Brandenburg hat sich in der Vergangenheit auf Länderebene für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eingesetzt. Auf Landesebene sind kranke Flüchtlinge nach wie vor mit hohen Hürden konfrontiert. Die Krankenkassenkarte ist nicht überall im Land umgesetzt. Aufenthaltsrechtlich motivierte Leistungskürzungen werden bei der Umsetzung des AsylbLG oft restriktiv angewendet, davon sind auch besonders Schutzbedürftige betroffen. Die Sozialämter gewähren nach wie vor häufig nicht die erforderlichen Leistungen, obwohl das Land alle Kosten der Gesundheitsversorgung übernommen hat. Es besteht weiterhin ein erschwerter Zugang zu regulärer medizinischer und therapeutischer Versorgung für traumatisierte und psychisch belastete bzw. kranke Menschen. Nach wie vor lehnt es Brandenburg als letztes Bundesland ab, eine spezialisierte Versorgungsstruktur (auch als Brücke in die Regelversorgung) im Rahmen eines Psychosozialen Zentrums zu fördern.
- Was werden Sie dafür, auch durch Erlasse, tun, damit die Regelungen im AsylbLG so angewendet werden, dass die erforderliche materielle und gesundheitliche Versorgung flächendeckend gewährleistet wird, insbesondere auch für besonders Schutzbedürftige?
- Werden Sie ein Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge in Brandenburg einrichten und dauerhaft fördern? Wenn ja, wie soll dieses ausgestaltet werden?
Die CDU hat auf unsere Fragen mit einer Stellungnahme geantwortet. |
|
Das Brandenburger Landesaufnahmegesetz (LAufnG), das die Aufnahme, gesundheitliche Versorgung, Betreuung, die vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes regelt, hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt. So erhalten Geflüchtete in Brandenburg eine gute Gesundheitsversorgung. Als eines der ersten Bundesländer hat Brandenburg die elektronische Gesundheitskarte für die zu uns geflüchteten Menschen eingeführt, die nun in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird. Auch in Zukunft werden wir uns für eine gute medizinische und therapeutische Versorgung für traumatisierte und psychisch belastete bzw. kranke Menschen einsetzen. |
|
Für diesen Wahlprüfstein haben uns DIE GRÜNEN keine Antwort übersandt. |
|
Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Für Schutzsuchende sollten die gleichen Regelungen gelten wie für alle Brandenburger. Wir wollen eine Überführung in das allgemeine System der sozialen Sicherung nach den SGBs. Es ist nicht nachvollziehbar, dass politischen Akteure in Betracht ziehen, Leistungen an Asylbewerber und Geflüchtete niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen zu vermeiden. Bis zur Abschaffung des AsylbLG werden wir uns für eine flächendeckende und einheitliche Einhaltung der Regelungen einsetzen. Besonders schutzbedürftige Menschen haben es häufig schwerer, ihre Rechte einzufordern. Zu Ihnen gehören unbegleitete Minderjährige, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer von Menschenhandel, körperlich oder psychisch erkrankte Personen, Menschen, die Folter oder Gewalt erlitten haben. Wir werden uns dafür stark machen, dass insb. diese Schutzsuchenden die bestmögliche Unterstützung erhalten. In Brandenburg herrscht insgesamt eine starke Unterversorgung im psychologischen und psychiatrischen Bereich, die vor allem im Fachkräftemangel begründet ist. Uns liegt deshalb vor allem der Ausbau der Psychiatrischen Institutsambulanzen und die Stärkung vorhandener psychiatrischer Ressourcen bei den Kliniken am Herzen. Aus unserer Sicht sollten in diesen Strukturen spezifische Kompetenzen für Geflüchtete aufgebaut werden, bspw. im Bereich der Bindung von muttersprachlichen Psycholog*innen und Psychiater*innen, Kompetenzerwerb bei der Trauma-Behandlung usw. Dieser Weg erscheint uns wegen der knappen personellen Ressourcen für zielführender als der Aufbau eines Psychosozialen Zentrums für Geflüchtete. |
|
Wir sehen die Notwendigkeit für einen Integrationsplan, der insbesondere die Kommunen und Landkreise darin unterstützt geeignete Maßnahmen zur Integration zu fördern – die gesundheitliche Versorgung auch von Geflüchteten ist sicherzustellen. Das Land ist hier in der Pflicht. |
|
Von der AfD haben wir keine Antworten auf unsere Fragen erhalten. |
Bewertung
So haben wir bewertet: Die Bewertung erfolgte auf einer fünfstufigen Skala mit Hilfe eine Smileysystems. Für die Gesamtbewertung ist es besonders wichtig, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auch tatsächlich geeignet sind, um Diskriminierung entgegenzuwirken, daher ergibt sie sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der drei Kriterien. 50 Prozent der Gesamtwertung wird dabei von der Effektivität der Maßnahme bestimmt, jeweils 25 Prozent von der Sensibilität für Problemlagen und von der Konkretion.