Sensibilisierung von Lehrer*innen für Vielfalt und gegen Diskriminierung

Lehrer*innen kommt bei Diskriminierungen in der Schule eine entscheidende Rolle zu. Einerseits können sie selbst für Diskriminierungen verantwortlich sein, andererseits ist es ihre Aufgabe, Schüler*innen für Diskriminierung zu sensibilisieren, sowie bei konkreten Diskriminierungen zwischen Schüler*innen verbindlich und zugleich konstruktiv einzuschreiten.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Lehrer*innen im Rahmen ihrer Hochschulausbildung Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität vermittelt werden?
  2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen kontinuierlich im Rahmen von zertifizierten Fortbildungen gestärkt werden und Anreizstrukturen für eine Teilnahme ausbauen?
  3. Werden Sie sich dafür einsetzen, die Diversität auf Seiten der Lehrer*innen explizit zu fördern und zu erhöhen, um die Vielfalt innerhalb der Bevölkerung abzubilden?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: In der Hessischen Lehrkräfteakademie existiert bereits eine Arbeitsgruppe, die das Thema Vielfalt speziell für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aufbereitet. Im Vordergrund des Lehramtsstudiums muss jedoch immer die fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Ausbildung der angehenden Lehrkräfte stehen. Die Festlegung der hierfür erforderlichen Studieninhalte und Module obliegt dabei einer an den Vorgaben des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes orientierten und die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abwägenden Entscheidungsfindung der pädagogisch einschlägig vorgebildeten Fachkräfte an den Schulen, Universitäten und Staatlichen Studienseminaren.

Zu Frage 2: Bereits heute ist die Thematik in ausreichendem Maße in Fortbildungsangeboten für Lehr- und Führungskräfte verankert. Grundsätzlich umfassen die Angebote der Lehrkräfteakademie und privater Anbieter eine große Bandbreite an gleichermaßen wichtigen Themen, die sich an der jeweiligen Bedarfslage der Schulen ausrichten. Für besondere Anreize zur Teilnahme an Fortbildungen in einem bestimmten Themenfeld besteht daher keine Veranlassung.

Zu Frage 3: Nein. Es wird in diesem Zusammenhang auf den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der freien Studien- und Berufswahl verwiesen.

Wir setzen uns dafür ein, dass künftig der Umgang mit Vielfalt an Schulen verpflichtend in jeder Lehramtsausbildung vermittelt werden muss. Wir halten hierzu einen Wiederaufbau und Ausbau der staatlichen Lehrkräftefort- und Weiterbildung grundsätzlich für erforderlich. Dazu gehört, dass die Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität von Lehrer*innen gestärkt wird. Wir wollen Schulen in die Lage versetzen, sich auf die Vielfalt unserer Gesellschaft einzustellen. Deshalb setzen wir uns für die Verankerung eines Vielfaltansatzes im Schulprofil unter Beachtung der entsprechenden Kriterien des AGG und einer Willkommenskultur im schulischen Alltag ein, die für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und alle sonstigen an der Schule tätigen Personen gleichermaßen gilt.
Darüber hinaus befürworten wir die Erstellung von Nachweisen durch Schulleitungen über erfolgte Maßnahmen zur Sensibilisierung für Vielfalt und wollen die Inanspruchnahme von Fortbildungsmaßnahmen, die den Vielfaltansatz vermitteln, fördern.

Ausgrenzung und Diskriminierung haben an hessischen Schulen keinen Platz. Gerade Lehrkräfte stehen in der besonderen Verantwortung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und Diskriminierungen jeder Art entgegenzutreten. Daher wollen wir in der Lehreraus- und -weiterbildung auch weiterhin verstärkt für das Thema Antidiskriminierung und für gesellschaftliche Vielfalt und Respekt sensibilisieren. Denn auch Schüler*innen machen die Erfahrung, dass Menschen vielfältig und unterschiedlich sind.

1. Natürlich müssen Vielfaltskompetenz und Diskriminierungssensibilität schon in der Ausbildung vermittelt werden. Dies werden wir auch in der anstehenden Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes berücksichtigen.
2. Fort- und Weiterbildungen sind unerlässliche Bestandteile des Lehrberufs. Gesellschaftliche Veränderungen spiegeln sich auch in den Schulen, daher ist es wichtig und notwendig, dass Lehrkräfte durch Fortbildungen ständig in die Lage versetzt werden, diese Veränderungen zu verstehen und ihnen entsprechend zu begegnen.
3. DIE LINKE setzt sich in allen Bereichen für Gleichbehandlung, soziale Gerechtigkeit und Antidiskriminierung ein. Das Geschlecht und die sexuelle Ausrichtung dürfen keine Entscheidungskriterien für oder gegen Menschen sein. Auch im Lehrberufen nicht.

Wir Freien Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, jedoch bedarf es nicht zwingend neuer Module oder zusätzlicher voneinander losgelöster Programmpunkte, sondern vielmehr müssen die Themen fächerübergreifend und interdisziplinär vermittelt werden. Zudem sind wir der Auffassung, dass diese wichtigen Anliegen in der Schule aber auch im Bereich der Hochschule gelebt werden müssen, denn hier bedarf es der konsequenten Verbindung von Theorie und Praxis.
Bezugnehmend auf die Diversität von Lehrkräften begrüßen wir, wenn sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in den Schulen abbildet, aber wir sind Verfechter der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit und möchten, dass der Lehrerberuf und die Ausbildung an sich so attraktiv gestaltet werden, dass er für viele aus Berufung und Interesse gewählt wird, denn hier geht es um die Zukunft der Kinder und Jugendlichen.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Diskriminierungsfreie und Vielfalt repräsentierende Lehrmaterialien

Das Hessische Schulgesetz enthält in § 10 ein Diskriminierungsverbot für Lehrwerke. Um eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Auswahl zu gewährleisten, müssen die Perspektiven und Erfahrungen der von Diskriminierung betroffenen Gruppen berücksichtigt werden.

Wie werden Sie die Mitwirkung von gesellschaftlichen Gruppen, die Diskriminierung erfahren, bei der Zulassung von Lehrmaterialien sicherstellen?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken entscheidet das Kultusministerium, sofern dessen Befugnis nicht allgemein für bestimmte Verwendungszwecke, Fachbereiche oder Schulformen oder im Einzelfall den Schulaufsichtsbehörden oder den Schulleitern übertragen worden ist. Schulbücher und digitale Lehrwerke sind dabei zuzulassen, wenn sie allgemeinen Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen, keine schwerwiegenden Fehler in der Sachdarstellung aufweisen und insbesondere nicht ein geschlechts-, behinderten-, religions- oder rassendiskriminierendes Verständnis fördern. Die bestehende gesetzliche Regelung gewährleistet dabei in hinreichender Form eine ausgewogene, objektive und von Partikularinteressen einzelner Gruppierungen unberührte Auswahl.

Wir wollen einen Buch- und Medieneinsatz im Unterricht, der die Darstellung verschiedener Lebensweisen und Identitätsmerkmale berücksichtigt. Um dies zu erreichen, wollen wir die Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lernwerken um folgenden Satz ergänzen: „Alle Lebensrealitäten in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind wiederzugeben.“
Um Maßnahmen zielgenauer planen zu können, wollen wir eine wissenschaftliche Untersuchung initiieren, die ermittelt, welche Haltungen gegenüber vielfältigen Lebensweisen und Identitätsmerkmalen an hessischen Schulen in welchem Umfang verbreitet sind. Wir werden dabei wie auch bei der Erstellung einer Zusammenstellung der im Unterricht verwendeten Bücher und Medien auf die Mitwirkung von Gruppen achten, die Diskriminierung erfahren.

Ausgrenzung und Diskriminierung haben in Schulbüchern nichts zu suchen. Um Diskriminierungen in Lehrwerken zukünftig noch besser vermeiden zu können, wollen wir Lehrmaterialien gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen auf eventuell vorhandene Diskriminierungen hin analysieren und bei der Zulassung verstärkt auf diskriminierungsfreie Materialien achten.

Schulleitungen und Lehrkräfte sollen schon in ihrer Ausbildung sensibilisiert werden und die Notwendigkeit von Antidiskriminierungsstrategien im Unterricht erkennen und entsprechende Erkenntnisse umsetzen. Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, dass auch moderne pädagogische Erkenntnisse und Strategien genutzt sowie gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden. Lehrmaterialien spielen da eine große Rolle, das Kultusministerium sollte entsprechende Empfehlungen an die Lehrenden herantragen.
Eine offene und diskriminierungsfreie Schule kann nur in einer offenen und diskriminierungsfreien Gesellschaft verankert sein, daher sind Inklusion, Integration, Diversität und Vielfalt auch gesamtgesellschaftliche Themen. Leider ist das deutsche Schulsystem auf Homogenität ausgelegt, doch gerade Kinder und Jugendliche sollten „von Beginn an“ die Heterogenität leben und schätzen.

Wir sehen derzeit keinen konkreten Änderungsbedarf, aber sind der Überzeugung, dass dieses Thema im Dialog mit den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen erörtert werden sollte. Ggf. können in diesem Rahmen Änderungsvorschläge erarbeitet werden.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt im Lehrplan Sexualerziehung

Der Hessische Lehrplan Sexualerziehung sieht die Behandlung der Bereiche Transsexualität, geschlechtliche Identität erst im Alter von 10-12 Jahren vor. Transidente Kinder haben ihre Selbsterkenntnis jedoch im Durchschnitt bereits in einem Alter von 8,5 Jahren. Intersexualität wird bei den Themen und Inhalten gar nicht erwähnt. Beim Thema Gleichberechtigung kommt der Teil transidenter/intersexueller Menschen, die sich als weder männlich noch weiblich verorten nicht vor. Gerade transidente und intersexuelle Kinder sind jedoch vor der Pubertät bei einem ablehnenden Umfeld in ihrer psychischen Gesundheit extrem gefährdet.

  1. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung bei den Themen Transidentität/Intersexualität um altersgerechte Lehrinhalte ab dem Einschulungsalter ergänzen?
  2. Werden Sie den Lehrplan für Sexualerziehung so anpassen, dass er Menschen, die sich weder als männlich noch weiblich verorten, ausdrücklich miteinschließt?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: Nein. Ein altersgerechter Lehrinhalt für sechsjährige Schüler schließt jede Form der Frühsexualisierung aus.

Zu Frage 2: Nein.

Die SPD Hessen hält den Lehrplan für Sexualerziehung für uneingeschränkt richtig und hat dies auch im Landtag immer wieder bekräftigt. Wir wollen ein Gütesiegel „Schule der Vielfalt“ einführen und an den Schulen endlich ein Klima der Offenheit und Akzeptanz für verschiedene Lebensentwürfe schaffen. Wichtig ist uns, dass das Thema Vielfalt auch tatsächlich in allen Facetten im Unterricht besprochen und alle im AGG genannten Merkmale behandelt werden. Die Umsetzung des Lehrplans für Sexualerziehung wollen wir evaluieren und auf dieser Basis über weitere Ergänzungen beraten.

Die behutsame Modernisierung des Hessischen Lehrplans Sexualerziehung ist unser Verdienst. Seither erst kommen andere Familienformen wie z.B. Alleinerziehende, Patchworkfamilien oder gleichgeschlechtliche Paare überhaupt vor. Als Ziel des Lehrplans ist ausgeführt, die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intersexuellen Menschen (LSBT*IQ) im Schulunterricht zu fördern. Über die Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten soll daher im Unterricht informiert werden. Ausdrücklich sind also auch Trans- und Intersexualität Teil des Lehrplans. Schülerinn*innen soll ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt partnerschaftlicher Beziehungen, sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten in unserer Gesellschaft vermittelt werden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Lehrplan Sexualerziehung die Breite der Gesellschaft vermittelt und aktuell bleibt.

1. Sexualerziehung in der ersten Klasse stehen wir skeptisch gegenüber. Schon Kinder in der dritten und vierten Klasse fühlen sich mit dem Thema „Sexualität“ oftmals noch überfordert. Aber wir stimmen uneingeschränkt zu, dass Transidentität und Intersexualität wichtiger Bestandteil des Lehrplans sein müssen.
2. Unbedingt!

Das Thema Sexualpädagogik sowie Aufklärung haben in der Grundschule ihre Berechtigung, da sie von den Kindern auf vielfältige Art und Weise in die Einrichtungen hineingetragen werden – und zwar mit einer ganz natürlichen Neugier und Wissbegierde. Deshalb müssen altersgerechte Angebote erarbeitet und ggf. auch anlassbezogen realisiert werden. Es ist dementsprechend notwendig, dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Themen eingehen können und diese kindgerecht erklären und vermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch notwendig, Materialien zu entwickeln, die die Vermittlung und Auseinandersetzung unterstützen. Im Zuge dessen gilt es auch die Lehrinhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen, jedoch bedarf es unserer Ansicht nach nicht immer einer neuen Vorgabe, sondern viel wichtiger sind ein positives und offenen Schulklima und ein fächerübergreifender Ansatz, der Themen auch anlassbezogen aufgreifen und vermitteln kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Gleichwertigkeit des dicken Körpers als Lernziel schulischer Sexualerziehung

Der dicke Körper wird in unserer Gesellschaft als minderwertig betrachtet. Mitleid oder ein Fett-Fetisch werden häufig als Basis für Partnerschaften unterstellt, bei denen eine Person ein deutlich höheres Gewicht aufweist. Dies führt bereits bei dicken Kindern zu einem geringeren Selbstwertgefühl und mit Einsetzen des sexuellen Interesses zu einem starken Misstrauen bei positiven Körperansprachen bis hin zu einer vollständigen Ablehnung des eigenen Körpers.

  1. Werden Sie die Gleichwertigkeit von Körpern, insbesondere die des dicken Körpers, als Lernziel im Lehrplan Sexualerziehung verankern?
  2. Welche Themenblöcke schlagen Sie für die verschiedenen Altersstufen vor, um die Gleichwertigkeit aller Körper zu vermitteln?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Wir erachten die im Lehrplan Sexualerziehung für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Hessen vom 16. August 2016 aufgeführten Themenblöcke als allgemein ausreichend.

Die SPD Hessen wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung und tritt für die Förderung der Wertschätzung einer Kultur der Vielfalt ein. Schülerinnen und Schüler sollen Schule als einen Ort wahrnehmen, in dem sie frei von Diskriminierung, Gewalt und Angst ihre eigene Identität finden können. Es darf keine Toleranz für Mobbing geben. Betroffene Jungen und Mädchen brauchen Schutz und Verständnis sowie Hilfe.

Wir setzen wir uns für eine wertschätzende Haltung gegenüber allen Gewichtsformen, auch in der Schule ein. Ein positiver Umgang mit dem eigenen Körper, die Akzeptanz unterschiedlicher Gewichte und die Vermittlung eines stabilen Selbstwertgefühls sind wichtige Lernziele, die auch in der Schule vermittelt werden sollen. Dies kann auch durch entsprechende Bebilderung in Schulbüchern geschehen.

1. Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll. Dies ist die zentrale Botschaft, die Kindern und Jugendlichen auch in der Sexualkunde übermittelt werden müssen. Größe, Hautfarbe, Geschlecht, Gewicht, Behinderung – nichts davon macht einen Menschen besser, wertvoller oder liebenswerter als einen anderen.
2. Um diese Frage zu beantworten sind pädagogische Fachgespräche notwendig, da sie in unserer politischen Ausrichtung noch keine umfassende Berücksichtigung gefunden hat.

Das Thema Sexualpädagogik sowie Aufklärung haben in der Grundschule ihre Berechtigung, da sie von den Kindern auf vielfältige Art und Weise in die Einrichtungen hineingetragen werden – und zwar mit einer ganz natürlichen Neugier und Wissbegierde. Deshalb müssen altersgerechte Angebote erarbeitet und ggf. auch anlassbezogen realisiert werden. Es ist dementsprechend notwendig, dass die pädagogischen Fachkräfte und Lehrerinnen und Lehrer auf diese Themen eingehen können und diese kindgerecht erklären und vermitteln können. Vor diesem Hintergrund ist auch notwendig, Materialien zu entwickeln, die die Vermittlung und Auseinandersetzung unterstützen. Im Zuge dessen gilt es auch die Lehrinhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen, jedoch bedarf es unserer Ansicht nach nicht immer einer neuen Vorgabe, sondern viel wichtiger sind ein positives und offenen Schulklima und ein fächerübergreifender Ansatz, der Themen auch anlassbezogen aufgreifen und vermitteln kann.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Geschlechtsspezifische Bildungsarbeit im Sportunterricht

Die geschlechterspezifische Sozialisation von Mädchen und Jungen wird in der Schule immer wieder reproduziert. So haben Mädchen im Sportunterricht Sportarten zu lernen, die gemeinhin als weiblich belegt gelten. Sie erhalten keine Möglichkeit, in der Schule mit Sportarten in Kontakt zu kommen, die gemeinhin als ‘männlich’ gelten, wie Boxen oder Ringen.

  1. Werden Sie beim Sportunterricht in Hessen sicherstellen, dass Mädchen und junge Frauen Zugang zu Sportarten haben, die gemeinhin als ‘männlich’ gelten?
  2. Werden Sie es Jungen ermöglichen, sich in Sportarten auszuprobieren, die häufig als ‚weiblich‘ gelten?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Dem Fach Sport kommt eine besondere Rolle bei der Förderung der physischen Gesundheit der Schüler zu. Ausreichend Bewegung und sportliche Aktivität gehören zu den Grundlagen für eine ertragreiche geistige Entwicklung und das Erlernen sozialer Kompetenzen. Um diesen elementaren Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages erfüllen zu können, stehen auf der Grundlage der entsprechenden Lehrpläne und Kerncurricula vielfältige und altersgerechte Unterrichtsinhalte für Jungen und Mädchen zur Verfügung. Die Erziehung von Schülern zu bestimmten Geschlechteridentitäten ist dagegen nicht Aufgabe des Sportunterrichtes an den Schulen.

Mädchen und junge Frauen sollten in der Schule Zugang zu allen Sportarten haben, auch zu solchen, die als „männlich“ gelten, ebenso wie Jungen sich in Sportarten ausprobieren sollten, die als „weiblich“ gelten.

Sportunterricht hat viele Lernziele, vor allem das Erlernen von Bewegung, motorischen Fähigkeiten, körperlicher Selbstbeherrschung und Gemeinschaftsgefühl. Die Auswahl von Sportarten, die Unterrichtsgegenstand sind, soll sich nicht an den Attributen „männlich“ oder „weiblich“ ausrichten. Vielmehr ist auch auf die Verletzungsgefahr zu achten – Boxen oder Ringen als zwei sehr körperintensive Sportarten sind allgemein selten im Unterricht vertreten, weil es viel Profession und Aufmerksamkeit erfordert, diese Sportarten verletzungsfrei mit vielen Kindern auf einmal durchzuführen.

DIE LINKE hält es für selbstverständlich, dass alle Schülerinnen und Schüler zu allen an den jeweiligen Bildungseinrichtungen angebotenen Sportarten gleichermaßen Zugang haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so sieht DIE LINKE das Kultusministerium in der Pflicht, hier entsprechend einzugreifen.

Wir möchten, dass jedes Kind sich sportlich betätigen kann und halten eine derartige Unterteilung für kontraproduktiv. Hier gilt es Angebote zu schaffen, die es allen ermöglicht, eine Sportart kennenzulernen und diese auch auszuüben. Darüber hinaus bedarf es vielmehr einer gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung, um die Einteilung, die vermehrt auf Stereotype abstellt, aufzubrechen und das Bewusstsein im Sinne der Zielsetzung zu verändern.

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Kolonialismusdarstellung in Lehrmaterialien

Deutschland ist und wird zukünftig in seiner gesellschaftlichen Entwicklung von Migration geprägt werden. Dies erfordert eine multiperspektive Behandlung gesellschaftlicher Entwicklung in Lehrmaterialien.

Werden Sie sich dafür einsetzen, in neuen Lehrbüchern historische Themen wie den europäischen Kolonialismus und die Beteiligung Deutschlands umfassender zu behandeln mit dem Ziel, Geschichte inkludierender zu erläutern?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Das Fach Geschichte leistet einen Beitrag dazu, im Sinne einer historischen, politischen und kulturellen Bildung Geschichtsbewusstsein zu entwickeln. Ein kompetenzorientierter Geschichtsunterricht befähigt dabei zu einer Aufarbeitung und sinnvollen Einordnung von Faktenbeständen über Sachverhalte, Ereignisse und Personen sowie politische, ökonomische und soziale Verhältnisse. In den maßgeblichen Kerncurricula im Fach Geschichte ist die Geschichte des Kolonialismus als verbindliches Inhaltsfeld bereits verankert. So sieht beispielsweise das Kerncurriculum Hessen für die Sekundarstufe I an Gymnasien im Basisnarrativ des Epochenbezuges Neuzeit ausdrücklich auch die Themen Kolonialismus und Imperialismus vor. In der Einführungsphase der Oberstufe setzen sich die Lernenden schließlich mit den unterschiedlichen Formen interkultureller Beziehungen auseinander, einerseits hinsichtlich der jüdischen Minderheit in Europa, anderseits in Bezug auf die Begegnung Europas mit der islamischen Welt, und erkunden die europäischen Aufbrüche im Zeitalter der Reformation und der kolonialen Expansion. Themenfelder in der Qualifikationsphase umfassen unter anderem die Ursachen, Legitimation und Ziele des Imperialismus, die imperialistische Herrschaft in Afrika und Asien zwischen Eroberung, Ausbeutung und Modernisierung sowie den Widerstand der Beherrschten. Aus Sicht der CDU sind damit hinreichende Voraussetzungen für eine sachadäquate Behandlung der Thematik im Schulunterricht gegeben. Eine umfangreichere Behandlung der Kolonialzeit ist mit Blick auf eine ausgewogene und geschichtswissenschaftlich fundierte Berücksichtigung der Gesamtheit aller gleichermaßen wichtigen Themenfelder im Fach Geschichte nicht beabsichtigt.

Ja

Schulbücher spiegeln den fachwissenschaftlichen Stand des jeweiligen Schulfaches wider. Auch historische Themen und ihre Folgen für die Gegenwart sowie die gesellschaftlichen Herausforderungen und Chancen, vor denen wir heute stehen, wie beispielsweise Migration, Diversität, Fragen der Religion, Klimaschutz und Globalisierung müssen in Schulbüchern berücksichtigt werden. Dafür ist eine regelmäßige Überarbeitung der Schulbücher notwendig.

Ja!

Dem Land obliegt die Verantwortung für die Lehrplangestaltung und die Lerninhalte. Vor diesem Hintergrund sollen die genannten Aspekte in die Diskussion einfließen, wenngleich ein diesbezüglicher Änderungsbedarf bisher nicht an uns herangetragen wurde. Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, dass die Schulbuchverlage ebenfalls im Dialog diese Themen berücksichtigen werden und bewerten Maßnahmen von außerschulischen Akteuren und Institutionen, die die Verlage und Verantwortlichen einbeziehen, als positiv.

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Diskriminierungssensibilität in der Justiz und Rechtsprechung

Der rechtliche Diskriminierungsschutz bedarf der praktischen Umsetzung in der Rechtsprechung durch die Gerichte. In Fachdebatten wird immer wieder kritisiert, dass Richter*innen als Gruppe „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“ (Susanne Baer, Bundesverfassungsrichterin) und dass eine grundlegende Sensibilität für die Themen Diskriminierung und Vielfalt kein fester Bestandteil der Aus- und Weiterbildung sind.

  1. Werden Sie Schritte ergreifen, um die Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt in der Richter*innenschaft zu vergrößern?
  2. Werden Sie die Auseinandersetzung mit den Themen Vielfalt, Diskriminierung und rechtlicher Diskriminierungsschutz als Bestandteil der Richter*innenaus- und -weiterbildung verankern?
CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Zu Frage 1: In unserer Regierungsverantwortung hat die hessische Justiz immer aktiv im Sinne der Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt alle Menschen unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung ausdrücklich aufgefordert, sich für den Richterdienst zu bewerben. Neben der Befähigung und dem Vorliegen der vorgegebenen Voraussetzungen für das Richteramt, wird jeweils auch die soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber überprüft. Jede einzelne Einstellungsentscheidung wird durch den Richterwahlausschuss vorgenommen. Das Gremium ist breit zusammengesetzt, sodass diskriminierende Tendenzen ausgeschlossen sind. Aufgrund der vielfältigen und komplexen Rechtsgebiete ist es systemimmanent, dass Richterinnen und Richter sich in ihrem jeweiligen Fachgebiet stärker fortbilden, als in anderen. Daraus den allgemeinen Vorwurf – von dem aus der Fragestellung auch nicht klar ist, in welchem Zusammenhang erhoben wurde – abzuleiten, unsere hessischen Richterinnen und Richter würden „als Gruppe“ „soziodemografisch nicht über die Erfahrungsbreite der Bevölkerung verfügen“, können wir daher nicht nachvollziehen. Aus unserer Sicht versieht die hessische Justiz – hier schließen wir ausdrückliche andere Berufsgruppen wie bspw. Rechtspfleger, Amtsanwälte usw. mit ein – ihre Tätigkeit sehr verantwortungsbewusst und mit großem Engagement.

Zu Frage 2: Aufgrund des Umfangs der Ausbildung mit dem Ziel der Befähigung als Richterin oder Richter tätig sein zu können, gibt der Gesetzgeber nur einen gewissen Rahmen vor, der zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Befähigung für dieses Amt erforderlich ist. In der Fort- und Weiterbildung gibt es Angebote zu denen von Ihnen genannten Themenbereichen. Da die richterliche Unabhängigkeit – auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte – einen ganz besonderen Stellenwert einnimmt, können die Fort- und Weiterbildungsangebote zu einem gewissen Teil nur freiwilliger Natur sein.

Wir streben eine Verbesserung der Fort- und Weiterbildung von Juristinnen und Juristen im Bereich Opferschutz an. Die SPD-Fraktion ist zu dieser Forderung bereits parlamentarisch tätig geworden Die Initiative wurde allerdings von schwarz-grün abgelehnt.

Wir setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu verstärken, wo nicht bereits geschehen.

Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in juristischen Berufen nicht ab. Juristinnen und Juristen sind eine relativ homogene Gruppe, zum Beispiel in Bezug auf die (soziale) Herkunft. Das Auseinanderfallen von gesellschaftlicher Vielfalt und unter Juristinnen und Juristen gegebener und sichtbarer Vielfalt ist problematisch. Studien zeigen, dass Verfahrensbeteiligte der Justiz mehr vertrauen, wenn sie „ihre Gruppe“ auch in der Justiz repräsentiert sehen, vor allem in Positionen mit Entscheidungsgewalt. Die Diskrepanz zwischen der Vielfalt der Gesellschaft und derjenigen in juristischen Institutionen muss aufgelöst werden. Auch die Richterschaft selbst anerkennt inzwischen die Bedeutung von Diversity-Kompetenz und den damit verbundenen dringenden Fortbildungsbedarf. So forderten der Deutsche Richterbund und die Neue Richtervereinigung gemeinsam mit dem Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Juristinnenbund, in der Bad Boller Erklärung zur interkulturellen Kompetenz in der deutschen Justiz, Diversity-Management in die Personalentwicklungsgrundsätze der Justiz aufzunehmen und interkulturelle Kompetenz verpflichtend in die juristische Aus- und Fortbildung einzubinden.

Die Auswahl von Richterinnen und Richtern in Hessen erfolgt zunächst durch eine Vorauswahl, die von den erbrachten Punktzahlen in der 1. und 2. Juristischen Staatsprüfung abhängt. Darauf basierend werden Bewerberinnen und Bewerber zu einem persönlichen Kennenlernen eingeladen, bei dem neben einem fachlichen Gespräch auch die Persönlichkeit der Bewerberin oder des Bewerbers eine große Rolle spielt. Hier kommt es vorrangig darauf an, dass sich die Bewerberin oder der Bewerber fachlich eignet und mit den Arbeitsbelastungen und den Herausforderungen, die mit einer Stelle im Bereich der Justiz einhergehen, umgehen können. Wir sind der Auffassung, dass durch dieses transparente und für jeden qualifizierten Bewerber offene Auswahlverfahren eine gesellschaftliche Vielfalt im Hinblick auf die Einstellung von Richterinnen und Richtern beim Land Hessen gewährleistet ist.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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Sensibilität der Landespolizei für Diskriminierung

Polizeibeamt*innen sind nicht frei davon, diskriminierende Zuschreibungen zu reproduzieren und sich in ihrem Handeln und Urteilen davon beeinflussen zu lassen. Aufgrund ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben und ihrer besonderen Stellung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Diskriminierung und der eigenen Rolle für Polizist*innen besonders wichtig insbesondere, weil sie häufig als Ansprechpartner*innen bei Diskriminierung wahrgenommen und um Unterstützung gebeten werden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Polizeibeamt*innen in der Ausbildung Diskriminierungssensibilität als Kernkompetenz vermittelt und die Sensibilität kontinuierlich im Rahmen von Fortbildungen erweitert wird?

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
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Die Hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten leisten hervorragende Arbeit und sind sich ihrer Verantwortung insbesondere auch im Umgang mit sehr unterschiedlichen Menschen im Rahmen ihrer Arbeit bewusst. Leitbild und verbindliches Ziel ist es, dass sich die Angehörigen der hessischen Polizei keiner Stigmatisierung, Kategorisierung oder pauschalen Bezeichnung von Menschen bedienen und keine Ersatzbezeichnungen oder Begriffe, die tatsächlich oder subjektiv geeignet sind, einen Menschen, eine Ethnie, eine Volkszugehörigkeit oder eine Minderheit zu diskriminieren, zu stigmatisieren oder abzuqualifizieren, verwenden. Welchen Stellenwert diese Zielsetzung für uns hat, zeigen die Vielzahl der Angebote und Schulungen, die in diesem Bereich unter der CDU-geführten Landesregierung in Hessen stattfinden. Ein diskriminierungsfreier Umgang innerhalb der Polizei und im Umgang der Polizei mit den Bürgerinnen und Bürger in Hessen ist ein selbstverständliches Kernanliegen der CDU.

In diesem Sinne wird das Thema Schutz von Minderheiten bspw. in der polizeilichen Fortbildung an der Polizeiakademie Hessen (HPA) u.a. in den Seminaren des Fachbereichs Einsatzmanagement /Recht umfassend thematisiert. Hierbei wird auch das Thema „Schutz vor der Verwendung diskriminierender Minderheitenkennzeichnungen durch Beschäftigte von Polizeibehörden“ intensiv erörtert. Im Fachbereich Führungsmanagement/Personalentwicklung werden zudem spezielle Seminare zum Themenfeld „Interkulturelle Kompetenz“ angeboten. Fester Bestandteil dieser Veranstaltungen sind Lehrgespräche und Diskussionen über Stereotype, Vorurteile, „racial profiling“ und den sogenannten „labeling approach“ bzw. Stigmatisierung. Ziel ist die Sensibilisierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe, um damit zusammenhängende psychologische Dynamiken, Verhaltensweisen und letztlich auch die Risiken für ein professionelles und ethisch korrektes Polizeihandeln bewusst zu machen. Das zugehörige Konzept sieht darüber hinaus die Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und sukzessive die dezentralisierte Vermittlung der Inhalte bei den Behörden vor. Außerdem haben sich alle Polizeibehörden Hessens zur Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das Thema „Interkulturelle Kompetenz“ entschieden, im Rahmen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung besitzt die Thematik „Interkulturelle Kompetenz“ einen hohen Stellenwert und wird in verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen – auch unter Einsatz von Fremdreferentinnen und Fremdreferenten aus unterschiedlichen Kulturkreisen – im Kontext der jeweiligen Fachspezifik behandelt (z. B. in den Seminaren Urkundendelikte, Jugendsachbearbeitung, Häusliche Gewalt oder Kriminalpolizeiliche Kompetenz).

Das von uns geplante hessische Landesantidiskriminierungsgesetz wird alle staatlichen Institutionen zu diskriminierungsfreiem Handeln verpflichten, auch die Polizei. Das Gesetz wird auch entsprechende Regelungen in Bezug auf die Aus- und Fortbildung im Themenfeld Antidiskriminierung vorsehen.

Wie bereits beschrieben, setzen wir uns dafür ein, die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst durch Module der Antidiskriminierung zu ergänzen, wo es nicht bereits geschehen ist.

Ja, denn zum Beispiel im NSU-Komplex, in der Debatte über sogenanntes “Racial Profiling” und in der allgemeinen Berichterstattung wurden und werden immer wieder diskriminierende Strukturen und Fälle deutlich, denen mit folgenden Maßnahmen begegnet werden muss:
– Interkulturelle und soziale Kompetenz müssen im Aus- und Weiterbildungskonzept der Polizei fest verankert werden.
– Anlasslose Personenkontrollen dürfen nicht allein aufgrund äußerer Erscheinungsmerkmale durchgeführt werden („Racial Profiling“).
– Es bedarf einer ständigen Bereitschaft, Fehler im Dienst und in Dienststrukturen zu benennen und ihnen zu begegnen („Fehlerkultur“).
– Es bedarf einer unabhängigen Beschwerdestelle für mögliches Fehlverhalten der Polizei und unabhängige Verfahren.
– Es bedarf eines Whistle-Blower Schutzes für Polizeikräfte, damit Missstände ohne Nachteile der Person gemeldet werden können.
– Es müssen Menschen unterschiedlicher Herkunft für alle Ebenen des Polizeidienstes gewonnen werden.

Wir Freie Demokraten sind der Überzeugung, dass diese Grundsätze des freiheitlichen und toleranten Zusammenlebens im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden müssen, es jedoch nicht zwingend neuer Module bedarf.

Die AfD hat unseren Fragenkatalog ebenfalls erhalten, sich aber gegen eine Teilnahme am Wahlkompass Antidiskriminierung entschieden. Die Begründung können Sie hier nachlesen.

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