Eine subtile Spielart von Diskriminierung ist beispielsweise ein positiver Sexismus, der Frauen in einem ‚mütterlich-warmherzigen‘ Rollenbild beschreibt und sie so in eine Rolle drängt, die nicht jeder Frau entspricht.
Wie werden Sie zur Verbreitung und Weiterentwicklung moderner Rollenbilder beitragen?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die SPD wird auch in Zukunft die Gleichberechtigung aller Geschlechter in Brandenburg fördern. Dabei befindet sich Brandenburg auf einem guten Weg. So attestierte die Evaluation des ersten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms aus dem Jahr 2011 unserem Bundesland eine gute Bilanz, was die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von strukturellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen Bereichen und Politikfeldern betrifft. Gleiches gilt für den jüngst im Landtag debattierten 7. Landesgleichstellungsbericht (Berichtszeitraum 2014 bis 2018). Hier bekam Brandenburg bezüglich der Umsetzung wichtiger gleichstellungsbezogener Ziele im bundesweiten Vergleich eine gute Bewertung. Zum Beispiel liegen die Anteile von weiblichen Beschäftigten in den verschiedenen Einkommensgruppen und in Führungspositionen über dem Bundesdurchschnitt. Damit Brandenburg auch in Zukunft erfolgreich den in der Landesverfassung festgeschriebenen Grundsatz der Gleichberechtigung innerhalb der Landesverwaltung und in der Öffentlichkeit um- und fortsetzen kann, wollen wir vor allem die Vorschläge des „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms 2015-2019“ umsetzen. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Menschen sind unabhängig von ihrem Geschlecht als Individuen zu betrachten – Rollenbilder erschweren diese Sichtweise. Wir teilen diese nicht. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.