Immer wieder werden unter dem Hinweis auf die „staatliche Neutralität“ Einschränkungen der Rechte religiöser Minderheiten gefordert oder umgesetzt. Neutralität ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als eine distanzierende Haltung zu verstehen, sondern als eine offene, allen Religionen und Weltanschauungen gegenüber gleichermaßen fördernde Haltung des Staates, bei der er sich mit keiner Religion oder Weltanschauung identifiziert oder sie privilegiert.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das verfassungsgemäße Neutralitätsverständnis in der Gesellschaft zu verbreiten und in der Praxis zu erhalten und so der Fehldeutung, Neutralität sei nur bei der Abwesenheit alles Religiösen aus der staatlichen oder öffentlichen Sphäre gewährleistet, entgegenzutreten?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
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Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden und hat demnach auch das Neutralitätsgebot zu achten. |
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Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
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Für diesen Wahlprüfstein hat uns DIE LINKE keine Antwort übersandt. |
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Religionsfreiheit ist ein Grundbaustein unserer Demokratie, für den wir einstehen. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung Ihrer Forderung ist die Aufklärung und die Sensibilisierung in Bezug auf den Umgang mit religiösen Themen bzw. Themen, die religiösen Bezug haben. Diese Sensibilisierung gilt umso stärker für öffentlichen Einrichtungen. |
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Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.