Schutz vor Gewalt für alle Frauen*

Der Europarat hat 2011 mit dem „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ein verbindliches völkerrechtliches Regelwerk geschaffen.

Deutschland hat die Konvention allerdings nur unter Vorbehalt gegenüber Artikel 59 ratifiziert, der die Aufenthaltsregelungen betrifft – und somit ausschließlich migrierte Frauen*. Insbesondere durch die geltenden Gesetze zur Ehebestandszeit, Wohnsitzregelung und Residenzpflicht sind die Handlungsoptionen von Frauen* mit ungesicherten Aufenthaltstitel bei Gewalt deutlich beschränkt.

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehalte gegen Artikel 59 der Konvention zurückgenommen werden?
  2. Mit welchen Maßnahmen werden Sie gewaltbetroffenen Frauen* in Brandenburg unabhängig von Aufenthaltsstatus und Wohnsitzreglung Schutz bieten?

Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet.

Als SPD sehen wir in der Istanbul-Konvention einen Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen in Europa. Daher begrüßen wir die Ratifizierung dieses wichtigen und notwendigen völkerrechtlichen Vertrages durch die Bundesrepublik. Wie das Land Brandenburg unterstützt auch die Bundespolitik die Frauenhäuser in Deutschland. Zudem wurde vom Bund ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder initiiert. Im Bundeshaushalt 2019 sind dafür zusätzliche 15 Millionen Euro eingestellt. Im Rahmen der Treffen mit den Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion werden wir uns auch über das Regelwerk der Istanbul-Konvention austauschen.
Von der engagierten Arbeit der Brandenburger Frauenhäuser und Frauenzentren können alle in Brandenburg lebenden Frauen profitieren, unabhängig von ihrer Herkunft. Zusätzlich haben wir in unserem „Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015-2019“ Ziele formuliert, die wir auch in der kommenden Legislaturperiode verfolgen werden. So steht u. a. hinter dem Punkt „Nein zur Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder – Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP), dass die am Landesaktionsplan beteiligten Partnerinnen und Partner konsequent ihre gemeinsamen Aktivitäten fortführen sollen, die sich gegen Gewalt in Flüchtlingsunterkünften richten. Hierzu gehört auch die Erhaltung und Weiterentwicklung der Koordinierungsstelle für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene (Flüchtlings-)Frauen und ihre Kinder.

Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt.

Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt.

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben frei von Übergriffen körperlicher oder physischer Natur. Menschen die Opfer solcher Übergriffe geworden sind, müssen ausreichende Unterstützung erhalten, um gegen derartige Übergriffe rechtlich vorgehen und weitere Übergriffe verhindern zu können. Dabei darf es keine Rolle spielen, welchen Aufenthaltsstatus die Betroffenen haben. Im Übrigen ist Völkerrecht Bundesangelegenheit.

Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten.

Bewertung

So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.

CDU SPD GRÜNE DIE LINKE FDP AfD
Sensibilität für Problemlage
Konkretion der Maßnahme
Effektivität der Maßnahme
Bewertung insgesamt
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