Seit 2016 sollen berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Berufsbildungsgang “berufliche Grundbildung Plus“ fit für eine Ausbildung gemacht werden. Viele Jugendliche verfügen nach Abschluss des Bildungsganges jedoch nach wie vor nicht über die notwendigen Kenntnisse, um einen Ausbildungsplatz zu finden. Dies liegt u.a. in der mangelnden Binnendifferenzierung in den Klassen und an fehlendem Personal mit den entsprechenden Fort- und Weiterbildungen.
- Werden Sie eine Evaluation des Berufsbildungsganges BFS-G-Plus veranlassen und daraus hervorgehende notwendige Nachbesserungen umsetzen?
- Was sind in Ihren Augen geeignete Bildungsmaßnahmen, um berufsschulpflichtige Jugendliche für die Aufnahme einer Ausbildung vorzubereiten?
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Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Brandenburg hat mit dem BFS-G-Plus ein bundesweit wegweisendes Angebot geschaffen. Hierbei leisten die Oberstufenzentren und deren Träger eine hervorragende Arbeit. Dass die SPD den Bildungsgang BFS-G-Plus für ein sinnvolles Instrument zur Vorbereitung von jungen Geflüchteten auf das deutsche Ausbildungssystem hält, hat sie im November 2017 mit einem Antrag im Landtag (DS 6/7576(ND)-B) unterstrichen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich bei den anderen Bundesländern für eine Bundesratsinitiative zur Ausweitung des § 60a Abs. 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bildungsgangs BFS-G-Plus einzusetzen. Einer Evaluation des Berufsbildungsganges BFS-G-Plus sowie der Berücksichtigung von daraus resultierenden Nachbesserungen stehen wir als SPD positiv gegenüber. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Wir werden Maßnahmen auf ihre Eignung hin prüfen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.