Wahrung der Grundrechte von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften

Geflüchtete Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, erleben oft Eingriffe in ihre Grundrechte, zum Beispiel bei der Unverletzbarkeit der Wohnung oder dem Postgeheimnis. Mitunter sind entsprechende Regelungen sogar in den Hausordnungen verankert.

  1. Durch welche Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass die Grundrechte der Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften ohne Einschränkungen gewahrt werden?
  2. Werden Sie dafür im Landesaufnahmegesetz entsprechende Verpflichtungen für die Heimbetreiber*innen verankern und deren Einhaltung entsprechend kontrollieren?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Das Land Brandenburg definiert über die Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung Mindestanforderung für Gemeinschaftsunterkünfte. Diese tragen insbesondere den Rechten der geflüchteten Menschen Rechnung.
So sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gut erreichbar sein. Sie sollen mit geeigneten Außenanlagen zur Freizeitgestaltung ausgestattet werden. Sofern die Unterbringung von Minderjährigen vorgesehen ist, sind kindgerechte Spiel- und Schutzräume einzurichten sowie altersgerechte Aktivitäten im Freien zu ermöglichen. Ferner müssen Gemeinschaftsunterkünfte durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Eindringen und gegen Angriffe von außen geschützt sein. In den Gemeinschaftsunterkünften sind die Abschließbarkeit, Nichteinsehbarkeit sowie nach Geschlechtern getrennte Nutzung der Sanitärräume zu gewährleisten. Die Wohn- und Schlafzwecken dienenden Zimmer müssen von innen abschließbar sein.
Diese Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften werden in einer Anlage zur Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung noch weiter konkretisiert. Die Einhaltung der Mindestbedingungen ist eine Grundlage für die Abrechnung der kommunalen Unterbringungskosten.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Die Achtung von Grundrechten aller Menschen muss sichergestellt werden. Sollten diese bei Menschen in Brandenburg aufgrund ihrer Herkunft missachtet werden, so werden wir das nicht hinnehmen. Dieser Form der Diskriminierung von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften muss entgegengewirkt werden. Hier geht es darum, dass durch Aufklärung und Information dafür gesorgt wird, dass Heimbetreiberinnen und Heimbetreiber sich darüber im Klaren sind, welche Rechte für dort untergebrachten Menschen gelten und einzuhalten sind.
Wir werden darauf hinwirken, dass bekanntwerdenden Verstößen seitens der Heimaufsicht nachgegangen wird. Sollte sich daraus eine gesetzgeberische Notwendigkeit ergeben, werden wir uns dafür einsetzen, dies auf den Weg bringen.

Die Grundrechte sind zu achten und ihre Gewährleistung sicherzustellen. Auch Heimbetreiber haben sich an Recht und Gesetz zu halten.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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