder andere Richtung (zu dünn, zu dick) trotzdem geschieht, bietet die Ernährungsberatung bis hin zu therapeutischen Maßnahmen Hilfen an.

Alle Menschen, die sich diskriminiert fühlen, brauchen einen Zugang zu qualifizierter Beratung. Deshalb setzen wir uns für die Einrichtung einer zentralen, merkmalsunabhängigen Beratungsstelle ein. Diese muss es auch zur Aufgabe haben, Expertise zu Diskriminierungsmerkmalen aufzubauen, die im AGG bislang nicht erfasst sind – etwa zum Bereich der Gewichtsdiskriminierung. Zudem müssen ausreichende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden, um das Angebot der Beratungsstelle auch bei neuen Zielgruppen bekannt zu machen.

Beratungsstellen sollen zwar zielgruppenspezifisch, aber insgesamt für jede Form der Diskriminierung zuständig sein und so auch denjenigen Hilfen leisten, die aufgrund ihres Gewichts diskriminiert werden. Dafür setzen sich DIE LINKE ein. Natürlich begrüßen wir auch die Gründung von entsprechend spezialisierten Trägern, die die Interessen der Gruppe vertreten und dafür sensibilisieren.

1, 2 und 3: Wir gehen davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Beratungsstellen im Bereich Antidiskriminierung jeden Fall offen aufnehmen und fachlich adäquat behandeln. Bisher zeichnet sich ein spezialisierter Bedarf im Bereich Gewichtsdiskriminierung nicht ab. Sollte es der Fall sein, dass die bestehenden Stellen in Bezug auf diese Form von Diskriminierung an Kompetenzgrenzen stoßen, müsste intern durch Fortbildungen nachgesteuert werden.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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